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Camenzer Wochenschrift, 16. März 1848

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Textdaten
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Autor: Krausche, Carl Samuel
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Titel: Camenzer Wochenschrift, Nr. 11
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Herausgeber: C. S. Krausche
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Erscheinungsdatum: 16. März 1848
Verlag: C. S. Krausche
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Erscheinungsort: Kamenz
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Quelle: Commons=Stadtarchiv Kamenz
Kurzbeschreibung:
Kamenzer Wochenschrift
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Nr. 11.

Camenzer Wochenschrift.


Donnerstag, den 16. März 1848.



Erstes Blatt ohne Censur!

Die Presse ist frei! So hallt es freudig wider in allen Orten unseres geliebten Vaterlandes. Auch wir theilen diese Freude von ganzem Herzen und werden das edle Gut der Preßfreiheit einzig und allein für das Wohl des Volkes und des Staates nützen. – Unser Blatt hat von jeher, soweit es die nunmehr glücklich beseitigten Censurverhältnisse gestatteten, in möglichst freimüthiger Weise für das geistige und materielle Wohl unseres braven Volkes gewirkt. Es wird auch in Zukunft dieses hehre und heilige Wirken fortsetzen und die Begeisterung der Staatsbürger für alles Schöne und Edle zu erhalten und zu nähren suchen. Wir werden auch künftig unsere Zeilen dem Fortschritte und der Freiheit offen halten und stets bemüht seyn, die Lüge und Verläumdung kräftig zu unterdrücken. – „Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz,“ diesen Wahlspruch werden wir in allen Stürmen der Zeit bethätigen.

Die Redaction.

Zeitereignisse.

Inland. Wie bereits bekannt, ist unterm 9. März eine Verordnung erschienen, wonach bis zum 15 April die Censur in Sachsen aufgehoben und zum 20. d. ein außerordentlicher Landtag einberufen wird. Damit, sowie mit dem Rücktritt des zeitherigen Ministers von Falkenstein sind jedoch die Leipziger und viele andere Städte nicht zufriedengestellt worden, sie sagen vielmehr, dies sey erst der Anfang der Concessionen und sie verlangen den gänzlichen Rücktritt des jetzigen Ministeriums, denn in den hocharistocratischen Ministern Könneritz und Zeschau sey das volksfeindliche Prinzip geblieben. Sie wollen Männer zu Ministern haben, die das Vertrauen des Volkes vollkommen besitzen; unbedingte Preßfreiheit, Wegfall des Concessionszwanges für Zeitschriften und Ueberweisung der Preßvergehen an die ordentlichen Gerichte; Freiheit des religiösen Bekenntnisses und der religiösen Vereinigung; Freiheit des Versammlungs- und Vereinsrechts; gesetzliche Sicherstellung der Person gegen willkührliche Verhaftung, Haussuchung und Untersuchungshaft; Verbesserung des Wahlgesetzes, namentlich durch Herabsetzung des Census und Ausdehnung der Wählbarkeit auf das ganze Land; Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege mit Schwurgericht; Vereidung des Militairs auf die Verfassung; Verminderung des stehenden Heeres durch allgemeine Volksbewaffnung, Umbildung des Militairwesens; Vertretung der deutschen Völker beim deutschen Bunde; Lossagung der sächsichen Regierung von den Carlsbader, Frankfurter und den Wiener geh. Conferenzbeschlüssen. – Die ganze Stadt Leipzig ist von Schmerz und Unwillen ergriffen, die Gemüther entflammen sich und die schlimmsten Befürchtungen nehmen immer mehr Platz, denn die Stadt ist ringsumher mit Truppen umzingelt worden und überdies sollen preußische Truppen die Grenzen besetzt haben. In [2] Folge dessen hat sich denn Alles bewaffnet, Bürger und Studenten treten zur Communalgarde und unterstützen diese bei ihrem Dienst zur Aufrechthaltung der Ordnung. – Am 11. d. war wieder eine öffentliche Sitzung der Stadtverordneten, worin es sich zunächst um die Frage handelte, ob man an den nächsten außerordentlichen Landtag eine Petition ergehen lassen solle oder nicht. Obschon man einerseits geltend machte, daß der außerordentliche Landtag in seiner dermaligen Zusammensetzung nicht kompetent sey, über so höchst wichtige Dinge, wie die Presse und das Wahlgesetz u. s. w. zu verhandeln, daß von ihm eher ein Vertrauensvotum für die Minister zu erwarten sey, als eine Anklage derselben, und daß man ihn deshalb ganz ignoriren müsse, so gab man doch, obgleich die ersten beiden Punkte allgemein zugegeben wurden, der Erwägung Raum, daß selbst diese ministerielle Kammer jetzt nicht mehr wagen werde, der öffentlichen Meinung Hohn zu sprechen, daß man, da ja um sofortige Einberufung der Stände petitionirt worden sey, inkonsequent handeln werde, wollte man seine Wünsche und Beschwerden ihm nicht vortragen, und daß man höhern Orts gewiß nicht mehr daran denke, das ganze Regierungssystem zu halten, sondern daß man am Ende nur die äußere Form retten wolle. Diese und noch mehrere andere Gründe bestimmten das Kollegium gegen eine geringe Minorität, die Petition zu beschließen. Hiernächst brachten mehrere Redner unter sichtbarer Gemüthsbewegung, fast mit Entrüstung die Umzingelung der Stadt zur Sprache. Der Stadtverordnetenvorsteher verlas zwar ein Schreiben des Stadtraths, in welchem dieser anzeigte, daß er bereits beim Kriegsministerium Anfrage gehalten, zu welchem Zwecke eine so große Truppenmasse bei der Stadt zusammengezogen worden sey, da doch die Communalgarde im Stande sey, die Ordnung aufrecht zu erhalten, und daß er zur Antwort bekommen, die Truppen sollten einschreiten, wenn die Communalgarde der Bewegung nicht Herr werden könne. Allein Das genügte nicht und es wurde deshalb der Antrag gestellt und einstimmig unter dem Zujauchzen der Galerien angenommen: An den Stadtrath das Gesuch zu stellen, die alsbaldige Entfernung der Truppen von der Stadt in den energischsten Ausdrücken zu verlangen. Alsdann kam noch der beabsichtigte Zug der Leipziger nach Dresden – man wollte nämlich in Masse vor das Schloß des Königs ziehen, um zu Bewilligung der Wünsche zu bewegen – zur Sprache. Der Stadtrath hatte davon abgemahnt, das Stadtverordneten- Collegium sprach sich jedoch weder billigend noch mißbilligend über dieses Vorhaben aus. Am Schlusse der Sitzung zeigte der Vorsteher an, daß der Justizminister v. Carlowitz in Leipzig angekommen, (wo er bis zum Beginn des außerordentlichen Landtages bleibt) und beschied das Collegium zu einer anderweiten Zusammenkunft, um gewisse Eröffnungen zu vernehmen, die der genannte Minister als Königl. Commissair machen werde. Das Wesentliche jener Eröffnungen war folgendes: Der Herr Minister habe in den wenigen Stunden seines Hierseyns schon eine ganz andere Ansicht von den Leipziger Zuständen gewonnen. Alsdann: die Truppen, die nur zur Beschützung der materiellen Interessen der Stadt zusammengezogen worden wären, würden zurückgezogen werden, wenn die städtische Bewaffnung die Ruhe aufrecht erhalten könnte. Und endlich: Mit Beginn des außerordentlichen Landtages höre die politische Wirksamkeit der Minister auf. Ferner ward verlangt: 1) daß man sich aufregender Reden politischer Natur in der Stadtverordn.- versammlung fortan enthalte; 2) daß der Redeübungsverein und die Versammlung im Schützenhause jeder politischen Agitation fern bleibe; 3) daß das Umherziehen größerer Volksmassen und das Lärmen derselben abgestellt werde, oder dafern es bereits abgestellt, nicht wieder vorkomme; 4) daß der beabsichtigte Zug nach Dresden zur Ueberreichung einer Adresse oder sonstiger politischer Manifestationen schlechterdings unterbleibe. Das Stadtverordnetencollegium erklärte hierauf in einer Abendsitzung des 11. zu 1: „Nach unserer Ansicht sind bisher gesetzlich strafbare, aufregende Reden politischer Natur in unsern Versammlungen nicht vorgekommen wir müssen [3] uns aber auch, zumal in Zeiten, wie die jetzigen, das Recht und die Pflicht der freien Meinungsäußerung wahren, und haben es daher Jedem anheimzugeben, Das was er sagt, vor dem Gesetze zu vertreten; zu 2: liegt ganz außerhalb des Geschäftskreises der Stadtverordneten, im Uebrigen muß von dem Rechte der Versammlung Dasselbe gelten, was oben zu 1 von dem Rechte der freien Meinungsäußerung gesagt worden ist. Obschon nun in Sachsen die dahin bezüglichen Bundesgesetze noch in Kraft ständen, so müsse es doch dem von der Kreisdirektion genehmigten Redeübungsverein, der, soviel bekannt, noch Nichts gethan, was die Gesetze überschreite, überlassen bleiben, dasselbe Recht in Anspruch zu nehmen. Die Stadtverordneten könnten als solche nur den Wunsch aussprechen, daß er sich in gesetzlicher Weise fortbewegen; Garantie dafür zu übernehmen, liege außerhalb ihres Geschäftskreises. Zu 3: Hat seit der vom Stadtrathe erlassenen Abmahnung nicht wieder stattgefunden und ist auch eine Wiederholung nicht zu fürchten, dafern die Leipzig umgebenden Truppen schleunigst zurückgezogen werden. Zu 4: Sowohl vom Stadtrathe durch einen öffentlichen Anschlag, als auch in der letzten Sitzung der Stadtverordneten ist davon abgemahnt worden. Weitere Garantien können von dem Collegium weder verlangt noch gegeben werden.” Endlich beschließt man noch: daß die Regierung die Truppen um Leipzig sofort zurückziehen möge, als einen ausdrücklichen Antrag der gegebenen Antwort beizufügen, und zur Motivirung auszusprechen, daß die Ruhe der Stadt durch Nichts mehr gesichert werde, als wenn man die Truppen zurückziehe. —

