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Beschreibung des Oberamts Marbach/Kapitel B 4

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Auenstein,


Gemeinde II. Kl. mit 994 Einw., wor. 3 Kath. a. Auenstein, Pfarrdorf, 788 Einw.; b. Helfenberg, Weiler, 206 Einw. – Ev. Pfarrei; die Kath. sind nach Thalheim O.-A. Heilbronn eingepfarrt.

Auenstein hat 4 Stunden nördlich von der Oberamtsstadt eine sehr angenehme ebene Lage am Fuß eines langgestreckten Ausläufers der Löwensteiner Berge, auf dessen höchstem Punkte die Ruinen des Schlosses Helfenberg eine landschaftliche Zierde der Gegend bilden. An der westlichen Seite des Orts fließt die Schotzach, und an der südlichen der Abstatterbach vorüber; beide Bäche vereinigen sich zunächst (unterhalb) des Dorfs. Der ansehnliche, ziemlich regelmäßig angelegte Ort hat ein freundliches Aussehen und ist mit breiten, reinlich gehaltenen, gekandelten Ortsstraßen versehen, an denen die meist gut aussehenden Gebäude, worunter einzelne im städtischen Styl gehaltene, etwas gedrängt hingebaut sind. Im nördlichen Theile des Dorfs steht die im Jahr 1832 in einem einfachen Styl neu erbaute Pfarrkirche mit einem Thürmchen (Dachreiter) auf dem Vordergiebel; das weiß getünchte Innere der Kirche ist freundlich, hell und mit einer einfach bemalten, flachen Decke versehen. Die Unterhaltung der Kirche hat die Gemeinde.

Der Begräbnißplatz ist am nördlichen Ende des Orts angelegt.

Nahe der Kirche liegt das Pfarrhaus mit seinen Ökonomiegebäuden, Garten und Hofraum; es wurde 1840 einem Privatmann von dem Staat abgekauft und für seinen gegenwärtigen Zweck gut eingerichtet.

Das ansehnliche, bei der Kirche gelegene Schulhaus, war früher Pfarrhaus und wurde 1840 von der Gemeinde erkauft, die es namhaft verbessern und vergrößern ließ; in demselben sind zwei geräumige Lehrzimmer und die Wohnungen des Schulmeisters und des Lehrgehilfen eingerichtet.

Das im Jahr 1706 erbaute Rathhaus befindet sich in gutem Zustande.

Überdieß sind an öffentlichen Gebäuden noch vorhanden: ein Backhaus, ein Waschhaus, eine Kelter mit 4 Bäumen und einer kleinen Presse, ein Schafhaus, ein kleines Armenhaus und zwei Brechöfen. Am westlichen Ende des Orts steht an der Schotzach eine Mühle mit 2 Mahlgängen, einem Gerbgang, einer Gipsmühle, einer Hanfreibe und einer Hirsenmühle; sodann besteht innerhalb des Dorfs eine Ölmühle ohne Wasserkraft. Die übrigen Gewerbe dienen nur den nöthigsten örtlichen Bedürfnissen.

| Der Ort ist sehr wasserreich, erhält übrigens sein Trinkwasser nur aus Pumpbrunnen, die sich aller Orten auf eine leichte Weise anlegen lassen.

Die Einwohner sind im allgemeinen gutmüthig, sehr fleißig und sparsam; ihre Haupterwerbsmittel bestehen in Feldbau, Weinbau und Viehzucht. Die Vermögensumstände sind nicht ungünstig, indem der vermöglichste Ortsbürger 40 Morgen, der sog. Mittelmann 10 bis 12 Morgen und die unbemittelte Klasse 1/4–1 Morgen Grundeigenthum besitzt. Die Güter liegen theilweise auch auf angrenzenden Markungen. Gegenwärtig erhalten etwa 12 Personen Unterstützung von Seiten der Gemeinde.

Die mittelgroße, von mehreren Bächen durchzogene Gemeinde-Markung besteht, soweit sie für den Feldbau benützt wird, aus einem welligen, mit sehr fruchtbarem Diluviallehm bedeckten Flachlande, während im östlichen Theil derselben die aus Keupermergeln bestehenden Vorhügel der Löwensteiner Berge, welche sich vorzüglich für den Weinbau eignen und auch für diesen größtentheils benützt sind, in die Markung eingreifen.

