Der Edelsitz derer von Isenburg
Eisenburg, früher Isenburg, „war eine stattliche Herrschaft. Hoch im Walde ragte diese Ritterburg einst empor, von der sich noch einiges erhalten und in neuerer Zeit ein schöner Landsitz gebildet hat. Die Aussicht ist hier, namentlich gegen Memmingen und dem Gebirge zu, einzig in ihrer Art. Die schönen fruchtbaren Dörfer Amendingen und Steinheim, dann die Orte Trunkelsberg und Grünenfurth gehörten ehemals dahin. Es hatte lange Zeit eigene Edle, von denen aber nichts auf uns gekommen ist, als daß in der Schlacht am Feilenforst 727 ein Gerlach von Isenperg fiel.“ So Eggmann in seiner G. I. 457. Er berauscht sich hier an zahlreichen irrigen Behauptungen. Tatsächlich ist sehr viel von dem Geschlecht urkundlich vorhanden, so daß nunmehr eine ganz stattliche Anzahl Blätter mit den Schicksalen der Edlen gefüllt werden können. Was in erster Linie deren
anbelangt, so ist dieser schwer festzustellen gewesen, womit nicht gesagt ist, daß er nunmehr richtig und vollzählig vorliege. Denn kein Urbar erzählt von ihm. Nur aus Verkaufsurkunden erfahren wir einiges. „Einiges“ – denn wie lückenhaft diese vorliegen mögen, läßt sich denken. Den schwersten Abbruch tat ihnen der 30 jährige Krieg, wie an seiner Stelle gemeldet werden wird. Aber immerhin läßt sich erkennen, daß die Herrschaft wirklich eine ganz ansehnliche war. Es mögen zum ursprünglichen Besitzstand gehört haben außer dem Dorf Eisenburg: die Dörfer Amendingen, Schwaighausen, Steinheim, beide Holzgünz [14] fast ganz, dann großenteils Buxheim, einzelne Höfe in Memmingerberg, Dickenreishausen, Niederrieden, Heimertingen, Fellheim, Boos, Lauben, Rummeltshausen, Dachsberg, Schlegelsberg, Hawangen. Erworben wurden Rechte in Memmingen, die Herrschaften Marstetten und Wageck (auf kurze Zeit), Höfe bei Kardorf, die beiden zu Trunkelsberg. Egelsee scheint zum Stammbesitz gehört zu haben und blieb auch der letzte Rettungsanker, als 1455 „nutzens und notdurft halber“ die immerhin noch bedeutenden Reste der früheren Heerschaft verkauft werden mußten, von der im letzten Jahrhundert schon ein wertvoller Stein um den andern abgebröckelt war.
Noch schwieriger sind die
in der Herrschaft darzulegen. Inwieweit die Isenburg Landeshoheit besaßen, ist überhaupt nicht ausfindig zu machen gewesen. Denn einesteils liegen keine diesbezüglichen Urkunden vor, zum andern hängt dies mit den höchst eigentümlichen schwäbischen Verhältnissen zusammen. Es dürfte am Platze sein, dieselben, soweit einschlägig, zu skizzieren. Es ist das umso notwendiger, als nach dem Abgange des alteingesessenen Geschlechtes sofort heftige Kämpfe um eben diese Rechte entbrannten, sodaß wir schon hier die Vermutung aussprechen dürfen, daß man nicht, wie Bearbeiter anfänglich geneigt war anzunehmen, dem erbangesessenen Geschlechte seitens der Landvogtei gleichsam aus Hochachtung die volle Landeshoheit unwidersprochen ließ, oder daß sich die Landvogtei nicht darum gekümmert hätte, sondern daß die Isenburg ihre Gerechtsame (der niedern Territorialhoheit) aus ihrem Ursprung wohl kannten, sich höhere Gewaltsame nicht anmaßten und deshalb in ihrem Verkaufsbrief von 1455 der hohen Jura als selbstverständlichem Anhängsel der Landvogtei gar nicht Erwähnung taten.
Mit Konradins Haupt war am 29. Oktober 1268 zu Neapel auch das des letzten Schwabenherzogs gefallen. Waren hier die politischen und rechtlichen Verhältnisse schon vorher leidig gewesen, so wurden sie jetzt geradezu unhaltbar. Konradin selbst hatte noch, um seinen welschen Interessen dienen zu können, seine schwäbischen Besitzungen an die Herzöge von Bayern und andre veräußert bezw. war von diesen beerbt worden. Das ganze Schwabenland, das einst zu den reichsten und angesehensten Provinzen des römisch-deutschen Kaiserreiches gezählt worden war, zerfiel nunmehr in eine Menge großer, kleiner, mittlerer und kleinster Hoheitsgebiete, von denen ein jedes sich so viele Rechte zu erraffen suchte, als es nur gerade angängig war. Und [15] wer wollte es wehren? Höchstens sprach der Nachbar ein Wörtlein mit – denn ich bin groß und du bist klein. Als dann endlich nach der kaiserlosen, der schrecklichen Zeit Rudolf von Habsburg einigermaßen Ordnung ins Land bringen wollte, gelang ihm dies nur durch die Erklärung, daß die schwäbische Herzogswürde erloschen sei, und durch Einsetzung eines Landvogts, der die kaiserliche Oberherrlichkeit zu wahren hatte, allgemach aber sich zu einem habsburgischen Vogt sich auswuchs, so daß zu den vielen noch einer dazu kam. Von dieser schwäbischen Landvogtei werden wir im 2. Teil dieser Geschichte genugsam zu kosten bekommen. Die Habsburger hatten den durch das Aussterben der Staufen herrenlos gewordenen (eigentlich der Krone anheimgefallenen) Stammbesitz der schwäbischen Herzoge, soweit er nicht durch Verträge in bayerische und anderweitige Hände gefallen war, an sich gezogen, und sich so zur Vormacht im alten Schwabenherzogtum emporgeschwungen – so sehr, daß das Erzhaus Oesterreich durch seine schwäbische, oder wie sie später richtiger bezeichnet wurde, vorderösterreichische Landvogtei sogar gegen Verfügungen von Kaisern aus dem eigenen Hause sich erdreisten durfte. Auch hievon werden wir Proben erleben. Die eisenburgische Herrschaft war nämlich zwischen Hoheitsgebieten der Landvogtei im Westen und solchen der Bayernherzoge im Osten eingezwängt, so daß sie nicht nur um ihre eigenen Rechte gegen jene zu streiten, sondern auch noch durch den Umstand zu leiden hatte, daß beide trachteten, dem andern Teil Gebiete und daranhängende Hoheiten abzuringen. Vochezer sagt zu diesen Verhältnissen (I. 309) ungefähr: Kaiser Rudolf hätte gern das Schwabenherzogtum wieder hergestellt. Aber einesteils hatten sich die Rechte der Herrschaften schon zu sehr gefestigt, andernteils[WS 1] brauchte er den Haupterben Konradins, Herzog Ludwig von Bayern, seinen Schwiegersohn, zu notwendig, als daß er dessen Erbschaft hätte streitig machen dürfen mit der Begründung, daß Herzogsgut und Familiengut darin zusammengeworfen sei. Seine Landvögte waren allerdings damit beauftragt, in seinem Namen die früher herzoglichen, nunmehr königlichen Rechte auszuüben, entzogene Rechte und Besitzungen wieder zu sammeln und zurückzubringen. Dessen ungeachtet und ob auch der Reichstag am 19. XI. 1274 zu Nürnberg beschlossen, daß König Rudolf von allem Reichsgut wieder Besitz ergreifen soll, das Kaiser Friedrich II. vor seiner Exkommunikation und Absetzung besessen, wurde das Hauptziel nicht erreicht, Schwaben blieb seit Ende 1268 im großen und ganzen reichsunmittelbar. Und da die Unordnung in Schwaben gar arg war, kam Rudolf im Sommer 1281 von Oesterreich [16] selbst herauf, um wieder Ruhe und Ordnung herzustellen. Denn die Landvogtei war in ihren Machtmitteln zu schwach. – In letzter Stunde kam dem Bearbeiter in Sta 14. 6. noch ein gewichtiges Schriftstück zu handen, das umso interessanter ist, als es die Ansicht Nächstbeteiligter über diese Zustände und ihre Entwicklung kundgibt. Es sind die Gegenargumente des Konsulenten der Stadt Memmingen, Joh. Klemens von Zoller von 1731, gegen die Auffassung der Landvogtei selbst. Die Landvogtei argumentierte darnach, daß
1. das Herzogtum Schwaben von Kaiser Heinrich VII. dem Herzog Leopold von Oesterreich zu Lehen gegeben worden und von den nachfolgenden Kaisern, auch den jeweils regierenden Herzogen von Oesterreich als Reichslehen verliehen worden sei, daß also mithin das Erzherzogliche Haus in Schwaben allerorten, also auch in Memmingen, dessen Dörfern und in der Herrschaft Eisenburg das Jus territoriale (Landeshoheit) habe,
2. die Stadt Memmingen usw. in der Landvogtei liege, daher das gleiche der Fall sei,
3. die Landvogtei (künftig L.-V.) an denjenigen Orten, wo die Stadt Wehrzölle erhebe, Schranken und Pfähle gesetzt, als auch zu Amendingen, allwo außerhalb Etters eine neue Zollstatt aufgerichtet werden will, bis auf diesen Tag die Malefiz-Obrigkeit und was derselben dependiere, exerziere. Sie (die L.-V.) habe allerdings der Stadt innerhalb ihrer und ihrer Dorfschaften Etter die hohe Obrigkeit zugestanden, aus Gnaden, woraus eine starke Vermutung für das Jus territoriale bestehe. Dem widerspricht Herr von Zoller folgendermaßen:
zu 1.) Alle bewährten Scriptores und Juris publici seien der einhelligen Meinung, daß gleichwie Kaiser Rudolf, als er 1282 auf dem Reichstag zu Augsburg seinen Sohn Rudolf mit dem Herzogtum Schwaben belehnte, ihm nicht mehr konferiert habe, als was von des Konrad IV. bezw. Konradin hinterlassenen Patrimonialgütern und Domänen nach dem 20 jährigen Interregnum davon übrig geblieben sei, was in einigen Städten und Dörfern des Elsaß und wenigen Orten in Schwaben bestanden habe; also habe auch Heinrich VII. nicht mehr verleihen können. Und darum habe auch vor Kaiser Karl V. sich kein Erzherzog von Oesterreich Herzog von Schwaben (Ducem Sueviae) genannt, sondern letzterer sei der erste gewesen, der sich Principem in Sueviae (Herr in Schwaben) bezeichnet. Ihm seien die nachfolgenden Kaiser und Erzherzoge gefolgt.
