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Beschreibung des Oberamts Spaichingen/Kapitel B 15

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« Kapitel B 14 Beschreibung des Oberamts Spaichingen Kapitel B 16 »
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Nusplingen,
Gemeinde II. Kl. mit 1228 Einw., wor. 14 Ev. a. Nusplingen, Pfarrdorf mit Marktrecht, 885 Einw., b. Dietstaig, Weiler, 49 Einw., c. Harthöfe, Weiler, 126 Einw., d. Heidenstadt, Weiler, 154 Einw., e. Sägmühle, Haus, 14 Einw. – Kath. Pfarrei; die Ev. sind nach Meßstetten O.-A. Balingen eingepfarrt. 31/2 Stunden nordöstlich von der Oberamtsstadt gelegen.

Nusplingen hat gerade an der Stelle, wo das Dellenbach-Thal in das tief eingeschnittene Beera-Thal eingeht, eine freundliche Lage gefunden und ist von hohen, dunkel bewaldeten Steilgehängen, von denen die grauen Felsenkränze ernst in das Thal herabschauen, umgeben. Der quadratisch angelegte Ort war früher ein mit Mauern und Gräben umgebenes Städtchen und hatte 4 Thore, das Kapellenthor an der Nordseite, das obere Thor an der Westseite, das untere Thor an der Südseite und das Schmiener Thor an der Ostseite. Die Thore sind bei den früher stattgefundenen Feuersbrünsten (s. hier. unten) zu Grunde gegangen und von der ehemaligen Stadtmauer hat sich nur noch an der nordwestlichen Ecke ein kleiner Rest erhalten; auch ist der Stadtgraben, welcher mittelst der Beera und des Dellenbachs unter Wasser gesetzt werden konnte, eingeebnet worden. Der Ort selbst hat eine regelmäßige Anlage und wird durch 2 breite Hauptstraßen, die sich beinahe in der Mitte desselben kreuzen, in 4 ziemlich gleiche Viertel abgetheilt. An der Kreuzung der Hauptstraßen liegt der große Marktplatz, der Herrenplatz genannt, weil früher das Rathhaus auf demselben stand. An den Hauptstraßen, wie an den ebenfalls gut unterhaltenen Nebenstraßen, lagern sich etwas gedrängt die zum Theil im städtischen Stil erbauten, theilweise auch kleinen, durchaus ziegelbedachten Häuser, von denen die im westlichen Theil des Orts etwas gar zu ländlich, zuweilen sehr unansehnlich sind, während der übrige Ort seinen ehemaligen städtischen Charakter noch nicht ganz abgelegt hat.

Die der h. Katharina geweihte, an der nördlichen Seite des Orts gelegene Pfarrkirche wurde mit Ausnahme des Thurmes und Chores im Jahre 1861 zum größten Theil neu erbaut. Der vieleckig schließende, mit Strebepfeilern besetzte Chor stammt aus der Spätrenaissancezeit. Das in modernem Rundbogenstil erbaute Schiff der Kirche zeigt innen einen sichtbaren Dachstuhl, der Chor ein Kappengewölbe auf Konsolen, das mit goldenen Sternen auf blauem Grunde geschmückt ist. Die drei| neugothischen Altäre tragen sehr hübsche Holzfiguren, der Hochaltar Christus am Kreuz mit Maria und Johannes, Petrus und Paulus. Kanzel samt Schalldeckel ist in reichstem Rococo gehalten. Zu Seiten des halbrunden Triumphbogens sind zwei aus der früheren (gothischen) Kirche stammende Schlußsteine, mit der h. Maria und h. Katharina, eingemauert. Die tüchtige Orgel wurde in Gmünd verfertigt. Der südlich am Chor stehende Thurm geht oben in’s Achteck über und endigt in ein Zeltdach. Auf der größten Glocke liest man in gothischen Minuskeln: O rex glorie criste veni cum pace. 1408, und die Namen der 4 Evangelisten; auf der zweitgrößten: Domine Chrieste a fulgure grandine et ab omni mala tempestate libera nos. 1753. Auf der drittgrößten ältesten steht in frühgothischen Majuskeln: sanctus. lucas. marcus. matheus. s. iohannes. o. rex. Die vierte Glocke wurde gegossen in Reutlingen von Christian Adam Kurtz Sohn. 1835. Die Unterhaltung der Kirche ruht auf der Stiftungspflege.