Das Klima ist mild und begünstigt den Anbau aller in Württemberg gewöhnlich vorkommenden Kulturgewächse; nur die Niederungen werden zuweilen von Frühlingsfrösten heimgesucht. Hagelschlag ist sehr selten und kam seit 1816 nicht mehr vor.

Die Landwirthschaft wird fleißig und gut betrieben, jedoch ist man zu Neuerungen nicht sehr geneigt; der Brabanterpflug ist allgemein eingeführt und zur Besserung des Bodens kommt neben den gewöhnlichen Düngungsmitteln auch Gips und Kompost in Anwendung. Im System der Dreifelderwirthschaft mit beinahe ganz angeblümter Brache baut man Dinkel, Gerste, Haber, Weizen, Roggen, Einkorn, Kartoffeln, Futterkräuter (dreiblättriger Klee, Luzerne, Esparsette), Rüben, Welschkorn und von Handelsgewächsen sehr viel Mohn, der hier vorzüglich gedeiht, etwas Cichorien und Zuckerrüben; Hanfbau ist mittelmäßig, der Flachsbau unbedeutend. Die Aussaat und der Ertrag ist wie in Großbottwar. Der höchste Preis eines Morgens Acker beträgt 800 fl., der mittlere 400 fl. und der geringste 100 fl. Von den Felderzeugnissen werden Getreidefrüchte theilweise nach Heilbronn, Stuttgart und Ludwigsburg abgesetzt; der Mohn kommt nach Eßlingen und Heilbronn zum Verkauf.

Der ziemlich ausgedehnte Wiesenbau liefert ein mittelgutes, theilweise saures Futter; die Wiesen, denen nur wenig Wässerung zukommt, sind zwei-, viele dreimähdig und ertragen 20–25 Centner| Heu und 10–12 Centner Öhmd vom Morgen. Der höchste Preis eines Morgens steht gegenwärtig auf 700 fl., der mittlere auf 300 fl. und der geringste auf 200 fl.

Weinbau wird in namhafter Ausdehnung mit vielem Fleiß getrieben; man pflegt hauptsächlich Drollinger, Elblinge, Silvaner, Klevner und am häufigsten schwarze Rißlinge sog. Müllerreben; letztere geben hier den besten Wein, der immer zu den höchsten Preisen verkauft wird. Die Reben, von denen 2800 Stöcke auf einen Morgen zu stehen kommen, werden den Winter über bezogen. Der erzeugte Wein ist mild und lieblich, von Farbe ein sog. Schiller, mit Ausnahme des Rißlings, der besonders und meist etwas früher gelesen wird. Der höchste Ertrag eines Morgens beträgt 10 Eimer; die Preise eines Eimers waren in den Jahren: 1854 46–62 fl., 1855 40–46 fl., 1856 45 fl. 23 kr. durchschnittlich, 1857 33–42 fl., Rißling 60 fl., 1858 27–33 fl., 1859 40–44 fl., 1860 21 bis 23 fl., Rißling 28 fl., 1861 60–68 fl., Rißling 67–70 fl., 1862 47–57 fl., Rißling 50–60 fl., 1863 37–46 fl., Rißling 52–60 fl., 1864 38–46 fl., Rißling 41–48 fl., 1865 80 bis 89 fl. Die Preise eines Morgens Weinberg bewegen sich von 300–1000 fl. Der Absatz des Weins geht meist in die Umgegend, theilweise auch in den Schwarzwald.

Weniger bedeutend ist die Obstzucht, welche sich vorzugsweise mit Mostsorten, Zwetschgen und Kirschen beschäftigt; der Obstertrag wird meist im Ort verbraucht und nur in ganz günstigen Jahren findet einige Ausfuhr statt. Die Jungstämme bezieht man von Horkheim.

Die Gemeinde hat keine Waldungen und die Einwohner beziehen ihren Holzbedarf von Abstatt und Beilstein.

Eigentliche Weiden bestehen nicht und nur die Brach- und Stoppelweide ist um 380 fl. jährlich verpachtet; die Pferchnutzung trägt überdieß der Gemeindekasse 275 fl. ein.

Die Pferdezucht ist ganz unbedeutend, dagegen die Rindviehzucht, welche einen Haupterwerbszweig bildet, in gutem Zustande; sie beschäftigt sich mit einem tüchtigen Neckarschlag, der durch drei Farren, von denen einer in Helfenberg aufgestellt ist, nachgezüchtet wird. Der Handel mit Vieh auf benachbarten Märkten ist nicht unbeträchtlich.

