Der Doppelmörder Dieckhoff

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Autor: Hugo Friedländer
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Titel: Der Doppelmörder Dieckhoff
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aus: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1, S. 43–45
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Erscheinungsdatum: 1908
Verlag: Continent
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Erscheinungsort: Berlin
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Der Doppelmörder Dieckhoff.

„Ende der siebziger Jahre stand Berlin gewissermaßen unter einem Blutbann“, so drückte sich Staatsanwalt Dr. Otto im Prozeß Dieckhoff im Plädoyer aus. Es wurden zu dieser Zeit eine Anzahl Raubmorde begangen, die bis heute noch nicht gesühnt sind.

Im Jahre 1876 wurde eines Sonntags abends die schon ziemlich betagte Witwe Lissauer in ihrer in der Dresdener Straße belegenen Wohnung tot aufgefunden. Die alte Frau war noch in der Dämmerstunde im Garten gesehen worden. Kurz vor 10 Uhr abends begab sich Frau Lissauer in ihre Wohnung. Sie konnte diese kaum betreten haben, da nahmen Nachbarsleute wahr, daß die Fenster der Lissauerschen Wohnung geschlossen wurden. Einige Leute wollten auch einen Mann gesehen haben, der die Fenster geschlossen hatte. Frau Lissauer war kinderlos und wohnte allein. Des Nachts schlief ein junges Mädchen aus der Nachbarschaft bei ihr. Kurz nach 10 Uhr klingelte dieses Mädchen in der Lissauerschen Wohnung, es wurde ihm aber nicht geöffnet. Dies fiel ihm aber nicht weiter auf, weil die alte Frau es öfters hatte vergeblich klingeln lassen. Das Mädchen ging in die elterliche Wohnung zurück.

Als aber die alte Frau auch am folgenden Tage trotz allen Klingelns nicht öffnete, wurde die Polizei benachrichtigt. Diese ließ die Wohnung von einem Schlosser öffnen. Im Korridor lag Frau Lissauer, mit einem Knebel im Munde, entseelt. Ihre lederne Geldtasche, in der sie fast ihr ganzes, nicht unbeträchtliches Vermögen bei sich trug, war verschwunden. Sie hielt den durchschnittenen Riemen noch krampfhaft in ihren Händen.

Der Mörder hatte sich augenscheinlich, während die alte Frau im Garten saß, in die Wohnung eingeschlichen. Da die Wohnung fest verschlossen war, konnte er nur mittels Nachschlüssel sich eingeschlichen haben. Er hatte augenscheinlich der alten Frau beim Eintritt in den Korridor sofort einen Knebel in den Mund gesteckt, die Geldtasche abgeschnitten und alsdann das Weite gesucht. Die Aerzte stellten fest, daß der Tod durch Erstickung erst einige Stunden nach der Knebelung eingetreten war. Wäre noch an demselben Abend die Wohnung geöffnet worden, so hätte Frau Lissauer bestimmt gerettet werden können.

Einige Zeit darauf wurde in der Lindenstraße die wohlhabende, alte, alleinstehende Frau Königsbeck in ihrer Wohnung in gräßlicher Weise ermordet und beraubt vorgefunden. Der Mörder hat anscheinend mit der alten Frau intim verkehrt und ihr während des Verkehrs den Hals abgeschnitten.

Der Verdacht der Täterschaft an beiden Mordtaten lenkte sich auf den Agenten Dieckhoff. Man hatte diesen mehrfach in Gesellschaft beider Frauen gesehen. Dieckhoff war verheiratet und Vater mehrerer Kinder. Er betrieb in Rixdorf einen kleinen Kolonialwarenhandel und machte nebenbei allerlei dunkle Geschäfte. Er nannte sich „Agent“. Er hatte im allgemeinen nur ein kärgliches Einkommen, bisweilen war er aber im Besitz vielen Geldes. Es ergab sich auch, daß er viel in Verbrecherkreisen verkehrte. Er unterhielt, obwohl er verheiratet war, mit einer sehr anrüchigen, in Verbrecherkreisen bekannten Dirne ein intimes Liebesverhältnis. Er wurde in Verbrecherkreisen der Dicke genannt. In diesen Kreisen war es auch bekannt, daß Dieckhoff der Liebhaber mehrerer alter, reicher Frauen sei, ja, es wurde festgestellt, daß er eines Tages eine Räuberbande organisiert habe. Er versah eine Anzahl Verbrecher mit falschen Bärten, Schuß- und Stichwaffen und unternahm mit diesen Raubzüge in die Provinz. Ganz besonders soll die Räuberbande Gutshöfe überfallen und ausgeraubt haben.

Im November 1883 hatte sich Dieckhoff vor dem Schwurgericht Berlin I wegen Mordes und Raubes in zwei Fällen zu verantworten. Trotz beharrlichen Leugnens wurde er nach vierzehntägiger Verhandlung wegen schweren Raubes in zwei Fällen, auf Grund des § 251 des Straf-Gesetzbuches, zweimal zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt.