Beschreibung des Oberamts Heidenheim/Kapitel B 17
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Die Einwohner fallen als ein besonders kräftiger und gesunder Menschenschlag, von etwas derben Sitten auf. In Absicht auf ihre Vermögensverhältnisse gehören sie zu den minder bemittelten des Oberamtsbezirkes. Man will übrigens hier die Bemerkung machen, daß sich der im Sinken begriffen gewesene Wohlstand einzelner Halbbauern und Söldner durch Fleiß und Wirthschaftlichkeit wieder zu heben beginnt, während dies bei den mehrbegüterten und ursprünglich vermöglichen Hofbesitzern nicht der Fall ist, was mit der Thatsache zusammenhängt, daß die nun häufiger übliche Trennung größerer Güterstücke hier sichtbar zu Gunsten der Bewirthschaftung der Güter selbst und einer geordneteren Verwendung ihres Ertrags ausschlägt – eine Wahrnehmung, welcher freilich an anderen Orten andere Erfahrungen entgegenstehen. – Der Grundbesitz der Commun besteht nur aus dem genannten kleinen Antheil an Waldung und aus 1411/8 M. Waide; außerdem hat jeder Bürger, als zu seinem Hausbesitz gehörig, 1/4 M. Gemeindeacker und ein Krautland zu nützen. Sämmtliche Zehenten bezieht der Staat. Einige kleine Gefälle, welche die örtl. Stiftungspflege bezog, sind abgelöst. Abgelöst wurden ferner gegen den Staat: an persönl. Jagdfrohnen jährl. 7 fl. 37 kr. an Hundsthaler etc. jährlich 3 fl. 48 kr., Zapfengeld der Wirthe 1 fl. 8 kr.
Hürben, 23/4 geom. St. südsüdöstlich von Heidenheim, hat eine gar romantische Lage in dem Thälchen, das hier beginnend nach dem Lonthal hinabzieht und mit diesem bei dem Schlosse Kaltenburg sich vereinigt. Ernst und düster, im Walde halb versteckt, schaut diese altergraue Burg dem Wanderer entgegen. Sie gehört übrigens dem diesseitigen Bezirk, auf dessen Gränze sie liegt, nicht mehr an. Mitten im Dorf quillt der starke Bach Hürbe krystallklar aus einer | mächtigen Felswand und füllt ein ansehnliches Becken. Ein anderes großes Bassin mit besondern Quellen etwas weiter abwärts ist der Hauptwasserbehälter des Orts. Dieser nie versiegende Reichthum an trefflichem Wasser ist in Zeiten der Noth die Zuflucht der nahen Alpbewohner. Steil erhebt sich über dem Dorfe der abgerundete, isolirte Burghügel Hürben, auf dessen Kuppe der Gottesacker angelegt ist. Von der Burg selbst ist keine Spur mehr vorhanden. Durch den Burggraben getrennt, auf einer südlichen Terrasse dieses Hügels, steht malerisch das 1738 auf Gemeindekosten erbaute Kirchlein mit seinem zierlichen Thurm. Vor dem J. 1738 hatte zum Gottesdienste eine noch von der alten Burg übrig gebliebene Kapelle auf dem Berge gedient, die, vom Blitz entzündet, in Flammen aufging. Bis 1837 war Hürben ein Filial von Herbrechtingen; in diesem Jahre aber wurde eine eigene, vorerst durch einen Verweser zu versehende Pfarrei, errichtet. Eine Pfarrwohnung erbaute die Gemeinde 1839 aus ihren Mitteln, die aber für ihren Zweck ganz unzureichend ist. Die Stiftungspflege hat c. 60 fl. jährl. Einnahme. Das Schulhaus, 1825 von der Gemeinde erkauft, bedarf einer Umgestaltung, die man vorzunehmen beabsichtigt. Schulstiftungen für Bücher sind im Betrag von 75 fl. Kapitalien vorhanden. Ein eigenes Rathhaus hat bis jetzt die Gemeinde nicht; die Verhandlungen werden im Wirthshaus vorgenommen. Im Ganzen finden sich 113 Wohngebäude, größtentheils von mittelmäßiger Bauart; doch sieht man sehr wenige Strohdächer. Die Augsburger Staatsstraße zieht auf wenige hundert Schritte nördlich am Ort vorüber; die Ulmer Straße durchschneidet nur die südwestliche Ecke der Markung.Schon frühe tritt ein Rittergeschlecht, welches sich von diesem Orte schrieb, in die Geschichte ein; Otto de Hurwin trug im J. 1171 ein Gut zu Lehen, welches K. Friedrich I. an Kl. Herbrechtingen schenkte, Fridericus de Hurwin ist im J. 1216 Zeuge bei Schlichtung eines Streits zwischen Kl. Ellwangen und Kl. Kaisersheim (Orig. in München), Bilgerinus de Hurewen bezeugt den 6. Nov. 1226 in Weingarten eine Urkunde K. Heinrichs VII. für Kl. Weißenau (Orig. in Stuttg.).
Den Pfarrsatz in Hürben erhielt bleibend Kl. Herbrechtingen im J. 1226 (Kuen Coll. 4, 224). Früher war er Eigenthum Gotfrieds von Wolfach Besold S. 968), welcher bei Hürben sonst begütert war, auch bis zum J. 1227 das Amt eines Schirmvogtes über Kl. Herbrechtingen bekleidete, aber in diesem Jahre sein Gut in Hürben an Graf Hartmann von Dillingen († 1258), seinen Nachfolger in genannter Vogtei, übergab (Mon. Boic. 30, 148). Dieser Besitz in Hürben ward zum Lieblingsgut der Dillingischen Familie, wenigstens, als der Sohn obigen Hartmanns, der gleichnamige Bischof | Augsburg, † 1286, an sein Hochstift viele Hausgüter vergabte, behielt er unter wenigen Gütern seine Liegenschaften in Hürben sich vor (Mon. Boic. 33, 88), welche von ihm auf die verwandten Grafen von Helfenstein übergingen.Mit einem Hürbener Amman (C. dictus Ulmar minister in Hurwin) macht uns eine Herbrechtinger Urkunde vom Jahr 1279 bekannt.
Die Burg Hürben (s. oben) wurde, wie so vieles helfensteinische Gut, an Ulm verpfändet, im J. 1442, jedoch bald wieder eingelöst, wofern die Verpfändung nicht überhaupt unvollzogen blieb. Im J. 1448 wenigstens erscheinen die Grafen von Helfenstein im Besitz derselben, als den 24. Juni Ulm und andere Reichsstädte sie niederbrannten, worauf der Ort nebst der Burg alsbald mit der gesammten Herrschaft Heidenheim von den Grafen Ulrich und Conrad von Helfenstein an Württemberg verkauft wurde, von nun an in Beziehung auf die Obern das Schicksal der gesammten Herrschaft Heidenheim theilend.
In helfensteinischen Zeiten, im J. 1381, durch Anna Gräfin von Helfenstein, geb. von Öttingen, war Hürben einmal an Albrecht von Rechberg auf 6 Jahre versetzt gewesen, nehmlich „die Veste Hürben, der dazu gehörige Bann mit dem See und Dorf unter der Veste sammt Leut und Gütern.“ (Urk. im rechbergischen Archiv.)
Unter Württemberg wurde im J. 1712 von Herzog Eberhard Ludwig die sogenannten Hürbener Seewiesen dem kaiserlichen Rath und Proviantdirector von Schell, welcher an Württemberg Lieferungsforderungen hatte, auf 20 Jahre in Bestand gegeben. (K. Staatsarch.)
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