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Bekanntmachung über die Ausdehnung der internationalen Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen die Cholera, auf die britischen Kolonien Natal, Ceylon, Lagos, St. Helena und Canada

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung über die Ausdehnung der am 15. April 1893 zu Dresden abgeschlossenen internationalen Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen die Cholera, auf die britischen Kolonien Natal, Ceylon, Lagos, St. Helena und Canada.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1895, Nr. 43, Seite 461
Fassung vom: 14. Dezember 1895
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 20. Dezember 1895
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Anmerkungen:
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(Nr. 2280.) Bekanntmachung über die Ausdehnung der am 15. April 1893 zu Dresden abgeschlossenen internationalen Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen die Cholera, auf die britischen Kolonien Natal, Ceylon, Lagos, St. Helena und Canada. Vom 14. Dezember 1895.

Die Königlich großbritannische Regierung hat dem Auswärtigen Amt unter dem 16. Dezember v. J. erklärt, daß sie für ihre Kolonien Natal, Ceylon, Lagos und St. Helena der internationalen Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen die Cholera, vom 15. April 1893 (Reichs-Gesetzbl. 1894 S. 343 ff.) beitrete. Eine gleiche Erklärung hat die Königlich großbritannische Regierung unter dem 26. April d. J. für ihre Kolonie Canada abgegeben. In beiden Fällen ist hinzugefügt worden, daß der Beitritt ohne den in dem Protokoll d. d. London/Berlin, den 13./15. Juli 1893 zu Gunsten des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland gemachten Vorbehalt erfolgt. Dem Beitritt ist von sämmtlichen an der Uebereinkunft betheiligten Staaten zugestimmt worden.

Berlin, den 14. Dezember 1895.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Freiherr von Marschall.