Das neue Männerasyl für Obdachlose in Berlin

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Textdaten
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Autor: F. L.
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Titel: Das neue Männerasyl für Obdachlose in Berlin
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 7, S. 226–227
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1898
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger G. m. b. H. in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[226] Das neue Männerasyl für Obdachlose in Berlin. (Zu dem Bilde S. 227.) Vor fünfundzwanzig Jahren begann der „Berliner Asylverein für Obdachlose“ seine segensreiche Thätigkeit in dem Hause Büschingstraße 4. Im Laufe dieser Jahre wurde dort etwa drei Millionen Menschen Obdach gewährt, aber bei dem steten Wachstum der Großstadt erwies sich dieses Werk der Nächstenliebe unzureichend. Man mußte neue Zufluchtstätten für die Armen und Elenden schaffen. Die Stadt Berlin erbaute darum ein Asyl für obdachlose Familien, während der Berliner Asylverein außer einem Asyl für obdachlose Frauen noch ein neues Asyl für Männer in der Wiesenstraße 55/57 errichtete. – Die Einrichtung des neuen Hauses, das 700 Personen Obdach gewähren kann, muß als mustergültig bezeichnet werden. Der Eintretende findet in der großen, in unserem Bilde wiedergegebenen Sammelhalle, die 400 Sitzplätze enthält, Aufnahme. Von hier gelangen die Aufgenommenen in den Wasch- oder Baderaum. Der letztere enthält 20 Badewannen, 56 Brausebäder und Fußspülapparate; auch ist dafür Vorsorge getroffen, daß die Kleidungsstücke der Badenden während der Badezeit desinfiziert werden. Hierauf sammeln sich die Aufgenommenen in der Speisehalle, woselbst jede Person abends einen Napf Suppe mit einem großen Stück Schwarzbrot erhält. In 14 Schlafsälen mit je 50 Betten ist für die Nachtruhe gesorgt, die um 10 Uhr eintritt. Des Morgens vor der Entlassung werden die Obdachlosen noch mit Milchkaffee und einer Schrippe (Weißbrot) bewirtet. Im Sommer ist der Aufenthalt von 6 Uhr abends bis 6 Uhr morgens, im Winter von 5 Uhr abends bis 7 Uhr morgens gestattet. Um aber Mißbrauch zu verhüten und [227] die Wohlthat möglichst vielen Bedürftigen zugänglich zu machen, darf jeder einzelne nur viermal in einem Monat das Gastrecht in Anspruch nehmen. – Möge die Privatwohlthätigkeit, die diese Anstalt geschaffen hat, nimmer erlahmen, und möge es dem Berliner Asylverein für Obdachlose vergönnt sein, seine menschenfreundlichen Bestrebungen immer weiter auszudehnen! F. L.     

In der Sammelhalle des neuen Männerasyls für Obdachlose in Berlin.
Nach dem Leben gezeichnet von A. Kiekebusch.