Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen
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(Nr. 961.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 20. Juli 1873.
Auf Grund des §. 16 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 – Bundes-Gesetzbl. S. 245 – hat der Bundesrath, vorbehaltlich der Genehmigung des nächstfolgenden Reichstages, beschlossen, das in diesem §. 16 enthaltene Verzeichniß konzessionspflichtiger Anlagen
- auf Hopfen-Schwefeldörren, Asphaltkochereien und Pechsiedereien, sofern sie außerhalb der Gewinnungsorte des Materials errichtet werden, Strohpapierstoff-Fabriken und Darmzubereitungs-Anstalten
auszudehnen.
- Berlin, den 20. Juli 1873.