Zum Inhalt springen

Beschreibung des Oberamts Hall/Kapitel B 24

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
« Kapitel B 23 Beschreibung des Oberamts Hall Kapitel B 25 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
24. Gemeinde Unter-Sontheim,
bestehend aus 7 Parcellen mit 762 Einwohnern.
Die Lage des Gemeindebezirkes entspricht ziemlich dem südlich und östlich angrenzenden Gemeindebezirke Sulzdorf. Er ist in derselben Richtung von der Bühler durchflossen, deren Thal übrigens hier noch sehr eng ist. Westlich und südlich grenzt er an das Oberamt Gaildorf, östlich aber an das Oberamt Crailsheim. In ersterer und letzterer Richtung ragen die bei Sulzdorf erwähnten Waldgebirge herein, und namentlich sind Beilstein, Eschenau, Merkelbach und Schneckenweiler von Wald umgeben. Hausen und Ummenhofen liegen auf einer Fortsetzung der sulzdorfer Ebene. Der Bezirk ist etwa 2 St. breit und 11/2 St. lang. An Wasser fehlt es ihm nicht, da die Bühler aus den Waldschluchten viele Zuflüsse, den Riedbach, den Roßbach etc. erhält. Durch den Bezirk geht nicht nur die Hauptstraße von Hall nach Ellwangen, sondern auch eine gute, 1835 bis 1838 erbaute Vicinalstraße, welche von der eben erwähnten Staatsstraße aus über Ummenhofen und Unter-Sontheim nach Ober-Sontheim, und eine solche, 1837 bis 1839 erbaute, welche von Vellberg bis an die Grenze des Oberamts Crailsheim gegen Spaichbühl führt. Der Nahrungsstand ist im Allgemeinen gut. In einigen Orten ist der Boden schwer zu bebauen; doch gerathen die meisten Halmfrüchte gut. | Für die Baumzucht ist das Klima nicht geeignet. Die Höhen des Bühlerthales enthalten einen Überfluß an Bausteinen. An Gewerben ist nur der Handel mit Frucht, Holz und namentlich mit Vieh zu erwähnen.

Die Gemeinde ist dem Forstamte Crailsheim zugetheilt. Der große Zehente zu Unter-Sontheim und Beilstein steht 1/2 wegen der Reichsstadt dem Staat und 1/2 der Stiftungspflege Stöckenburg, in Eschenau, Merkelbach und Schneckenweiler zu 5/6 dem Staat und 1/6 der Pfarrei Anhausen, in Hausen und Ummenhofen aber ganz dem Staat zu, mit Ausnahme von 4 Mrg. auf letzterer Markung, die der Stiftungspflege Stöckenburg zehenten. Ebenso verhält es sich auch mit dem kleinen Zehenten. Der Neubruchzehente gehört überall dem Staat. Die übrigen Gefälle gebühren dem Staate, der Stadtpflege und der Armenverwaltung Hall, der Stiftungspflege Stöckenburg und haller Privaten; in Eschenau ist das gemeinschaftliche Rentamt Ober-Sontheim betheiligt. An den Gefällrechten des Staats hat die Gemeinde seit 1817 den Capitalbetrag von 16.210 fl. 51 kr. abgelöst. – Filialien von Stöckenburg sind Eschenau und Schneckenweiler; die übrigen Parcellen gehören zur Pfarrei Unter-Sontheim, wo auch die Schule sich befindet. Durch die bei Sulzdorf und Thalheim erwähnte Anordnung hat der Gemeindeverband in neuerer Zeit eine Änderung erfahren. Sämmtliche Orte bildeten bis 1803 Bestandtheile des haller Amtes Vellberg; Hausen ausgenommen, das Eigenthum der Propstei Ellwangen und der Ritterschaft einverleibt war.

a. Unter-Sontheim, Pfarrdorf nebst Mettelmühle mit 191 Einwohnern, worunter 1 Kath., 21 Gemeinderechten, worunter 15 hall’sche, 3 vormals limpurgische und 3 ellwangensche, mit 70 Morgen 31/2 Vrtl. vertheilten und 26 Morgen unvertheilten Allmanden; liegt 21/2 Stunden südöstlich von Hall, in dem jedoch hier nicht sehr tiefen Bühlerthale, und grenzt mit seiner Markung an die Oberämter Gaildorf und Crailsheim. Hier tritt die Bühler in den Oberamtsbezirk ein. Unter-Sontheim ist an einen in das gedachte Thal hereinragenden Bergabhang angebaut und mit dem nur 1/4 Stunden entfernten, dem Oberamte Gaildorf angehörigen, Pfarrdorf Ober-Sontheim durch die Eingangs gedachte Vicinalstraße, welche durch den Ort führt, verbunden. Derselbe hat eine Kirche, zu allen Heiligen, ein Pfarr- und ein Schul-Haus und eine Schildwirthschaft mit Bierbrauerei. An der Kirche hat die vermögliche Stiftungspflege, am Pfarrhaus der Staat, am Schulhaus die Schulgemeinde die Baulast. Das Patronatrecht steht der Krone zu. Eingepfarrt sind neben Unter-Sontheim die Bewohner von Beinstein[s 1], Hausen, Merkelbach und | Ummenhofen, deren Kinder auch die Schule, welche mindestens seit 1619 besteht, besuchen.

