Beschreibung des Oberamts Böblingen/Kapitel A 1

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A.
Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.


I. Lage und Umfang.

1. Geographische und natürliche Lage.

Der Oberamtsbezirk Böblingen [1] liegt an der südwestlichen Grenze des Neckarkreises zwischen 48° 34′ 32″ und 48° 45′ 49″ der nördlichen Breite, und zwischen 26° 31′ 25″ und 26° 47′ 47″ der östlichen Länge. Er gehört mittelst der Flüsse Neckar und Enz, denen sämmtliche Gewässer des Bezirks zufließen, ganz dem Stromgebiete des Rheines und im engern Sinne dem des Neckars an.

2. Grenzen.
Das Oberamt, welches in den Neckarkreis gehört, ist nach allen Seiten von inländischen Bezirken und zwar nördlich von dem Oberamt Leonberg, östlich von Stuttgart, südlich von Herrenberg und Tübingen und westlich von Calw umschlossen. Die Grenze zwischen dem Bezirk Böblingen und den Oberämtern Calw, Herrenberg und| Tübingen, bildet einen Theil der Kreisgrenze zwischen dem Neckar- und Schwarzwald-Kreise.

3. Größe.

Der Flächenraum beträgt nach dem Ergebniß der Landesvermessung 75.0687/8 Morgen oder 4,298 Quadratmeilen, der Bezirk gehört somit zu den kleineren, indem das durchschnittliche Areal eines Oberamts zu 5,626 Quadratmeilen angenommen wird.

4. Figur.

Der Bezirk hat im Ganzen eine wohlabgerundete Gestalt, nur im nordwestlichen Theile greift die, im Oberamtsbezirk Herrenberg liegende Markung Hildrizhausen, mit einer spitzen Ecke etwas störend in denselben ein. Die Oberamtsstadt liegt ziemlich in der Mitte des Bezirks und zwar so, daß von ihr bis zur nördlichsten Grenze die Entfernung 21/4 Stunden, bis zur südlichsten 31/4 Stunden, bis zur östlichsten 2 Stunden und bis zur westlichsten Grenze 31/4 Stunden beträgt. Die größte Ausdehnung hat der Bezirk von Süden nach Norden, die von der südlichsten Grenze der Markung Altdorf bis zur nördlichsten Grenze der Markung Magstadt in gerader horizontaler Linie 53/4 Stunden lang ist. Von Osten nach Westen beträgt die größte Entfernung von der östlichsten Grenze der Markung Böblingen bis zur westlichsten der Markung Deufringen 51/4 Stunden.

5. Bestandtheile.
Der Oberamtsbezirk umfaßt von dem ehemaligen Oberamt Böblingen die Orte Böblingen, Aidlingen, Dagersheim, Darmsheim, Döffingen, Ehningen, Holzgerlingen, Magstadt, Maichingen, Schönaich und das Hofdomainengut Schaichhof. Ferner die Stadt Sindelfingen, welche früher eine eigene Vogtei bildete, sowie die zu dem vormaligen Klosteramt Bebenhausen gehörigen Schönbuchsorte Altdorf, Breitenstein, Neuweiler und Weil im Schönbuch,| ebenso das von dem aufgelösten Kloster Hirschau übergebene Pfarrdorf Schaffhausen, das früher der Johanniter Landcommende gehörige Pfarrdorf Dätzingen, das früher zum Kammergut gehörige Pfarrdorf Deufringen und die Rittergüter Mauren, Ehningen und Kalteneck, welch’ letzteres sich nunmehr in Privathänden befindet. Mauren war bis zur Mediatisirung eine reichsfreie unmittelbare, dem Ritter-Canton Neckar-Schwarzwald immatriculirte Herrschaft, welche nicht unter württembergischer Landeshoheit stand.

6. Besonders benannte Bezirke.

Als solche sind zu nennen: der Schönbuch und das Gäu, wiewohl beide nur theilweise dem diesseitigen Oberamt angehören. Zu dem in mehrere Oberämter eingreifenden Schönbuch gehören im ausgedehnten Sinne beinahe 2/3 des Bezirks Böblingen und zwar von der Oberamtsstadt aus gerechnet, der südöstliche, östliche und nordöstliche – im engern Sinne hingegen nur der südliche Theil des Bezirks. Das Gäu, welches größtentheils dem Bezirk Herrenberg angehört, greift nur im Südwesten in das Oberamt ein. Eigentliche Schönbuchsorte sind Altdorf, Breitenstein, Holzgerlingen, Neuweiler und Weil im Schönbuch; im ausgedehnteren Sinne ist auch noch Schönaich zu den Schönbuchorten zu rechnen. Am westlichen Saume der Ausläufer des Schönbuchs liegen Böblingen und Sindelfingen. Zum Gäu gehört Ehningen.

  1. Literatur: Schnitzer, Steuercommissär, Darstellung des natürlichen und wirthschaftlichen Zustandes der württembergischen Alp und des Oberamtsbezirks Böblingen. Tübingen 1825.