Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 (Sozialistengesetz). Vom 10. Dezember 1878

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Amtsblatt des K. Staatsministeriums des Innern, Königreich Bayern, Band 1878, Nr. 48, Seite 418–419
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 10. Dezember 1878
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Bekanntmachungen
auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

A. Auf Grund der §§ 1 und 6 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wurden nachstehende Vereine verboten:

1) durch das großh. hessische Kreisamt Offenbach unterm 29. November 1878 der „Arbeiterverein“ in Bieber,
2) durch das nämliche Amt unter demselben Tage der „socialdemokratische Arbeiterverein“ in Klein-Steinheim,
3) durch das nämliche Amt unter demselben Tage der „Arbeiter-Unterstützungsverein“ in Weiskirchen,
4) durch das nämliche Amt unter demselben Tage der „Gesangverein Frohsinn“ in Weiskirchen,
5) durch die Polizeibehörde zu Hamburg unterm 30. November 1878 der „Allgemeine Deutsche Töpfer-Verein“ mit dem Hauptsitze in Hamburg[1].

B. Auf Grund des § 11 des angeführten Reichs-Gesetzes wurden verboten:

I. nicht periodische Druckschriften:[Bearbeiten]

1) durch die Polizeibehörde zu Hamburg unterm 29. November 1878
„Lied der Petrolöra“ von Jakob Audorf, herausgegeben von August Geib und Heinrich Garvers, gedruckt in der Genossenschaftsbuchdruckerei (E. G.) zu Hamburg,
2) durch das k. preußische Polizei-Präsidium zu Berlin unterm 1. Dezember 1878
das in der Allgemeinen Deutschen Associations-Buchdruckerei (E. G.), in Liquidation, gedruckte Flugblatt mit der Ueberschrift: „An unsere Freunde und Parteigenossen in Berlin“ [419] und mit den Worten schließend: „Es lebe das Proletariat! Es lebe die Socialdemokratie! Mit socialdemokratischem Gruß (folgen 24 Namen),“
3) durch die k. sächsische Kreishauptmannschaft zu Leipzig unterm 2. Dezember 1878
„Eugen Dührings Umwälzung der Wissenschaft. Philosophie. Politische Oekonomie. Socialismus“ von Friedlich Engels. Leipzig 1878. Verlag der Genossenschaftsbuchdruckerei,
4) durch die k. sächsische Kreishauptmannschaft zu Zwickau unterm 3. Dezember 1878
„Kapital und Arbeit“, ein populärer Auszug aus „Das Kapital“ von Carl Marx, von Johann Most. 2, verbesserte Auflage. Druck und Verlag der Genossenschafts-Buchdruckerei Chemnitz, G. Rübner u. Comp.,
5) durch die herzogl. Braunschweig-Lüneburgische Polizei-Direktion zu Braunschweig unterm 3. Dezember 1878
„Unsere Schulen im Dienste gegen die Freiheit“ von Eduard Sack. 1874. Verlag von W. Bracke in Braunschweig,
6) durch die nämliche Behörde unter demselben Tage
„Beiträge zu der Schule im Dienste für die Freiheit“ von Eduard Sack. I. Band. 1878. Verlag von W. Bracke in Braunschweig;

II. periodische Druckschriften:[Bearbeiten]

1) durch das k. preußische Polizei-Präsidium zu Berlin unterm 30. November 1878
die vom 24. November d. Js. datirte Nummer 488. (11. Jahrgang) der periodischen Druckschrift: „Le Mirabeau, Organe des Sections Wallones,“ herausgegeben in Verviers;
2) durch den Reichskanzler wurde unterm 2. Dezember 1878 die fernere Verbreitung des im Druck und in der Expedition von Alois Pfyl in Einsiedeln erscheinenden Blattes „Schweizerischer Erzähler“ im Reichsgebiete verboten.



  1. Das im Amtsblatte des k. Staatsministeriums des Innern Nr. 42. vom 6. November 1878 Seite 356. unter Ziffer 1. bekannt gegebene Verbot desselben Vereines beruhte auf der – wie sich nachträglich herausstellte – irrthümlichen Annahme der dieses Verbot erlassenden Behörde, der k. sächsischen Kreishauptmannschaft zu Dresden, daß der gedachte Verein seinen Hauptsitz in Dresden habe.