Der Schafweidepächter läßt auf der Markung 300 Bastarde laufen, die im Ort Überwinterung finden; Schafe und Wolle werden nach Heilbronn abgesetzt.

Auch die Schweinezucht ist nicht von Bedeutung indem mehr| Ferkel, (Land- und halbenglische Race) ein- als ausgeführt werden. Die Mastung ist ziemlich namhaft.

Ziegen werden von Unbemittelten nur wenig gehalten, dagegen ist die Geflügelzucht, insbesondere die Gänsezucht beträchtlich; der Verkauf geht hauptsächlich nach Heilbronn.

Vicinalstraßen führen über Ilsfeld nach Heilbronn und über Beilstein nach Backnang; eine weitere ist nach Wüstenhausen angelegt. Auf der Markung bestehen 3 hölzerne und 2 steinerne Brücken und 4 Stege.

Etwa 1/4 Stunde südöstlich vom Ort stand auf der Flur „Mausepeter“ ein römischer Wohnplatz, von dem schon namhafte Mauerreste, römische Ziegel, Heizröhren etc. ausgegraben wurden. An dieser Stelle zieht ein alter Weg „Mauerweg“ vorüber.

Auenstein hieß ursprünglich Ostheim im Gegensatz zu dem benachbarten Westheim (Kaltenwesten). Daraus wurde Owenstein (so geschrieben 1524. Reyscher Stat. Rechte 227), was Auenstein ausgesprochen und längst auch also geschrieben wird.

Im 12. Jahrh. erscheint das Kl. Hirschau und dessen Priorat Reichenbach allhier begütert (Cod. Hirs. 68b, Wirt. Urk.-Buch 2, 405).

A. war ursprüglich eine freie Gemeinde, niemand hier oberster Vogt oder Herr, auch keine Vogtei oder Gericht allhier (wie es im Urtheilsbrief vom 28. Juli 1400 heißt, Reyscher 216), und noch nach dem Lagerbuch von 1524 entrichtete die „Gemeinschaft zu Owenstein“ nur ein Schirmgeld, 11 Pf. Heller, an Württemberg, 4 Pf. an das Almosen in Beilstein (Reyscher 228), und die Bewohner waren vom Hauptrecht frei; von Alters her jedoch mußten sie zum Schloß Beilstein frohnen und es ist sehr wahrscheinlich, daß die freie Gemeinde in A. sich schon in frühen Zeiten in den Schutz der Besitzer von Beilstein begab, mit dessen Erwerbung 1340 dann auch Württemberg hiesige Rechte erlangte.

Der Grundbesitz war getheilt und größtentheils in den Händen der Herren von Helfenberg (s. unten) und deren Rechtsnachfolger. Um 1400 war der Haupttheil des Orts im Besitz der Herren von Weiler, welche sich auch das Vogtrecht anmaßten, aber auf die Klage des Grafen Eberhard von Württemberg als Besitzers von Beilstein, Heinrichs von Hohenrieth (Heinrieth), als Besitzers von Helfenberg und Hans Sturmfeders nach dem Urtheilsspruch von 28. Juli 1400 darauf verzichten mußten (Reyscher 215). Dieß hinderte jedoch nicht, daß den 6. August 1401 König Ruprecht dem Andreas von Weiler| erlaubte, in seinem Theil des Dorfes Ostheim Schultheißen, Schöffen und Gericht einzusetzen (Reyscher 216). Derselbe Andreas von Weiler aber verkaufte seinen Antheil am Dorf mit allen Rechten, Renten und Zinsen den 8. März 1407 an Graf Eberhard von Württemberg (Steinhofer 2, 605. Scheffer 39). Doch konnte noch 1447 Kaspar von Weiler einen hiesigen Hof an Peter Raupach zu Beilstein veräußern.

Die Helfenbergischen Besitzungen erwarb Württemberg 1456 (s. unten bei Helfenberg), dazu mit der Herrschaft Liebenstein auch Liebensteinische Güter und Gefälle in den Jahren 1673, 1678, 1679.

Als geistlicher Besitz macht sich allhier bemerklich, außer dem bereits erwähnten, der des Stifts Wimpfen, welches im 13. Jahrh. hiesige Güter erhielt, und der der Stifter Backnang und Oberstenfeld, unter denen P. Innocenz IV. dem Backnanger am 11. April 1245, dem Oberstenfelder den 27. November 1247 denselben bestätigte.

