Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 24. August 1907
Erscheinungsbild
[561]
(Nr. 3367) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 24. August 1907.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Januar 1907, Reichs-Gesetzbl. 1907 S. 41 ff.), ist, wie folgt, geändert worden:
- 1. Unter „Deutschland.“ ist in der Abteilung A. II. mit Wirkung vom 14. September d. J. nachgetragen worden:
- 1. hinter Ziffer 29:
- 29a. Elmshorn–Barmstedt–Oldesloer Eisenbahn.
- 2. hinter Ziffer 52:
- 52a. Löwenberg–Lindow–Rheinsberger Eisenbahn.
- 3. in Ziffer 87:
- b) Esperstedt–Oldisleben.
- Die bisherigen Buchstaben b bis e werden in c bis f geändert.
- 1. hinter Ziffer 29:
- 2. Unter „Österreich und Ungarn.“ I. A. hat die Ziffer 13 folgende Fassung erhalten:
- 13. Niederösterreichische Landesbahnen, bestehend aus den Linien: Gänserndorf–Mistelbach; Gmünd–Litschau–Heidenreichstein und Gmünd–Groß-Gerungs; Korneuburg–Ernstbrunn–Hohenau und Dobermannsdorf–Poysdorf; St. Pölten–Mariazell mit Abzweigung Ober-Grafendorf–Ruprechtshofen.
- Auf die Linie der Lokalbahnstrecke
- Dobermannsdorf–Poysdorf
- findet das Übereinkommen erst vom 16. September d. J. ab Anwendung. [562]
- Auf die Linie der Lokalbahnstrecke
- 13. Niederösterreichische Landesbahnen, bestehend aus den Linien: Gänserndorf–Mistelbach; Gmünd–Litschau–Heidenreichstein und Gmünd–Groß-Gerungs; Korneuburg–Ernstbrunn–Hohenau und Dobermannsdorf–Poysdorf; St. Pölten–Mariazell mit Abzweigung Ober-Grafendorf–Ruprechtshofen.
- 3. Der Abschnitt „Rumänien.“ hat folgende Fassung erhalten:
Rumänien.
[Bearbeiten]A. Von rumänischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.
[Bearbeiten]- 1. Königlich Rumänische Staatseisenbahnen.
B. Bahnstrecken, welche sich im Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.
[Bearbeiten]- 2. Die von den Königlich Rumänischen Staatseisenbahnen betriebene und von den russischen Süd–West-Bahnen mitbetriebene Strecke von der russisch-rumänischen Grenze bei Ungheni bis Rumänisch–Ungheni.
- Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von der rumänischen Verwaltung im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
- Österreich, Ziffer 56,
- Rußland, Ziffer 45.
- Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von der rumänischen Verwaltung im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
- 4. Im Abschnitt „Rußland.“ C. Grenzstrecken, welche sich im Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden, ist neu hinzugefügt:
III. Rumänischer Verwaltungen.
[Bearbeiten]- Die von den Süd–West-Bahnen betriebene und von den Königlich Rumänischen Staatseisenbahnen mitbetriebene Strecke von der rumänisch-russischen Grenze:
- 45. bei Ungheni bis Russisch-Ungheni.
- In der Anmerkung am Schlusse dieses Abschnitts ist hinter
- „Österreich, Ziffer 53, 54, 55“
- hinzugefügt worden:
- „Rumänien, Ziffer 2.“.
- Die von den Süd–West-Bahnen betriebene und von den Königlich Rumänischen Staatseisenbahnen mitbetriebene Strecke von der rumänisch-russischen Grenze:
- Berlin, den 24. August 1907.