In Dresden ist am 8. März in einer sehr zahlreich besuchten Versammlung unter Vorsitz des Adv. Blöde und Dr. Köchly im Hotel de Pologne eine Adresse, dieselben Wünsche enthaltend, die im ersten Artikel dieser Nr. erwähnt, berathen und angenommen, auch sofort mit zahlreichen Unterschriften bedeckt worden. Auch eine Dankadresse an die Stadt Leipzig für ihr männliches Auftreten gegenüber den „Unterdrückern der Freiheit“ wurde vorgelesen und zur Unterzeichnung ausgelegt und ist bereits abgesendet worden.

Aus dem übrigen Sachsenlande haben wir nur von Adressen zu berichten. Außer den in voriger Nr. d. Bl. angeführten Orten sind noch dergleichen abgegangen aus Meerane, Zwickau, Rötha, Meißen, Mitweida, Plauen, Kreischa (Dorf bei Dresden), Schwarzenberg, Freiberg, Oschatz, Nossen, Löbau, Bischofswerda etc., die sich theils der Adresse der Leipziger Stadtverordneten und Stadträthe, theils jener der Universität anschließen. In der Löbauer wird außerdem noch um wohlfeilere Staatsverwaltung gebeten, sowie: der König wolle sich mit Räthen umgeben, welche die Gewährung dieser Anliegen im verfassungsmäßigen Wege hoffen lassen. — In Bautzen hatten die Stadtverordneten ebenfalls eine Adresse beschlossen, der sich aber der Stadtrath nicht anschloß. Inzwischen erschienen die Verordnungen wegen Einberufung des außerordentl. Landtags zum 20. d. und Aufhebung der Censur, bis zum 15. April, u. die Stadtverordneten beschlossen, von Absendung der Adresse in der Erwartung, daß die einzuberufenden Stände wohl nimmer die Wiedereinführung der Censur genehmigen würden, abzusehen u. ihre Wünsche in einer Petition an die Ständeversammlung zu bringen. — In Zittau fanden die Stadtverordneten die Absendung einer Adresse jetzt nicht mehr für nothwendig. —

N. N. Der König hat das zeitherige Ministerium entlassen, jedoch zugleich angeordnet, daß dasselbe so lange fungiren solle, bis die ihm zu gebenden Nachfolger ernannt sind. Als letztere nennt man: Braun, aus Plauen, Präsident der zweiten Kammer, Justizminister; Georgi, aus Mylau, Fabrikant und liberales Kammermitglied, Finanzminister; v. d. Pfordten, Professor in Leipzig und früher Universitätsrektor, Cultusminister. Alles beim Volke beliebte Männer!

