Das Wickersheimer’sche Conservirungsverfahren
[844] Das Wickersheimer’sche Conservierungsverfahren, über dessen an’s Wunderbare grenzende Erfolge die „Gartenlaube“ in Nr. 22 dieses Jahrgangs ausführlich berichtete, indem sie zugleich den staatlichen Ankauf zum allgemeinen Besten dringend befürwortete, ist nunmehr wirklich dem Erfinder vom preußischen Cultusministerium abgekauft worden, und der „Reichs- und Staatsanzeiger“ hat die Bereitungsweise veröffentlicht. Da die „Gartenlaube“ in weitere Kreise dringt, als das erwähnte Regierungsorgan, so wollen wir die Bereitungsweise der in ihren Wirkungen an obiger Stelle ausführlich geschilderten Flüssigkeit im Folgenden ebenfalls wiedergeben. Es werden, nach der Patentschrift, in 3000 Gramm kochendem Wasser 100 Gramm Alaun, 25 Gramm Kochsalz, 12 Gramm Salpeter, 60 Gramm Potasche und 10 Gramm arsenige Säure aufgelöst. Die Lösung läßt man darauf abkühlen und setzt der neutralen farb- und geruchlosen Flüssigkeit nach der Filtration auf je 10 Liter 4 Liter Glycerin und 1 Liter Methylalkohol hinzu. Die Anwendungsweise dieser Flüssigkeit ist je nach der Natur der zu conservirenden Körper verschieden. Sollen anatomische Präparate, ganze Thiere etc. in trockenem Zustande aufbewahrt werden, so werden dieselben je nach ihrem Umfange sechs bis zwölf Tage in die Conservirungsflüssigkeit gelegt, dann herausgenommen und an der Luft getrocknet. Die Bänder an Skeleten, die Muskeln etc. bleiben dann weich und beweglich, sodaß an ihnen jederzeit die natürlichen Bewegungen ausgeführt werden können. Hohlorgane, wie Lungen, Eingeweide etc., werden vor der Einlage in die Conservirungsflüssigkeit erst mit derselben gefüllt und später nach dem Herausnehmen und Ausgießen am besten in aufgeblasenem Zustande getrocknet. Kleinere Thiere, wie Krebse, Käfer, Eidechsen, Frösche etc., ferner Vegetabilien, bei denen es darauf ankommt, die Farben unverändert zu erhalten, werden nicht getrocknet, sondern in der Flüssigkeit aufbewahrt. Sollen menschliche Leichen oder Thiercadaver für längere Zeit liegen bleiben, bevor sie zu wissenschaftlichen Zwecken gebraucht werden, so genügt schon ein Injiciren derselben, wozu je nach der Größe, z. B. für ein zweijähriges Kind anderthalb Liter, für einen Erwachsenen bis fünf Liter erforderlich sind. Das Muskelfleisch erscheint dann selbst nach Jahren beim Einschneiden wie bei frischen Leichen. Wenn injicirte Leichen an der Luft aufbewahrt werden, so verlieren sie allmählich das frische Aussehen und die Oberhaut wird etwas gebräunt; auch dies kann verhindert werden, wenn sie vorher mit der Flüssigkeit äußerlich eingerieben und dann möglichst luftdicht verschlossen gehalten werden. Diese letztere Behandlungsweise empfiehlt sich für Leichen, welche öffentlich ausgestellt oder doch längere Zeit erhalten werden sollen, ehe sie begraben werden, weil sie dann, statt den gewöhnlichen abschreckenden Anblick zu gewähren, Gesichtszüge und Farben unverändert und frisch zeigen und nicht den geringsten Geruch haben. Zur wirklichen Einbalsamirung wird Injiciren und Einlegen mit einander verbunden, und die Aufbewahrung geschieht dann nach Einhüllung in mit der Flüssigkeit befeuchtete Tücher in gutschließenden Behältern.