Beschreibung des Oberamts Hall/Kapitel A 1

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A.


Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.




I. Lage und Umfang.
1. Geographische und natürliche Lage.

Der Oberamtsbezirk Hall erstreckt sich vom 49° 1′ 46″,2 bis 49° 13′ 16″,8 der nördlichen Breite und vom 27° 14′ 6″,0 bis 27° 38′ 46″,4 der östlichen Länge; er liegt im Jagstkreise, im mittleren Theile des Landes, und gehört dem Stromgebiete des Rheines und dem Flußgebiete des Kochers und Neckars an.


2. Grenzen.

Derselbe wird im Süden von dem Oberamtsbezirk Gaildorf, im Osten von Crailsheim und Gerabronn, im Norden von Gerabronn, Künzelsau und Oehringen, im Westen von Weinsberg und Gaildorf begrenzt. – Die kurze Grenzstrecke gegen Weinsberg bildet zugleich einen Theil der Grenze zwischen dem Jagst- und Neckar-Kreis. Natürliche Grenzen bilden östlich gegen Gaildorf der Kocher zwischen Westheim und Tullau, nördlich eine kurze Strecke weit die Kupfer, zwischen dem Dorfe gleichen Namens und Westernach, Oberamts Oehringen.

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3. Größe.

Der Flächenraum des Oberamts beträgt 106.5151/4 württ. Morgen oder 6,098 geograph. Quadratmeilen. Ordnet man die Oberamtsbezirke des Königreichs nach der Größe ihres Flächeninhaltes, so nimmt das Oberamt Hall die vierundzwanzigste Stelle ein, und es gehört also zu den größeren Bezirken. Über die Vertheilung seiner Fläche gibt die Tabelle II. Nachweisung.


4. Gestalt.

In dieser Beziehung würde das Oberamt ziemlich abgerundet erscheinen und ein von Westen nach Osten verlängertes Oval bilden, wenn nicht in Süden der Bezirk Gaildorf tief in dasselbe eingriffe; ebenso keilt sich im Norden eine Zunge mit Orlach zwischen die Bezirke von Gerabronn und Künzelsau, eine andere zwischen Künzelsau und Oehringen ein, während wieder eine andere im Westen in den Bezirk von Weinsberg vorspringt. Die Oberamtsstadt liegt nicht in der Mitte, sondern in der westlichen Hälfte des Bezirkes, nahe an der Grenze des Oberamts Gaildorf, so daß die an der östlichen Grenze gegen Crailsheim und Blaufelden gelegenen Orte beinahe 5 Stunden davon entfernt sind. Die größte Ausdehnung hat der Bezirk von Westen nach Osten; sie beträgt von dem Riegenhof bis Unterschmerach in gerader Linie etwa 8 Stunden; die größte Ausdehnung von Süden gegen Norden fällt zwischen Hausen und Orlach und beträgt ungefähr 5 Stunden. – In auswärtige Bezirke eingeschlossene diesseitige Markungstheile finden sich nicht; dagegen sind die der Gemeinde Oberspeltach, Oberamts Crailsheim, angehörigen Höfe Hilpert und Neuberg von der Markung Thalheim umschlossen.


5. Bestandtheile.

Der Oberamtsbezirk ist zusammengesetzt aus:

| 1) der altwürttembergischen Pflege des vormaligen Klosters Murrhardt zu Westheim, nebst Zollhaus zu Bubenorbis;

2) der vormaligen Reichsstadt Hall mit ihrem Gebiete, und

3) dem vormaligen Ritterstifte Comburg mit seinen Besitzungen, welche (2 und 3) durch den Pariser Friedenstraktat und den Reichsdeputationsschluß vom 25. Februar 1803 Württemberg zufielen;

4) der Johannitercommende Hall, durch Tagsbefehl Napoleons vom 19. December 1805 Württemberg zugefallen;

5) Besitzungen der vormaligen gefürsteten, zugleich mit Hall an Württemberg gekommenen, Propstei Ellwangen, worunter namentlich das bis 1806 der Ritterschaft einverleibt gewesene Rittergut Hausen;

6) Besitzungen der fürstlichen Häuser Hohenlohe zu Waldenburg-Schillingsfürst, Waldenburg zu Bartenstein und Jagstberg, Kirchberg, Oehringen und Langenburg, sowie des fürstlichen Lehenhofes zu Oehringen;

7) ursprünglich limpurgschen, dann brandenburg-ansbachschen und zuletzt bayrischen Rechten und Gefällen;

8) dem der Ritterschaft einverleibt gewesenen, 1806 unter württembergische Hoheit gefallenen, Rittergute Bibersfeld, und

9) Antheilen der Rittergüter Alfdorf, Oberamts Welzheim, 1806, und Erkenbrechtshausen, Oberamts Crailsheim, 1810 unter die Hoheit Württembergs gekommen.

Das Nähere hierüber s. im Abschnitte VI. und VII. und in dem topographischen Theile.

Mit Ausnahme der zu 6, 8 und 9 erwähnten nunmehrigen standesherrlichen und ritterschaftlichen Besitzungen sind die Orte des Bezirkes unmittelbar.


6. Besonders benannte Bezirke.
Der gebirgige Theil des Oberamts gehört in Westen dem „waldenburger Waldgebirge“ und dem „mainhardter Walde“, im Süden dem „limpurger,“ im Südosten den Ausläufern der „ellwanger Berge“ und im Osten jenen des „crailsheimer Waldes“ an. Die Hochebene von Westheim, Rieden, Sanzenbach, Uttenhofen, Bibersfeld und Michelfeld bis zu Gailenkirchen gehört zu dem Rosengarten; die im Thal gelegenen Orte nebst Übrigshausen und einigen Parcellen von Münkheim und Enslingen heißen| im Kochenek. Die Ebene östlich vom Kocher heißt das „hällische Land“ und zerfällt in das Land jenseits und diesseits der Bühler.

Das Land diesseits der Bühler, zwischen dieser und dem Kocher, heißt auch „die Schlicht.“


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