Zu Unter-Sontheim gehört die an dem Riedbach gelegene Mettelmühle.[s 2]

Über die ältere Geschichte des Ortes fehlen Nachrichten. Wahrscheinlich theilte er früher mit Ober-Sontheim seine politischen Geschicke. Im Jahr 1425 aber verkaufte Ulrich v. Schrozberg seine Besitzungen an Volkart v. Vellberg, als hohenlohensches Lehen. Sie kamen 1598 mit den übrigen vellberg’schen Lehensbesitzungen an Hall (wohin auch 1518 Simon Berler die seinigen veräußerte) und 1803 an Württemberg. Es waren dieß 15 Güter und Gemeinderechte. Drei weitere Gemeinderechte, aus drei Gütern bestehend, welche Hall vermöge des bambergischen Vertrags in früherer Zeit besessen, vertauschte 1541 die Reichsstadt mit Ober-Sontheim gegen Hessenthal und Sulzdorf an Schenk Erasmus v. Limpurg; diese Theile kamen 1746 mit den limpurgischen Lehen an Brandenburg (Prescher a. a. O. II. S. 419) und mit der bayerischen Besitz-Ergreifung an die Krone Bayern, welche sie an den Fürsten v. Wrede abtrat, der sie 1810 an einen Privaten verkaufte. Die vormaligen Besitzungen des Stiftes Ellwangen endlich, die auch in drei Gütern bestanden, gingen mit diesem an Württemberg über. Mir zwei dieser Güter ist noch die Armenverwaltung Hall von der Krone belehnt.

Diese Ganerbenherrschaft führte auch hier, da Hall und Limpurg die hohe Obrigkeit ansprachen, zu vielen Reibungen und ärgerlichen Auftritten. Hall behauptete den Kirchweihschutz „mit ganzer Gewalt, in Beibehaltung vieler Mannschaft und gebot bei Strafe, Limpurg zum Trutze, Tänz und Spielleut zu halten.“ Im April 1670 kam sogar Schenk Heinrich Casimir von Ober-Sontheim hierher mit einigen Reitern vor das Haus eines hallischen Unterthanen, der zu todt gefallen war, und drohte dem anwesenden Vogte von Vellberg, der Halls Rechte vertrat, ihn zu erschießen, wenn er Hand an den Todten lege. Darauf ließ der Schenk den Kirchhof und die Kirche mit Gewalt öffnen, den Todten begraben und durch den Pfarrer von Mittelfischach eine Leichenrede halten. Nun ließ aber Hall durch den Stadtmajor und bewehrte Mannschaft die Leiche wieder ausgraben und am andern Tage solenn beerdigen. Welchen Erfolg die Klage Halls hierüber beim Reichskammergericht gegen den Schenken hatte, ist uns unbekannt.

In alten Zeiten war Unter-Sontheim ein Filial von Bühlerthann, OA. Ellwangen; zu Ende des 14. Jahrhunderts aber wurde die hiesige Pfarrei errichtet, sie wird jedoch noch 1448, wo der Abt von Ellwangen dieselbe besetzte, eine Unterpfarrei von | Bühlerthann genannt. Im J. 1618 aber wurde bestimmt, daß die Propstei Ellwangen das Patronat behalten und die Reichsstadt Hall das Examinationsrecht haben solle. Dabei blieb es bis 1803. Im J. 1500 war der hiesige Pfarrer, Leonhard Häuser, mit einem Schneider in Münkheim in Streit gerathen, in welchem er ihn erstach. Man schloß ihn deßwegen auf einen Karren und schickte ihn dem Bischof nach Würzburg, wo er sich aber wieder frei zu machen wußte. Bei seiner Rückkunft ließ ihn aber der Schenk in Ober-Sontheim, das damals noch hierher eingepfarrt war, gefangen setzen. Darüber versammelten sich nun die Pfarrer des hallischen Capitels und stellten Messen und alle kirchlichen Verrichtungen so lange ein, bis der Schenk den Gefangenen aufs Neue dem Bischof auslieferte.

In oder bei dem Dorfe stand einst ein kleines Schloß, worüber wir nur so viel berichten können, daß es den von Schwöllbronn gehörte und später an die mit ihnen verwandten Hafner von Sontheim gekommen seyn soll.

b. Beilstein, eine 1/4 St. nordöstlich auf der Markung von Unter-Sontheim liegende, dessen Verhältnisse theilende Mahlmühle an der Bühler, mit 7 ev. Einw., welche 1425 von Ulrich v. Schrozberg an Volkart v. Vellberg verkauft wurde und 1595 an Hall kam. Die Gefälle daselbst bezieht noch die Stadtpflege Hall.

c. Eschenau, Weiler mit 120 ev. Einw. und 22 Gemeinderechten, in einer Gemeinschaft mit Merkelbach und Schneckenweiler sämmtlich hallisch (und zwar Eschenau 15, Merkelbach 4, Schneckenweiler 3) und 181/2 Mrg. unvertheilten Gemeindegründen. Der Ort liegt nördlich 3/4 St. von Unter-Sontheim, an dem Abhang einer vorspringenden Anhöhe, zunächst an der Bühler, eingeschlossen von dem hier sehr beengten Thale. Das freundliche Dörfchen hat gute Gebäude und meistens wohlhabende Einwohner, indem die durch dasselbe ziehende Straße von Vellberg nach Spaichbühl mit dem frequenten Holzverkehr reges Leben bringt. Die Zehentrechte des Staats sind theils ellwangisch, theils hallisch (1561 von Conz v. Vellberg gegen den Zehenten zu Mathes-Hörlebach eingetauscht und 1595 wieder an Hall gekommen) und 1/3 comburgisch vom stöckenburger Pfarrlehen.

Über den Bühlerfluß führt eine Brücke, eine Zierde des Thales, welche allermeist auf Kosten der Amtscorporation 1817 und 1840 mit einem Aufwand von 6500 fl. von Stein aufgebaut worden ist. Zugleich wurde unter Beihülfe der Gemeinde zu 1/3 die Correktion der Steige gegen Vellberg unmittelbar am linkseitigen Auslauf der Brücke bis auf die Anhöhe mit einem weitern Aufwand von 2000 fl. unternommen und 1841 und 1842 der | Orts-Etter unter Anlegung von Dohlen und Kandeln verbessert. Eschenau hat eine Mahl- und Säg-Mühle und eine Schildwirthschaft.

Im J. 1395 verkaufte Marx v. Nenningen mit seiner Hausfrau Catharina v. Tullau seine Güter an die v. Vellberg; ebenso verkauften 1475, 1477, 1486, 1487, 1488 und 1491 verschiedene zu Hall gesessene Edle und die Stadt Hall die ihrigen an Wilhelm und Conrad v. Vellberg. Diese vellbergischen Besitzungen kamen sofort 1595 wieder an Hall. Ein Gut mit Vogtei erwarben die Schenken zu Ober-Sontheim mit der Frühmesse zu Ober-Sontheim durch Tausch von Ellwangen. Dasselbe gehört daher noch zum Rentamte Ober-Sontheim.

d. Hausen, Weiler mit 237 ev. Einw., 17 Gemeinderechten und 700 M. vertheilten und 825/8 M. unvertheilten Allmanden und Waldungen. Dazu gehört das Fallhaus am Röschbühl. Hausen liegt an der Hall-Ellwanger Staatsstraße, 1/2 Stunde nordwestlich von Unter-Sontheim und hat eine Schildwirthschaft und eine Ziegelhütte. Es ist der Sitz des Schultheißen und zeichnet sich durch seine Viehmastung aus.

Der Ort gehörte einst ebenfalls den Edlen v. Vellberg. Theile davon kamen 1352 an Hug v. Vellberg, 1366 an Hans v. Vellberg, 1379 von Heinrich v. Vohenstein an Hug v. Vellberg und 1399 an Jörg v. Vellberg; 1505 aber gelangten von Schenk Gottfried v. Limpurg alle seine Güter, die von Hans v. Morstein herrührten, an Jörg v. Vellberg. Die Vellberge trugen das Rittergut Hausen von den Grafen v. Helfenstein zu Lehen, welche es nach dem Aussterben des vellbergischen Mannsstamms 1592 an die Echter v. Mespelbrunn verliehen; diese aber verkauften es am 13. Nov. 1606 an die Schenken v. Limpurg um 16.300 fl., worauf die Schenken nach dem Absterben der Grafen v. Helfenstein seit 1644 das Rittergut von Kurbayern zu Lehen trugen. Nach dem Absterben der Limpurge kam das Rittergut, das bis dahin zum limpurgischen Amte Ober-Sontheim gehört hatte, 1744 an den Grafen v. Bredow und von diesem 1746 an Brandenburg, von Markgraf Karl Friedrich v. Brandenburg aber (Prescher a. a. O. S. 414) 1753 an die Reichsstadt Hall, welche es 1760 in dem bei Vellberg zu erwähnenden Vergleich mit der Ritterschaft an dieselbe abtrat. Diese verkaufte es sofort an die Propstei Ellwangen, in dessen Amt Thannenburg es gehörte, von wo es an Württemberg überging und zugleich die kurbayrische Lehensherrschaft verlor.