Unsere, d. i. die oberlausitzer, Provinzialstände, sind eiligst zum 15. d. zusammenberufen worden, ohne daß vorher angezeigt, worüber verhandelt werde. Man will, wie es heißt, über eine Dankadresse an die Leipziger berathen.

Deutschland. Der größte Theil der deutschen Fürsten haben die Wünsche ihres Volkes gewährt, wie Würtemberg, Baden, [4] Nassau, Baiern, Coburg, Weimar, Hohenzollern-Sigmaringen, so auch die freien Städte Frankfurt, Hamburg, Lübeck und Bremen u. Andere. – In einigen Ländern ist’s dabei ganz ruhig hergegangen, in andern gabs mehr oder weniger Crawall; so hatten die Würtemberger Liberalen ihre Noth, den Bauernstand vom Aufruhr abzuhalten, denn während bei uns die Bauern fast theilnahmlos für die politischen Ereignisse sind, zeigen sie dort das größte Interesse. Uebrigens versteht der König von Würtemberg den Geist der Zeit, er hat sein Ministerium aus Mitgliedern der liberalen Opposition gebildet, die nicht das „von” haben, sondern bürgerliche Leute sind. — In Baiern hat’s auch starke Zusammenrottungen gegeben, ehe etwas gewährt ward, dann ging's aber auch sehr schnell, so daß das Militair schon auf die Verfassung vereidet worden. — Der Kurfürst von Hessen hatte der ersten Deputation erst geantwortet: „sie möchten sich nur um’s Bierbrauen bekümmern, das Regieren sey seine Sache.” Er kam aber damit nicht durch, und er gewährte nach einigen stürmischen Auftritten Einiges; damit sind aber vorzüglich die Hanauer nicht zufrieden, sondern sie wollen alle ihre Verlangen genehmigt haben und gestatten in einer sehr energischen Adresse ihrem Fürsten nur drei Tage Zeit zum Ueberlegen und sprechen im Verneinungsfalle sogar von Lostrennung. Die Hanauer werden bei ihrem Beginnen auch vorzüglich von den umliegenden Ortschaften, Städten und Dörfern, unterstützt. Nach den neuesten Nachrichten hat am 12. d. M. ein Angriff auf das Schloß Cassel stattgefunden, da die Hanauer Deputation vom Kurfürst abgewiesen worden und derselbe hat nun Alles bewilligt. — In Coburg kam es auch erst zu Gewaltschritten, ehe der Herzog nachgab. — In Sigmaringen ist die Revolution kurz gewesen; die Forderungs-Adresse wurde von allen Einwohnern (es giebt dort keine Zöpfe mehr) unterschrieben. Man sagte Unbestimmtes zu, forderte Zeit. Aber das Volk hatte keine Geduld und man mußte nachgeben. Dann war Alles zufrieden und den Offizieren der Schloßgarde wurde bedeutet, alsbald aus dem Lande zu verschwinden, da das Volk jetzt für Ruhe und Sicherheit sorge. — In Hannover ist bis jetzt noch nichts gewährt worden, ebensowenig in Braunschweig, letzteres grenzt bekanntlich an Hannover. — In Preußen fängt man endlich sich auch an zu regen und vorzüglich in den Rheinlanden sind die Zustände so bedenklich, so daß dem König durch den Oberpräsidenten die allerernstesten Vorstellungen gemacht und die sofortige Bewilligung aller billigen Forderungen als einziger Rettungsanker genannt werden.

Weiteres werden wir im Sonntags-Blatte berichten.


Pulsnitz. Nachstehende Adresse, von dem Stadtrath und den Stadtverordneten und einigen sechzig Andern unterzeichnet, ist von hier nach Leipzig abgesendet worden:

Stadtrath und Stadtverordnete der Stadt Leipzig! — Die unterzeichneten Bürger der Stadt Pulsnitz beeilen sich Euch ihren Beifall und ihre Zustimmung zu Eurem männlichen Schritte hiermit auszusprechen. Ihr waret die ersten städtischen Behörden Sachsens, die Se. M., dem Könige, ohne Zwischenwirken Seiner Minister, die so lange empfundenen und bisher unerfüllten Wünsche der großen Mehrzahl des sächsichen Volkes offenbarten. — Euer muthiges Benehmen hat bereits seine Folgen getragen. – Se. M. der König hat sich bewogen gefunden, freie Presse uns zuzusagen und die schleunigste Zusammenberufung der Kammern zu erklären. — Der von der großen Mehrzahl des sächsichen Volkes gewünschte Rücktritt des Ministers Falkenstein ist erfolgt. Wir bedauern, daß seine Herren Collegen seinem guten Beispiele nicht gefolgt sind. — Wir, die Unterzeichneten, haben es nicht vermocht, die Gefühle unserer Beistimmung zu Euren Petitionen an Se. M., den König, länger zurückzuhalten. Empfanget vor den Augen der Regierung und des Volkes von Sachsen unsern Dank! — Und wenn die Vertreter des Landes beisammen sein werden, so werdet Ihr auch durch unser Handeln erfahren, daß wir Eins sind mit Euch, was unsere Meinung betrifft über die vorzunehmenden Verbesserungen. (Folgen die Unterschriften.)


Redakteur und Verleger: C. S. Krausche.

In der Hauptkirche predigen:

Donnerstag Nachmittags 3 Uhr Herr Diac. Noack.

Freitag früh 8 Uhr Hr. Past. Prim. Richter. Sonntag, am Feste Mariä Verkündigung,

Vormittags Hr. Past. Prim. Richter über [5] Sach. 2, 10-13; Nachmittags Hr. Archid. Lehmann über Ev. Luc. 9, 51-56.

