Beschreibung des Oberamts Hall/Kapitel B 21
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Der Gemeindebezirk liegt auf der linkseitigen Höhe des Kochers, grenzt westlich und nördlich an das Oberamt Oehringen und ist in westlicher Richtung durch das schon mehr erwähnte waldenburger Waldgebirg abgeschlossen. Von den Gewässern ist hauptsächlich die Kupfer zu erwähnen, welche bei Übrigshausen aus einem Teiche entspringt und nicht unmittelbar, sondern erst nach längerem Laufe bei Forchtenberg in den Kocher fällt. Der Bezirk ist etwa eine Stunde lang und ebenso breit, hoch gelegen und gesund. Durch denselben führt von Süden nach Nordwesten die Staatsstraße von Hall nach Oehringen. Außerdem führt eine 1836 und 1837 von der Gemeinde mit einem Amtskörperschaftsbeitrage neugebaute Vicinalstraße durch den Bezirk, die einerseits Brachbach mit Westernach und mit Geislingen verbindet, um hier in die nach Crailsheim sich ziehende ilshofer Straße einzumünden, und andererseits Übrigshausen und Kupfer mit Brachbach in Verbindung setzt. Der Boden ist im Allgemeinen fruchtbar; Ackerbau und Viehzucht gewähren den Bewohnern ein gutes Auskommen.
Der Bezirk ist dem Forstamte Comburg zugetheilt. Der große Zehente gehört zu Übrigshausen Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst; zu Brachbach und Leipoldtsweiler 1/3 dem Staat, 1/3 Hohenlohe-Ingelfingen und 1/3 der Gemeindeparcelle selbst; zu Kupfer 1/2 Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst und 1/2 Hohenlohe-Langenburg. Der kleine Zehente gebührt zu Übrigshausen und Kupfer der Pfarrei Enslingen; in den übrigen Parcellen den Großzehentherrn. Am Neubruchzehenten zu Übrigshausen ist Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst mit 1/2, zu Kupfer dasselbe mit 1/4 und Hohenlohe-Langenburg mit 1/4 betheiligt. Was die übrigen Gefälle betrifft, so stehen solche dem Staate, der Stadtpflege und der Armenverwaltung Hall und einige wenige den standesherrlichen Häusern, nämlich Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst in Übrigshausen, Brachbach, Leipoldtsweiler und Kupfer, und Hohenlohe-Ingelfingen in Übrigshausen und Kupfer zu. An den Gefällrechten des Staats hat die Gemeinde seit 1817 für 6472 fl. 47 kr. Capital abgelöst. Brachbach und Leipoldtsweiler sind nach Eschenthal, Oberamts Oehringen, die übrigen Parcellen nach Unter-Münkheim eingepfarrt. Die Schule in Übrigshausen ist auch für | Kupfer bestimmt; die Kinder von Brachbach und Leipoldtsweiler besuchen jene in Eschenthal. Sämmtliche Parcellen bildeten bis 1802 einen Bestandtheil des hall’schen Amtes Kocheneck.a. Übrigshausen, Dorf mit 176 evang. Einwohnern, 21 hallischen Gemeinderechten und 7 Mrg. 11/2 Vrtl. vertheilten und 253/4 M. unvertheilten Allmanden. Übrigshausen, in ältern Urkunden auch Hüferichshausen, Syffrichshausen, Schifferigshausen und Yfferichshausen, liegt 2 Stunden nördlich von Hall, rechts ab von der von Hall nach Oehringen führenden Staatsstraße, auf einer, eine weite Aussicht in das Fränkische und bis Heidelberg gewährenden, Anhöhe. Es hat eine hübsche, wegen der vormaligen Oberlandesheiligenpflege durch den Staat zu erhaltende, 1810 und 1811 wesentlich erweiterte Kirche, und ein 1841 von Übrigshausen und Kupfer mit einem Aufwand von 3000 fl. neu gebautes Schulhaus, in welchem auch das Rathslokal eingerichtet ist. Auch ist eine Schildwirthschaft mit Brauerei und ein den Gemeinderechtsbesitzern gehörendes Hirten- und ein Armen-Haus vorhanden. Der südliche Theil von Übrigshausen führt den Namen Siebeneich. – Übrigshausen, Kupfer und Staigenhaus gehören seit den ältesten Zeiten in die Pfarrei Unter-Münkheim; nur von 1807 bis 1830, wo sie nach Enslingen pfarrten, war dieß nicht der Fall. Die Pflicht des Pfarrers von Enslingen, als Caplans von Unter-Münkheim, je am andern Sonntag Gottesdienst zu halten (s. unten), ist auf den Pfarrer von Unter-Münkheim übergegangen. Die Schule besteht schon lange. Dem Herkommen gemäß wurde der Schulmeister von den Gemeinden Brachbach, Kupfer und Übrigshausen alljährlich (1682) gewählt, nachdem er zuvor jedes Jahr den Schlüssel auf den Tisch gelegt und wieder darum gebeten.
