Der Geheimbund-Prozeß wider die Reichstagsabgeordneten v. Vollmar, Bebel und Genossen
Das Sozialistengesetz trieb wunderliche Blüten. Man glaubte, eine große politische Partei, die im Reichstage, in vielen Einzellandtagen und in einer Anzahl Gemeindeverwaltungen Vertreter hatte, die bereits über einen ziemlichen Blätterwald verfügte, werde plötzlich spurlos verschwinden. Anfänglich herrschte ja, insbesondere in den Bezirken, über die der kleine Belagerungszustand verhängt war, eine Art Friedhofsruhe.
Aber schon im Sommer 1880 traten die Vertreter der deutschen Sozialdemokratie auf „Schloß Wyden“ in der Schweiz, einer fast verfallenen Burg, zu einem Parteitag zusammen. Hier wurde beschlossen, Hasselmann und Most wegen ihrer die Partei schädigenden anarchistischen Umtriebe aus der Partei auszuschließen und ein neues Parteiorgan mit dem Titel: „Der Sozialdemokrat“ zu begründen. Das Blatt erschien sehr bald darauf allwöchentlich in Hottingen, einem Vorort von Zürich. Redakteur des Blattes war Eduard Bernstein, Geschäftsführer der jetzige Reichstagsabgeordnete für Berlin II, Richard Fischer. Den Vertrieb besorgte der jüngst in Leipzig verstorbene frühere Reichstagsabgeordnete Julius Motteler. Da die Zeitung in Deutschland und Oesterreich verboten war, so war der Vertrieb, insbesondere nach Deutschland, mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden. Trotz alledem gelang es der Geschicklichkeit Mottelers, ganze Wagenladungen des Blattes nach Deutschland einzuschmuggeln und an die richtigen Adressen zu befördern. Daher erhielt Motteler den Ehrennamen „der rote Postmeister“. Zu den ständigen Mitarbeitern des Blattes gehörten wohl auch die verschiedenen sozialdemokratischen Führer in Deutschland. Auf dem Wydener Parteitag wurde auch der Programmsatz, wonach die sozialdemokratische Partei ihre Ziele mit gesetzlichen Mitteln zu erreichen sucht, gestrichen.
Die Polizei erhielt von diesem Parteitag erst Wind, nachdem er zu Ende war. Sie vermutete, daß in nicht allzu langer Zeit ein zweiter Parteitag diesem ersten folgen werde, und entfaltete daher eine fieberhafte Tätigkeit, um Zeit und Ort zu erfahren. Der Chef der politischen Abteilung der Berliner Kriminalpolizei, Polizeirat Krüger, muß wohl von seinen zahlreichen Agenten erfahren haben, daß Ostern 1883 ein zweiter Parteitag stattfinden solle. Da der Polizeirat der festen Meinung war, die Versammlung werde wieder in der Schweiz stattfinden, ließ er die ganze Schweizer Grenze von Geheimpolizisten besetzen. Allein er hatte sich gründlich verrechnet, die Vertreter der deutschen Sozialdemokratie gaben sich am Osterfest 1883 in der Hauptstadt Dänemarks ein Stelldichein. Dem Vernehmen nach fiel es den Kopenhagenern auf, daß eine große Anzahl Männer mit Vollbärten – in Dänemark eine ungewohnte Erscheinung – sich zu einem Meeting zusammenfanden.
Sehr bald entdeckte die Kopenhagener Polizei, daß in ihren Mauern die deutschen Sozialdemokraten ihren Parteitag abhielten. Das Vorkommnis wurde nach Berlin gemeldet. Sofort eilte Polizeirat Krüger mit einer Schar Geheimpolizisten an die dänische Grenze, um hier die vom Parteitag Zurückkehrenden wegen Unterhaltung einer geheimen Verbindung zu verhaften. Auf dem Bahnhof zu Rendsburg wurden die Reichstagsabgeordneten v. Vollmar, Bebel, Auer, Dietz, Frohme, Ullrich und Viereck, außerdem Heinzel (Kiel) und Müller (Darmstadt) verhaftet. Die Abgeordneten beriefen sich auf ihre Immunität – der Reichstag war versammelt –, es bedurfte aber erst eines Reichstagsbeschlusses, damit die Abgeordneten wieder freigelassen wurden.
Im November 1885 wurde gegen die neun verhaftet Gewesenen die Anklage wegen Geheimbündelei erhoben. Sie hatten sich vor der Strafkammer zu Chemnitz zu verantworten. Als erschwerender Umstand wurde die Streichung der Worte „mit gesetzlichen Mitteln“ im Programm den Angeklagten vorgehalten. Der Angeklagte Abg. Auer bemerkte: „Die Streichung des Programmsatzes war von selbst gegeben. Jede Betätigung der sozialdemokratischen Partei sei ungesetzlich. Wenn die Partei nicht auf jede Betätigung verzichten wolle, müsse sie ungesetzlich handeln. In dem Augenblick, in dem das Sozialistengesetz wieder aufgehoben würde, werde der Satz auch wieder im Programm erscheinen.“ – Die Chemnitzer Strafkammer sprach die Angeklagten nach dreitägiger Verhandlung frei.
Der Staatsanwalt legte Revision ein. Der dritte Strafsenat des Reichsgerichts hob das freisprechende Erkenntnis auf und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Freiberg.
Die Angeklagten hatten sich infolgedessen Ende Juli 1886 vor der Freiberger Strafkammer zu verantworten. In Freiberg wurden sechs Angeklagte zu je 9, drei Angeklagte zu je 3 Monaten Gefängnis verurteilt. In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Vollert, aus: Die zwei Parteitage, ganz besonders aber der Vertrieb des in Hattingen-Zürich erscheinenden „Sozialdemokrat“ sprechen für das Vorhandensein[WS 1] einer geheimen Verbindung, deren Dasein, Verfassung oder Zweck vor der Staatsregierung geheim gehalten werden solle und zu deren Zwecken und Beschäftigungen gehöre, Maßregeln der Verwaltung oder die Vollziehung von Gesetzen, nämlich des Sozialistengesetzes, durch ungesetzliche Mittel zu verhindern oder zu entkräften. –
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: Vorhandsensein