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Benutzer:Methodios/Dresdner Anzeiger/1838/13. Oktober

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"Um die Communication zwischen den entfernteren Theilen hiesiger Stadt und namentlich zwischen der Altstadt, den Vorstaͤdten und Friedrichstadt mit dem Eisenbahnhof zu erleichtern, hat die unterzeichnete Behoͤrde einem aus hiesigen Lohnkutschern zusammen getretenen Vereine Concession zu regelmaͤßigen Verbindungsfahrten mit sogenannten Omnibus-Wagen dergestalt ertheilt, daß vom 14. d. Mts an, taͤglich eine halbe Stunde vor jedesmaliger Abfahrt der Dampfwagen vom hiesigen Bahnhofe, die Omnibus-Wagen aus der Altstadt nach dem Bahnhofe fahren, und ebenso zur Zeit der jedesmaligen Ankunft der Dampfwagen im Bahnhofe (wo die Direktion der Eisenbahngesellschaft wenigstens vor jetzt einen schicklichen Platz anzuweisen sich erboten hat) zur Ruͤckfahrt nach den entlegenen Stadttheilen bereit stehen sollen. Die Fuhrloͤhne sind auf - 1 gl. - fuͤr die Person festgestellt, und soll jedem Fahrlustigen freistehen, fuͤr diesen Preis 10 Pfd. Gepaͤck mitzunehmen; wer uͤber 10 Pfd. Gepaͤck mit sich fuͤhren will, soll dafuͤr anderweit - 1 gl.- bezahlen. Die Fahrten selbst sollen vor jetzt so stattfinden, daß zu gleicher Zeit 3 Omnibus-Wagen von drei verschiedenen Plaͤtzen der Stadt, naͤmlich vom Pirna'schen=, See= und Wilsdruffer=Thorplatz ab, und, so viel den ersteren anlangt, durch die Pirna'sche Gasse uͤber den Neumarkt und die Augustusbruͤcke, so viel den zweiten anlangt, durch die See= und Scheffelgasse uͤber die Wallstraße und durch das Klosterthor, so viel aber den dritten anlangt, durch die Wilsdruffer= und Schloßgasse, uͤber die Bruͤcke nach dem Eisenbahnhofe, wo sie 10 Minuten vor der jedesmaligen Abfahrt des Dampfwagens einzutreffen haben, fahren, bei den Ruͤckfahrten aber denselben Weg innehalten. Auch wird jeder dieser Omnibus-Wagen mit einem Schilde versehen seyn, auf welchem die Namen der Hotels und Gasthaͤuser angegeben sind, bei welchen er vorbeifaͤhrt. Die Direction des gedachten Vereins haftet bei eigner Verantwortlichkeit und Verpflichtung zur Schadloshaltung der Betheiligten fuͤr die puͤnktliche Ankunft der Omnibus-Wagen im Bahnhofe. So weit es der innere Raum der Wagen gestattet, ist der Fuͤhrer derselben verpflichtet, waͤhrend der Fahrten uͤberall, wo sich Fahrlustige melden, dieselben aufzunehmen; damit aber dadurch nicht die Fahrt selbst aufgehalten wird, werden die Fahrlustigen, namentlich, wenn sie in den Hotels und Gasthaͤusern den Omnibus-Wagen erwarten, bei dessen Vorbeifahrt sich, resp. mit ihrem Gepaͤck moͤglichst bereit halten, und wird sich jeder Omnibuswagen waͤhrend der Fahrt durch das Laͤuten einer Glocke von ferne kennbar machen. Uebrigens hat sich der Omnibus-Fahrten=Verein verbindlich gemacht, durch Anschaffung eigener, besonders hierzu eingerichteter Wagen, zuverlaͤssige Fuͤhrer, sowie durch sonstige zweckmaͤßige Einrichtungen dieses Institut dem Publikum so nuͤtzlich und bequem als moͤglich zu machen. Dresden, den 8. October 1838. — Die Stadt=Polizei=Deputation. Helfig. Flath, Act."