In dem am östlichen Ende des Ortes hochgelegenen ummauerten Friedhofe steht sodann die sehr alte, dem h. Peter und Paul geweihte Kirche, die Mutterkirche der jetzigen Pfarrkirche, nun als Friedhofkapelle benützt. Sie ist einschiffig und hat einen starken, mit dem Schiff gleich breiten Ostthurm, der mit seinem untersten Geschoß den Chor bildet. An der Ostseite des Thurmes zeigt sich noch eine romanische dreitheilige Bogenöffnung, in der jetzt drei geschnitzte Heiligenbilder, darunter zwei treffliche spätgothische, stehen, und an der Südseite des Schiffes sieht man ein ebenfalls romanisches Rundbogenfensterchen. Im Innern hat das Schiff eine flache Decke, der Chor ein hohes kraftvolles Rippenkreuzgewölbe, das in den vier Ecken auf achtseitigen Pfeilern ruht; der breitspitzbogige Triumphbogen hat noch das ursprüngliche, nach romanischer Art, schlicht abgeschrägte Kämpfergesimse.

Die hölzerne Decke des Schiffes befand sich früher in der Pfarrkirche und ist auf das prächtigste mit Blumen- und Fruchtstücken bemalt, – inmitten sieht man die Enthauptung der von Engeln umgebenen h. Katharina, samt der Unterschrift: Johann Ruedolf Mohr Mahler 1711. Die Stationenbilder an den Wänden sind in äußerst geschmackvolle vergoldete Rococorahmen gefaßt. Auch die Empore ist sehr reich bemalt.

Im Chor steht ein spätgothischer, noch ziemlich erhaltener Hochaltar. Auf seiner Predella sind Christus und die zwölf Apostel sehr schön auf Goldgrund gemalt, in dem mit Fialen,| Maß- und Rankenwerk ausgezierten Schreine selbst stehen die gut geschnitzten, 2/3 lebensgroßen Gestalten der h. Maria, Katharina, Barbara, des Petrus und Paulus; die äußere Fassung des Altares geschah im Zopfstil. An seiner Rückseite sieht man, stark vergangen, zwei Engel mit dem Schweißtuch angemalt, und endlich erhebt sich an der Nordwand des Chores ein prächtiges spätgothisches Sakramenthaus aus feinem Sandstein, mit Astwerk und zierlicher Spitzsäule. Im Triumphbogen hängt ein der Beachtung werthes lebensgroßes Krucifix. Die beiden Seitenaltäre und die zerfallende Orgel sind im Zopfstil gehalten, die zwei Glocken auf dem Thurm neu. Die Unterhaltung der Kirche liegt der Gemeinde ob.

Der hochaufgemauerte Friedhof enthält eine große Menge merkwürdiger Schmiedeisenkreuze, die einen eigenthümlichen, von dem der Rottweiler abweichenden Stil bekunden, und mit Zierden aus gestanzten Blechen prangen; sodann erblickt man an der Südseite des Thurmes das reiche (neu)gothische Denkmal des Anton von Ulm, geb. 21. März 1779, † 19. Jan. 1834 und seiner Gemahlin, Geborene von Sumerau, geb. 21. Okt. 1779,. † 27. Juli 1834.

Das 1846 erbaute Pfarrhaus befindet sich in gutem Zustande und ist von der Stiftungspflege zu unterhalten. Das ansehnliche zweistockige Schul- und Rathhaus wurde 1830 erbaut; es enthält 2 Schulzimmer, die Wohnungen der Lehrer (ein Schulmeister und ein Lehrgehilfe) und die Gelasse für den Gemeinderath. Hinter dem Rathhaus steht das ehemalige Kaufhaus, jetzt Spritzenmagazin; überdieß sind noch 4 öffentliche Waschhäuser und ein Backhaus vorhanden. Ein Badhaus stand früher am Mühlbach.

Gutes frisches Trinkwasser liefern hinreichend 7 laufende Brunnen, worunter zwei und ein Pumpbrunnen in Privathänden sind, überdieß fließt die Beera durch den östlichen Theil des Orts, und in sie mündet am Ort der Dellenbach. Außer diesen Gewässern entspringt auf der Markung oberhalb des Orts der Sägenbach, der nach ganz kurzem Lauf ebenfalls in die Beera mündet. So wasserreich das Thal ist, so arm ist die Hochebene an Quellwasser, das gänzlich fehlt, so daß die Filialorte mittelst Cisternen ihren Wasserbedarf spärlich zu sammeln genöthigt sind. Vicinalstraßen bestehen nach Digisheim, nach Egesheim, nach Heidenstadt und eine das Beera-Thal hinab, von letzterer zweigt eine nach Renquishausen ab. Über die Beera| führt eine steinerne und eine hölzerne Brücke, über den Dellenbach und Mühlbach je eine hölzerne, überdieß sind noch zwei Feldbrücken über die Beera angelegt. Die Unterhaltung sämtlicher Brücken hat die Gemeinde.

