[464]Berichtigung. In Nr. 24 der Gartenlaube, in dem Aufsatze: „Conrad Deubler’s Alpenhäuschen“, wolle man zur Steuer der Wahrheit folgendes berichtigen. Das Maximum der Strafe in dem erwähnten Processe betrug acht Jahre; die dabei betheiligte Frau wurde zu fünf Jahren verurtheilt, von denen sie zwei verbüßte. Alles übrige bezüglich der Strafen Mitgetheilte ist leider nur zu wahr.