Beschreibung des Oberamts Ravensburg/Kapitel A 1

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A.


Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.



I. Lage und Umfang.


1. Geographische und natürliche Lage.

Der Oberamtsbezirk Ravensburg liegt im Süden des Königreichs zwischen 27° 4' 56" und 27° 29' 56" der Länge, und zwischen 47° 41' und 47° 55' 3" der Breite. Er gehört dem Gebiet des Bodensees und damit des Rheines an, mit Ausnahme eines kleinen, nordwestlich gelegenen Theiles bei Essenhausen und Wilhelmsdorf, welcher dem Flußgebiete der Donau angehört.


2. Grenzen.

Der Bezirk grenzt nördlich an das Oberamt Saulgau, östlich an die Oberämter Waldsee und Wangen, südlich an das Oberamt Tettnang und westlich an das Großherzogthum Baden. Die Länge der Grenze gegen das Ausland beträgt mit allen Krümmungen 63/4 geographische Stunden.


3. Größe.

Der Oberamtsbezirk hat einen Flächenraum von 134.2123/8 Morgen oder 77/10 Geviertmeilen, mithin ungefähr 6/10 mehr, als bisher angenommen worden ist. Er gehört zu den größern Oberamtsbezirken, indem sein Flächeninhalt die mittlere Größe um mehr als 21/2 Quadratmeilen übersteigt. Über die Vertheilung dieser Fläche gibt die Tabelle II. nähere Auskunft.


4. Figur.
Die Figur des Oberamtsbezirkes ist zwar besser gebildet als die mancher andern Bezirke; gleichwohl fehlt es auch hier nicht an Unregelmäßigkeiten. So liegen z. B. die Höfe Josenhalden,| Goldegger, Buzers, ferner Thannberg, Knausenhaus, Hochrain ganz in dem Oberamt Wangen eingeschlossen; dagegen sind die auswärtigen Höfe Dietenweiler, Bildspitz, Edensbach O-A. Wangen, und das Haus Geiselmacher, O.A. Saulgau, von dem diesseitigen Bezirke umschlossen. Ferner sind die beiden großherzoglich badischen Orte Au, ein Hof, und Tepfenhardt, ein Weiler, jener ganz, dieser zum Theil von dem Bezirke Tettnang darin eingeschlossen. Auch ist ein Haus zu Sießen und eines zu Wolketsweiler noch badisch.[1] Die Oberamtsstadt liegt zwar ziemlich an der Grenze, doch so, daß auch die entferntesten Orte nicht viel über 4 Stunden dahin haben. Die größte Ausdehnung des Oberamts beträgt in der Richtung von Nordwest nach Südost 83/4 Stunden, die größte Breite, von West nach Ost 75/8 Stunden; der entfernteste Ort von Ravensburg ist Wilhelmsdorf.


5. Bestandtheile.


Der Oberamtsbezirk besteht, außer den unmittelbaren Orten, aus hofkammerlichen und standesherrlichen, zum Theil auch ritterschaftlichen Orten.

Hofkammerlich sind: der Gemeindebezirk Essenhausen mit dem Pfarrdorf Wilhelmsdorf und einem Theil von Blümetsweiler.

Standesherrlich, und zwar des Fürsten von Waldburg-Wolfegg-Waldsee, sind: der Gemeinde-Bezirk Waldburg.

Ritterschaftlich, und zwar des Freiherrn v. Rehling, sind: die Herrschaften Bettenreute, Danketsweiler und Zusdorf mit 15 Parzellen in den Gemeinden Berg, Frohnhofen, Haßenweiler, Zogenweiler und Zusdorf. Dazu kommen dann noch: das ritterschaftliche Gut Mosisgreut und verschiedene Lehenshöfe des Grafen v. Beroldingen-Ratzenried; auch ist der Fürst von Fürstenberg Lehensherr über 2 Höfe und 1 Sölde zu Haßenweiler. S. u. Grundherrschaften und Ortsbeschreibung.| Der ganze Oberamtsbezirk ist aus neuwürtembergischen Landestheilen zusammengesezt. Sie waren vor 1803 unter folgende Landesherrschaften getheilt:

1) Die schwäbisch-östreichische Landvogtei mit 326 Parzellen und 27 theilweise, zerstreut in sämmtlichen Gemeinden des Oberamts, mit Ausnahme der von Blitzenreute, Essenhausen, Wolpertschwende.