Die körperlich kräftigen Einwohner, deren Erwerbsquellen in Feldbau, Viehzucht und etwas Gewerben bestehen, befinden sich in ziemlich guten Vermögensverhältnissen, indem die wohlhabendste Klasse 40–50 Morgen, die mittlere 15–30 Morgen und die am wenigsten bemittelte 2–8 Morgen Grundeigenthum besitzt. Unterstützung von Seiten der Gemeinde erhalten gegenwärtig 3 Personen. Die Gewerbe beschränken sich meist auf die gewöhnlichen Handwerker, von denen die Zeug- und Manchesterweber am stärksten vertreten sind und hauptsächlich nach Ebingen arbeiten. Überdieß bestehen 6 Mühlen mit 12 Mahlgängen, 6 Gerbgängen und 2 Hanfreiben, ferner 2 Sagmühlen, 4 Schildwirthschaften, eine Bierbrauerei, 2 Kauf- und 4 Kramläden. Frachtfuhrleute fahren botenweise einer nach Spaichingen, der andere nach Ebingen.

Die sehr große Markung, von der übrigens ein namhafter Theil als Wald und Weide benützt wird, bildet einen Theil des unebenen, hügeligen Heubergs, der von dem Beerathal und dessen Seitenthälchen sehr tief und schroff durchfurcht wird. Der mittelfruchtbare, theilweise schwere, mit Lehm gemengte Boden besteht hauptsächlich aus den kalkreichen Zersetzungen des weißen Jura, der in unbedeutender Tiefe die Ackerkrume unterlagert und überdies in zahllosen Bruchstücken unter dieselbe vertheilt ist. In der Beera-Thalebene haben sich den Wiesenbau begünstigende Alluvionen abgelagert, die nur theilweise naß sind und alsdann ein weniger gutes Futter erzeugen. Etwa 3/4 Stunden südlich vom Ort ist im Plattenjurakalk ein Steinbruch angelegt, der gesuchte Platten liefert; sie werden zu Dachplatten, Besetzplatten etc. verwendet und auch nach außen vielfältig verkauft. Da sie den Sohlenhofer Lithographirsteinen sehr ähnlich sind, so wurden schon mehreremal Versuche gemacht, sie ebenfalls zum Lithographiren zu verwenden, jedoch ohne günstigen Erfolg. Auch ein Tuffsteinbruch befindet sich am Fuß des Stauffenbergs. Im Hardtheimer Wäldle und in der Roßhalde wurde auf Erz gegraben, aber wegen der geringen Ausbeute bald wieder aufgegeben. Erdfälle kommen ziemlich viele in den Trockenthälchen auf dem Heuberg und der Hardt, im Ofenthal, Rissenthal und in der Höll vor. Das Klima ist, wie überhaupt auf dem Heuberg, rauh und windig,| im Thal dagegen etwas milder. Frühfröste, kalte Nebel und Hagelschlag schaden nicht selten.

Die Landwirthschaft wird den natürlichen Verhältnissen entsprechend mit vieler Mühe und Anstrengung betrieben, weil die Güter größtentheils auf dem Heuberg liegen, zu dem zwar in neuerer Zeit angelegte Steigen führen, aber immer noch erfordert die Ersteigung derselben und öfters auch die weite Entfernung der Güterstücke viel Zeit und Kraftaufwand. Die verbesserten Wendepflüge sind noch am meisten im Gebrauch, neben ihnen befinden sich auch einige Suppinger-Pflüge und drei Setzpflüge, eine eiserne Egge und ein paar Ackerwalzen im Ort. Zur Besserung des Bodens benützt man außer den in gut angelegten Düngerstetten gesammelten Düngungsmitteln noch den Pferch, Kompost und Asche. Man baut Dinkel, Haber, Gerste, Linsen, Kartoffeln, dreiblättrigen Klee, Esparsette, Futterwicken, Flachs und Hanf. Von den Getreidefrüchten wird noch ein Theil nach außen verkauft, aber etwa eben soviel wieder zugekauft. Die zahlreich vorhandenen Wiesen, denen keine Wässerung zukommt, sind im Thal zweimähdig, auf den Höhen aber nur einmähdig; das größtentheils gute Futtererzeugniß wird im Ort verbraucht. Die Obstzucht ist ganz unbedeutend und liefert beinahe keinen Ertrag; eine der Gemeinde gehörige Baumschule, die ein Baumwart besorgt, besteht.

Aus den vorhandenen 2200 Morgen Gemeindewaldungen (vorherrschend Laubholz) werden jährlich 600 Klafter und das dazu gehörige Reisach geschlagen; hievon erhält jeder Ortsbürger 2 Raummeter Buchen- und 2 Raummeter Tannenholz, nebst dem dazu gehörigen Reisach. Der übrige Holzertrag wird zu Gunsten der Gemeindekasse um etwa 300 fl. verkauft. Außer dieser Einnahme bezieht die Gemeinde noch von einer ausgedehnten Weidefläche nebst der Brach- und Stoppelweide die Pachtsumme von 1200 fl. und aus der Pferchnutzung 1000 fl. Von den vorhandenen Allmanden wird jedem Ortsbürger ein Morgen zur Benützung unentgeltlich überlassen.

Was die Viehzucht betrifft, so ist die der Pferde unbedeutend, die des Rindviehs aber gut; man hält einen gelben und scheckigen Landschlag (Albschlag) und hat zur Nachzucht 3 Farren von gleicher Race aufgestellt. Stellvieh, welches den Israeliten gehört, befindet sich nur wenig im Ort. Handel mit Vieh treiben einige Händler in mäßiger Ausdehnung. Schafzucht treibt nur ein Ortsbürger, der etwa 50 Stück hält, dagegen lassen fremde| Schäfer den Sommer über etwa 1600 Stück Bastardschafe laufen. Die Wolle wird auf den Wollmärkten in Kirchheim abgesetzt. Die Schweine (halbenglische Race) werden sämtlich eingeführt und theils für den eigenen Bedarf, theils zum Verkauf aufgemästet.

Die Fischerei in der Forellen beherbergenden Beera steht der Gemeinde zu, welche sie um 4 fl. jährlich verpachtet.

Der Ort hat das Recht, in den Monaten Februar, Mai, Juni, Oktober und November je einen Krämer- und Viehmarkt abzuhalten. Die Märkte waren früher bedeutender, übrigens wird immer noch lebhaft mit Vieh gehandelt.

Von Spuren aus früher Vorzeit nennen wir die römische Heerstraße (Hochstraße), welche über den zu der Gemeinde gehörigen Theil der Hart gezogen sein soll. Bei Heidenstadt bestand noch vor nicht langer Zeit eine viereckige Schanze, von der indessen nicht nachgewiesen werden kann, aus welcher Periode sie stammt. Alemannische Grabstätten (Reihengräber) fand man an zwei Stellen in der Nähe des Orts und zwar südwestlich am Ort in den Krautgärten und nördlich vom Ort zunächst der Straße nach Unter-Digisheim; die Gräber waren ausgemauert und enthielten Schwerter (zweischneidige und einschneidige), Speerspitzen, Glasperlen, eherne Ringe, thönerne Gefässe etc. In der Nähe von Heidenstadt kommt der Flurname „Dellerhofen“ vor, was einen hier abgegangenen Ort vermuthen läßt. Die 1/8 Stunde südlich von Heidenstadt vorkommende Benennung „Narrenstall“ deutet auf eine abgegangene Befestigung. In den Gemeindewaldungen Langenhalde und Eichhalde findet man noch deutliche Spuren früherer Agrikultur (30′ breite Ackerbeete). – Auf dem Tannenfelsen bei Nusplingen soll früher ein Schloß gestanden sein, worin ein Fräulein hauste. Einsmals kam eine Zigeunerin mit ihrem Säugling und bat um Nachtherberge. Umsonst. Bat wieder und wieder vergebens. Da verwünschte die Zigeunerin das Fräulein so lange, bis aus einem der dort wachsenden Felsenbäume eine Wiege gezimmert und in der ein Säugling gewiegt werde (s. Birlinger, Aus Schwaben I, S. 261 f.)

Nusplingen, von dem nur einige Stunden östlich davon gelegenen gleichnamigen Orte im Großherzogthum Baden (B.A. Meßkirch) bisweilen durch den Zusatz „im Beerathal“ unterschieden, erscheint früher, so im 14. und noch im 17. Jahrhundert als Städtlein (vrgl. oben S. 168), später verlor es so an| Bedeutung, daß es erst den 2. Juli 1844 von der 3. in die 2. Klasse der Gemeinden versetzt wurde (Reg.-Bl. S. 317).

Gerade bei den zwei ersten Fällen, in welchen der Name N. „Nuspilingun“, „Nusbilinga“ in der Geschichte auftaucht, als nämlich den 29. Aug. 842 von einem gewissen Salomon und seiner Mutter Meginrada Güter in N. an das Kl. St. Gallen vergabt werden und als K. Arnulf den 20. Jan. 889 die Kapelle zu N. seinem Kaplan Elolf zu Eigenthum überläßt (Wirt. Urkb. 1, 122, Neugart Cod. Dipl. 2, 11), sowie ferner, wenn bei den betreffenden Gelegenheiten zugleich Beziehungen zu der Burg Dietfurt an der Donau (zoller. O. A. Sigmaringen) vorliegen, möchte es richtiger sein, an das jetzt badische Nusplingen zu denken.

