Beschreibung des Oberamts Ehingen/Kapitel B 14
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Gefälle beziehen: der Staat, (aus Falllehen und Zinsgütern etc.) 101 fl. 32 kr. Geld, 97 Sch. 41/2 Sr. Dinkel, 97 Sch. 33/4 Sr. Haber, die Gemeindepflege 1 fl. 11 kr., die Stiftungspflege Weiler-Steußlingen 1 fl. 59 kr., Alt-Steußlingen 1 fl. 20 kr., die Lehen- und Gültleute zu Ennahofen, Weiler-Steußlingen, Grötzingen, Thal und Theuringshofen genießen eine Bauholzberechtigung.
Ennahofen hatte ein Kirchlein, das erst zu Ende des vorigen Jahrhunderts abgebrochen wurde, und auf der Höhe bey dem Ort stand. Über die Culturverhältnisse s. S. 52 u. ff. über die Geschichte das Folgende.
auch Steußlingen-Thal, oder blos Thal genannt, besteht blos in einer Mahl- und Ölmühle und einigen Häusern mit einer Brauerey und 27 evang. Einw., und hat seinen Namen von seiner Lage im Thale. Die Zehnten bezieht der Staat.
Gefälle eben derselbe 18 fl. 10 kr. Geld, 53/8 Sch. Dinkel und eben so viel Haber.
Auf einer Höhe, nahe bey Thalsteußlingen, liegt, als Ruine, das Schloß Steußlingen, das bis 1807 der Sitz eines Würt. Stabsbeamten oder Oberamtmanns von der vormaligen Herrschaft Steußlingen war, 1811 aber von der Kammer verkauft und 1812 abgebrochen wurde. Nicht weit davon liegen die Ruinen eines ältern Schlosses Steußlingen, das häufig, aber irrig, Alt-Steußlingen genannt wird; beyde heißen Neu-Steußlingen, im Gegensatz von Alt-Steußlingen am Stoffelberg. Das ältere Schloß Neu-St. wurde 1582 abgebrochen und mit seinem Material das neuere Schloß gebaut. Zu der Herrschaft und dem Amt Neu-Steußlingen gehörten die Orte: Weiler-Steußlingen, Grötzingen, Ermelau, Ennahofen, Thal-Steußlingen, Theuringshofen und Sondernach, nebst Antheil an Alt-Steußlingen. Die von Freyberg trugen die Herrschaft von Würtemberg zu Lehen. S. Alt-Steußlingen. Als aber die damit| belehnte Linie i. J. 1587 ausstarb, zog Würtemberg die Herrschaft als heimgefallenes Lehen ein. Es entstand darüber ein langer Streit mit den Freybergischen Allodialerben, der jedoch 1609 von Herzog Friedrich I. mit 80.000 fl. vollends beygelegt wurde, nachdem man sich mit einem Theil der Erben schon 1592 und 1599 abgefunden hatte. Zu dem vormaligen Schloß Steußlingen gehört ein, jetzt verpachtetes, herrschaftliches Gut, das auf unserer Tabelle unter der Markung von Thal-Steußlingen begriffen ist. Die Mahlmühle ist Erblehen mit Laudemialgebühren und Bannmühle der ehemaligen Herrschaft.ein kleiner evang. Weiler mit 36 Einw., ebenfalls Filial von Weiler-Steußlingen, nicht weit von Thalst., auch im Schmiechenthale. Den Zehnten hat der Staat.
Gefälle beziehen: der Staat 14 fl. 34 kr., und 31/2 Sch. Dinkel, und eben so viel Haber, die Stiftspflege Weiler-Steußlingen 1 fl. 52 kr.
Die Schmiechen macht bey dem Ort schöne Wasserfälle, das Thal hat hier einen starken, zum Theil aus Tuffsteinen bestehenden Absatz. S. 18. Das Fischwasser in der Schmiechen gehört dem Staat, und ist für 6 fl. verpachtet. Die früher von den Thalbewohnern unentgeldlich benutzte Schafweide ist 1824 an die Gemeinden Ennahofen und Grötzingen für 2000 fl. verkauft worden.