Die Oberlehensherrlichkeit über den Zehnten kam an Württemberg von der Grafschaft Vaihingen her, auf deren Besitz eine Nebenlinie der Calwer Grafen im 12. Jahrh. abgezweigt worden war. In dem ältesten württembergischen Lehenbrief aus dem 14. Jahrh. ist aufgezeichnet: „Rembolt von Klingenberg hat zu Lehen zu Ostheim den Kornzehnten halb großen und kleinen, die Lehen rühren von Vaihingen. Wilhelm von Wunnenstein hat zu Lehen empfangen den Zehnten zu Ostheim das Viertel und zu Helfenberg Wein und Korn, rührt auch von Vaihingen“ (Sattler, Grafen 4. Beil. Nr. 269). Am 18. Juni 1428 belehnte Württemberg die von Weiler mit Zehnten zu A. Im Frühjahr 1461 befahl Graf Johann von Sulz, Hofrichter, zwei Urtheilsprechern des Rottweiler Hofgerichts, Eberharden von Urbach auf die Güter des geächteten Philipp von Hohenrieth einzuweisen und diese beurkundeten, daß sie ersteren namentlich auch auf den hiesigen Zehnten, welcher von Graf Ulrich von Württemberg zu Lehen rühre, angewiesen haben. Eberhard von Urbach aber übergab diese Erwerbung für ein Leibgeding dem Grafen Ulrich von Württemberg den 9. Febr. 1468, was das Hofgericht den 15. März 1468 bestätigte (Reyscher 218–222). Noch im nämlichen Jahre aber verkaufte Graf Ulrich solchen Zehnten der Priesterschaft in Heilbronn für 950 fl. (Steinh. 3, 155). Die Oberherrlichkeit über hiesige Zehnten verblieb dem Hause Württemberg.

Im Orleans’schen Krieg von 1693 wurden hier 38 Häuser eingeäschert.

| Zu der Gemeinde gehört:

b. Helfenberg, ein ziemlich großer Weiler, dessen meist kleine Gebäude wenig Wohlhabenheit der Einwohner verrathen. Der Ort liegt gegen rauhe Winde wohl geschützt am Anfang eines Thälchens, das gegen den 1/2 Stunde nördlich gelegenen Mutterort hinzieht. Ein neugebautes Schulhaus, mit Thürmchen, Glocke und Uhr auf dem First ist vorhanden; es enthält ein Lehrzimmer und die Wohnung des Schulmeisters.

An der Stelle des ehemaligen Schlosses wird gegenwärtig ein neues Gebäude für den Gutsaufseher der Freiherrn v. Gaisberg errichtet. Das freiherrliche Gut, welches größtentheils auf der Ortsmarkung, theils auch auf angrenzenden Markungen liegt, besteht aus 316 Morgen, nämlich 150 Morgen Äcker, 24 Morgen Wiesen, 22 Morgen Gärten, 48 Morgen Weinberge und 72 Morgen Waldungen. Ein Theil des Guts wird im Selbstbetrieb verwaltet, der andere Theil ist bis zum Jahr 1870 an Ortsbürger verpachtet.

Mit Trinkwasser ist der Ort hinreichend versehen.

Die Einwohner treiben neben Feldbau vorzugsweise Weinbau, zu dem sich der auf der Ortsmarkung durchgängig vorkommende Keupermergel und die Zersetzungen desselben vorzüglich eignen. Die Weinberge liefern vom Morgen den gleichen Ertrag an Menge wie im Mutterorte; an Güte aber übertrifft er den Auensteiner Wein. Neuerdings hat die Gutsherrschaft auch ein Hopfengut angelegt.

