Bekanntmachung, betreffend die von dem Stadtrate zu Leipzig geführte Eintragsrolle
Erscheinungsbild
[211]
(Nr. 2957.) Bekanntmachung, betreffend die von dem Stadtrate zu Leipzig geführte Eintragsrolle. Vom 28. April 1903.
Auf Grund des § 57 Abs. 2 und des § 64 des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst, vom 19. Juni 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 227) sowie des § 16 des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste, vom 9. Januar 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 4) bestimme ich folgendes:
- Eintragungen in die vom Stadtrate zu Leipzig geführte Eintragsrolle werden fortan im Deutschen Reichsanzeiger öffentlich bekannt gemacht.
- Berlin, den 28. April 1903.