Noch 1750 lag bei dem Dorfe ein 1/2 Mrg. großer See.

e. Merkelbach, Weiler mit 34 ev. Einw., Gemeinderechts- und Zehent-Verhältnisse mit Eschenau theilend, womit es nun eine Markung hat. Es liegt 3/4 St. nördlich von Unter-Sontheim in | einem einsamen Waldthälchen, an der Grenze des Oberamtes Crailsheim, an der Vicinalstraße nach Spaichbühl. Die Gefälle, welche die Heiligenpflege Stöckenburg bezieht, erwarb sie 1366 von Heinz v. Swelbronn. Zwei Höfe vertauschte die Stadt Hall 1580 an Conrad v. Vellberg; sie erwarb sie jedoch 1595 wieder.

f. Schneckenweiler, Weiler mit 23 ev. Einw., liegt ganz wie Merkelbach, zunächst bei diesem; Gemeinde- und alle andere Verhältnisse mit Eschenau theilend. Einen Hof und ein Gut trat Hall 1541 an Limpurg ab, das beide 1563 an Vellberg vertauschte. Mit Eschenau kamen diese Güter 1595 wieder an Hall.

g. Ummenhofen, Weiler mit 150 Einw., worunter 1 Kath. und 15 Gemeinderechten, wovon 31/2 hallische (altvellbergisch), 41/2 ellwangische und 7 vormals limpurgische; mit 1595/8 Mrg. vertheilten und 151/8 Mrg. unvertheilten Allmanden; liegt an der von der Hall-Ellwanger Staatsstraße nach Unter- und Ober-Sontheim führenden Vicinalstraße, hat eine Schildwirthschaft und erhielt 1844 eine wesentliche Orts-Etterverbesserung.

Heinrich v. Suntheim, Mönch im Barfüßer-Kloster zu Hall, verschaffte diesem 1358 und 1363 sechs hiesige Güter, die später die Veldner theilweise erworben zu haben scheinen. Im J. 1402 erwirbt Comburg von Hans Veldner, genannt Geyer, einen Hof, der 1521 an Hall gelangte. Die Besitzungen, welche 1463 Hans und Ehrenfried v. Vellberg als hohenlohensche Lehen erwarben, sowie ein Hof, den Conrad v. Vellberg 1483 von Limpurg erhalten hatte, kamen 1598 gleichfalls an Hall. Die Reichsstadt aber trat 1562 ihre in 5 Gütern und der Erbschenke bestandenen hiesigen Güter an Limpurg ab, wohin auch 1480 Göz v. Bachenstein zwei Güter und 24 Mrg. Walds verkauft hatte (Limp. Ded. S. 14). Diese limpurgischen, in das Amt Ober-Sontheim gehörig gewesenen Besitzungen hatten dasselbe Schicksal wie die zu Unter-Sontheim, bis sie 1816 von dem Fürsten v. Wrede an einen Bürger kamen. Die 3 Güter, welche die Propstei Ellwangen besaß und 1691 ein Junker Beer zu Lehen trug, kamen 1802 an den Staat. Bis dahin hatte jede der Herrschaft die Vogtei über ihre Hintersassen, Hall aber die Hohheit.

Auf dem Bergrücken oberhalb Ummenhofen gegen Unter-Sontheim stand die Burg der v. Ummenhofen; es ist aber von ihr keine Spur mehr vorhanden. Schon 1078 in der Schenkung Adelberts von Bielrieth an Comburg findet sich ein Heinricus de Umehoven (Menken a. a. O. S. 389), 1278 ein Friedericus und 1396 Dietlen von Ummenhofen.


Anmerkungen Wikisource

  1. Beinstein ist offenbar eine Fehlschreibung des Verfassers. Gemeint ist wohl das weiter unten auf S. 290 erwähnte Beilstein, auf neueren Karten als Beilsteinmühle eingetragen.
  2. Die Lage des Mettelmühle ist falsch beschrieben. Sie liegt nicht etwa am Riedbach, sondern gut 300 Meter oberhalb vor dessen Zufluss in den Fluss an der Bühler und einem kurzen rechten Mühlkanal, etwas näher an Obersontheim als an Untersontheim, aber gerade eben schon auf heutiger (2016) Untersontheimer Teilortgemarkung. Eine Steinbogenbrücke von der linksbühlerischen Ortsverbindungsstraße her erschließt sie dem Verkehr.
« Kapitel B 23 Beschreibung des Oberamts Hall Kapitel B 25 »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).