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Benutzer:Scialfa/Kontrollratsgesetz Nr. 36

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Gesetzestext
unkorrigiert
Titel: Gesetz Nr. 36: Verwaltungsgerichte
Abkürzung: KRG 36
Art: Publikation des Alliierten Kontrollrats
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstelle: Regierungsblatt für das Land Thüringen, Jahrgang 1946, Teil III S. 87
Fassung vom: 10. Oktober 1946
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 18. Dezember 1946
Inkrafttreten: 18. Dezember 1946
Anmerkungen:
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Quelle: THULB
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Alliierter Kontrollrat

Gesetz Nr. 36

Verwaltungsgerichte

Der Kontrollrat erläßt das folgende Gesetz:

Artikel I.

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Zur Entscheidung von Verwaltungssachen werden Verwaltungsgerichte in den einzelnen Zonen und in Berlin wieder errichtet.

Artikel II.

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Die Verfassung und die Zuständigkeit dieser in den einzelnen Zonen in Durchführung dieses Gesetzes zu errichtenden Gerichte wie auch das von ihnen anzuwendende Verfahren sollen von den Zonenbefehlshabern und in Berlin von der Alliierten Kommandatur festgesetzt werden.

Artikel III.

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Die Verwaltungsgerichte sollen die Gesetze anwenden, die weder mit der Gesetzgebung noch mit den richtunggebenden Grundsätzen des Kontrollrats in Widerspruch stehen.

Artikel IV.

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Die Zonenbefehlshaber und die Alliierte Kommandatur sind berechtigt, Ausführungsverordnungen zu diesem Gesetz zu erlassen.

Artikel V.

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Durch dieses Gesetz werden die unten aufgeführten deutschen Gesetzgebungsakte aufgehoben:
1. Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Vereinfachung der Verwaltung vom 28. August 1939 (RGBl. I Seite 1535).
2. Zweite Verordnung über die Vereinfachung der Verwaltung vom 6. November 1939 (RGBl. I. Seite 2168).
3. Verordnung des Führers und Reichskanzlers bezüglich die Gründung des Reichsverwaltungsgerichts vom 3. April 1941 (RGBl. I. Seite 201).

Artikel VI.

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Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
Ausgefertigt in Berlin, am 10. Oktober 1946.
P. Koenig, General der Armee, V. Sokolowskij, Marschall der Sowjetunion, Joseph T. McNarney, General, Sholto Douglas, Marschall der Royal Air Force.