Unser N. erscheint in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts im Besitz der Grafen von Hohenberg: den 14. Jan. 1334 versprach Gr. Rudolf (I.) von H. der Gattin seines Sohnes, des Gr. Hugo, Ursula, geb. Gräfin von Pfirt, wenn ihre Heimsteuer in seine Hände kommen würde, die Städte Ebingen und Nusplingen, die Burgen Straßberg und Kallenberg (bad. B. A. Meßkirch), das Schmiecha- und Beerathal u. s. w. samt Zugehör mit allem Nutzen so lange zu versetzen, bis sie selbst in Besitz ihres Heiratgutes gekommen sein werde, und den 20. Dez. 1347 verkaufte sein Sohn Gr. Heinrich sein Vogtrecht allhier, welches 18 Mltr. Kernen gültete, mit verschiedenem anderen Besitz um 600 Pfd. Hllr. an den Ritter Heinrich von Thierberg (Schmid Urkb. 309. 397). In der Folge bildete der Ort mit Obernheim, dessen allgemeinere Geschichte daher auch hier ihre Darstellung findet, einen Bestandtheil der nach obiger Burg Kallenberg genannten hohenbergischen kleinen Herrschaft[1] und theilte deren Schicksal. Beide Orte wurden somit den 26. Okt. 1381, von Gr. Rudolf (III.) von H. an den Herzog Leopold den Frommen von Österreich verpfändet, kamen aber im Sommer 1384 wieder in Rudolfs lebenslängliche Nutznießung zurück (vrgl. Schmid, Hohenb. 271, 276 und Urkb. 659, woselbst übrigens Obernheim, [wie auch die anderen Dörfer], nicht ausdrücklich genannt wird). Schon den 15. Aug. 1388 jedoch verpfändete Gr. Rudolf diese Orte wieder mit Kallenberg – das Ganze um die| Pfandsumme von 945 Rh. Goldgulden – an die Gr. Rudolf von Sulz, Vater und Sohn, wobei er jedoch die Nusplinger Mühle ausdrücklich ausnahm und einer, nunmehr erloschenen Verpfändung dieser Gegenstände an die Familie von Bubenhofen gedachte. Im J. 1401 kam die Pfandschaft an des Gr. Rudolf von Sulz Schwager, den Truchseßen Hans von Waldburg, welcher die Pfandsumme von 945 fl. samt den in der Zwischenzeit von Herz. Albrecht IV. von Österreich darauf geschlagenen 800 fl. erlegte und dafür den 14. Sept. d. J. von dem Herz. Leopold dem Dicken von Österreich die Herrschaft verpfändet erhielt. Außerdem übergab ihm Gr. Rudolf von Sulz auch noch den 9. d. M. die hiesige Mühle, welche er von einer anderen im J. 1392 geschehenen Verpfändung her im Besitz hatte, für die Kallenberger Pfandschaft (Schmid, Urkb. 756. 809. 810, Zimmerische Chronik 1, 371). Durch den großen Pfandbrief vom 20. März 1406 bestätigten Herz. Leopold der Dicke und sein Bruder Herz. Friedrich dem Truchseßen Hans sämtliche Pfandschaften.[2]

