Beschreibung des Oberamts Ravensburg/Kapitel A 4
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Das Oberamt enthält 673 Wohnplätze, sie sind:
Städte | . . . . | 1. |
Dörfer | . . . . | 9. |
Weiler | . . . . | 263. |
Höfe | . . . . | 292. |
Einzelne Wohnsitze . . . . | 110. | |
Zusammen | 675. |
Im Allgemeinen ist das Vereinödungs-System, d. h. die Weise, einzeln auf einem geschlossenen Gute zu wohnen vorherrschend. Die Neigung dazu ist so groß, daß selbst da, wo keine Vereinödung der Güter stattfindet, doch vereinzelt gebaut wird. Auch die Dörfer und Weiler des Oberamts bestehen meistens aus einzelnen Höfen, nur mit dem Unterschiede, daß diese etwas näher beisammen stehen; es gibt übrigens außer Altdorf, das eigentlich zu den Städten gehört, und Baienfurt nicht ein einziges Dorf, das über dritthalbhundert Einwohner zählte.
Die Zahl sämmtlicher Gebäude im Oberamte beträgt nach dem neuesten Cataster 6890 und zwar:
Haupt- und Wohngebäude. | . . . . | 3496. |
Nebengebäude. | . . . . | 3241. |
Zu öffentlichen Zwecken. | . . . . | 153. |
Summe | 6890. |
Unter den Hauptgebäuden sind 8 Schlösser, unter den Gebäuden zu öffentlichen Zwecken 41 Kirchen, 44 Capellen, 24 Schulhäuser, 2 Rathhäuser, 7 Spitäler, Kranken- und Armenhäuser.
Auf 1 Wohnhaus kommen im Durchschnitt im Ganzen 64/10 Menschen, in der Stadt Ravensburg allein 161/10, in Wilhelmsdorf 8; s. die Tabelle Nro. 1.
Der Werth sämmtlicher steuerbaren und der in der Brandversicherung liegenden Gebäude beträgt:
a. nach dem Cataster | . . . . | 2.541.987 fl. |
b. nach der Brandversicherung | . . . . | 4.118.150 fl. |
mithin der Werth eines Gebäudes im Durchschnitt nach a. 452 fl. nach b. 624 fl.
Der Staat besitzt in dem Oberamt 73 Gebäude, wovon 28 in der Gemeinde Altdorf liegen; den Grundherren gehören 139, wovon 48 in der Gem. Vogt, 46 in der Gem. Eschach sich befinden. Die Körperschaften haben 149 Gebäude. Theils durch die größere Zahl der Nebengebäude, theils durch die geringere Beschaffenheit der Gebäude überhaupt vermindert sich auch der Durchschnitt von dem Werth eines Gebäudes, der z. B. bei Saulgau und Waldsee bedeutend größer ist. Der große Unterschied zwischen dem Cataster-Anschlag und dem Brandversicherungs-Anschlag hat wohl seinen Grund hauptsächlich in dem Vereinödungssystem und in der damit verbundenen größeren Gefahr von Brandstiftungen.