Gestorben sind:

In der Stadt. Den 29. Febr.: Frau Joh. Rosine, weil. Christoph Lippisch, Bürgers und Zimmergesellens hinterl. Wittwe, alt 59 Jahr 5 Mon., gest. am Nervenfieber; den 1. März: Jgfr. Johanne Rosine, weil. Mstr. Christian Salomon Richters, Bürgers u. Tuchmachers-Oberältestens hinterl. Tochter, alt 29 Jahr, gest. an Brustleiden; den 3.: Johanne Christiane Marie Melzer, der Amalie Auguste Fieder uneheliche Tochter, alt 9 Mon., gest. an Krämpfen.

Getreidepreis in Camenz,

am 9. März 1848.
Rthl. Ngr. bis Rthl. Ngr.
Korn 3 5 3 13
Weitzen 5 5 5 20
Gerste 3 3 10
Hafer 1 25 2
Heidekorn 3 3 10
Hirse 7 5 7 15

Butter, die Kanne 16 Ngr. 3 Pf.


Benachrichtigungen.

[246] Erinnerung.

Nach §. 22a. des Plans zur Anleihe der Stadt Kamenz sind die Darlehne aus der Stadtkreditkasse für das erste Vierteljahr, vom 1. Jan. bis mit 31. März, schon im Laufe des Monats Februar zu verzinsen. Unter Hinweisung auf diese und die Bestimmung §. 22b. werden Diejenigen, welche den ersten Termin für das laufende Jahr, oder selbst noch frühere Termine, in Rückstand gelassen haben, hiermit zu ungesäumter Berichtigung ihrer Zinsenreste aufgefordert. Bei der Verbindlichkeit für die Kasse, gegenwärtig die Zinsen für die Stadtschuldscheine auszuzahlen, ist das Gewähren längerer Nachsicht unthunlich.

Kamenz, am 12. März 1848.

Der Stadtrath.
Lade genannt, Ruick,
in vicibus Directorii.

[223] Oeffentlicher Verkauf.

Folgende Commungrundstücke:

1., die mit Nr. 692a. bezeichnete, vor dem Garten der Frau Gasthofsbesitzerin Bleyl gelegene Lehde,

2., die mit Nr. 718 bezeichnete am Hutberge gelegene Lehde von 43 ☐R. und

3., die mit Nr. 748 versehene, ungefähr 82 ☐R. enthaltene Lehde an der Lückersdorfer Grenze,

sollen künftigen

23. März d. J., Donnerstags,

Nachmittags um 3 Uhr, an Ort u. Stelle öffentlich an den Meistbietenden, jedoch unter Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten, verkauft werden.

Kauflustige haben sich zu gedachter Zeit am äusseren Königsbrücker Thore einzufinden, und sind die Verkaufsbedingungen in der Hausflur des interimistischen Rathhauses angeschlagen.

Kamenz, am 7. März 1848.

Der Stadtrath.
Haberkorn, Bürgermeister.

[247] Bekanntmachung.

Durch den unterzeichneten Stadtrath sollen nächstkommenden Sonnabend, als

den 18. d. M.,

Nachmittags um 2 Uhr, vor dem Haupteingang des neuen Rathhauses eine Parthie Zimmerspähne öffentlich versteigert werden, wozu wir Bietungs- und Erstehungslustige hiermit einladen.

Der Stadtrath.
Lade genannt, Ruick,
Stdtrth.

[1123] Edictal-Citation.

Nachdem zu dem Vermögen des Häuslers und Bandhändlers Johann Gottfried Günther zu Pulßnitz Meißner Seits der Concursproceß eröffnet worden, so werden dessen sämmtliche bekannte und unbekannte Gläubiger, unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche außenbleiben, oder ihre Forderungen nicht anmelden, für ausgeschlossen werden erachtet werden, auch resp. bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hierdurch aufgefordert,

den 22. März 1848

an hiesiger Gerichtsstelle legal zu erscheinen, ihre Forderungen zu liquidiren und zu bescheinigen, mit dem bestellten Güter- und Rechtsvertreter, Herrn Bürgermeister Adv. Bachmann allhier, gesetzlich zu verfahren, und

den 19. April 1848

der Inrotulation der Acten und Publication eines Präclusivbescheids, welcher wegen der Außenbleibenden Mittags um 12 Uhr für publicirt gelten wird, gewärtig zu sein.

Hierauf haben sämmtliche bei diesem Concurse Betheiligte

den 3. Mai 1848

zu Abhaltung eines gütlichen Verhörs anderweit allhier sich einzufinden, mit dem Concursvertreter und unter sich selbst wegen eines Vergleichs zu verhandeln, wobei übrigens diejenigen, welche über Annahme oder Ablehung des Vergleichs sich nicht, oder nicht bestimmt erklären [6] erklären, oder in diesem Termine ausbleiben, für einwilligend in den Vergleich werden geachtet werden; sodann aber bei Fehlschlagung eines solchen

den 10. Mai 1848

der Inrotulation der Acten und

den 21. Juni 1848

der Bekanntmachung eines Locationserkenntnisses, welches ohne fernerweite Ladung rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags um 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, sich zu versehen.

Auswärtige Gläubiger haben zu Annahme etwaiger Verfügungen Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu bestellen.

Schloß Pulßnitz, am 27. October 1847.

von Posernsches Gericht.
W. Hentschel, Just.

[248] Edictal-Citation

Es ist zu dem Vermögen des hiesigen Drechslermstr. Johann Gabriel Haufe auf von ihm selbst erfolgte Insolvenzanzeige der Concursproceß eröffnet worden. Daher werden sämmtliche bekannte und unbekannte Gläubiger desselben unter der Verwarnung, daß die, welche außenbleiben, oder ihre Forderungen nicht anmelden, für ausgeschlossen werden geachtet werden, auch resp. bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hierdurch aufgefordert,

den 23. Juni 1848

an hiesiger Gerichtsstelle legal zu erscheinen, ihre Forderungen zu liquidiren und zu bescheinigen, mit dem bestellten Güter- und Rechtsvertreter, Herrn Advokat Hildebrand in Camenz, gesetzlich zu verfahren und

den 21. Juli 1848

der Inrotulation der Acten und Publication eines Präclusivbescheids, welcher wegen der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, gewärtig zu sein.