Die Obstzucht ist unbedeutend, ebenso die Viehzucht. Nördlich am Ort erhebt sich der rebenreiche Schloßberg, auf dessen Kuppe die malerische Ruine des Schlosses Helfenberg liegt; es stehen noch die 50′ hohen und 10′ dicken, großentheils aus Buckelsteinen aufgeführten Mauern eines viereckigen, des Dachs und des Einbaus beraubten Schlosses. An der Ostseite führt ein rundbogiger, später ausgeführter Eingang in das Innere des Gebäudes, welches aus 4 Stockwerken bestand, was an den noch vorhandenen Kragsteinen leicht erkennbar ist. Über diesem Eingang ist der Wittstadt’sche Wappenschild (mit einem Querbalken) und die Jahrszahl 1579 angebracht; letztere bekundet die Zeit, in welcher an dem ursprünglich viel älteren Schloß Veränderungen vorgenommen wurden. Der ursprüngliche Eingang ist spitzbogig und befindet sich an der Südseite 15′ über der Erdfläche; von demselben gelangte man erst zu der Wendeltreppe, die innerhalb der Mauer bis zum obersten Stockwerke lief und von der auch ein Eingang in das dritte Stockwerk führte. Die Wendeltreppe ist durch kleine, im Styl der Übergangsperiode| gehaltene Fensterchen beleuchtet. Außer diesen sind an dem Schlosse noch verschiedene rundbogige und spitzbogige Fenster angebracht; an der Nordseite befindet sich neben anderen ein sehr schönes im Übergangstyl gehaltenes Fenster. Nach den ältesten Fenstern und nach den an den Quadersteinen spärlich angebrachten Steinmetzzeichen, welche denen an den Besigheimer Thürmen gleichen, fällt die Erbauung des ursprünglichen, später theilweise veränderten Schlosses in den Anfang des 13. Jahrhunderts. Bei dem Schloß stand eine Kapelle, in welcher ehedem theils von den Pfarrern zu Auenstein, theils von den Helfern in Beilstein zuweilen gepredigt, getauft und getraut wurde. Die Kapelle ist 1817 abgebrochen worden. Im Rücken (westlich) des Schlosses lief ein tiefer Graben quer über den schmalen Bergrücken, der auf dieser von Natur allein zugänglichen Seite, den Andrang zum Schloß erschwerte.

In Helfenberg ist der Weiler Finkenbach, welcher gegen Söhlbach hin stund, aufgegangen.

Bei Anlegung eines Weinbergs wurden eine Münze des Kaisers Severus Alexander und alte Pfeilspitzen deutschen Ursprungs gefunden.

Der gräflich aspergische Besitz in diesen Gegenden macht sich auch hier bemerklich, indem 1338 die Grafen Ulrich, Wilhelm und Johann von Asperg ihrem Vater Graf Ulrich ein Leibgeding auf Beilstein u. H. verschrieben (Steinhofer 2, 278).

Die Herren von H. waren stammesverwandte der Herren von Sturmfeder, gleich welchen sie zwei, mit den Rücken gegen einander gekehrte Streitäxte im Wappen führten. Zuerst erscheinen die Ritter Albert und Reinhard von H., erster Marschall (wohl der Markgrafen von Baden. Bader, Markgr. Rudolf von Baden 32) den 26. Okt. 1259, letzterer den 14. März 1260 bei Ludwig von Liebenzell (Mone, Zeitschr. 7, 97. 1, 248). Am Ende des 13. Jahrhunderts lebte Dietrich von H., im J. 1310 erscheint wieder ein Albert, 1354 Hans (Sattler, topogr. Gesch. 330).

Später verschwindet das Geschlecht; wohl aber saß auf H. 1370 Werner von Sturmfeder und 1368–79 kommt vor Hermann von Sachsenheim genannt von Helfenberg.

Noch im J. 1400 hat Hans Sturmfeder Antheil an der Herrschaft, zugleich aber auch schon Heinrich von Hohenrieth, dessen Familie wir im 15. Jahrhundert in deren Besitz finden.

Am 19. April 1456 verkaufte Konrad von Hohenrieth an den Grafen Ulrich von Württemberg für 3200 fl. rhein. Helfenberg das| Schloß und das dahinter gelegene Burgstall „Alt Helfenberg“ nebst vielen Zugehörungen an Leibeigenen, Höfen, Gütern, Weingärten, Gülten, Wäldern (dabei ein Holz „an die Landwehre stoßend“) u. s. w. in der Umgegend.

Württemberg belehnte mit dem Schloß und Schloßgut die Herren von Weiler, 1457 Dietrich von Weiler. Dieser aber verkaufte solche Erwerbung an Hans von Thalheim, welcher 1464 damit belehnt wurde. Eberhard von Thalheim verkaufte dies 1482 an Werner Nothaft, Daniel Nothaft theilweise an Wolf Rauh von Winnenden, welcher 1521 belehnt wurde (erschlagen im April 1525 zu Weinsberg); den andern Theil brachte Else Nothaft an ihren Gatten Konrad von Wittstadt genannt Hagenbach († 28. August 1573, zu Mundelsheim begraben).

