Bekanntmachung, betreffend drei zwischen dem Deutschen Reich und Belgien vereinbarte Berichtigungen des deutschen Textes des Auslieferungsvertrages vom 24. Dezember 1874
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(Nr. 1277.) Bekanntmachung, betreffend drei zwischen dem Deutschen Reich und Belgien vereinbarte Berichtigungen des deutschen Textes des Auslieferungsvertrages vom 24. Dezember 1874 (Reichs-Gesetzbl. 1875 S. 73 ff.). Vom 29. Dezember 1878.
In den deutschen Text des Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und Belgien vom 24. Dezember 1874 (Reichs-Gesetzbl. von 1875 S. 73 ff.) haben sich drei Fehler eingeschlichen, welche nach stattgehabter Verständigung zwischen den vertragenden Theilen folgendermaßen berichtigt werden:
- 1. Im Artikel 1 Ziffer 7 wird das Wort „derselben“ durch das Wort „desselben“ ersetzt.
- 2. Im Artikel 4 am Schluß wird das Wort „aufgehoben“ durch das Wort „aufgeschoben“ ersetzt.
- 3. Der Eingang des Artikels 9 hat anstatt:
- „Der wegen einer in Art. 1 und 2“… u. s. w.
- zu lauten wie folgt:
- „Der wegen einer der in Art. 1 und 2“… u. s. w.
- Berlin, den 29. Dezember 1878.