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Der waldburgische Pfandbesitz vererbte sich in der eberhardinischen oder (alten) Wolfegger und sodann in der jakobinischen oder Trauchburger, später Scheer-Friedberger Linie der Familie, und noch nach einer truchseßischen Erneuerung vom J. 1581 war der Truchseß rechter, einiger und regierender Herr in der Stadt und den dazu gehörigen kallenbergischen Flecken, hatte auch allda das Geleit und alle Obrigkeit, Herrlichkeit, Gebot, Verbot, hohe und niedere Gerichte, Frevel, Strafen und Bußen, bezog namentlich die Hälfte der Bürgerannahmegelder, gewisse Frohnen, Antheil an Frevel und Unrecht, Hauptrecht und Fäll, sowie Leibsteuern und Leibhennen von eingesessenen leibeigenen Leuten, Abzugsgelder, Novalzehenten, Mai- und Martini-Steuern, 2/3 am Umgeld, Salzgeld, erbliche Höfe und Güter mit Gülten, besaß endlich auch an eigenen Gütern ein Haus in der Stadt mit Scheuer, eine Mühle vor der Stadt, die Wälder im Bann der Stadt und das Weiherlein vor dem Kapellenthor. Allein schon seit Ende des 15. Jahrhunderts gab es mit Österreich über diesen| Besitz Streitigkeiten, in Folge deren das truchseßische Haus nach einer kaiserlichen Resolution vom 12. Aug. 1695 die Herrschaft Kallenberg mit Zugehörden an das Haus Österreich abtreten mußte (vrgl. Pappenheim, Chronik der Truchseßen von Waldburg 2, 17–19. 395. 396, Beschr. des O.-A. Rottweil S. 381). – Im Anschluß an die vorhergehende Verpfändung der ganzen Hohenberger Grafschaft an die Familie von Ulm belehnte den 31. Okt. 1722 K. Karl VI. den Freiherrn Marquard Wilhelm Friedrich von Ulm mit der damals zu 20.000 fl. geschätzten Herrschaft Kallenberg in der oben (S. 180) näher bezeichneten Weise und noch die österreichische Jurisdiktionstabelle vom J. 1804 führt die hiesigen und Obernheimer Rechtsverhältnisse in derselben Weise auf, wie sie durch diese Belehnung begründet wurden. Nachdem im J. 1805 die Staatshoheit und Lehensherrlichkeit über den kallenbergischen Theil des von ulmischen Lehens auf Württemberg übergegangen war, wurde den 25. Apr. 1833 der Freiherr Johann Anton Nepomuk von Ulm-Erbach auf Werenwag und das letzte Mal den 15. Dez. 1836 sein Sohn Ferdinand mit dem in Württemberg gelegenen Theil der früheren Herrschaft Kallenberg, wozu insbesondere Nusplingen und Obernheim gehörten, belehnt, jedoch mit Ausschluß derjenigen Rechte, welche nunmehr als Ausflüsse der Staatshoheit der Krone zuständig oder mit dem Besitze von Vasallen nicht mehr vereinbar waren, und in Gemäsheit der Declaration über die staatsrechtlichen Verhältnisse des vormals reichsunmittelbaren Adels vom 8. Dez. 1821. Allein dieser Besitzer gerieth in Konkurs und so wurde den 2. März 1858 unter Genehmigung des Gerichtshofes für den Schwarzwaldkreis vom 21. März 1861 sein Besitz zu Nusplingen verkauft, während die von ulmischen Rechte zu Obernheim schon durch die verschiedenen gesetzgeberischen Akte des 19. Jahrhunderts verloren gegangen waren.

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Eine eigene Ordnung und Statuten wurden für die Stadt Nusplingen (in 86 §§) im J. 1528,[3] für das Dorf Obernheim den 13. Febr. 1582 bekannt gemacht; dieselben enthalten Bestimmungen über die Wahl, beziehungsweise Ernennung des Schultheißen und Gerichts, aber auch über Gegenstände aus dem Gebiete des Straf- insbesondere jedoch des Polizeiwesens. Verschiedene, namentlich Frohnen und andere Dienstbarkeiten| betreffende Streitigkeiten zwischen den Truchseßen und ihren „pfandserblich zugethanen Unterthanen“ in der Herrschaft Kallenberg wurden durch Erzherz. Leopold von Österreich den 21. Juli 1626 von Innsbruck aus in umfassender Weise beigelegt und geordnet.

Einem hiesigen, übrigens nur selten genannten Ortsadel mögen folgende Personen angehört haben: Sigewin von N. den 10. Febr. 1315, Bürge Gr. Rudolfs (I.) von Hohenberg; der Salemer Mönch H. von N., den 11. März 1324 Zeuge desselben (Schmid, Urkb. 200. 244); ein Heinrich von N. im J. 1352 zugleich mit Gr. Heinrich von Hohenberg als Anhänger des Gr. Rudolf von Montfort in dessen Fehde mit dem Ritter Ulrich von Bellmont erschlagen (Vanotti, Gr. von Montfort 80 Anm. 1); ein weiterer Heinrich von N. im J. 1386 Unterzeichner eines Absagebriefes gegen die Schweizer zu Gunsten Herz. Leopolds des Frommen von Österreich; den 24. Dez. 1392 Zeuge bei Verhandlungen über das Vorrecht der Deutschen, die St. Jörgenfahne zu führen (Zimmerische Chronik 1, 220); wohl ein dritter Heinrich im J. 1425 zugleich mit seinen Helfern Eberhard von Rothenstein, Burkhard von Neuneck und Helfrich von Neuenstadt durch württembergische Statthalter und Räthe wegen Streitigkeiten mit der Stadt Rottweil verglichen; endlich im J. 1456 Betha von Balgheim, geb. von Nusplingen, Schenkgeberin an das Kl. Beuron (Steinhofer 2, 456 ff., Ruckgaber, Rottweil 2 b, 147 ff., Württ. Jahrb. 1838 S. 208).

