Bekanntmachung, betreffend eine Aenderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 30. Januar 1902

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Titel: Bekanntmachung, betreffend eine Aenderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1902, Nr. 6, Seite 41
Fassung vom: 30. Januar 1902
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 3. Februar 1902
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(Nr. 2835.) Bekanntmachung, betreffend eine Aenderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 30. Januar 1902.

Auf Grund des Artikel 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrath folgende Aenderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung beschlossen:

In Nr. XXVI ist hinter den Worten „und Antimonasche“ einzuschalten:
„ferner Bleiasche, Bleikrätze, Bleirückstände und sonstige bleihaltige Abfälle.“
Die Aenderung tritt sofort in Kraft.
Berlin, den 30. Januar 1902.
Der Reichskanzler.

Graf von Bülow.