Beschreibung des Oberamts Riedlingen/Kapitel B 27

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27. Heudorf mit Burgau.

a) Heudorf, ein kath. Pfarrdorf, an der Buchauer Poststraße, 1 St. von Riedlingen mit 262 Einw. C. A. Heiligkreuzthal; F. Tax. Amtsbezirk, und F. V. Buchau R. A. Dürmentingen. Standes-, Grund- und Patronatsherr, F. v. Th. und Taxis. Zehnten, den großen bezog bisher Baden, (s. S. 82) den kleinen die Pfarrey.

Gefälle beziehen: Taxis 379 fl. 50 kr., 217/8 Sch. D., 14 Sch. 41/3 Sr. H.; Pfarrey 5 fl. 3 kr.; Heilige 8 fl. 30 kr., 231/4 Sch. D., 16 Sch. 11/4 Sr. H.; die Großzehentherrn 21 fl. 8 kr. Dazu kommen Landgarbengefälle des Fürsten mit 1752 fl. 39 kr. Der Ort ist zu der 3ten Garbe verpflichtet, die aber auf alljährliches Ansuchen durch die Gnade des Fürsten in die 4te verwandelt wird.

Der Ort liegt auf der Hochfläche, jenseits der Donau, und hat von seiner hohen Lage ohne Zweifel auch seinen Namen Heudorf, in Urkunden Hondorf, Howdorf, also| so viel als Höhedorf[1]. Der Ort hat ein hübsches, modernes Fst. Schloß mit einem schönen, wohlunterhaltenen Garten, 1 Schildw. und Brauerey. Heudorf war früher Filial von Hailtingen und hatte nur eine Schloßkapelle, die 1508 von Wilhelm und Sigmund von Stotzing mit dem Zehnten in Aderzhofen gestiftet, und 1811 zu einer selbstständigen Pfarrkirche erhoben worden ist. Eine besondere Capelle liegt noch am westlichen Ende des Orts, wobey 1811 der Gottesacker angelegt wurde. Heudorf bildete eine besondere reichsritterschaftliche Herrschaft, wozu das Dorf und Schloß Heudorf mit einem Schloßgut, ein Lehenhof zu Dietelhofen, 2 Höfe zu Betzenweiler, die Wolfratsmühle und mehrere Güter und Gefälle in andern Orten gehörten. Die Herrschaft war größtentheils Östr. (jetzt Würt.) Lehen, hatte aber hohe und niedere Gerichtsbarkeit erlangt. S. Dürmentingen. Heudorf selber hatte den Grafen von Veringen und zu dem Umkreise der alten Vogtey Dürmentingen gehört und wurde von den Grafen mit ihren übrigen Besitzungen an Östreich verkauft. Es scheint aber schon damals die Familie Hornstein theils in lehenbarem, theils in eigenthümlichem Besitze des Orts gewesen zu seyn; denn schon 1303 hatte nach dem Östr. Urbar Pfaff Hermann von Hornstein 4 Güter als Leibgeding inne. Eine Hornsteinische Linie schrieb sich von Heudorf und hatte dort ihren Sitz. Hans von Hornstein zu Heudorf kommt 1328, Hans und Hug 1335, Rudolph v. H. zu H. 1341, Manz v. H. zu H. 1355, 1381, in H. Kreuzthaler Urkunden vor. 1471 verkauft Magdalena, geb. v. Hornstein, mit ihrem Gemahl, Berthold von Stein von Ronsperg, und mit Wissen und Willen ihrer lieben Träger (d. h. derer, die für sie das Lehen empfangen) Dietrich Spät zu Riedlingen und Conrad von Stein zu Göffingen, die ganze Herrschaft Heudorf für 6000 fl. an Hans von Stotzing. Über 300| Jahre waren nun die von Stotzing im Besitze der Herrschaft, und hatten zu H. ihren Sitz. 1790 verkaufte Joh. von Stotzing die Herrschaft an den Fürsten von Thurn und Taxis für die Summe von 275.000 fl., mit dessen Besitzungen Heudorf 1806 unter Würt. Oberherrschaft kam. Der große Zehnte war wahrscheinlich mit der Kirche zu Hailtingen an das Kloster Reichenau und von da an die nachfolgenden Besitzer gekommen. S. Hailtingen.
b) Burgau,

