Benutzer:Methodios/Geschichte der königlichen Haupt- und Residenzstadt Dresden. 2. Auflage. 1885./S. 229.
landesväterlicher Fürsorge zeugt die Bauordnung, welcher der Herzog den=
jenigen zur Bedingung machte, die der genannten Vergünstigung und Hilfe
derer der Landesfürst, wie er ausdrücklich bemerkt, "von Rechte und Gewohn=
heit oder Herkommen zu thun nicht schuldig war", theilhaftig werden wollten.
Sie sollten auf's Mindeste eines Gemaches hoch steinern bauen und mit
Ziegeln decken, wer aber auch zwei Gemach hoch steinern bauen würde, dem
sollte noch außerdem stattliche Hilfe gethan werden. Nach der Straßenseite
sollte zuvörderst steinern gebaut und mit Ziegeln gedeckt werden, die Hinter=
gebäude, Ställe und Brauhäuser sollten die Unvermögenden bauen, wie es
ihnen möglich war, doch sollten solche Gebäude zur Abwendung der Feuers=
gefahr mit Estrichen wohl verwahrt, und alle Gebäude, gleichviel ob hinten
oder vorn gelegen, zu Ziegeldächern mit Latten und Sparren versehen werden,
damit jeder, obgleich er leimerne (Lehm=) Häuser hinten baute, "mit der Zeit
besseren Vermögens" sogleich mit Ziegeln decken könnte; wer aber vermögend
genug war, der sollte auch jetzt schon hinten sowohl wie vorn mit Steinen
bauen und mit Ziegeln decken. Eckhäuser sollten nicht anders als ganz von
Stein gebaut und mit Ziegel gedeckt werden.