zu 2.) Das Wort L.-V. kann in 3erlei Verstand genommen werden: a) für dasjenige Herzogtum Schwaben, mit welchem die Erzherzoge belehnt worden, b) für eine Landschaft, welche [17] etwa die kaiserliche L.-V. außerdem zu vorbemeltem Herzogtum Schw. gehörigen Orten noch weiters gehabt, c) für einen solchen Landdistrikt, in welchem die kaiserliche L.-V. die hochgerichtliche Oberkeit exerziert. Es wird nun aber negiert, daß Memmingen usw. in einem landvogteilichen Territorio liege;
zu 3.) wird zwar zugestanden, daß Memmingen (und Herrschaft Eisenburg) in den Verträgen von 1548 bezw. 1586 von der L.-V. die hohen Kriminalrechte zugestanden worden, aber nicht aus Gnaden, sondern gegen einen bestimmten Canon (in Geld), auch, daß die L.-V. der Stadt kein Jus territoriale überlassen, weil sie eben kein solches gehabt habe. Die L.-V. habe Landeshoheit in ihrem Gebiet nie gleichsam aus Kraft als Herzog in Schwaben gehabt, sondern das Erzhaus dieselbe nur als Pfandinhaber namens des Kaisers gebraucht in ihrem Gebiet. Die Stände in Schwaben seien übrigens von je reichsunmittelbar gewesen. Als deshalb Anno 1028 Herzog Ernst II. von Schwaben die Reichsritterschaft habe bereden wollen, ihm gegen Kaiser Konrad den Salier Beistand zu leisten, habe die Ritterschaft durch den Grafen Friedrich von Staufen und Anselm von Calw antworten lassen, daß, wenn sie „Schlaven“ des Königs und Kaisers und von demselben in seine (des Herzogs) Gewalt gegeben worden wären, sie sich von demselben nimmer sondern würden; weil sie aber frei seien und solch ihrer Freiheit höchster Beschützer der Kaiser wäre, so würden sie durch Verlassung des Kaisers ihre Freiheit verlieren. – Auch Kaiser Friedrich III. habe 1482 und 88 den Ständen in Schwaben gemeldet: „Nachdem männiglich weiß, daß dasselbe Land Schwaben und die Untertanen darin allein Uns zugehörig und unterworfen seien, und sonst keinen andern Herrn denn Uns haben … so sind Wir Uns selbst … schuldig, dasselbe Land Schwaben in seinen Ehren und Würden, auch Euch, Prälaten, Grafen, Freiherrn, Ritter und Städte … nicht allein bei dem obgemeldeten Unserem Landfrieden, sondern auch … Euren Freiheiten, Rechten, alten Herkommen … zu handhaben.“
Dies dürfte vorerst genügen, die etwas schwierige Lage in Schwaben wie die daraus entspringenden Verwicklungen zu verstehen, umsomehr, als wir später in die Einzelheiten gründlich eintreten müssen.
Heinrich (I.) v. Eisenburg, adeliger Ritter in Schwaben, blühte um d. J. 1200. Dieser bekennt zugleich mit Werner von Erolzheim in einem Brief anno 1208 am 6. Tag vor Pfingsten: daß der Klosterherr von Ochsenhausen und der Konvent dargelegt habe seine Rechte auf seine Güter in Eichenberg, Erolzheim, Landenbeuren, Waltenhofen und Kirchdorf etc. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(?) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Konrad v. Eisenburg (w. o.) blühte um 1348. Gemahlin unbekannt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Heinrich (II.) v. Eisenburg Ritter, blühte im Jahre Christi 1358 und 1360. Name und Familie seiner Frau unbekannt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bruno v. Eisenburg, bestätigt zugleich mit Bruno v. Erolzheim einen Brief mit angehängtem Siegel 1380. Familie seiner Gemahlin ist uns unbekannt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anoymus v. Eisenburg Gemahlin N. | Heinrich (III.) von Eisenburg der Ältere im Gegensatz zu seinem Sohn, blühte um 1392. Gemahlin Anna von Ellerbach. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Heinrich (I.) ein anderer dieses Namens unsicher, von welchem Vater stammend; Gemahlin Anna von Rotenstein. | 1. Pupelius v. E. Frau u. Kinder unbekannt. | 2. Friedrich v. E. Frau u. Kinder unbekannt. | 3. Heinrich (IV.) d. Jüngere, 1. Ehe mit Amalia, Truchsessin v. Dießenhofen, einem sehr angesehenen Haus der Schweiz, mit den Habsburgern sehr befreundet. 2. Ehe: N. v. Zeiseneck (andere: Rufeneck). Verkaufte mit seiner Gemahlin die Präfektur v. Buxheim an Heinrich v. Ellerbach um 900 fl. | 4. Katharina, verehelicht mit Heinrich Kunzelmann v. Augsburg, von dessen Vermählung aber keine Erwähnung geschieht in den Hochzeitsbüchern der Patrizier. | 5. Burkhard v. E. Kanonikus der Kollegiatkirche, nicht Kathedralkirche St. Moritz in Augsburg, wie man vermutet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vitus v. E. etc blühte um d. J. 1448; Gemahlin Elisabeth von Schellenberg. | Von ander. Kindern dieses Heinrich ist nichts bekannt. | Heinrich (V.), Gemahlin Dorothea v. Freyberg, hat Eisenburg an Georg Mayr von Haan und Jodokus und Johann Settelin verkauft, welche darnach nach Eisenburg benannt wurden. | Margaretha verehelicht an Ulrich v. Königseck, welche einige fälschlich Gräfin v. Eisenburg genannt haben. Sie verehelichte sich nach dem Tode des Königseck mit Georg Zwicker v. Dachsberg, welchen Ort sein Schwager Heinrich verkauft hat. | Andere Kinder scheinen in der Wiege gestorben zu sein. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bernardus blühte um 1480. | Andere Kinder sind frühe gestorben. | Joannes; von seiner Gemahlin u. s. Kindern ist nichts bekannt. Er scheint ledig gestorben zu sein und mit ihm ist das Geschlecht erloschen. | Barbara, Gemahl Johannes v. Schneeberg in der Schweiz, nicht aber v. d. gleichen Namens i. Tirol. | Regina, verehelicht an Christoph Burgin, Lindauer Ratsherr. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
die wir nun einzeln vorstellen wollen, sind in ihrer Gesamtheit, soweit dieselbe dem Bearbeiter bekannt geworden, auf zwei Stammtafeln verzeichnet, die beide bei näherem Zusehen und Vergleichen nahezu unvereinbar sind. Hingegen werden sie wie ein modernes Gemälde aus der Ferne eher genießbar. Sie ergeben so ziemlich dieselben Namen, auch die Zweiteilung des Geschlechtes ist wohl erkennbar. Aber was darüber, ist unzulänglich. Soweit nun Bucelini inbetracht kommt, ist aus seinen 4 Folianten bei näherem Zusehen ersichtlich, daß er völlig unkritisch bei Bearbeitung seiner Tafeln verfuhr, insofern, als ihm z. B. bei ehelichen Verbindungen zwischen Geschlechtern auf der einen Tafel der Name des einen Teils bekannt ist, auf der andern Tafel nicht und auf einer dritten fehlt jede Andeutung von verwandtschaftlichen Beziehungen. Man mache nur Stichproben aus den Artikeln Schellenberg, Ellerbach und Isenburg! Auch Rotenstein, Heimhoffen, Königseck werden dies beweisen. Also Bc. ist nicht zuverlässig; ebensowenig ist es die Stammtafel des Bearbeiters, die aber auch nur jene Isenburger überhaupt bringen will, die aus den Urkunden hervortreten. Im einzelnen ergeben sich nun folgende Vergleichspunkte: der geschichtlich bekannte Stammvater des Geschlechts ist übereinstimmend vorgetragen. Dann aber hat Bc. eine Leere von 1208 bis 1348, die urkundlich wohl ausgefüllt ist. Gemeinsamen Grund unter den Füßen haben
[20]einzelnen Vertretern des Geschlechts.)