Hierauf haben sämmtliche bei diesem Concurse Betheiligte

den 4. August 1848

Vormittags 11 Uhr zu Abhaltung eines gütlichen Verhörs an Gerichtsstelle allhier anderweit sich einzufinden, mit dem Concursvertreter und unter sich selbst die Güte zu pflegen und, wo möglich, einen Vergleich zu treffen, wobei übrigens diejenigen, welche über Annahme oder Ablehnung des Vergleichs sich nicht, oder nicht bestimmt erklären, oder in diesem Termine außenbleiben, für einwilligend in den Vergleich werden geachtet werden; sodann aber bei Fehlschlagung eines solchen

den 11. August 1848

der Inrotulation der Acten und

den 22. September 1848

der Bekanntmachung eines Locations-Erkenntnisses, welches ohne fernerweite Ladung rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, sich zu versehen.

Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zu Annahme der in diesem Creditwesen erlassenen Verfügungen Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu bestellen.

Schloß Pulßnitz, am 6. März 1848.

Von Posernsches Gericht.
W. Hentschel, Just.

[1034] Nachdem sämmtliche Grundstücksfolien, aus denen das Grund- und Hypothekenbuch von

Niedergersdorf bei Pulsnitz

bestehen soll, mit Ausnahme des etwa und nach Befinden noch aufzustellenden Foliums für die Altgemeindegrundstücke, nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Einschreibung vorbereitet worden, so wird solches und daß der Entwurf gedachten Grund- und Hypothekenbuchs in der Expedition des unterzeichneten in Pulsnitz wohnhaften Justitiars für Alle, welche ein Interesse daran haben, zur Einsicht bereit liegt, hiermit bekannt gemacht. Es werden daher diejenigen, welche gegen den Inhalt deses Grund- und Hypothekenbuchs wegen ihnen an Grundstücken gedachten Orts zustehender dinglicher Rechte etwas einzuwenden haben möchten, hierdurch aufgefordert, diese Einwendungen binnen 6 Monaten und spätestens bis zum

20. April 1848

allhier anzuzeigen, widrigenfalls sie solcher Einwendungen dergestalt verlustig werden, daß ihnen gegen dritte Besitzer und andere Realberechtigte, welche als solche in das Grund- und Hypothekenbuch werden eingetragen werden, keinerlei Wirkung beizulegen ist.

Niedergersdorf bei Pulsnitz, am 4. Oct. 1847.

Das Patriomonialgericht.
Raschig, GD.

[249] Aufforderung.

Wer von den Bewohnern von Kamenz oder von dessen Umgebungen, wie zuverlässigen Vernehmgebungen zu Folge geschehen sein soll, den berüchtigten Schneider Johann Gottlob Friedrich aus Schönbach am Nachmittage des 3. Februar dieses Jahres auf dem Sandberge bei Kamenz mit einem Gewehre unter dem Pelze, das daselbst von ihm besehen worden ist, bemerkt hat, wird im Interesse des Rechts hiermit aufgefordert, sich bei der Gensdarmerie oder bei uns, der Untersuchungsbehörde, wegen Erstattung der Deposizion unverzugt anzumelden.

Kloster Marienstern, am 6. März 1848.

Die Stiftsgerichte.
Für den Syndikus
Spann, Stiftsaktuar.

[7]

Bekanntmachung.

Es sollen künftigen

fünfundzwanzigsten März 1848,
Vormittags 9 Uhr,

die zum Nachlasse der verw. Frau Gierisch zu Pulsnitz gehörigen Grundstücken:

1., das auf der langen Gasse gelegene Haus mit einem Garten, Hintergebäude und Scheune, entweder im Ganzen, oder nach Befinden nach Abtrennung der Scheune und eines kleinen Theils vom Garten,

2., ein Stück Feld an der sogenannten Entenpfütze, 139 ☐R.,

3., ein Stück Feld an dem Hartbach, 131 ☐R.,

4., eins dergleichen daselbst, 186 ☐R.,

5., eine Wiese am Ohornschen Hoferaine, 65 ☐R.,

6., eine Wiese daselbst, 59 ☐R.,

an den Meistbietenden, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Kauflustigen und nach Befinden auch des Rücktritts von den Verhandlungen für die verkaufenden Erben, verkauft werden, wobei, wenigstens auf dem Hause, ein Theil der Kaufsumme versichert stehen bleiben könnte.

Kauflustige belieben sich in dem zum Nachlasse gehörigen Hause einzufinden, und können sonstige Bedingungen noch vor dem Tage der Verhandlung in der Wohnung des Unterzeichneten erfahren.

Pulsnitz, den 13. März 1848.

Raschig, als Testaments-Executor.

[225] Bekanntmachung.

Das unter Nr. 119 des Brd.-Kat. zu Wilthen gelegene Halbbauergut, wozu dermalen noch 12 Acker 109 ☐-Ruthen Land mit ca. 150 St.-Einheiten gehören, soll

den 27. März d. J.

öffentlich verkauft werden.

Sammelplatz im obgenannten Halbbauergute Vormittags 9 Uhr.

Wilthen, am 9. März 1848.

Gustav Adolph Lövenig,
Bevollmächtigter des Besitzers.

[226] Schänkwirthschafts- oder Guts-Verkauf.

Die im Jahre 1846 neu erbaute Schänkwirthschaft zu Bischheim mit der Befugniß zum Herbergen, Schlachten, Backen und Branntweinbrennen und 7 Schffl. Grundbesitz an Feld, Wiese und Garten, oder – das mit Nr. 31 des hiesigen B.-V.-K. bezeichnete Stammbauergut, worauf 296 Steuer-Einheiten haften, soll durch den unterzeichneten Eigenthümer Familien-Verhältnisse halber sofort verkauft werden.

Bischheim, den 14. März 1848.

Karl Gottlieb Kühne.

[201] Garten-Verpachtung.

Die Nutzungen des sogenannten Stiftsgartens sollen auf die Zeit vom 1. Januar 1848 bis letzten December 1853 an den Meist- und Bestbietenden, jedoch vorbehältlich der Auswahl unter den Licitanten, künftigen

23. März d. J., Nachmittags um 3 Uhr

verpachtet werden.

Die Verpachtung findet im Barmherzigkeitsstifte statt und sind die näheren Bedingungen in der Hausflur daselbst angeschlagen.

Kamenz, am 4. März 1848.

Im Auftrage der Verwaltungs-Deputation
des Barmherzigkeitsstifts.
Haberkorn.
Dr. Roederer.

[227] Brauerei-Verpachtung.