Die comburgischen Besitzungen, aus Gülten von 4 Gütern bestehend, kamen 1521 an Hall. Die Vogtei über diese und weitere Besitzungen daselbst erwarb Hall 1518 von Simon Berler, nachdem solche 1402 von Heinrich Eberhard und 1412 von Elsbeth v. Frauenberg an Hans Schlez, 1428 von ihm an Hans v. Bachenstein, 1433 von dessen Wittwe an Hans Göz, 1445 von diesem an Kraft v. Hohenlohe und 1448 von ihm an Friz v. Eurhausen und von diesem an die Berler gekommen waren. Ferner erwarb die Stadt bei dem Ankauf von Eltershofen von Melchior Senft 1540 drei Lehen, welche der letztere 1524 von Veit v. Rinderbach erworben hatte. Auch die Hube und Gülten, welche Elisabetha von Zimmern, Heinrich Unmuß von Altenhausens Wittwe, 1361 an Kraft von Heimberg, Bürger zu Hall, verkauft hatte, kamen an die Stadt, welche gleichfalls kleinere Gefälle 1564 von | Graf Ludwig Casimir v. Hohenlohe und 1604 von W. Sannwald eintauschte. So kamen alle Rechte an Hall.Im Jahr 1363 wird zwischen Burkhardt Sulmeister, Pfarrherrn zu Münkheim, und der Gemeinde „Hüferichshausen“ verglichen, daß je am andern Sonntag der Pfarrherr (später sein Caplan in Enslingen) daselbst Meß haben solle, unter Zustimmung des Patrons Graf Krafts v. Hohenlohe. Das Gotteshaus wird ausdrücklich „Kirche“ und nicht Capelle genannt. Ob sie einst pfarrliche Rechte hatte, ließ sich nicht mehr erheben. Am 6. Juni 1515 erlaubte aber der Bischof von Würzburg, die Kirche abzubrechen, um eine neue zu bauen.
Am 6. Juli 1743 fiel zwischen österreichischen Husaren und Franzosen bei dem Orte ein Treffen vor, wobei mehrere Franzosen blieben.
Auf der Markung lag 1682 ein 21/4 Mrg. großer See.
b. Brachbach, Weiler mit 138 evang. Einwohnern und 16 hallischen Gemeinderechten, 261/2 M. vertheilten und 31 M. unvertheilten Gemeindegütern; liegt an der von der Hall-Oehringer Straße über Brachbach nach Geislingen etc. führenden Vicinalstraße, eine starke 1/4 Stunde nordöstlich von Übrigshausen. Die Zehentrechte des Staats rühren von der Johannitercommende, die der Gemeindeparcelle von der Famile v. Senfft-Mazenbach her.
Brachbach war eine limpurgische Besitzung, welche verschiedene adelige Familien als Lehen inne hatten. Im Jahr 1429 ist Göz v. Bachenstein Besitzer von 1/2 Gericht und Vogtei, nebst Gütern und Gülten; von dessen Sohn Wilhelm kam das Lehen 1477 an Claus Neuffer, und von dessen Enkel mit Tullau 1520 an den Hospital zu Hall, welcher es noch als vormals limpurgisches, nachmals brandenburgisches, nun württembergisches Kronlehen inne hat. Die andere Hälfte trat 1502 Ulrich v. Münkheim, nachdem er solche zuvor von Schenk Albrecht v. Limpurg zu eigen gemacht, ebenfalls an den Hospital ab, wogegen die Stadt ihm versprach, ihn von allen Ämtern, persönlichen Kriegsdiensten und Einquartierungen frei zu lassen; so daß der Hospital in den alleinigen Besitz der vogteilichen Rechte kam. Die Gültrechte aus mehreren Gütern gelangten 1521 von Comburg, 1536 von Schenk Erasmus v. Limpurg und 1558 von Eberhard v. Stetten an die Stadt Hall.
Auf der Markung, an der Einmündung jener Straße von der Hall-Oehringer Staatsstraße, stand ein hallischer Landthurm, der Brachbacher-Landthurm, welcher 1819 abgebrochen worden ist.
Im Jahr 1682 lagen hier zwei kleinere Seen.
| c. Kupfer, Weiler mit 91 evang. Einwohnern, 16 Gemeinderechten und 70 Mrg. unvertheilten Waldungen und Feldgütern, worunter 15 Mrg. Torffeld, welches gegen eine Entschädigung von der Salinenverwaltung Hall ausgebeutet wird, liegt 1/4 St. westlich von Übrigshausen, auf der linken Seite der Hall-Oehringer Straße und wird durch die Kupfer, von der der Ort den Namen hat, bewässert. –Schon 789 besitzt das Kloster Lorsch Gülten in villa Cupfere, in pago Cochengowe, in Wulvincleiwer Marcha (Stälin a. a. O. I. S. 319), welche wir für Theile von unserm Kupfer zu erklären durchaus keinen Anstand nehmen. Das Stift Backnang besaß 1245 Güter in „Kuppher“ (Besold). Der Ort kam mit Vogtei und Gericht 1517, 1518 und 1523 von Simon Berler und seinen Geschwistern an Hall, nachdem diese Besitzung dasselbe Schicksal gehabt hatte, welches die damit verbunden gewesenen Güter zu Übrigshausen, welche 1402 von Heinrich Eberhard an Hans Schlez kamen, hatten. Auch diese Güterrechte waren Lehen von Hohenlohe und wurden von diesem 1433 den von Bachenstein geeignet. Im Jahr 1366 verkaufte Herold v. Neuenstein seine Besitzung an Claus Sieder und 1521 gab Comburg seine Gültrechte von 9 Gütern an Hall ab.
Nach einer alten Dorfordnung (eine neuere ist von 1711) soll, „wenn man der Gemeinde umbietet,“ geblasen und wenn sie zusammentritt, das Stundenglas aufgesetzt, auch wer mit einem „Hauer“ erscheint, um einige Schillinge gestraft werden.
Vor etwa 140 Jahren lag bei dem Orte ein 11/4 Mrg. großer Weiher.
d. Leipoldtsweiler, Weiler von 22 evang. Einwohnern, mit 2 Gemeinderechten ohne Gemeindeeigenthum, aus 2 Bauernhöfen bestehend, von Brachbach 1/4 Stunde nordöstlich gelegen. Der Weiler wird auch Leiblingshof, Utzenhof, vorzugsweise aber Leipoldtsweiler genannt, wie er sich auch in allen Lagerbüchern geschrieben findet. Comburg verkaufte seine Güter 1521 an Hall, das sich 1583 mit den beiden Bauern wegen des Fischens und Anschwellens in dem dortigen 11 Morgen großen See verglich.
e. Staigenhaus, Weiler mit 19 evang. Einwohnern, ohne besondere Gemeinderechte, die Verhältnisse mit Übrigshausen, auf deren Markung es liegt, theilend, liegt an der von Münkheim auf die übrigshauser Höhe ziehenden Steige der Hall-Oehringer Staatsstraße, und besteht aus einem 1842 neu gebauten Gasthaus, einem Bierkeller, einem weitern Wohnhaus und dem Armenhaus von Übrigshausen.
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