Heinrich I., von Eisenburg, Ritter, Urkunde v. 23. V. 1208 | |||||
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Heinrich II., tritt 1267, 1286, 1288 auf. | |||||
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Berthold, erscheint 1294, 1298 | Heinrich der Daxberger 1298, 1340 | ||||
Heinrich III. erntet Oesterreichs Dank 1340; Schwager Friedrichs von Rotenstein |
Adelheid Gemahlin Ludwigs von Rotenstein nach einer Stammtafel in G. G. |
Bruno 1366, 1387; | |||
Heinrich IV. Belehnung 1359, 1360 Tochtermann des Burkhard von Ellerbach. | |||||
Heinrich der V. Amalie Truch- sessin von Dießenhofen |
Burkhard der Chorherr |
Katharina vereh. Kunzelmann; | |||
Heinrich VI. der Verkäufer; der Aeltere; Dorothea von Freyberg |
Vitus (Veit) Elisabeth v. Schellenberg |
Margaretha 1. Ulrich von Königseck 2. Georg Zwicker |
Schwester? Heinrich von Heimhoffen |
Johannes | |
Veit Bruno Hainrich Pupelin (S. 45)[1] | Heinrich der Jüngere der Räuber |
[21] wir erst wieder bei unserm Heinrich IV. (dort der III., der Aeltere, bezeichnet), bei uns 1360, dort 1392 auftretend, bei beiden ein Tochtermann der Ellerbach. Der Ausdruck der „Aeltere“ und der „Jüngere“ tritt in den Urkunden erst im Schlußakt des Geschlechtes auf, und ist hier ein wichtiges Unterscheidungsmal, das Groß wie Baumann übersehen und hiedurch mitgeholfen haben, die Eisenburg in den Ruf eines Raubnestes zu bringen. Unser Heinrich III. ist der Schwager des Rotenstein. Dort ists ein Heinrich unbekannter Herkunft, dem wir kecklich den ihm gebührenden Platz einräumen dürfen. Sein Vater ist bei uns Berthold. Bei Bc. haben wir aber nunmehr einen Heinrich und Bruno als Vorgänger, die wir in die Seitenlinie setzten, da sie in den Dokumenten deutlich als die Daxberger, die Vettern, unterschieden sind. Wollen wir sie, bis wir eines bessern belehrt werden, auch dort belassen. Bleibt noch der Bucelinische Konrad. Er ist an dieser Stelle für uns unbestimmbar. Hingegen spukt um 1440 in allen gedruckten Quellen ein Konrad, dem wir ebenfalls kein Ruheplätzchen gönnen können.
Von obigem Treffpunkt Heinrich IV. (III.) vorwärts ergeben sich weitere nennenswerte Verschiedenheiten. Zwar hat unser Heinrich V. mit dem dortigen IV. die Gemahlin und die in die Oeffentlichkeit gedrungenen Namen der Geschwister gemein. Aber dann folgt ein unlösbarer Zwiespalt: Unser Heinrich VI., der Aeltere, der Verkäufer der Herrschaft, dort der V., hat unzweifelhaft einen Bruder Veit, der dazu nicht im Verborgenen blüht, sondern viel von sich reden macht – dort ist er zweifelhafter Abkunft. Sodann hat unser Veit unzweifelhaft einen Sohn, unsern Heinrich den Jungen, der als Sohn eines verganteten Vaters sich durch Strauchrittertum über die Armseligkeiten des Lebens hinwegzuhelfen bemüht. Endlich hat unser Heinrich VI. vier Söhne, in einem Vertrag unzweifelhaft genannt, während die Kinder des dortigen gleichbedeutenden 5. Heinrich ganz anders im Taufbuch stehen. Wer löst den Zwiespalt? Halten wir uns vorerst an die folgenden Namen!
Er verspricht gemeinsam mit Werner von Erolzheim am 23. V. 1208 das Vogtrecht über die Kloster-Ochsenhausenschen Leute zu Aichenberg, Erolzheim, Bonlanden, Beuren, Waltenhofen, Kirchdorf „wie gebührlich“ oder „wie innen steht“ zu üben (G. J. 457; W. U. II. 368). Das ist aber auch alles, was wir von ihm wissen. Ob ein Zeuge „Hainrich de Ysenburg“ bei der Schenkung des Grafen Hohenburg i. J. 1237 an das neu errichtete Kloster Kirchberg mit ihm ein und derselbe ist, ist [22] nach Groß unwahrscheinlich, da letzterer Heinrich als nach O.-A. Horb gehörig „bestimmt“ sei, wobei wir aber infolge der räumlichen Nähe der Angelegenheit doch noch ein Fragezeichen anbringen möchten (W. U. II. 387). Als erste Urkunde dürfte die von 1208 vollinhaltlich am Platze sein, da sie anscheinend die älteste ist, die von Eisenburg berichtet:
- Ich Werntz von Eroltzhain unnd ich Hainrich von Ysenburg bekennen offennlich das unns die erberen gaistlichen luet, der bropst und convent zur Ochssenhusen, uff huett grundtlichen zoeigt unnd bericht hand, wie wir die vogtrecht soellen halten an iren guoten zuo Aichenberg, Eroltzhain, Bonlanden, Buerren, Waltenhouen unnd zuo Kirchdorff. Darumb so versprechen wir by unsern eren, das wir unnd all unser nachkommen an allen bemelten gotzhuff guoten die unns vogtrecht geben kain wyter gerechtigkait soellen haben, dann allein die bedingten guelt unnd dienst, so unns als angenommen voegten von schirms wegen volgen, und wann unns die werdent ierlich, sollen die guot und luet unns wyter gants kain gerechtigkait, gehorsammi noch pflicht me schuldig sin. Unnd wir soellen si truewlichen von solicher guelt wegen schirmen; dach soellen wir unns der guot unnd luet wider bropst convent unnd ir nachkommen weder zuo recht noch sust nymmer annemen zu schirmen; dann si ir recht herren unnd voegt sind. Unnd wir moegen unnser recht wol verkouffen. Doch soellen die so das kouffen ouch halten wie hierinn staut. Wa aber wir, unnser erben, nachkommen, oder die so unnser recht koufft hetten, die guot unnd luet alle, an obbemelten enden gelegen, annders dann do geschrieben ist hielten, die guot wider das gotzhuss unnd sin besitzer ze schirmen unnderständen, oder wyter pflicht dann die blossue guelt wie oblut von in zuo suochen unnderstuenden, so soellen die vogtrecht alle ledig sin. Unnd hat dann ein bropst unnd all sin nachkommen gants recht unnd gewalt, alle vogtrecht so wir uß allen des Gotzhuss Ochssenhusen guoten haben unns abzekinden unnd den schirm unnd vogtrecht wieder an sich zuo niemen. Unnd wann unns soellich abkuendung durch rechtlich ersuochen oder in annder weg beschicht, soellen wir, all unser nachkommen, oder die so unnser recht von unns koufft hetten, by unnsern eren der guot unnd aller recht so wir daruß hand muessig stan, da fuer unns unnd all unnser erben unnd nachkommen kain lengi der zit noch kain lang innhaben noch besitzen nymmer friden noch schirmen soll.
- Des alles zur warhait haben wir baid unnser aigen insigel gehenkt an disen brief, der geben ist uff fritag vor dem pfingsttag, als man zahlt von der burt Christi zwoelfhundert unnd acht iar.
(Nach einem vom Kloster Salmansweiler „Uff Sampstag den hailgen Pfingstabent 1489“ ausgestellten Vidimus.) (W. U. II. 368)
Er stellt sich als Hainricus de Isinburc am 27. XI. 1267 vor; da der Edle Berthold von Nitin (Kptl. O 157 liest wohl richtiger Nifin–Neiffen) an Bruder Jakob, den Präzeptor des St.–Antonier–Hospitals, ein Hof in „Harde“ verkauft. Weitere Zeugen sind bei dieser Handlung Vapitor miles de Marstettin, Conradus miles de Rotte, Wernherus miles de Nattinhusin, Conradus de Haimertingen u.a. (Sti. 231. 1). Derselbe Heinrich
[T1]
[23] verzichtet am 11. Sept. 1286 in Oppido Memmingen als Hainricus miles de Ysenburch zu Gunsten des Abts und Konvents zu Weingarten auf ein Gütlein zu „Stainhain" (Sti 66. 2 Original mit ältestem Sigel der Isenburg).
Er ist es auch, der als Lehensträger des „Gotteshauses“ Kempten (er besaß je 3 Höfe in Steinheim und Amendingen von dort zu Lehen) von den Chronisten jedenfalls irrtümlich als „Dienstmann“ dieses Klosters bezeichnet wird. Es handelte sich um den Kampf gegen den Abt von St. Gallen. G. A. II. 512 berichtet darüber:
Kaiser Rudolf lebte seit langer Zeit mit dem Abt von St. Gallen, Wilhelm von Montfort, in Feindschaft und erklärte ihn schließlich 1288 für abgesetzt, indem er zugleich dessen Abtei dem Kempter Abt Konrad von Gundelfingen übertrug und denselben bewog, Gewalt zu ergreifen, um sich in St. Gallen Raum und Anerkennung zu verschaffen. Abt Konrad bot die Lehensmannen und Dienstleute des Stifts Kempten: die von Werdenstein, Stein, Wagegg, Mühlegg, Mauerstetten, Langenegg, Liebentann, Hirschberg, Eisenburg, Heimertingen, Leubas, Ermengerst, Rauns, Westerried, die Edelknechte Rorer und Bumann auf und vereinigte diese Macht mit der des Königs. Dabei waren noch die Herren von Trauchberg und Neidegg. Anfangs nahm der Krieg einen günstigen Verlauf. Zuerst brachten die Verbündeten Neu-Ravensburg und allen Besitz des Klosters diesseits des Bodensees in ihre Gewalt. Jenseits des Sees ergaben sich Stadt und Stift St. Gallen ohne Schwertstreich; aber die Festen des Stifts verteidigten sich. Die Burg Klanx im Appenzeller Lande wurde erst nach 6 Wochen durch Verrat genommen; dann Wildberg durch Beschießen mit Wurfzeug und Untergraben der Mauern. Vor der starken Feste Iberg nahmen die Edlen Heinrich von Trauchberg und Rudolf von Neidegg, sowie die Kempter Mannen Berthold von Hirschdorf, Marschall Heinrich von Wagegg, Heinrich von Eisenburg, Berthold und Heinrich, gen. Paier von Heimertingen, u. a. an Schlachtrossen und Barschaft Schaden. Aber die Feste wurde wie Wildberg bezwungen. G. K. I. 108 erzählt die Begebenheit ähnlich, ohne aber des Eisenburgers zu erwähnen.