Die Brauerei des Rittergutes Oberlichtenau bei Pulsnitz soll vom 1. September d. J. an aufs Neue verpachtet werden. Die nähern Bedingungen sind auf dem Rittergute daselbst zu erfahren.


[228] 130 Klaftern kiefernes Scheitholz,

130 [Klaftern] Stockholz,

140 Schock kiefernes Reißig,

10 [Schock] erlenes u. birkenes Reißig,

8 [Schock] fichtene Zaunriegel und

20 [Schock] Baumpfähle

sind auf dem Rittergute Niedergersdorf zu verkaufen, und ist beim Verwalter Schumann daselbst das Nähere zu erfahren.


[243] 200 Hundert Schock Breter von verschiedener Stärke,

200 Schock Latten, 24 Fuß lang,

30 Schock Bauholz

sind zu verkaufen bei

Spremberg, den 14. März 1848.

J. E. Domann.

Ein großer Teil der Breter steht in Rigel bei Hoyerswerda.

[203] Auctions-Anzeige.

In der hiesigen Theater-Restauration wird zum 16. März d. J., fällt Donnerstag, von Vormittag 9 Uhr, eine Auction von männlichen und weiblichen Kleidungsstücken, Wäsche, Schränken, Commoden, Tischen, Stühlen, Uhren, worunter eine sehr schöne goldene Damenuhr befindlich, Gewehren, dabei zwei gute Scheibenbüchsen, und vielen andern brauchbaren Sachen gegen gleich baare Bezahlung abgehalten, wozu Erstehungslustige hiermit einladet

der Auctionator Neubert zu Kamenz.

[230] Ein Bellermannsches Billard mit Zubehör steht billig zu verkaufen in Bischofswerda, Neugasse Nr. 1. [8] [229] 14 Stück 27,00 Tuchwebegeschirre – zum Theil noch wenig gebraucht – 100 bis 102 Zoll breit, ohne Leisten und mit Stahlblättern, liegen billigst zum Verkauf bei F. H. Herrmann & Sohn in Bischofswerda.


[231] Gute Kartoffeln verkauft

Moritz Hentschel, Schießgasse in Pulsnitz.

[232] Gutes Pökelfleisch, das Pfund 2½ Ngr., ist zu haben beim Fleischermstr. Base in Camenz.


[237] Die Rheumatismus-Ableiter der Herren Wilh. Mayer u. Comp. in Breslau habe ich mit Erfolg bei vielen Kranken, die an gichtisch-rheumatischen Beschwerden litten, angewendet. Den heilsamen Erfolg sah ich aber durch das anhaltende Tragen dieses Amulets beim Gesichtsschmerz, bei Krämpfen, sowie beim nervösen Kopfweh, und kann ich nach meinen darüber gemachten Erfahrungen dies so äußerst leicht in Anwendung zu bringende Mittel nicht nur in dieen krankhaften Zuständen, sondern auch bei den verschiedenen Nervenleiden, in welchen der mineralische Magnetismus seine Anwendung findet, auf das Vortheilhafteste empfehlen.

Crefeld, im Februar 1848.

Dr. Rubach,
K. Sanitäts-Rath u. Kreis-Physikus.

Wir empfehlen daher unser gut assortirtes Lager der Rheumatismus-Ableiter bei Herrn Kaufmann E. M. Schenk in Camenz.

Wilh. Mayer & Comp.

[238] Die so beliebten
Goldleisten,
zu Spiegel- und Bilderrahmen, von verschiedener Breite, werden von Unterzeichnetem censurfrei gefertigt, und sind daher bedeutend billiger zu haben, wie früher.

Camenz, den 10. März 1848.

Friedrich Clauß sen.

[239] Neuen ächten Riegaer Leinsaamen,

à Metze 20 Ngr.,
à Tonne 11½ Rthlr.,

bei Abnahme von 5 Tonnen billiger, empfiehlt

C. L. Menzner.

[233] Beste
rothe Leipziger Kleesaat
und
Rigaer Leinsaat
empfing Hermann Kästner.


[241] Lehrlings-Gesuch.

So Jemand Lust hat, die Schlosser-Profession zu erlernen, kann ein Unterkommen jetzt oder zu Ostern finden beim Schlossermeister

Johann Sträubler.

[234] In Straßgräbchen können Reißighauer und Stockroder den ganzen Sommer hindurch Arbeit erhalten bei

Carl Friedrich Richter,
Holzaufseher.

Ich suche einen gewandten Knaben oder Mädchen zum Austragen der Wochenschriften Donnerstags und Sonntags Vormittags.

C. S. Krausche in Camenz.

[240] Ein Logis, erste Etage, bestehend in 2 Stuben, Kammern, Küche und andern Räumlichkeiten, ist sofort zu vermiethen und Ostern zu beziehen bei

E. M. Schenk.

[235] Ein Hund, brauner Stutz, ist mir zugelaufen, und kann denselben der Eigenthümer gegen Erstattung der Insertionsgebühren und Futterkosten zurückerhalten.

Gottlieb Scheibe, Bauer in Kriepitz bei Marienstern.

[236] Geschlossener Verein zum goldenen Bande in Gersdorf.

Zum Conzert, Sonntag den 19. März, ladet die geehrten Mitglieder ergebenst ein

das Direktorium.

[242] Tanzvergnügen

nächsten Sonntag, den 19. d., Nachmittags, wozu ergebenst einladet

F. G. Bönisch.

[244] Welche Gesinnungen muß ein Commandant der Communalgarde haben, um in jeder Zeit, namentlich der jetzigen, das Vertrauen der Bürger zu genießen? –

§.

[245] Achtung!

– Ich geh’ ab! –

Zur Beachtung!

Damit die sich jetzt häufenden wichtigen Tages-Ereignisse möglichst schnell dem Publikum bekannt werden, wird von jetzt an die Camenzer Wochenschrift Donnerstags und Sonntags ausgegeben. – Inserate wolle man gef. bis Dienstag Abend und Sonnabend Mittag abgeben lassen. – Der Preis für die Abonnenten bleibt vor der Hand der zeitherige (vierteljährlich 7½ Ngr.). Einzelne Nummern kosten 6 Pf.

Die Expedition der Camenzer Wochenschrift.
(Hierzu eine Extra-Beilage.)

[9]

Extra-Beilage zu Nr. 11 der Camenzer Wochenschrift.

