Beschreibung des Oberamts Göppingen/Kapitel A 1
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Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.
Der dem Donau-Kreise zugetheilte Oberamtsbezirk Göppingen liegt zwischen 48° 34’ 48" und 48° 46’ 28" nördlicher Breite und zwischen 27° 6’ 35" und 27° 28’ 5" östlicher Länge. Er gehört seiner ganzen Ausdehnung nach dem Neckar- und Rhein-Gebiete, zunächst fast ausschließlich dem Gebiete der Fils, an.
Das Oberamt grenzt gegen West an die Bezirke von Kirchheim und Eßlingen, gegen Nord an die von Schorndorf und Welzheim, gegen Ost an die von Gmünd und Geislingen, gegen Süd gleichfalls an Geislingen und an Kirchheim. Die Ausdehnung der Grenzen beträgt (unter Berücksichtigung ihrer vielfachen Krümmungen) 36 bis 38 Stunden; am ausgedehntesten sind die Strecken, auf denen das Oberamt mit den Bezirken von Kirchheim und Geislingen zusammenstößt.
Die Grenze gegen die Oberämter Schorndorf, Welzheim und Gmünd bildet zugleich einen Theil der Grenze | zwischen dem Donau- und Jagst-Kreise, die gegen Eßlingen einen Theil der Grenze zwischen dem Donau- und Neckar-Kreise.
Das Oberamt enthält 84.1883/4 württembergische Morgen oder 4,819 deutsche Quadratmeilen, 4/5 einer Quadratmeile weniger als der durchschnittliche Flächenraum eines württembergischen Oberamtsbezirks. Über die Vertheilung der Fläche vergl. die Tabelle II.
Die größte Ausdehnung des Oberamts in der Richtung von West nach Ost (von Siegenberg bis zum Bärenhöfle) beträgt 61/2 Stunden, die in der Richtung von Nord nach Süd (vom Pöppelenshof bis zur südlichen Grenze der Gruibinger Markung) etwas über 5 Stunden.
Die Gestalt des Bezirkes ist (wie der Anblick der beiliegenden Karte zeigt) ganz unregelmäßig; übrigens ist die Hauptmasse desselben, mit Ausnahme der an der nördlichen Grenze hervortretenden Gemeindebezirke Maitis und Börtlingen, der nach Westen vorgeschobenen Gemeindebezirke Reichenbach und Ebersbach und der südlichsten, der Alp angehörigen Gemeindebezirke Gruibingen und Ganslosen, ziemlich gut abgerundet. Die Oberamtsstadt liegt nahezu in der Mitte des Bezirkes; die von ihr am meisten entlegenen Gemeinden sind Reichenbach, Gruibingen und Ganslosen.
Der Oberamtsbezirk besteht aus
a) altwürttembergischen Orten,
b) den vormals Kloster Adelbergschen Orten Börtlingen, Brech, Zell, Pöppelenshof, Oberwälden, Niederwälden, Eschenbach, Schlath und Holzhausen;
c) den vormals reichsritterschaftlichen, dem Canton | Kocher einverleibt gewesenen, Rittergütern: Dürnau, Filseck, Groß-Eislingen, Jebenhausen, Rechberghausen und Staufeneck, sowie aus Theilen der Rittergüter Eybach, Donzdorf, Hohenrechberg, Klein-Süßen, Ramsberg und Wäschenbeuren (s. unten VI. 1. A.);d) den vormals Wiesensteigschen Antheilen an Ganslosen und Ursenwang, und
e) dem vormals Ulm’schen Hofe Rommenthal.
Die zu b) genannten Orte gehörten bis 1807 zu dem Klosteroberamte Adelberg, die Bestandtheile zu c) und d) wurden 1806 und Rommenthal 1810 der württembergischen Hoheit unterworfen. Die vormals reichsritterschaftlichen Güter gehören nun zu den Rittergütern des Königreichs; im Übrigen sind die Gemeinden unmittelbar. [1]
- ↑ Von besonders benannten Bezirken des Oberamts ist nur ein einziger zu erwähnen: der Bezirk „unter Eck" oder „unter der Eck." Derselbe begreift denjenigen Strich, welcher sich, längs der Alp von Boll bis zu Schlath heraufzieht (s. die Urkunde von 1321 über Boll, unten); manchmal werden aber auch alle Orte darunter begriffen, welche über dem linken Filsufer gegen die Alp hin liegen, namentlich noch Hattenhofen und Schlierbach.
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