Das Kloster Kempten war durch diese Unternehmung in große Schuldenlast gestürzt worden, welche es durch zahlreiche Verkäufe auszugleichen suchte. So erwarb unser Berthold i. J. 1294 die Burg Marstetten mit „Leuthen, mit Gütern, mit Bruggen, mit Zöllen, mit Mühlinnen, mit Mühlstatten, [24] mit Holz, mit Veldt, mit Aeckern, mit Wiesen, mit Wässer, mit Fischen, mit Bäumen, mit Rechten um 450 Pfund Mark löthigen Silbers und Kempter Gewäges“ (G. I. 308, auch auch Kr. 1833.29;G. K. 110; G. A. II. 512). Kaiser Rudolf hatte die Burg 1281 dem Stifte zum Geschenk gemacht. Berthold aber trug die Burg sofort wieder zu Lehen auf, wobei als Zeugen wirkten: „Ritter Albrecht und Hugo von Röthenberg, Volckmar von Liebentann, Ludwig von Westerried, Heinrich von Lautrach, Schenk v. d. Stein, Hiltprand Ber, Heinrich v. d. Reuß, Johann und Götz die Röhrer, Albrecht der Ammann v. Kempten, Rudolf der Münzer, Conrad der Mezgermeister und andere ehrsame Leuth“. Lange können die Eisenburger nicht im Besitze Marstettens gewesen sein; denn schon 1351 berichtet H. R. I. 95, daß die Ritter Berthold, Ulrich und Eberhard, Gebrüder von Königsegg, Burg und Feste Marstetten, die Lehen ist von Kempten, mit Gütern, Dörfern, Weilern, Höfen, Huben, Sölden, mit Kirchensätzen von Aitrach, zween Höfen von Aichstätten, die Vogtei zu Tannheim usw. um 4500 Pfund Heller von den Pflegern des minderjährigen Edlen Friedrich von Lachen, den Herren Wolfgang und Johann von Stein und Klingenstein und den Brüdern Hartmuth und Heinrich von Barthelstein und Krauchenwies erkauft hätten. Ein anderer Teil der Herrschaft Marstetten befand sich dazumal in den Händen derer von Schellenberg und Ellerbach (G. L. 266).
Diese ehemalige Grafschaft Marstetten spielt im 2. Teil unserer Geschichte als Ursache vieler Verwicklungen eine derart große Rolle, daß es gut sein dürfte, hier, bei ihrem ersten Auftreten etwas näher auf die Ursache einzugehen, umso mehr als in verschiedenen geschichtlichen Werken hierüber etwas unklare Anschauungen zutage treten. Insbesondere ist es der sonst ganz verdienstvolle „Gründliche Bericht“, der geradezu ein neues Marstetten entdecken zu müssen sich verpflichtet fühlt um anscheinend alles in Einklang zu bringen, und dieses auch gleich in seiner Karte bei Weißenhorn bucht. Baumanns Verdienst ist es (G. A.) diesen frommen Betrug aufgedeckt zu haben. Wir werden darauf kommen. In unserer Zeit (1294) war die alte Gaugrafschaft des Iller- und Nibelgaues längst zerfallen, schon mit Emporkommen der schwäbischen Herzöge. Marstetten war jedenfalls eine uralte Mark-Grenzstätte gewesen, wie Baumann vermutet, während es Eggmann lieber (vielleicht aus Lokalpatriotismus) mit Malstätte übersetzt und in Marstetten den Sitz des Gaugrafen erblickt, zum mindesten dessen Gerichtsstätte. Wie dem auch sei: die Trümmer der Burg deuten auf ein mächtiges Haus, und als um 1259 der Graf Gottfried von [25] Marstetten ohne männlichen Nachkommen stirbt, erbt der Gemahl seiner einzigen Tochter Juta, Berthold von Neifen, der schon am 2. II. 1239 sich als Graf von Marstetten unterzeichnete, die Hauptmasse des Nachlasses, während Marstetten selbst als erledigtes Reichslehen 1281 an Kempten vergabt wird (s. o.). Das neue Grafengeschlecht von Marstetten, die Herren von Neifen, erlosch 1342, und der gesamte Besitzstand (?) kam mit des letzten Berthold einziger Tochter Anna an den Herzog Friedrich von Bayern-Landshut († 1393). Doch können es nurmehr kärgliche Reste der einstmaligen Grafschaft gewesen sein, das Landgericht und zerstreute Mannlehen wie Eschach, Rotis, Witzenberg. Die Marstettener treten von nun an als einfache „Herren“ auf. – Wo sind die Grafenrechte hingekommen?
Das Zollrecht „von der Bruck zu Kempten bis zu Jener zu Kellmünz, schon 1397 von Wenzel konfirmirt“ wird mit andern Gerechtsamen der Herrschaft Marstetten 1406, 1413, 1446 von den Kaisern Ruprecht, Sigmund und Friedrich bestätigt. Auch die Reichsstadt Memmingen verglich sich mit den Freiherrn von Marstetten wegen des Zolls zu Lautrach, Arlach und Egelsee. Desungeachtet muß es hiewegen damals mancherlei Streitigkeiten gegeben haben. Denn G. J., der dies entnommen ist, berichtet S. 311, daß ein Herr von Marstetten einen Ritter von Eisenburg gefänglich eingezogen und in seine Burg gelegt habe, bis Auslösung erfolgte (leider ohne Angabe des Jahres).
(der Wildbann) ging im größten Teil der Grafschaft an die eingesessenen Grundherrn und reichsfreien Stadtbürger über, und so entstand
die anfangs von Aitrach bis gen Kirchberg, von Wolfertschwenden bis gen Illereichen, von Haslach bis gen Sontheim sich erstreckte, im Laufe des 15. Jahrhunderts aber einen bedeutenden Teil ihres Gebietes nach und nach verlor und seitdem als scharf begrenzte „freie Birsch auf dem Booser Hart“ nördlich bis gegen Babenhausen, östlich bis an die Günz, westlich bis an die Iller, gegen Süden aber bis an die St. Nikolauskapelle bei Sontheim, an die dortige Bildsäule an der Schwelk, bis Gottenau, Hawangen, Aymühle, Herbishofen, Hetzlinshofen, Dietrichsried, die äußerste Woringer Einöde, die Kardorfer Felder und an die Iller bei Kardorf reichte (G. A. II. 124). Dieses „Boßerhard" wird uns noch beschäftigen. Solcher Freiharte, freier Pirschen gab es nach Gr. B. im alten Schwaben 13. Die uns berührende [26] ist darnach die 12. Ihr Begriff wird daselbst also umschrieben: „Die Bürß betreffend, ist so viel wohl richtig und ohndisputirlich, daß selbige nichts anders bedeute, als die Freye Bürsch ubi Silvae sunt publicae seu communes … oder wie sie Jacob Otto beschreybet: Freye Pürsch ist ein freyer Gewalt an solchen Orthen und Enden, da das Wildbret nicht gebannt und deswegen einem jeden zu jagen frey stehet und von dem Forst Bezürken durch Marckungen unterschieden sind.“ Aehnlich definiert Hermann Fischer in seinem Schwäbischen Wörterbuch I 1113 „in dem die Jagd freisteht und das (= freie Birsch-Gebiet) von dem Forstbezirk durch Markungen unterschieden ist“.
des ehemaligen Gaugrafen wurden strittig und werden uns zu gegebener Zeit in Anspruch nehmen. Kehren wir wieder zu unserm Berthold von Isenburg zurück. I. J. 1298 veräußert er ein praedium (Gut) in Steinheim an das Kloster Roth (G. M).
Im gleichen Jahre tritt im Archiv Buxheim ein Heinrich von Isenburg auf, den wir jedenfalls als Begründer der
betrachten müssen. Von ihm ist dort irrtümlich behauptet, daß sein Vater Pupelin Eisenburg durch eine Ellerbachsche Erbtochter erheiratet habe. „Dann die von Ellerbach hatten in der Gegend ihre Güter.“ Es dürfte diese augenscheinliche Irrnis den i. J.1797 erschienenen Zusätzen zur Quelle L entstammen. G. M. 564 berichtet nun im gleichen Jahre, daß die Domini de Dachsperg 2 Güter in „Dikerishusen" an das Kloster Roth verkaufen. Weil wir endlich später die Isenburger in Dikenreishausen mit Rechten versehen antreffen werden, müssen wir füglich annehmen, daß diese Daxberger Herren die von Eisenburg waren. Es bestanden nämlich im heutigen Daxberg anscheinend 3 Herrschaften, mindestens 3 Burgen: die Isenburg treten in Mitteldaxberg auf; nach Kptl. O. 237 weist Ritter Heinrich von Waldsee seiner Gemahlin Klara 1355 die genannte Burg Daxberg zur Nutznießung auf Lebenszeit an und tatsächlich finden wir sie bis 1362 seßhaft auf Oberdaxberg; und S. 133 a. a. O.: „Es verkauft Ital Güß von Güssenberg „an Sant Johans aubend ze Sunnwendi" 1402 seine Güter daselbst auch Burgstall, Berg und Dorf Niederdaxberg“. Für einen Eisenburger Seitenstamm wäre sohin dortselbst um diese Zeit (1298) kein Hindernis.