Donnerstag, den 16. März 1848.

Adresse der Bauern an Se. Majestät den König von Sachsen.

Allerdurchlauchtigster König! Allergnädigster König und Herr! Das hochherzige Beispiel der Stadt Leipzig, welche mit Freimuth vor dem Throne über die im Volke vorherrschenden Gefühle und Wünsche sich ausg.sprochen, hat auch uns nicht theilnahmlos gefunden. Ew. K. Maj. kennen die Treue und Liebe des Bauernstandes zu seinem König. Sie bewährt sich jetzt in unserer Offenheit. Wir haben erfahren, daß E. K. M. in dem Glauben erhalten werden, daß der Sinn des Volkes mit dem der Minister in Einklang stehe. Wir versichern E. M., daß, wohin wir hören, wohin wir sehen, es fast nur Eine Stimme giebt: daß es anders, besser werden möge! — Wir versichern E. K. M., daß noch mancher auch uns nahe berührende Wunsch auf dem Herzen des Volkes liegt, seiner Erfüllung harrend. — Vor allem beklagen wir tief das jetzige Wahlgesetz in seinen engherzigen Bestimmungen, die es hauptsächlich gerade auf den Bauernstand abgesehen zu haben scheinen. Dieses Wahlgesetz behindert und beschränkt die Auswahl unter den Würdigsten und Besten; es gehen die Beschränkungen desselben so weit, daß es eine Verletzung seiner eigenen Vorschrift über die Höhe des Census zuläßt, um nur ausführbar zu seyn. Es giebt manche Wahlkreise, welche nicht zugestehen können, daß die von ihnen gewählten Abgeordneten dem Geiste nach ihre Vertreter waren; welche für die Wahlstimme, die sie abgaben, weil sie besser sie nicht abgeben konnten, in Gedanken ihr Vaterland um Verzeihung bitten. Wir haben schon früher unsere Bittschriften gegen dieses Wahlgesetz der hohen Ständeversammlung eingesendet, aber ohne daß wir nur ein Wort der Berathung darüber gehört hätten. Mögen E. K. M. der Ständeversammlung ein Wahlgesetz vorlegen lassen, welchem Vertrauen zu der Einsicht und dem Willen der Wähler zu Grunde liegt; dann erst werden die von uns Gewählten als unsere wahren Vertreter, als Männer unseres Vertrauens gelten können. — Es ist ein schmerzliches Gefühl für uns, wenn wir es mit ansehen müssen, wie unsere Söhne aus dem Kreise der Ihrigen dahin geführt werden, wie auf einen orientalischen Markt, um gezwungen zu werden, die Waffen zu tragen. Oft ist ihre Kraft, ihr Körper der einzige Reichthum, den sie auf dieser Welt besitzen, sie müssen sie in den Jahren, wo sie ihnen die besten Früchte tragen könnten, dem Vaterlande geben, während der Mann von Geld seinen Sohn von der Pflicht der Vaterlandsvertheidigung loskauft! Mögen Ew. Königl. Maj. Ihrem Lande eine volksthümliche Wehrverfassung verleihen, damit die Vertheidigung des Vaterlandes nicht länger eine unmenschliche Last, sondern eine freudige Pflicht, ein stolzes Recht eines Jeden im Volke werde. — Die Abgaben des Staates sind so vertheilt, daß der Vermögendere verhältnißmäßig weniger zahlt, als der Aermere; mögen Ew. Königl. Majestät eine Besteuerung einführen lassen, welche auf billigerer Grundlage ruht, die Eitelkeit, Titel- und Rangsucht am wenigsten schont, und unsere Steuern mindert! — Wir haben die Lasten der Kirchen und Schulen zu tragen, wir geben ihren Dienern das, was ihnen gebührt; aber leider sehen wir uns außerhalb des Genusses der entsprechenden Rechte im Kirchen- u. Schulwesen. Unsere Geistlichen mögen Lehrer und Vorgänger nur auf dem Pfade der Tugend seyn, aber entfernt von ihnen möge Alles gehalten werden, was sie in ihrem hohen Berufe stört; ihre Wirksamkeit möge stets im reinsten Lichte der Uneigennützigkeit erscheinen, dann werden wir ihr Wort doppelt gern glauben und hören. Mögen Ew. Königl. Maj. der Ständeversammlung ein Gesetz vorlegen lassen, durch welches den Kirchengemeinden ihr natürliches Recht: Geistliche und Schullehrer selbst zu wählen, ihre kirchlichen und Schulangelegenheiten selbst zu besorgen, das Kirchen- und Schulvermögen selbst zu verwalten, gegeben, das Einkommen der Geistlichen fixirt und ihre Stellung in der Kirchengemeinde vom Betrieb einer Landwirthschaft und ähnlichem weltlichen Beisatze gänzlich geschieden wird. — Kein Stand hat mehr zu leiden gehabt, als der Bauernstand unter der Beschaffenheit der Gerichte u. deren Verfassung, denn der größte Theil der Lasten des bauerlichen Grund und Bodens ist durch die Wirkungen der Abhängigkeit, Entsetzbarkeit und herrschaftlichen Dienstbeflissenheit der Gerichte auf den Bauernstand gekommen. Zur Hebung des längst und tief gesunkenen Vertrauens zur Rechtspflege mögen Ew. Königl. Maj. der Ständeversammlung ein Gesetz vorlegen lassen, welches Oeffentlichkeit ohne Ausnahme, auch in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten, und Schwurgerichte in Strafsachen gewährt. Für das Vertrauen zu Uebung der Gerechtigkeit kommt eine Einrichtung, welche den Endscheid über die Schuld oder Nichtschuld in andere Gewissen als das des Volkes selbst legt, zu spät! — Die neuere Gesetzgebung hat zwar viel von dem alten Unrechte, das auf unsern Grundstücken lastete, gehoben; allein noch darf der Geistl. eine Ausnahme machen in Ablös. d. Pfarrzehnten, noch zertreten die Jagdberechtigten unsere Saatfelder u. ihr Wild zernagt unsere Pflanzen u. Bäume, noch lastet der furchtbare Druck des Lehngeldes [10] auf uns und Hunderte von Processen legen sich saugend an den Wohlstand der Gemeinden; immer klarer wird es uns auch, daß der Erwerb eines Theils dieses Rechtes mit rechtswidrigem Verfahren der Gerichte behaftet war. Möge E. K. M. der Ständeversammlung ein Gesetz vorlegen, worin die Ablösung des Pfarrzehntes wiederhergestellt, die Ablösung der Jagd vermittelt und die von Rechtswidrigkeiten der Gerichte begleiteten Fällen einer Lehnsgeldszahlung als zum Erwerb des Lehngeldsbefugnisses unfähig erklärt werden. – Wenn E. K. M. unsere Wünsche erhören wollen, so sind wir der einfachen Ueberzeugung, daß solche Gesetze nur dann zum vollen Glücke des Landes gereichen können und gesichert sind, wenn sie von Ministern ausgeführt werden, welche auch mit ganzer Seele ihnen zugethan sind und dabei nicht erst entgegenstehende Grundsätze zu verläugnen oder aufzuschieben brauchen. Jeder Aufruf E. K. M. an Ihre Sachsen wird einen froheren und begeisterteren Anklang finden, wenn er von Männern gegengezeichnet ist, die das Vertrauen, die Liebe, die Achtung des Volkes genießen. – In unbegrenzter Verehrung und Anhänglichkeit Ew. Königl. Majestät treueste und gehorsamste (Folgen die Unterschriften).