Darauf kam das Lehen an die von Hoheneck auf Vilseck (bei Füssen). Das Landbuch von 1624 führt auf: „H. das Schloß ist Philipp Christophen von Hoheneck zuständig und württembergisches Lehen, Unter-Helfenberg das Dorf ist mit Georg Christian von Buchholtz theilbar und württembergisches Lehen.“ [Einige Jahrzehnte zuvor erscheint Herr Johannes von Buchholz als Gemahl Anna Maria’s von Wittstadt, genannt Hagenbach, und diese Eheverbindung vermittelte wohl den hiesigen Besitz seiner Familie. Biedermann Geschlechtsregister Orts Rhön und Werra. Tab. 435]. Später tritt auf Phil. Adam von Hoheneck auf Vilseck und Helfenberg (vermählt den 19. Jan. 1645 mit Agnes Susanna von Offenburg, verw. von Tegernau). Nach ihm erhielt im Jahre 1652 von Herzog Eberhard III. das Lehen Peter von Pflummern, württ. Rath, Oberkommandant der Festungen und Oberamtmann der Ämter Weinsberg, Möckmühl, Bottwar und Beilstein. Dieser legte eine eigene Schloßkapelle an und starb ohne männliche Erben den 2. Febr. 1655.

Da Helfenberg ein Mannlehen mit Successionsrecht der Töchter und ihrer Erben ist und eine Reihe von Besitzern söhnelos starb, so wechselten häufig die Namen der besitzenden Familien.[1] Solche besaßen die niedere Gerichtsbarkeit, während die hohe der Herrschaft Württemberg zustand. Auf Peter von Pflummern folgte dessen Tochtermann Nicolaus Jacob Böcklin von Böcklinsau, vermählt mit Elisabeth von Pflummern, auf Böcklin wieder ein Tochtermann, Wolf Ernst Horneck von Hornberg, Gemahl Dorothee Mariens, belehnt| 1672, und auf diesen sein Sohn Wilhelm Friedrich, württ. Oberst, † 1740. Dieser Sohn hinterließ drei Töchter, von denen die eine, Wilhelmine Friederike, wiewohl zweimal vermählt, keine Kinder hinterließ, die andere Karoline Johann Philipp Franz von Dachenröden, kurpfälzischen Kammerherrn († 1772), die dritte Marie Charlotte 1746 Benjamin Friedrich von Gaisberg († 1776, von der Schnaither Linie) heirathete. Es gab nunmehr eine Dachenrödische und eine Gaisbergische Hälfte. Dachenrödischen Besitz erheirathete Alexander Maximilian von Bouwinghausen, württ. Generallieutenant † 1796.

H. z. T. gehört das Lehen zu H. zu 6/12 dem Freiherrn Erwin von Gaisberg, Forst-Assistenten, als Nachfolger seines † Vaters, Freiherrn Ludwig von Gaisberg, zu 4/12 dem Freiherrn Hermann von Gaisberg, kgl. Revierförster, (diese beiden Quoten wurden zu je 2/12 im Jahre 1846 von den Freiherrn von Bouwinghausen erkauft), und zu 2/12 dem Freiherrn Rudolph von Gaisberg, Oberamtsgerichts-Aktuar. Das gemeinschaftliche Allodial-Gut daselbst gehört zu 7/12 der Wittwe des † Freiherrn Ludwig von Gaisberg, geb. von Imhoff, zu 3/12 dem Freiherrn Hermann von Gaisberg und zu 2/12 dem Freiherrn Rudolph von Gaisberg. Ein Privatgut (allodial) daselbst gehört zu 3/5 dem Freiherrn Hermann von Gaisberg und zu 2/5 dem Freiherrn Rudolph von Gaisberg, Bruder des ersteren.

Bis 1806 war H. dem Kanton Kocher zugetheilt. Im Vertrag von 1754 überließ W. dem Kanton Kocher die Steuer auch für den Fall der Konsolidation des Lehens, was die Verträge von 1769 und 1773 wiederholten.


  1. Über einen aufgekommenen Lehenfolgestreit s. Mader reichsritterschaftl. Magazin 1, 510–535.
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