2) Das fürstliche Haus Waldburg-Wolfegg-Waldsee mit der Herrschaft Waldburg, bestehend außer den unter östreich. Landeshoheit gelegenen Orten in 50 jetzt zum Theil ausgetauschten Parzellen in den Gemeinden Bodneck, Grünkraut, Schlier, Vogt, Waldburg und in 11 theilweisen Parzellen.

3) Die Reichsstadt Ravensburg mit 109 Parzellen in den Gemeinden Ravensburg, Berg, Blitzenreute, Kappel, Schmaleck, Wolpertschwende und Zogenweiler.

4) Das Kloster Weingarten, (nach ihm der Fürst von Nassau-Oranien) mit 114 Parzellen und 13 gemeinschaftlichen in den jetzigen Gemeinden Ravensburg, Altdorf, Baindt, Berg, Blitzenreute, Bodneck, Essenhausen, Frohnhofen, Grünkraut, Haßenweiler, Schlier, Waldburg und Wolpertschwende, außer vielen andern Parzellen, welche unter östreichischer Landeshoheit standen.

5) Das Kloster Weissenau (von 1803–1806 der Graf v. Sternberg) mit dem vorm. Amt Oberhofen – 6 Parzellen und 2 theilweise in den jetzigen Gem. Eschach und Ravensburg. Die übrigen Besitzungen des Klosters standen, wie sämmtliche des Klosters Baindt, unter östreichischer Landeshoheit.

6) Der Freiherr v. Rehling mit den oben genannten Besitzungen.

Der Fürst v. Fürstenberg hatte, als Herr von Heiligenberg, vormals Criminal- und Forst-Gerichtsbarkeit über die auf dem rechten Ufer der Ach gelegenen Orte Wolfsbühl, Rothachmühle, Latten, Zusdorf, Essenhausen, Haslachmühle, Einhalden, Sießen, wie er denn noch jetzt das Jagdrecht bis an das rechte Achufer besitzt.

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6. Besonders benannte Bezirke.

Der Altdorfer Wald, auf den wir später zurückkommen werden, ist der größte Bezirk dieser Art; er schließt mehrere, theils ältere, theils neuere Ansiedlungen in sich, besteht aber in der Hauptsache noch jetzt aus Wald.

Allgäu. Dazu wird noch der an das Oberamt Wangen grenzende Bezirk Vogt gerechnet.

Schwendi, auf der Schwende, ist der alte Name des Bezirks um Blitzenreute und Wolpertschwende herum über dem Schussenthal. Der Name rührt ohne Zweifel von schwenden (Felder ausreuten) her; schwändten heißt noch jetzt in der Schweiz einen Wald lichten. Er ist also gleichbedeutend mit Reute, Reuti. Doch scheint es, daß er, wie hier, gemeiniglich nur bei Abhängen gebraucht wurde, wie noch jetzt in der Schweiz eine Bergwand „Schwand“ heißt.

Auf der Schnait, heißt die Höhe von Rinkenburg. Außerdem sind manche Ortsnamen bloße Bezirksnamen, wie z. B. Bodneck, Grünkraut, Tobel, Hotterloch etc., welche ehemals im Grünkraut, im Bodneck, im Tobel etc. hießen und zum Theil noch so heißen.



  1. Neuerlich sind beide Häuser (die Güter waren es schon) in würtemb. Steuer und Brandversicherung gezogen worden.