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Erst 1340 hören wir von diesem nächsten Isenburger. Er wird am 20. Januar d. J. von Herzog Albrecht von Oesterreich „für die treuen Dienste, die er ihm und seinen Brüdern selig getan“, mit dem Zoll zu Memmingen als rechtem Lehen begabt: „Geben zu Wien, am Pfingsttag vor St. Agnesentag“ (G. A. II. 512; B. R. VII. 270). Am „Mittichen vor Lichtmezz“ (31. Jan.) 1341 erhält er weiters noch die Zins- oder „recht Mannslehen“ zu Memmingen und Kempten zu rechtem Mannslehen, die er (Albrecht von Oesterreich) von dem „Walse“ gekauft. Heinrich ist hier das ehrende „seinem getreuen Heinrich von Eysenburg“ zugelegt (B. R. VII. 298). Um diesen österreichischen Dank zu verstehen, müssen wir uns erinnern, daß die Landschaft inzwischen in schweren Kämpfen gelegen war, äußern und innern. Rudolfs des Habsburgers Sohn Albrecht hatte nach seinem Sieg über den Nassauer bei Göllheim 1298, zu welchem Siege ihm die schwäbischen Stände verholfen, den Dank hiefür bald vergessen, verjährte Reichslehen eingezogen und sich mit dem Plane getragen, Schweiz und Schwaben zu einem Erbfürstentum zu vereinigen. Die meuchlerische Hand seines Neffen Johann von Schwaben setze diesem Ziele ein Ende. Doch kam der Friede keineswegs. Sein Sohn, der schöne Friedrich, und dessen Bruder Leopold überzogen Bayern mit Krieg, andrer Ursachen halber. Als es dann gar noch um die Krone galt, spaltete sich Schwaben in zwei Parteien. Die stärkere, der Adel, hielt es mit Habsburg, während die Städte zu Ludwig halfen. Auch als diesem 1347 in Karl IV. infolge des über ihn verhängten Kirchenbannes ein Gegenkönig erwuchs, war es so. Die Eisenburger hatten anscheinend ihre ganze Kraft für das Erzhaus eingesetzt – darum der obgemeldete Dank für treue Dienste.
Was nun die Walse’, auch Waltse’, richtig Waldsee’schen Güter anbelangt, so ist hier zu erinnern, daß Ritter Heinrich von Waldsee in unserer Gegend reich begütert war und seine Gemahlin Klara, Schenkin von Winterstetten, nach seinem Tode selbe nach und nach veräußerte. Nach Vchz. I. 247 standen die Waldsee seit Jahren in Oesterreichischen Diensten, zogen schließlich ganz nach Oesterreich und verkauften am 7. II. 1331 ihre Besitzungen Waldsee, Neuwaldsee, Warthausen, Schweinhausen, Laupheim, Eberhardzell, Schwarzach an Herzog Albrecht und Otto von Oesterreich um 11000 Mark Silber, während die Winterstetten (Vchz. I. 54. 60. 97 u. ff.) und zwar Friedrich von Tanne mit der Herrschaft Winterstetten das Schenkenamt, Eberhard von Tanne mit der Herrschaft Waldburg das Truchsessenamt für Schwaben 1218 nach Aussterben des ursprünglichen [28] Hauses Waldburg verliehen erhielten und sich nummehr darnach benannten. Auch hievon werden wir noch hören; nämlich 1359 tritt
auf, deutlich kenntlich gemacht an dem fortwährenden Zusatz „dem Jungen“, oder „des alten Herrn Heinrich selig Sohn“, auch daran, daß er i. J. 1360 von dem Landvogt Herzog Friedrich von Teckh am 6. April d. J. mit den Lehen, welche der selige Herzog Albrecht von dem von Waldsee gekauft hatte, neu belehnt wird (G. A. II. 512 und B. R. IX. 11), was bei jedem Abgange eines Lehensträgers zu geschehen hatte. In einer gleich zu erwähnenden Urkunde erscheint er als „Hanß dem Jungen von Ißenburg, Hrn. Hainrich Säligen Sohn von Ißenburg, des Ritters“, nämlich in einer Copia eines Kaufsbriefes im A. T. Das ist jedenfalls ein Lese- und Schreibversehen, vielleicht aus dem vielgebrauchten „Heinz“ des Originals. Wenigstens wäre sonst das Unterscheidungsmal „dem Jungen“ im Gegensatz zum alten Heinrich nicht so recht am Platze. Auch heißt es in der „Registratura" des genannten Archivs richtig „Heinrich". – In G. M. 157, Ka 344 und G. I. 453 findet sich nun zum Jahre 1359 gleichlautend der Satz, daß Klara von Winterstetten, ihre Eisenburgischen Güter verkaufte. Ohne daß gesagt ist, worin dieselben bestanden. Vielleicht deutet obige Urkundenabschrift darauf hin. In derselben ist nämlich der Verkauf des Zehenten in Trunkelsberg verbrieft: „Ich, Clara die Schenckin Wyland Herrn Hainrich von Walse Säligen deß Ritters Eliche Hußfrowe, Ich Frid: vnd Ich Ulrich von Walse, Ir Son, Verkünden und verziehen offentlich mit disem brieff vor allen den, die ihn ansehend, lesent oder hörrent lesen, für Vns, vnd für alle vnser Erben, daß wir willenlich, mit wol verdachtem mut, nach rat erbr (ehrbarer) wyser lüt, vnser gueter freünd recht vnd redlich Verkauffent haben gebn, Hanß dem Jungen von Ißenburg etc. vnd allen sinen Erben vnser Zehenden ze Trunklsperg der gaut vßer dem Buhoff daselbn den Hanß Nägellin heut ze tag buet, vnd mit namen was wir Zehenden daselben ze Trunkensperg gehebt haben, mit allen nuzen und rechten, gewonheiten vnd genießen, die darzue vnd daran hörent vnd gehören sint, von gewonhait oder von recht Er sye klein oder groß ob erd, vnder erd, besüchtz vnd vnbesüchtz, zu rechten aygen vnd fur ein recht aygen vmb achzig pfund guter vnd geber haller … vnd habn in ach ze beßerer sicherheit zu vns vnd vnserer Erben ze rechten geweren gesezt auch nach Lands recht vnd nach aigens recht, die Erbar Lüt den Yteln (Ital) von Eroltzhain Ritter, Brunen von Eroltzhain sinen Bruder, vnd werntzen [29] von Eroltzhain iren Vettern … an Sant Vlrich tag da man zalt von Christi Geburt dreyzehenhundert Jar vnd in dem neünden und fümpfzigsten Jar.“ – Jedenfalls sind unter diesen „Zehenden" Zehentgüter zu verstehen, da sonst der Beisatz „mit allen Gewohnheiten, Nutznießungen, Rechten, ob und unter Erd“ usw. nicht recht verständlich wäre.
Noch weiters ist der vierte vom dritten Heinrich zu unterscheiden durch die bei letzterem 1340 und 1350 (Sti. 61. 2 und 78. 6.) betonte Schwägerschaft mit Friedrich von Rotenstein, „min sweßt man“, dem am 13. X. 1340 an Stelle seiner Heimsteuer ein Pfund Konstanzer Münz „ob des Wasers Gut in Holzgünz“, das dem von Rotenstein gehört, versetzt wird, während am Sonntag vor Matthäi desselben Jahres (17. Sept.) in Holzgünz Grenzbegehung („Undergang“) statthat zwischen den Isenburg und Rotenstein einerseits, dem Spital andrerseits, wobei sich ergab, daß dem Spital alle Güter zugehören mit Ausnahme eines einzigen „Ackers“ bei dem Eichstock, welcher dem Heinrich von Eisenburg eigen ist. Wie sich ein Jahrhundert später erweist, ist auch dieser „Acker“ ein Gut.
Der vierte Heinrich hingegen ist ein Tochtermann des Burkhard von Ellerbach. Wir betonen dies so sehr, weil Groß beide Heinriche eine „Personalunion“ sein und den dritten Heinrich um 1360 sterben läßt, während um 1352 anstelle des noch unmündigen vierten Heinrich, dessen Vater kurz vorher gestorben zu sein scheint, sein Vetter Heinrich von Isenburg, genannt der Daxberger, dem Jakob Linprecht zu Memmingen das Salzgeld aus dem Salzzolle dortselbst verleiht, welches Zollrecht ebenfalls, wie gesagt, dem dem seligen Vetter Heinrich (unserm dritten) gewordenen österreichischen Danke entstamme (B. R. VIII. 249).
Unser vierter Heinrich, jedenfalls kurz vor 1359 volljährig geworden, tut am St. Veitstage 1361 (15. VI.) dem Prior und Konvent des Gotteshauses zu Memmingen St. Augustinerordens die Gnade und Liebe, ein Gut zu Amendingen, das um 94 Pfund Heller von Hans und Kunz Zehender, Bürgern zu Memmingen, dem Gotteshaus verkauft wurde, von dieser Lehenschaft zu befreien und in ein Zinslehen zu verwandeln, das von Kunz Scholl bebaut wurde und von ihm zu Lehen rührte (Sta 363. 7). Am 5. X. 1363 bekennt Uly Berchthold, Bürger zu Liukirch (Leutkirch), daß ihm Heinrich von Eisenburg den Teil des Salzzolles zu Memmingen, den bisher Liuprecht innehatte, gemeinschaftlich mit diesem verliehen habe (B. R. IX. 89, G. A. II. 512). Endlich am Montag nach St. Katharinentag desselben Jahres (27. Nov.) belehnt Heinrich von Eisenburg Oswald den Huter, Bürger zu Memmingen, mit dem Gut Vilibach (bei [30] Kardorf) samt dem Weiher und allem Zugehör, welches Gut ebenfalls von Oesterreich stammt und das genannter von Ulrich Maurus dem Beck, Bürger zu Memmingen, am gleichen Tage erkauft hatte. Vorher hatte es Marquard der Ammann besessen (Sti. 76. 10.). Auch hier wird Heinrich als des alten Herrn Heinrich selig Sohn bezeichnet.
„Ich, Hans Stüdlin, Burgermeister ze Memmingen, urkund mit diesem brief, das an dem nächsten Midchen vor dem hl. tag ze Wynächten, do ich in dem Radt ze gericht sass, für recht kom Herr Hainrich von Ysenburg, Ritter.“ So B. 51. 43 zum Jahr 1366. Es war nämlich Streit in Daxberg entstanden. Der uns bekannte Heinrich der Daxberger war gestorben, einen Sohn Bruno noch nicht volljährig hinterlassend, weshalb sein Vetter der Hauptlinie für ihn eintritt. Es handelte sich um das Gut in Mitteldaxberg, darauf der Schefner sitzt, und das Ulin der Ammann, genannt der Liukircher, streitig macht. Bürgermeister Stüdlin entscheidet (Sti. 54. 6), daß Bruno von Eisenburg das Gut „billig behebt hab“ (= mit Recht behalten soll), da sich Ulin der Ammann mit seiner Kundschaft an den zwei Gerichtstagen zu leisten also versäumt habe ohne ehehaft Not zu beweisen (= ohne sich genügend zu entschuldigen). Ein weiterer Urteilsbrief des Stadtgerichts besagt in dieser Angelegenheit ferners, daß Bruno von Eisenburg bei dem Burgstall zu Mitteldaxberg und den 60 Jauchert Aeckern und Wiesmähdern bleiben solle, allermassen es die erwählten Schiedsrichter so gesprochen hätten (Fri. f. 29, Sti 54. 1). Endlich weist 1368 das Memminger Landgericht demselben Bruno nicht näher bezeichnete Güter zu, die jedenfalls (in der Berufungsinstanz) dieselben sind (G. A. II 512).