ein kath. zur Hälfte Sigmaringischer Weiler, am Hange des Kanzachthales, 11/2 St. von Riedlingen, mit 49 Einw. seit 1810 Fil. von Dürmentingen, C. A. Heiligkreuzthal; F. Taxische Amtsbezirk Buchau, Rentämter Ostrach und Neufra. F. V. Sießen[2]. Grundherrn: die Fürsten von Th. und Taxis und von Fürstenberg. Der Taxissche Antheil (3 Höfe) steht unter Sigmaringischer, der Fürstenbergische (3 Höfe und 2 Sölden) unter Würtembergischer Oberherrschaft; Standesherr aber in dem ganzen Ort ist Taxis. Zehnten beziehen, den großen Baden, von Constanz her, (s. S. 82) die Stadtpfarrey (Veitskaplaney) Riedlingen und von einem Fall-Lehenhof die Pfarrey Neufra, die Pfarrey Dürmentingen, früher Betzenweiler, wohin der Hof bis 1810 eingepfarrt war, während der übrige Theil zur Pfarrey Hailtingen gehörte; den kleinen Zehnten hat die Pfarrey Dürmentingen, früher hatten auch die Pfarreyen Betzenweiler und Hailtingen und die Caplaney in Riedlingen Theil daran.

Gefälle beziehen in dem Würt. Antheil: die Pfarreyen Dürmentingen 2 fl. 6 kr., Neufra 9 fl. 12 kr., 461/2 Sch. D. 136/8 Sch. H. 41/2 Sch. R. 121/2 Sch. G.; Kirchenbaupfl. Hailtingen 20 kr.; Gem. Hailtingen (Weide-Ersatz) 4 fl. 30 kr.; Fürstenberg 2 fl. 12 kr.; Taxis 2 fl. 30 kr. Hierzu kommen Landgarbengefälle mit 60 fl. 57 kr. welche die Fürstenb. Höfe an die Pfarrey Neufra entrichten, während| dieselben den Ehrschatz an die Herrschaft Fürstenberg geben, von der sie lehnbar sind. Auch bezieht der Staat 57/8 Sch. 1 E. Schutz- und Schirmshaber. Der Weiler hat eine gut dotirte Capelle zur Mater dolorosa, aber ohne regelmäßigen Gottesdienst. Die Güter der Aus- und Inländer liegen durcheinander. Die unselige Theilung des Örtchens hatte bisher mancherley nachtheilige Wirkungen, besonders ehe noch das gemeinschaftliche Zollsystem zwischen Würtemberg und Sigmaringen bestand. Im Jahr 1825 trat sogar der Fall ein, daß ein Conscriptionspflichtiger, weil er im Hirtenhause geboren war, halb Würtemberg, halb Sigmaringen angehörte, und deßwegen frey ausging. In frühern Zeiten gehörte Burgau zu Neufra, und stand mit diesem Ort auch im Gemeindeverband. Die noch dazu gehörigen Fürstenbergischen Güter wurden theils 1303 von Ludwig von Hornstein, theils später von Andern zur Kirche in Neufra gestiftet; den übrigen Theil verkaufte Johann von Hornstein 1356 für 500 Pf. H. an das Kloster Salem, wobey Gr. Heinrich von Veringen und Albr. von Stoffeln auf die Lehensherrlichkeit Verzicht leisteten. Auf diese Weise wurde der Ort zwischen Neufra und dem Kloster getheilt, ebenso auch die niedere Gerichtsbarkeit, über welche noch 1503 und 1656 besondre Verträge geschlossen worden sind. Die hohe Obrigkeit über den ganzen Ort gehörte zu Dürmentingen, in dessen Jagdbarkeit er auch liegt. Bey der Auflösung des Klosters kam der Salmannsweilische Theil mit dem Klosteramt Ostrach an den Fürsten v. Th. und Taxis, der als Besitzer von Dürmentingen schon vorher auch die hohe Gerichtsbarkeit hatte, und als Bestandtheil von Ostrach unter Sigmaring. Oberherrschaft, während der andre Theil Würtemberg zufiel. Der oben erwähnte Constanzische Zehente hatte ehedem dem Kloster Reichenau und zur Pfarrkirche Hailtingen gehört und wurde mit dieser Kirche von dem Kloster 1359 an Constanz übergeben. Der Zehntantheil der Stadtpf. Riedlingen wurde als Laienzehnte 1504 von Rath und Gemeinde der Stadt R. zur Liebfrauen-Capelle in der Mühlvorstadt| gestiftet. Nach dem dreißigjährigen Kriege lag Burgau 12 Jahre im Schutte.



  1. Von der Schw. Aussprache rührt auch der sich oft wiederholende Name Heuberg statt Hochberg her.
  2. Die ganze Markung enthält 5581/8 M., wovon 3095/8 M. in Würt. und 2174/8 M. in Sigmaringischer Landeshoheit liegen.