Groß- und Kleinzschocher und nachverzeichnete Orte, den 7. März 1848.

Camenz, 13. März. Von hier ist heute nachstehende Adresse an Se. Maj. den König, unterschrieben vom Stadtrath und den Stadtverordneten und von beinahe 200 Bürgern und Einwohnern, abgesendet worden:

Allerdurchlauchtigster König etc. Ew. K. M. haben sich an Ihre Sachsen gewendet und dieselben zur Ruhe, Ordnung und Gesetzlichkeit, zum unverrückten Festhalten an dem Rechtszustande, welchen die Verfassung begründet hat und zur Eintracht zwischen Fürst und Volk ermahnt. – Und wahrlich der Ausübung dieser Tugenden bedurfte es zu keiner Zeit mehr, wie jetzt, wo in Frankreich eine totale Umgestaltung der Verhältnisse eingetreten ist u. wo sich so wie ganz Deutschland, so auch insbesondere ganz Sachsen, in einer gefährlichen Aufregung befindet. – Wir zweifeln zwar keinen Augenblick, das Ew. M. Selbst die geeigneten Maaßregeln zur Beruhigung Ihres Volkes treffen können und werden, allein weil die Ruhe des Landes, mithin auch die unserer Stadt, auf dem Spiele steht, deshalb halten wir es für unsere heilige Pflicht, offen herauszutreten und, gleich wie dies bereits von vielen Städten Sachsens geschehen ist, unmittelbar an den Stufen des Thrones diejenigen Bitten und Wünsche niederzulegen, deren Erfüllung das treue Volk Ew. M. schon längst ersehnt hat. – Einmüthig im Volke wird aber begehrt: 1) unwiderrufliche Freiheit der Presse; 2) das Recht der freien Versammlung; 3) wirkliche und völlige Glaubensfreiheit; 4) Reform des in zu enge Grenzen gesteckten Wahlrechts; 5) Herstellung von Schwurgerichten für alle Verbrechen; 6) Vereidung des Militairs auf die Verfassung; 7) eine wahrhaft nationale, die Minderung des stehenden Heeres erzielende Volks-Bewaffnung; sowie zur vollständigen Garantie dieser Rechte; 8) Vertretung des Volkes beim Bundestage und 9) Annahme, so wie Festhaltung eines freisinnigen, den Wünschen und Gesinnungen des Volkes, so wie den Erfordernissen der Zeit und des intellectuellen Fortschritts entsprechenden Regierungs-Systems verbunden mit der Wahl entsprechender Männer zu Rathgebern der Krone. – Daß diese Forderungen die Grenzen des Zulässigen nicht überschreiten, dafür haben bereits mehrere deutsche Fürsten Beweis geliefert, denn von ihnen sind alle diese Forderungen theils bereits gewährt, theils ist deren Verwirklichung zugesagt worden. – An Ew. M. wenden auch wir uns deshalb mit der unterthänigsten Bitte: „Allerhöchstdieselben wollen dem Beispiele dieser deutschen Fürsten folgen und Ihrem treuen Volke das, um was es bittet, gewähren.“ – E. M. verdankt Ihr treues Volk schon sehr viel, namentlich die Verfassung, erfüllen Allerhöchstdieselben aber auch noch die nicht verwirklicht sind, fehlt der Schlußstein der Verfassung, und nur die Erfüllung der Wünsche rettet das ganze Land und unsere Familien vor großem, jetzt drohendem Unglücke. – Gern und zu jeder Zeit stehen wir für Ew. M. und unser Vaterland mit Gut und Blut ein und versichern unsere tiefste Ehrfurcht, mit welcher wir verharren Ew. K. M. unterthänigst gehorsamste der Stadtrath und die Stadtverordneten, auch übrige Bürgerschaft zu Camenz. (Folgen die Unterschriften.)

Außer dieser Adresse ist auch noch eine dergleichen an den Stadtrath und die Stadtverordneten zu Leipzig abgegangen, worin ihren ausgesprochenen Wünschen und ihrem Verhalten Beifall gezollt und für Anregung der ersteren gedankt wird.

Eingegangene Beiträge für die Armen in Oberschlesien:

Uebertrag von vor. Nr. 10 Rthlr. 23 Ngr.
Von Fr. Wagner sen. 0[Rthlr.] 5 [Ngr.]
Von Hrn. Wagner jun. -0 [Rthlr.] 5 [Ngr.]
on Hrn. B. K. -0 [Rthlr.] 10 [Ngr.]
Von F. S. -0 [Rthlr.] 10 [Ngr.]
Von Hrn. Fr. Noßke -0 [Rthlr.] 5 [Ngr.]
Von Frau R. B. -0 [Rthlr.] 10 [Ngr.]
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12 Rthlr. 8 Ngr.
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Hierv. wurde am 15. d. abges. 12 [Rthlr.] – [Ngr.]}}
Bestand -0 Rthlr. 8 Ngr.

Fernere Beiträge sind willkommen!

Exp. der Camenzer Wochenschrift.