1370 hat Bruno Mundrecht. Heinrich, des „Wydemanns sälig Sohn von Isenburg“, welcher Heinrich „Klemm“ genannt wird und dessen Vater Heinrich als Eisenburgischer Amtmann an der Grenzbegehung in Holzgünz beteiligt war, bekennt sich als Vogt zu Eisenburg mit Junker Bruno also vereinigt zu haben, daß ihm das liegend Gut zu Rummeltshausen, das sein Schwäher Kunz Rummelshusen vom Abt „Johans von Uttenburrin“ zu Lehen empfing und ihm hinterließ, ledig läßt gegen das Versprechen, ihm weder seine eheliche Hausfrau Anna, Kunzens Tochter, welche dessen (Brunos) eigen ist, noch ihre Kinder zu entführen noch flüchtig zu machen, widrigenfalls das Gut wieder an ihn zurückfalle. Auch dürfe Klemm ohne des Junkers Willen dieses Gut nicht verkaufen. „Geben am weizzen, Suntag“ (B. R. IX. 233). Kunzens Sohn Hans Rummelshusen, [31] der dies Gut bebaut und der dem Bruno leibeigen ist, urkundet an Unser Frauen Abend Lichtmeß (1. II. 1387), daß er dem Herrn Brunen von Isenburg, des eigen er ist, mit Leib und Gut williglich geschworen habe einen gelehrten Eid zu Gott und allen Heiligen mit aufgehobenen Fingern, daß er ihm und seinen Erben nicht flüchten oder seinen Leib oder sein Gut entführen oder anderswo Bürger werden wolle, bei Strafe von 30 Pfund guter und gäber Heller (Sti 323. 1).
Zum Verständnis dieses Vorgangs, der uns etwas sonderbar dünkt, müssen wir uns erinnern, daß dazumal neun Zehntel des Bauernstandes als Leibeigene in einem derartigen Zustande sich befanden, der ihnen den Titel „Arme Leut“ eintrug, welchem auch wir noch begegnen werden. Freiwillig oder gezwungen hatten sie sich darein begeben: Strafe, Sühne, Gefangenschaft, List, Gewalt, Zahlungsstatt in Person oder Hab und Gut, strenge Heerbannspflicht, die für manche unerschwinglich war, Strafgelder, Verschuldung, Verfall der Wirtschaft, Kriegsdienst, das Privileg der Bischöfe und Grafen: zwei bis vier Wehrpflichtige zur Dienstleistung zurückbehalten zu dürfen; Lehenswesen, große Kosten des Reiterdienstes, den viele in andre Lasten und Dienste umzuwandeln suchten, kriegerische Unrast und Unsicherheit, Gewissenszwang und Drang der Mächtigen u. s. f. – Die Annahme des väterlichen Hofes, die Eingehung einer Heirat, der Wechsel der Wohnung, die Betreibung eines Handwerks oder Gewerbs, bedingte je einen besonderen, regelmäßig mit Abgaben in Geld, Naturalien oder anderen Produkten verknüpften Konsens; es bestand der Gesindezwangsdienst der Kinder, sowie Anspruchsrecht der Guts- und Gerichtsherrn auf sog. Scharwerk, gemessene und ungemessene niedere Dienste aller Art wie z. B. Feldarbeiten, Marktfuhren, Dreschen, Halten von Jagdhunden; besondere Schutz- und Hausgelder wurden eingeführt, Abzugs- und Auffahrtsgelder, Sterbe- oder Todfall (Besthaupt, Mortuarium), das bis zur Hälfte der Erbschaft, in Ermanglung eines Nachkommen sogar die ganze Nachlassenschaft umfassen konnte; der Zehent, Hoheitsrechte (Regale) … Dazu kam noch, daß die Existenz der allenfallsigen Hinterbliebenen durchaus nicht gesichert war: dies nur dann, wenn der Leibeigene im Erbrecht saß, das durch Urkunden nachzuweisen war, wie auch das immerhin noch angenehme Leibrecht (Leibgeding). Hiegegen konnte bei Frei- oder Herrenstift der Pächter meist von Jahr zu Jahr, bei Neustift nach dem Tode des Gutsherrn abgestiftet werden. – Zu diesen so vielen Uebeln als es Worte sind, kamen noch die Verheerungen infolge der ewigen Fehden und Kriege, kamen Mißjahre und Seuchen, die damals mangels geeigneter Betriebsweise [32] und Bekämpfung, mangels Verkehr noch unheilvoller wirkten wie heute, kamen Wetterschläge usw. Was wunder, daß sich die „Arme Leut“ in den Schutz der freieren Städte als „Pfahlbürger“ flüchteten. Ein Reichsgesetz „die goldene Bulle“ von 1356, die Erlangung des Vorkaufsrechtes durch die Grundherren, Verbote des Hinausheiratens usw. suchten gegen solche Flüchtlinge anzukämpfen – und darum schwor auch unser Hans Rummelshusen „williglich“. Vorstehende allgemeinen Ausführungen sind einem Leitartikel der Augsburger Abendzeitung „Zur Aufhebung der Leibeigenschaft in Bayern“ von Anton Kleinheinz in Nr. 242/1908 entnommen.
Weiteres hören wir von den Daxbergern nichts mehr.
Jener Heinrich von Isenburg, der am Mittwoch nach Allerheiligen (6. XI.) 1387 die Katharina Staatzin, Hausfrau des Konrad von Kempten, Bürger zu Memmingen, mit dem Laienzehnten zu Berg, soweit er diesem Konrad zugeteilt war, belehnt (Sti 32. 1.) – ist, ob vierter oder fünfter Heinrich, nicht bestimmbar.
Dieser hat einen Bruder Burkhard, der bei Hormaier als Puppelin von Freyberg zum Eisenberg auftritt, den wir aber in diesen schlimmen Zeitläuften für uns reklamieren müssen, worin wir alle übrigen Quellen auf unserer Seite haben. Er widmete sich dem geistlichen Stande und brachte es zur Würde eines Propstes von St. Moritz in Augsburg (1396), nachdem er bereits 1393 im Besitze eines Kanonikates an der Kathedralkirche dortselbst gewesen war. 1407 stieg er zur Würde des Dompropstes in Augsburg empor. In seine Zeit fällt nun eine Bischofswahl: „Bischof Eberhard ging den Weg aller Welt 1411. Es kam zu einer zwiespältigen Erwählung, indem ein Teil des Domkapitels Anselm Nenninger, ein andrer Friedrich von Grafeneck seine Stimme gab. Beide Parteien zankten sich, wobei es im Dom 1419 sogar einmal zu blutigen Auftritten kam, bis Papst Martin V., auch aus einem Schisma hervorgegangen, kurzerhand 1421 beide Bischöfe absetzte und eine neue Wahl anordnete, aus welcher wieder zwei Kandidaten hervorgingen (1423): unser Burkhard und Berchthold von Reinhartsweil. Der Papst lehnte beide ab und ernannte auf den Stuhl des heiligen Ulrich Peter von Schaumburg“ (v. St. A. 240, G. A. II. 513, Kptl. 1). – Der Name „Puppelin“, unter welchem Burkhard meist erscheint, auch in B. R. XIII. 200 als Domherr neben Albrecht von Rechberg 1431, ist nach Oe. II. 310 gleich Hippolyt, was hier unmöglich und jedenfalls der aus der Kindheit verbliebene, damals nicht seltene Kosename ist. Unser Burkhard [33] von Eisenburg war auch rechtlicher Inhaber der Pfarrei Steinheim, auf welche er 1437 freiwillig resigniert (Kptl. 1 und Sti 67. 4) und nach Kptl. O. I. 260 am 9. IV. 1438 aus dem Leben scheidet (nach Kptl. 1 u. a. 1439).
Heinrich V. selbst tritt zuerst 1398 am 24. II. als Mitsiegler auf, da Heinrich von Ellerbach, genannt der lange Ritter oder der Lange, dem Abt Albrecht und dem Konvent zu Ursberg seinen vom römischen Reich gehenden Kirchensatz (Pfarr-Besetzungsrecht) zu Ober-Bleichen samt allen Rechten und eine Mühle dortselbst vermacht (B. R. XI. 123). Am 30. IX. 1399 ist er Gewähre, da Elisabeth von Hohenthann, geb. von Schellenberg, des Hansen von Hohenthann selig Wittib, die Feste Erisperg (s. Schw. E. 1912) nebst Gütern in und um Legau um 2196 Pfund Heller an Hans Offenbach, Bürger zu Isny, veräußert (B. R. XI. 163).
Heinrich verkauft am Samstag nach Fronleichnam 1401 (4. VI.) an Josen Stüdlin, Bürger zu Memmingen, um 40 fl. alle seine Rechte an dem Kirchensatz und der Lehenschaft der Kirche zu „Dikkierißhusen“ und auch zwei Malter Roggen jährlichem Vogtrecht dortselbst aus dem Widdum mit der Bescheidenheit, daß Jos (Jodokus) Stüdlin und seine Nachkommen die genannte Kirche mit großen und kleinen Zehenten und auch dem kleinen „Widemen“ und aller Zugehör verleihen, besetzen und entsetzen möge (Kptl. O. 121 und Sti. 37. 1). Dieser Verkauf läßt uns ahnen, daß die einstigen Besitzer, die Daxberger Linie, ausgestorben und ihre Güter und Rechte an die Hauptlinie zurückgefallen sind.
Gebrüder Heinrich und Burkhard werden die Ursache der Gründung der Karthause Buxheim. Nicht freiwillig und fromm, sondern „um ir besundere nutzens und notturft wegen“ geben sie „in den Vasten deß nechsten Afftermontage vor dem Sontag als man singete Letare“ dem Ehrsamen Herrn Heinrichen von Ellerbach, Chorherr zu Augsburg und Propst des Gotteshaus-Stifts zu Buxheim und den Chorherren desselben Gotteshauses die Vogtei und alle ihre Rechte über dasselbe und dessen Leute und Güter zu Buxheim, wie sie das alles bisher innegehabt, hergebracht, genossen und besessen haben, um 900 fl alles guter recht gewogener rheinischer Gulden, gut von Gold und schwer an Gewicht käuflich (A. B. f. 1. 4; A. B. C. f. 11). Und am nächsten Samstag nach St. Ulrichs Kirchweihtag bekennt Kathrein von Isenburg, Heinrich Kuntzelmanns eheliche Wirtin (der Gebrüder Schwester) für sich und ihre Erben, daß dieser Verkauf mit ihrem guten Wissen und Willen geschehen sei und daß sie auf alle Rechte und Forderungen an die Käufer [34] verzichte, während endlich der Ehemann kundgibt, daß dieser Verzicht mit seinem Wissen und Willen geleistet worden sei. 1402 folgt die Veräußerung der niederen Gerichte zu Buxheim (G. A. II. 312. 433) und endlich 1406 am Freitag Quatemberfasten vor Weihnachten (17. XII.) die des Hauses mit Stadel, Hof, Hofrait, und Gesäß zu Memmingen, hinter St. Martins Pfarrhof bei der Kirchenmauer an des Rupel Schwertfärbers Haus gelegen, das Zinslehen ist von Johannes Barutschier, Meister des St. Antonierhauses, an Ludwig, Prior und den Konvent des Gotteshauses „Unser lieben Frauen Saal“ (Seel?) zu Buxheim um 140 Pfund Heller (Sta 28. 2). Der vorgenannte Heinrich von Ellerbach hatte nämlich 1402 aus dem Erworbenen die Karthause Buxheim gestiftet und Mönche aus dem lieblichen Christgarten im Karthäusertal, südlich von Ries, kommen lassen (L).
Mit diesen Verkäufen beginnt der Verfall der Herrschaft Isenburg. Beim letztgenannten erfahren wir auch die Gemahlin des fünften Heinrich: Amalie, Truchsessin von Dießenhofen, welche samt ihrem Vogt, Hans Rupp dem Jüngern, Bürgermeister von Memmingen, ihre Zustimmung zu geben hat. Immerhin war Heinrich noch besser daran, was Vermögensumstände betrifft, als dazumal das Kloster Roth, das infolge der Mißwirtschaft des Abtes derart gesunken war, daß 1405 unser Henricus de Isenburg, Bürgermeister Joa Rupp von Memmingen und Ital von Erolzheim aufgefordert werden, die Rechnungen durchzusehen und zu helfen. Unser nunmehriger Administrator Heinrich schenkt dem Kloster einige Güter (wahrscheinlich in Amendingen, da das Kloster später als Zehentherr und Besitzer mehrerer Anwesen in Amendingen auftritt). (G. M. 565; G. A. II. 512; G. I. 458.)
Im Jahre 1407 finden wir Heinrich V. in der Vereinigung von 2 Bischöfen (Augsburg und Konstanz), dem Herzog von Teck, 7 Grafen, 8 Freiherren, 22 Rittern und 58 Edelknechten dem „Georgenschild“. Es galt gegen die Appenzeller zu ziehen. Dieselben hatten sich gegen die Bedrückungen der Aebte von St. Gallen, besonders des Kuno von Stauss, empört und 1403 bei Speicher, 1405 am Stoß bereits herrliche Siege errungen, um sich an den Schweizerbund anzuschließen. Die Schweizer hatten ja in solchen Dingen schon einige Erfahrung. Nun belagerten sie Bregenz. Mit Mühe gelang es Oesterreich unter in Anspruchnahme obiger freundwilliger Nachbarn Entsatz zu leisten. Wie es hierbei Heinrich ergangen ist, erfahren wir leider nicht (G. A. II. 512; A. U. I. 6. 12. 21). Doch wissen wir, daß es dem Georgenschild am 13. I. 1413 erst gelang, den Appenzellern [35] vor Bregenz eine entscheidende Niederlage beizubringen. Heinrich ist im gleichen Jahre Teilnehmer an dem Gesellschaftsbrief der drei Parteien im Allgäu, Hegau und an der oberen Donau „daß wir alle und die unsern desto baß mit einander in Freindschaft bestan und bey gleichem bleiben mögen“. Daß er in ziemlichem Ansehen stand, möchte man aus der Tatsache lesen, daß er unter den erstunterschriebenen Mitgliedern ist, unmittelbar unter Marquard von Schellenberg (A. U. I. 27).
Inzwischen war nun eine etwas mysteriöse Begebenheit, die in verschiedenen Lesarten auftritt, vorgekommen. Wir wollen vorerst die romanhafte Schilderung (Kr. 1829 II. Hälfte S. 44; I. Hälfte S. 79; 1830 S. 10; G. A. II. 512; 595; v. St. A. I. 141; v. St. G. 150) vorführen und dann versuchen die Kerne, um die sich schon Baumann bemüht hat, herauszuschälen.
Im Jahre 1408 (die VIII verführte einige zur Jahrzahl XIII) hielt Burkhard von Schellenberg (irrig ist Marquard) am St. Elisabethentag fröhlichen Hochzeitszug von Augsburg gen Seifriedsberg. Die Braut war Frau Elisabeth von Argon, Witwe des Hans Rehlinger, Tochter des Peter von Argon (Peter Egen), Bürgermeister von Augsburg. Unter den zahlreichen Gästen befand sich auch der mit den Schellenberg eng verwandte Heinrich von Eisenburg. Bei Ustersbach wurde die aus 70 Personen bestehende Gesellschaft unvermutet von „einer großen Partey Landspergischer Reuter unter Fuehrung des Hans von Fullenbach“ angegriffen, welchen die Herzöge Ernst und Wilhelm von Bayern angestiftet hatten. Der Bräutigam und sein Bruder wurden niedergemacht, auf „Heinrich von Eyssenburg“ aber war die Sache abgesehen. Die ganze Gesellschaft wurde nach Landsberg gefangen geführt und dann gegen schweres Lösegeld freigegeben. – Die Braut hatte den Schellenberg dem von Fullenbach (Villenbach) vorgezogen und dieser deshalb aus Rache den Bräutigam mit einem Pfeil erschossen. Der verschmähte Liebhaber Hans (Cunz) bemächtigte sich dann der Braut und führte dieselbe auf seine Feste Villenbach. Als dann die Augsburger unter Führung des Hans von Königseck, dessen Hand Elsbeth ebenfalls ausgeschlagen, Vergeltung übten und die Feste Villenbach hart bedrängten, entfloh Cunz, an der Hand seine Gefangene mitschleppend, durch einen unterirdischen Gang. Im Augenblick aber, als er dieselbe durch einen Stich töten wollte, kam Hans von Königseck dazu, erschlug den Wüterich und eroberte sich hiedurch Herz und Hand der Geretteten. Villenbach wurde dem Erdboden gleich gemacht, dem erschlagenen Burkhard aber bei Ustersbach ein Denkmal gesetzt.
Baumann sagt zu diesen Angelegenheiten: In Wirklichkeit [36] fiel Burkhard, der 1408 die Herzoge Ernst und Wilhelm von Bayern befehdete, durch deren Untertanen im ehrlichen Kampfe. Sein Tod erzeugte aber eine größere Fehde; denn nunmehr bekriegten die Schellenberger und ihre Vettern, die Eisenburger, die genannten Herzoge, worüber diese Vettern in bayerische Gefangenschaft fielen. 1409 schloß Heinrich von Schellenberg zu Wagegg mit den Herzögen Frieden. Sie mußten dem erschlagenen Burkhard einen Jahrtag stiften und am Ort seines Todes eine marmorne Gedächtnisplatte errichten. Kr. 1829 weiß noch, daß Heinrich und Burkhard von Eisenburg am 25. Nov. 1408 gegen Urfehde aus der Haft entlassen worden seien.
Was unsre Kenntnis von den Sachen betrifft, halten wir dafür, daß sich hier zwei ursächlich nicht im Zusammenhang stehende Begebenheiten zu einem dramatischen Schlußakt verwoben oder verwoben wurden:
Die Villenbach (Füllenbach, Fullenbach) standen seit langem mit den Augsburgern auf gespanntem Fuße. Schon 1351 fielen sie in Augsburger Gebiet ein und zerstörten 1357 die Stephinger Vorstadt. (v. St. A. 104 und 106). 1361 wurden die Augsburger Bürger gewarnt, mit denen von Villenbach Gemeinschaft zu machen: 1364 wurden sogar zwei Vorstädte niedergerissen um jenen keinen Unterschlupf und Rückhalt zu gewähren. 1397 wurde ein Stadtbaumeister Albrecht von Vüllenbach (a. a. O. 136) wegen eigenmächtigen Vorgehens vom Magistrat abgesetzt. – Die Herzöge von Bayern hiegegen waren weder den Augsburgern noch den Eisenburgern grün, worüber im 2. Teil noch manches zu sagen sein wird. Sie dürften jedenfalls den liebestollen Cunz von Villenbach als Werkzeug benützt haben, als welches er in seiner zurückgesetzten Leidenschaft nur zu gefügig war, um beiden Teilen Schaden anzutun. Die Gefangensetzung der Eisenburger war nur ein Vorgeplänkel für später (s. 1477).
