Zum Inhalt springen

Benutzer:Scialfa/Kontrollratsgesetz Nr. 2

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
unkorrigiert
Titel: Gesetz Nr. 2: Auflösung und Liquidierung der Naziorganisationen
Abkürzung: KRG 2
Art: Publikation des Alliierten Kontrollrats
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Amtsblatt des Kontrollrats für Deutschland, Jahrgang 1945 (zweite korrigierte Auflage), S. 19
Fassung vom: 10. Oktober 1945
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 29. Oktober 1945
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: THULB
'
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]


GESETZ Nr. 2


Auflösung und Liquidierung der Naziorganisationen


Der Kontrollrat verordnet wie folgt:


Artikel I

[Bearbeiten]

1. Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, ihre Gliederungen, die ihr angeschlossenen Verbindungen und die von ihr abhängigen Organisationen, einschließlich der halbmilitärischen Organisationen und aller anderen Nazieinrichtungen, die von der Partei als Werkzeuge ihrer Herrschaft geschaffen wurden, sind durch vorliegendes Gesetz abgeschafft und für ungesetzlich erklärt.

2. Diejenigen Naziorganisationen, die auf der Liste im Anhang aufgeführt sind, oder solche, die außerdem zusätzlich bezeichnet werden sollten, sind ausdrücklich aufgelöst.

3. Die Neubildung irgendeiner der angeführten Organisationen, sei es unter dem gleichen oder unter einem anderen Namen, ist verboten.

Artikel II

[Bearbeiten]
Jegliche Immobilien, Einrichtungen, Fonds, Konten, Archive, Akten und alles andere Eigentum der durch vorliegendes Gesetz aufgelösten Organisationen sind beschlagnahmt. Die Beschlagnahme wird durch die Militärbefehlsstellen vorgenommen; allgemeine Direktiven über die Verteilung des beschlagnahmten Eigentums werden durch den Kontrollrat gegeben.

Artikel III

[Bearbeiten]
Solange das erwähnte Eigentum nicht tatsächlich unter die Kontrolle der Militärbefehlsstellen gestellt ist, werden sämtliche Offiziere und alles andere Personal, einschließlich der Verwaltungsbeamten und aller anderen Personen, die für dieses Eigentum haftbar sind, persönlich dafür verantwortlich gemacht, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Eigentum in unberührtem Zustand zu erhalten und alle Befehle der Militärbefehlsstellen auszuführen, die dieses Eigentum betreffen.

Artikel IV

[Bearbeiten]
Jeder, der irgendeiner Bestimmung des vorliegenden Gesetzes zuwiderhandelt, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung aus.


Ausgefertigt in Berlin, 10. Oktober 1945.

(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes wurden von P. Koenig, Armeekorps-General, V. D. Sokolovsky, General der Armee, Dwight D. Eisenhower, General der Armee, und B. H. Robertson, Generalleutnant unterzeichnet.)


Anhang
1. Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
2. Partei-Kanzlei
3. Kanzlei des Führers der NSDAP.
4. Auslandsorganisation
5. Volksbund für das Deutschtum im Ausland
6. Volksdeutsche Mittelstelle
7. Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS.-Schrifttums
8. Reichsorganisationsleiter der NSDAP.
9. Reichsschatzmeister der NSDAP.
10. Beauftragter des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP.
11. Reichspropagandaleiter der NSDAP.
12. Reichsleiter für die Presse und Zentralverlag der NSDAP. (Eher-Verlag)
13. Reichspressechef der NSDAP.
14. Reichsamt für das Landvolk
15. Hauptamt für Volksgesundheit
16. Hauptamt für Erzieher
17. Hauptamt für Kommunalpolitik
18. Hauptamt für Beamte
19. Beauftragter der NSDAP. für alle Volkstumsfragen
20. Rassenpolitisches Amt der NSDAP.
21. Amt für Sippenforschung
22. Kolonialpolitisches Amt der NSDAP.
23. Außenpolitisches Amt der NSDAP.
24. Reichstagsfraktion der NSDAP.
25. Reichsfrauenführung
26. NSD.-Ärztebund
27. Hauptamt für Technik
28. NS.-Bund Deutscher Technik
29. NS.-Lehrerbund
30. Reichsbund der Deutschen Beamten
31. Reichskolonialbund
32. NS.-Frauenschaft
33. NS.-Reichsbund Deutscher Schwestern
34. Deutsches Frauenwerk
35. Reichsstudentenführung
36. NS.-Studentenbund
37. Deutsche Studentenschaft
38. NSD.-Dozentenbund
39. NS.-Rechtswahrerbund
40. NS.-Altherrenbund der Deutschen Studenten
41. Reichsbund Deutsche Familie
42. Deutsche Arbeitsfront
43. NS.-Reichsbund für Leibesübungen
44. NS.-Reichskriegerbund
45. Reichskulturkammer
46. Deutscher Gemeindetag
47. Geheime Staatspolizei
48. Deutsche Jägerschaft
49. Sachverständigenbeirat für Bevölkerungs- und Rassenpolitik
50. Reichsausschuß zum Schutze des Deutschen Blutes
51. Winterhilfswerk
52. Hauptamt für Kriegsopfer
53. NSKOV (NS.-Kriegsopferversorgung)
54. SA. (Sturmabteilungen), einschließlich der SA.-­Wehrmannschaften
55. SS. (Schutzstaffeln), einschließl. der Waffen-­SS. und des SD. (Sicherheitsdienst) sowie aller Dienststellen, die Befehlsgewalt über die Polizei und SS.haben
56. NSKK. (NS.-Krafttahrerkorps)
57. NSFK. (NS.-Fliegerkorps)
58. HJ. (Hitler-Jugend), einschließlich der angeschlossenen Organisationen
59. RAD. (Reichsarbeitsdienst)
60. OT. (Organisation Todt)
61. TENO. (Technische Nothilfe)
62. NSV. (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt)