Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 (Sozialistengesetz). Vom 20. November 1878

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Amtsblatt des K. Staatsministeriums des Innern, Königreich Bayern, Band 1878, Nr. 45, Seite 381–384
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 20. November 1878
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Bekanntmachungen
auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

A. Auf Grund der §§ 1 und 6 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wurden nachstehende Vereine verboten:

1) durch die k. sächsische Kreishauptmannschaft zu Leipzig unterm 6. November 1878 der Verband der Deutschen Maler, Lackirer und Vergolder in Leipzig,
2) durch den großh. badischen Landeskommissär zu Karlsruhe unterm 6. November 1878 der Gesangverein Lassalia in Pforzheim,
3) durch das fürstl. Reußische Landrathsamt zu Gera unterm 11. November 1878 die Metallarbeiter-Gewerksgenossenschaft in Gera,
ferner durch die k. preußische Regierung, Abtheilung des Innern, zu Wiesbaden unterm 9. November 1878 die nachstehend unter Ziffer 4 mit 11 aufgeführten Vereine:
4) der Schreiner-Gesangverein zu Frankfurt a./M., [382]
5) der Arbeiter-Sängerbund des Maingaues ebendort,
6) der Gesangverein „Alpenröschen“ ebendort,
7) der Gesangverein „Freundschaftsbund“ ebendort,
8) der Gesangverein der Spengler (Geselligkeit) ebendort,
9) der Gesangverein „Tonkunst“ ebendort,
10) der Gesangverein „Lassaliana“ ebendort,
11) der Verein „Dramatischer Klub Herwegh“ ebendort,
12) durch das fürstl. Reußische Landrathsamt zu Gera unterm 13. November 1878 die Gewerkschaft der Schneider in Gera,
13) durch das nämliche Amt unter demselben Tage der Bund der Tischler in Gera,
14) durch das nämliche Amt unter demselben Tage der in Gera auf Grund des Statuts der Manufakturfabrik- und Handarbeiter-Gewerksgenossenschaft errichtete und geleitete Gewerkverein.

B. Auf Grund des § 11 des angeführten Reichs-Gesetzes wurden verboten:

I. nicht periodische Druckschriften:[Bearbeiten]

1) durch die k. preußische Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cöln unterm 9. November 1878
die 1869, 1870, beziehungsweise 1872 im Selbstverlage von M. Rittinghausen in Cöln erschienenen Schriften:
a) „Socialdemokratische Abhandlungen: Die Philosophie der Geschichte,“
b) „Ueber die Nothwendigkeit der direkten Gesetzgebung durch das Volk,“
c) „Ueber die Organisation der direkten Gesetzgebung durch das Volk,“
2) durch die k. sächsische Kreishauptmannschaft zu Leipzig unterm 8. November 1876
die von dem Lassalle’schen Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein [383] zu Leipzig (J. Röthing) verlegten Druckschriften von Ferdinand Lassalle:
a) „An die Arbeiter Berlins.“ Eine Ansprache im Namen der Arbeiter des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins,
b)Offenes Antwortschreiben an das Central-Comité zur Berufung eines Allgemeinen Deutschen Arbeiter-Kongresses zu Leipzig,“
c) „Arbeiter-Lesebuch.“ Rede Lassalle’s zu Frankfurt a./M. am 17. und 19. Mai 1863,
3) durch die k. Regierung, Kammer des Innern, von Unterfranken und Aschaffenburg unterm 10. November 1878
„Der Indifferentismus oder die Lage der Schuhmacher Deutschlands“ von P. J. Geißler. Würzburg 1878, im Selbstverlage des Verfassers,
4) durch die k. sächsische Kreishauptmannschaft zu Dresden unterm 11. November 1878
„Die freche Reaktion.“ Eine kurze Besprechung des Ketzergerichts über Dr. Eugen Karl Dühring, nebst Aufruf der Berliner Studenten. Dresden 1877. Klemich’s Selbstverlag,
5) durch die nämliche Behörde unter demselben Tage
„Der achtzehnte März.“ Eine historische Skizze. Festrede, gehalten beim allgemeinen Arbeiterfeste in Dresden am 18. März 1878 von Max Kayser. Dresden. Klemich’s Selbstverlag,
6) durch die k. Regierung, Kammer des Innern, von Mittelfranken unterm 12. November 1878
„Luxus und Corruption,“ eine philosophische Betrachtung von G. R. Druck und Verlag der Genossenschafts-Buchdruckerei in Nürnberg,
7) durch das fürstl. Reußische Landrathsamt zu Ebersdorf unterm 12. November 1878
„National-ökonomische Raketen“ von Bernhard Becker. Schleiz 1871. C. Hübscher’sche Buchhandlung (Hugo Heyn); [384]

II. periodische Druckschriften:[Bearbeiten]

1) durch das k. preußische Polizei-Präsidium zu Berlin unterm 9. November 1878
die im Verlage der Allgemeinen Deutschen Associations-Buchdruckerei (E. G) zu Berlin erschienene Druckschrift „Die Zukunft. Socialistische Revue. Zweiter Jahrgang. Heft 1/2. 15. Oktober 1878,“
2) durch die k. Regierung, Kammer des Innern, von Unterfranken und Aschaffenburg unterm 10. November 1878
die Nummer 131. des „Würzburger Volksfreund“, Druck von J. Endres in Augsburg, unter Erstreckung des Verbotes auf das fernere Erscheinen dieses Blattes,
3) durch die k. sächsische Kreishauptmannschaft zu Leipzig unterm 6. November 1878
folgende im Drucke und Verlage der Genossenschafts-Buchdruckerei in Leipzig erscheinende periodische Druckschriften:
a)Freie Presse. Volksorgan für Halle-Saalkreis und Zeitz-Naumburg,“
b)Groitzsch-Pegauer Volksblatt. Organ für Stadt und Land,“
c) „Volksblatt und Anzeiger für Borna, Frohburg, Lausigk und Umgegend,“
d)Muldenthaler Volksfreund. Organ für Stadt und Land,“
e) „Volksblatt für das Herzogthum Altenburg,“
f)Voigtländische Freie Presse. Volksorgan für Stadt und Land.“