Beschreibung des Oberamts Oehringen/Kapitel A 4

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IV. Wohnorte.


1. Orte.
A. Zahl, Gattung und Areal.

Der Bezirk zählt 5 Städte, 6 Marktflecken, 32 Dörfer und Weiler, im Ganzen 43 Gemeinden, wovon 8 II. Classe und 35 III. Classe sind. Pfarrdörfer 14, worunter 7 mit Marktgerechtigkeit, Dörfer 15, worunter 1 mit Marktgerechtigkeit, Weiler 111, 28 Höfe und 28 einzelne Wohnsitze. Schlösser 6 (in Oehringen, Friedrichsruhe, Kupferzell, Waldenburg, Pfedelbach und Neuenstein).

Der Flächenraum sämtlicher Gebäude und Hofstätten beträgt 6217/8 Morgen.

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B. Lage, Größe und Beschaffenheit.

Die Wohnorte liegen theils in den Flußthälern des Kochers, der Ohrn, der Brettach, Sall und Kupfer, theils auf dem wellenförmigen Flachlande, theils auf den Höhen der Waldenburger Berge und des Mainhardter Waldes. Im Kocherthal liegen[1]: Forchtenberg, Ernsbach, Sindringen, Ohrnberg und Möglingen; im Kupferthal: Kupferzell; im Sallthal: Mangoldssall, Kirchensall und Orendelsall; im Ohrnthal: Unter-Steinbach, Harsberg, Michelbach (in einem Seitenthälchen), Ober-Ohrn, Cappel und Oehringen; im Brettachthale: Adolzfurth und Langen-Beutingen. Auf den Waldenburger Bergen liegen: Waldenburg und Ober-Steinbach; auf dem Mainhardter Walde: Geißelhardt. Die übrigen Orte liegen größtentheils auf dem Flachlande, mit Ausnahme einzelner, die in kleinen Seitenthälchen der genannten Thäler lagern. Die Lage der Orte ist im Allgemeinen freundlich und gesund, und namentlich erfreuen sich die auf den Höhen gelegenen Orte einer gesunden, frischen Luft und nicht selten einer ausgedehnten Fernsicht. Die Orte sind meist gedrängt gebaut, während die auf dem Mainhardter Walde und auf den Waldenburger Bergen eine etwas weitläufigere Anlage haben. Von den Orten mit eigener Gemeindeverfassung ist, mit Ausnahme von Oehringen, Neuenstein der größte, und Ober-Eppbach der kleinste. Die Ortsstraßen sind in den meisten Orten, besonders in den größeren, reinlich gehalten und nicht selten mit Kandeln versehen.

2. Gebäude.
A. Anzahl und Gattung.

Nach dem Kataster von 1860 zählte der Bezirk:

Haupt- und Wohngebäude 4854
Nebengebäude 3313

worunter für öffentliche Zwecke:

Kirchen und Kapellen 35
Schulhäuser 40

Die Rathslocale sind an mehreren Orten mit anderen Gebäulichkeiten verbunden.

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B. Bauart und Material.

Die Wohnungen sind stattlich und geräumig; die Bauernhäuser theils ein-, theils zweistockig, wobei der erste Stock gewöhnlich von Sandstein, der zweite nebst Giebel von Holz und Fachwerk aufgeführt ist, während die Dachbedeckung aus Breitziegeln besteht. Hohlziegel sind selten, ebenso Strohdächer, die es nur noch im Gaisbacher, Feßbacher und Mangoldsaller Bezirke vereinzelt giebt. Die Öconomiegebäude stehen theils abgesondert von den Wohngebäuden, theils mit denselben unter einem Dache; sie sind entweder ganz, oder nur soweit die Stallungen reichen, aus Stein erbaut. Die übrigen Wände bestehen aus Fachwerk, welche bei neueren Gebäuden mit Stein ausgemauert, bei älteren gesticht sind. Es giebt ziemlich viele Backöfen im Freien; sie machen aber in neuerer Zeit massiven Back- und Waschhäusern Platz. Um die Häuser liegen Küchengärten. Die Dungstätten liegen vor den Stallungen, und in denselben sind mit Steinen ausgemauerte Güllenlöcher angebracht. Als Bau- und Werksteine benützt man den Lettenkohlensandstein, den feinkörnigen Keuperwerkstein, den Stubensandstein und zuweilen auch den Muschelkalk, namentlich zu Riegelmauern etc. etc. Der Holzbau wird meist aus Tannenholz ausgeführt, indessen trifft man an älteren Gebäuden auch vollständigen Eichenholzbau. Gebäude von architektonischem Werth sind: der Bahnhof, das Schloß und die Kirche zu Oehringen, die Schlösser zu Neuenstein, Waldenburg, Friedrichsruhe, Kupferzell und Pfedelbach.

C. Werth und Eigenthums-Verhältnisse.

Der Werth sämtlicher steuerbarer Gebäude betrug 1860:

a) nach dem Gebäudekataster 3.131.488 fl.
b) nach dem Brandversicherungsanschlag 5.943.525 fl.

Es beläuft sich demnach der durchschnittliche Werth eines Gebäudes

bei Zugrundlegung des Steuerkatasters auf 383 fl. 26 kr.
nach dem Brandversicherungsanschlag auf 727 fl. 44 kr.

  1. Es sind nur Orte mit eigener Gemeindeverfassung angegeben.
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