Besondere Schicksale Nusplingens betreffend ist zu erwähnen, daß dasselbe im J. 1475 von den Rottweilern, am 16. Okt. 1633 von den Schweden niedergebrannt, sowie im J. 1659 von einem Weibe, im J. 1692 von einem Knaben angezündet worden sein soll (Pfarrbeschr.). – Den 16. Sept. 1503 sammelte Johann Wernher von Zimmern allhier die Streitkräfte, mit denen er am folgenden Tage Mößkirch einnahm (Zimmersche Chronik 2, 104); während des Schmalkaldischen Krieges fielen die Rottweiler (aus unbekanntem Grunde) in Nusplingen ein und brannten ein Haus allda nieder (Ruckgaber 2b, 209).

Wegen Zwing und Bann, Wonn, Waid, Holz und Feld wurden den 26. Sept. 1489 die Gebr. Gr. Endres und Hans von Sonnenberg, Truchseßen zu Waldburg und die Stadt Nusplingen einerseits und Ritter Hans Kaspar von Laubenberg und seine Gemeinden Unter-Digisheim und Schwenningen andererseits durch den Tuttlinger Vogt Wilhelm von Neuneck verglichen,| ferner den 3. Dez. 1456 wegen Tratt, Holz und Wald, auch Triebweg, Nusplingen und Obernheim, den 16. Nov. 1461 wegen „Zwing, Bann, Holz und Feld, Waid, Nusplingen und Hartheim bad. B.-A. Meßkirch (Nusplinger Ortsregistr.) und endlich den 29. Juni 1514 wegen Trieb und Tratt im Beerathal Nusplingen und Egesheim.

Unbedeutenderen oder nur vorübergehenden Besitz zu N. belangend, kann folgendes erwähnt werden. Den 8. Nov. 1404 verkaufte Diethelm der Tieringer seinen mit Heinrich von Werenwag getheilten Laienzehenten allhier an die Klause zu Egesheim um 100 Pfd. Hllr., den 13. Sept. 1410 erscheint Konrad von Werenwag hier seßhaft und stiftete 20 Pfd. Hllr. an das Kl. Beuron und den 28. Juni 1477 erklärte der hiesige Kirchherr Pfaff Heinrich von Werenwag, der Edle Märck von Werenwag sel. habe ihm seiner Zeit die Pfarrei mit samt dem halben Theil des großen Zehenten und aus besonderer Treue seinen eigenen vierten Theil desselben Zehenten auf Heinrichs Lebzeit unter der Bedingung verliehen, daß dieser 4. Theil nach seinem Tode wieder ledig sein solle, da nunmehr nach Märcks Tode die Lehenschaft der Pfarrei und die Eigenschaft jenes 4. Theils am Zehenten an den Junker Jörg von Werenwag gekommen sei, so solle auch dieser Zehentantheil nach seinem Tode Jörg und seinen Erben als Eigenthum heimfallen; seit 1483 wird ferner ein hiesiges Haus und 4 Mannsmad Wiesen, der Priel genannt, zu Gettenweiler (auch Gueten-Pottenweiler) zwischen Nusplingen und Digisheim, sowie 3 Pfd. Hllr. Vorzins aus der Mühle zu Reichenbach als österreichisches Lehen der Familie von Werenwag genannt: den 26. Aug. 1483 wurde Jörg von W. und noch den 30. Juli 1745 Franz Xaver von W. damit belehnt. Die dem Kl. Beuron im Allgemeinen wenigstens zustehende Hälfte am großen Zehenten wurde den 30. Dez. 1833 von Hohenzollern-Sigmaringen an Württemberg abgetreten.

Was kirchliche Verhältnisse betrifft, so wird schon im J. 1275 ein hiesiger Pfarr-Rektor (s. ob. S. 195), den 2. März 1375 der Priester Sigwin, Dekan und Kirchherr zu Nusplingen, in einer Urkunde des Kl. Margarethhausen genannt. In der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts war der Kirchensatz in erblichem Besitze der Familie von Werenwag, von dieser aber kam er an das Kl. Beuron. Nach der genannten Resolution des Erzherz. Sigmund vom J. 1626 sollte die Kollatur über die Pfarrei „noch zur Zeit, wie übliches Herkommen“ dem Probst zu Beuron, die| Kastvogtei über die Heiligen und deren Zugehörungen aber der Herrschaft oder den Pfandsinhabern zustehen, hinsichtlich der Kollatur übrigens dem Truchseßen ein Gegenbeweis durch Beibringen neuer Dokumente offen gelassen werden. Allein Beuron verblieb im Besitz des Patronatrechtes, und nachdem es durch Säkularisation in den Besitz des Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen gekommen war, trat der letztere den 27. Sept./2. Okt. 1813 dieses Recht an die Krone Württemberg ab. Bei der auf Grund der Verordnung vom 21. Dez. 1857 geschehenen Ausscheidung der katholischen Pfründen zwischen der Regierung und der Kirchengewalt wurde die hiesige Pfarrei der bischöflichen Kollatur zugeschieden (Reg.-Bl. v. 1858 S. 30). – Von der Pfarrei wurden abgetrennt und als selbständige Pfarreien ausgeschieden im J. 1507 die zu Obernheim, im J. 1757 die zu Hartheim (bad. B.-A. Meßkirch).

Die hiesige Kaplanei reicht zum Mindesten in den Anfang des 16. Jahrhunderts zurück; als ihre Stifter werden Burkhard Willmer und seine Gattin angegeben, das Jahr der Stiftung aber ist unbekannt. Den 9. März 1517 verglichen sich der Probst Johann von Beuron einestheils und Pfarrer, Vogt, Schultheiß, Bürgermeister, Gericht und ganze Gemeinde zu Nusplingen anderestheils wegen der Besetzung der Frühmesse oder Kaplanei der Kapelle St. Katharina des Altars U. L. Frauen zu Nusp. dahin, daß die Erwählung zwischen Nusplingen und Beuron abwechseln, dem Probst zu Beuron aber auch in dem Falle, daß ihm die Erwählung nicht zukomme, die Präsentation zustehen, und endlich, was das Nusplinger Erwählungsrecht betreffe, dieses durch den Pfarrer und die Gemeinde zusammen in der Art ausgeübt werden solle, daß wenn dieselben sich nicht einigen können, der Probst von Beuron als Obmann die Entscheidung zu geben habe. Von 1611 an blieb die Kaplanei aus Mangel der Kongrua unbesetzt, wurde aber durch ihre Patrone, die Herren von Ulm-Werenwag und den Probst zu Beuron den 22. Sept. 1750 unter genauer Angabe der Verpflichtungen des Kaplanes resuscitirt, wozu den 3. Mai 1752 die bischöfliche Bestätigung erfolgte. Im J. 1813 gieng das früher beuronische Recht von Hohenzollern-Sigmaringen auf Württemberg über und im J. 1857/8 wurde die Kaplanei der bischöflichen Kollatur zugeschieden.

Zu der Gemeinde gehören:

b. Dietstaig, hat 3/4 Stunden südöstlich von Nusplingen eine hohe Lage auf dem Theil des Heubergs, der schon zur Hart| gerechnet wird. Die drei ersten Häuser wurden im J. 1826 von Nusplinger Bürgern auf einem Wiesengrund, der den Namen Dietstaig führt, gebaut.

c. Harthöfe, ebenfalls im J. 1826 von Gabriel Decker aus Nusplingen als Wohnplatz angefangen (Pfarrbeschr.), liegt ebenfalls auf der Hart, eine Stunde nordöstlich vom Mutterort.

d. Heidenstadt, ein ziemlich großer Weiler, der in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts auf Betreiben des damaligen Grundherrn Freiherrn Karl von Ulm auf Werenwag durch Nusplinger Bürger auf dem damals schon so genannten Berge angelegt wurde und 1/2 Stunde östlich von Nusplingen auf der Hart liegt; der Ort hat ein Schulhaus, in welchem auch der Schulmeister wohnt.

Sämtliche auf der Hart gelegene Parzellen haben keine Brunnen und müssen ihren Wasserbedarf in Cisternen sammeln. Die natürlichen und landwirthschaftlichen Verhältnisse sind, mit Ausnahme des Beera-Thals, wie in Nusplingen.

e. Sägmühle, 1/8 Stunde oberhalb des Orts an dem Sägenbach gelegen.



  1. Seit wann dies der Fall, ist nicht bekannt; in der Urkunde K. Rudolfs I. vom 30. März 1290, worin des Kaufes der halben Burg Kallenberg mit Zugehörden durch Österreich für die Gr. von Montfort gedacht wird (Hormayer, Archiv für Süddeutschland 1, 167, Böhmer Regg. S. 146) werden diese Zugehörden nicht genannt.
  2. Zwar ist bei der erstmaligen Nennung der Namen in der mehr geschichtlichen Einleitung der Urkunde von dem „Hof zu Nussplingen“ und „dem Stättlein Aberheimb“ die Rede, allein in der Folge heißt es bei dem eigentlich dispositiven Theil des Pfandbriefes: „Die Veste Kallenberg mit Nussplingen, Abernheimb“, und sonst ist nirgends eine Andeutung zu finden, daß Obernheim einmal ein Städtchen gewesen sei.
  3. Ein Original (Papier mit aufgedrücktem Siegel) befindet sich in der Ortsregistratur; Abschrift im St.-Archiv.


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