Die Lehensabhängigkeit der Eisenburger von Kempten weist sich wieder 1414, als Fürstabt Friedrich v. K. im November d. J. mit großem Gefolge zur Eröffnung des Konzils nach Konstanz reist. Denn in diesem Gefolge treffen wir unter anderem Herzog Ulrich von Teck, Marschall Haupt von Pappenheim, Rudolf von Hohentann, Konrad und Gebhard von Schellenberg, Konrad von Weiler, Peter von Hoheneck auch unsern Heinrich wieder. (G. K. I.), der um diese Zeit Vormunder der von Ulrich von Rothenstein hinterlassenen Söhne Thomas und Ludwig war und im gleichen Jahre mit Haupt und Korona von Pappenheim betreffs Teilung des Rothensteinschen Erbes eine Uebereinkunft abgeschlossen hatte (G. K. I. 239). 1415 endlich tritt Heinrich V. als einer der Schiedrichter auf, [37] die Herzog Ludwig von Bayern (!) ernannt hatte, nämlich Heinrich, Vogt von Luipolz als Obmann, Konrad von Heimenhofen, Konrad Laufner, Bürger zu Kempten, Hainz Pfanner, Bürger zu Lindau. Es hatte nämlich der Fürstabt von Kempten die freien Zinsleute des Stifts zu Leibeigenen herabzudrücken versucht, worüber sich diese zusammentaten und den Grafen Wilhelm von Montfort zu ihrem Schirmherrn erkoren. Das darüber berufene Schiedsgericht entschied, daß Graf Wilhelm die Freizinser nicht schirmen dürfe.
So sehen wir unsern Heinrich als vielleicht nicht immer unparteiischen Freund der Kirche. In so sonderbarerem Lichte erscheint er in folgendem Begebnis: „Die häuslichen Geschäfte und neue unruhige Verhältnisse mit dem benachbarten Adel, welcher dem guten Abte (gemeint ist Eggo von Ottobeuren, J. II. 1415) seiner rechtlichen Standhaftigkeit wegen stets auffällig war, forderten allerdings dessen Gegenwart (nämlich in Ottobeuren und zur Zeit des Konzils). Hierunter zeichnete sich besonders Heinrich von Isenburg oder dem sog. Eisenburg aus. Der Herr Fürstbischof von Augsburg und das Domkapitel bestimmten für den Herrn Grafen Friedrich von Ellerbach ein jährliches Leibgeding von 140 fl samt einer ziemlichen Quantität Weins, welches das Stift hätte jährlich abliefern sollen und wofür Heinrich von Eisenburg einen Gewährsmann machte. Abt Eggo hielt sich fest an den jüngst abgeschlossenen Vergleich (nach G. A. II. 388 weigerte sich der Abt, dem Ellerbach 100 fl Leibgeding zu geben), die jährlich bestimmte Ablösung der Vogteirenten betr., wovon der auf die Gewalt und nicht auf das Recht einstudierte Ritter nichts wissen wollte: Heinrich ging sogar mit offenbarer Gewalt vor und ließ von den Klosterherden einige Stück hinwegtreiben, die er als Unterpfand in seine Verwahrung nahm. Nun entstand ein förmlicher Rechtsstreit, welcher zu Memmingen bei dem Stadtgericht anhängig gemacht, von dem Vater des hiesigen Abts, Egg Schwab, als ottenbeurischen Anwalt standhaft verteidigt und durch zwei Urteilssprüche dahin entschieden wurde, daß man alle Forderungen des gehässigen Ritters von Ellerbach als unerheblich und rechtswidrig erklärte. Der erste Urteilsspruch ist gegeben am Mittwoch vor St. Simon und Judas, der zweite am Sonntag v. St. Elsbether-Tag im Jahre 1415. Indes zog sich Abt Eggo durch die pflichtgemäße Verteidigung der feindlich angefallenen Stiftsrechte den Haß und die Erbitterung des umliegenden Adels immer heftiger und in einem solchen Grade über den Hals, daß einige von diesen Stande und unter denselben benamentlich die Edlen von Aichelberg, welche ihren Sitz zu Schönegg, und die Edlen von Hohenthann, [38] welche den ihrigen auf dem jetzt zerfallenen Schlosse unter Kimrathshofen hatten, den grausamen Entschluß faßten, den guten und um sein Stift verdientesten Abt durch einen niederträchtigen Meuchelmord auf die Seite räumen und ermorden zu lassen, welches sie auch ausführten.
Hiezu gebrauchten sie die eigenen Diener des Abts, die sie mit Bestechungen und Verheißungen an ihrem Herrn treulos machten und für ihre Absicht gewannen. Zwar schien Abt Eggo von einem jählingen Anfalle schon etwas zur rechten Zeit geahnt zu haben, indem er sich zur Tageszeit in einer Ecke eines festen Turmes verbarg, wovon man durch eine Oeffnung in die angebaute Stiftskirche hinuntersah … In der Nacht des 18. Tages des Augustmonats 1416 überfielen die aus der Dienerschaft besoldeten Meuchelmörder ihren Herrn im Bette, erwürgten denselben und warfen, um ihrer schwarzen Tat den Anstrich eines verübten Selbstmordes zu geben, den entseelten Leichnam durch die Oeffnung des obgemelten Turmes auf das Kirchenpflaster hinunter … Einige Mörder mußten die verruchte Tat unter der Hand des Nachrichters büßen; die andern machten sich unsichtbar … Dagegen blieben die Anstifter völlig straffrei …“ Baumann (II. 39) nennt diese Begebenheit eine der schändlichsten Taten, welche die Geschichte des Allgäus beflecken, und mit Recht! Aus der ersten Hälfte bis zum Rechtsstreit möchte man nun wohl herauslesen, daß eigentlich Heinrich von Eisenburg der Haupträdelsführer sei. Sonderbarer und bezeichnender Weise wird er aber nach der gerichtlichen Behandlung weder hier noch G. K. I. 234 genannt. Er hat sich jedenfalls mit dieser abgefunden. Und „eine der schändlichsten Taten des Allgäus“ dürfen wir, ohne eine besondere Lanze für den Eisenburger zu brechen, getrost von deren Namen abwälzen. Auch die Teilnahme an allen Angelegenheiten der Kirche und für diese ist dessen Beweis genug.
Mit dem Spital war Heinrich 1415 in eine „Irrung“ geraten. Wir hörten schon früher (1340), daß das Unterhospital alle Güter zu Unterholzgünz bis auf einen „Acker“ aufgekauft hatte. Heinrich hat sich angemaßt, die Rechte seiner Ahnen dortselbst trotzdem noch weiter auszuüben, und es wird als erforderlich erachtet, durch ein Schiedsgericht die Unhaltbarkeit dieser Ansicht feststellen zu lassen. Am hl. Kreuztag 1415 (15. IX.) entscheiden Ritter Berchthold von Stein zu Ronsberg als „gemeiner Mann“, dann Ritter Diepold von Aichelberg und Volck Honold von Kaufbeuren sich dahin, daß das Unterhospital bei dem Gericht zu Unterholzgünz billig bleiben soll, und genannter Heinrich von Eisenburg des Spitals Leuten daselbst nicht zu gebieten
[T3][39] habe ihm zu dienen, mit Ausnahme des Mairhofs daselbst, dessen Mair im Namen des Ritters von Eisenburg den Hirtenstab zu verleihen habe und wofür der Hirt dem Mair ein „Wagesen“ (= Pflugschar) und dem von Eisenburg 100 Eier zu geben habe. (Sta 380. I. Sti. 61.9, f. 41. 7.)
Im Frühjahr 1417 ist Heinrich einer der Schiedsmänner, welche die Stadt Kempten mit Ritter Eglin von Schellenberg aussöhnten, und 1419, Sonntag vor St. Thomas, hören wir zum letzten Male von ihm, da er für Jakob Porter um ein Lehengut zu Hohenreute einen Lehensbrief ausstellt (G. K. I. 247; Sta Repertorium 32). Bevor wir aber zu seinen Nachfolgern übergehen, sind noch einige Verkäufe nachzutragen: Den im Jahre 1399 begonnenen Abbröckelungen folgte 1408 an St. Valentin diejenige des Satzes und Erbrechtes der Mahlmühle zu Amendingen an der Ach und der zwei Schleifmühlen daselbst mit Zugehör um 100 Pfund Heller und einer jährlichen Mühlgült von 9 Pfund Haber, 3 Malter Korn, 3 Malter Roggen, 2 Viertel Mehl zu Mus, 100 Eiern und 6 Hühnern an „Utzen, den Mueller zu Sunthain“ (Sti 48. I.). – Am Freitag vor Gallus 1415 entschwindet der Mairhof zu Boos um 740 fl dem Besitze der Isenburger und kommt in die Hände der Sytzen Jäger, B. z. M. Auch der „Zehend“ dortselbst geht mit, gültend 40 Malter Korn, 20 Malter Haber und 6 Hühner, dann auch die Sölden zu Boos. Gewähren sind Veit von Rechberg zu Hohenrechberg, Ritter, und Johann Stüdlin, B. z. M. Wieder 1407 verkauft Ritter Hans (irrtümlich statt Heinz) ein Drittel des Laienzehnten zu Berg an das Unterhospital, ebenso ein Gütlein dortselbst, gesamt 490 fl. (Sti. f. 8. 270; G. M. 573; U112; Sti 32. 1.)
Hiemit kommen wir zu den letzten Vertretern des Geschlechtes der Isenburg, von denen die Quellen zu melden wissen. Ein ungleiches Brüderpaar:
Obwohl letzterer zuerst genannt wird bezw. handelnd auftritt, erkennen wir doch Heinrich als den älteren; denn er ist Inhaber des Erbes der Väter, deren Reihe er auch beschließt. Ein Teil des gesamten Besitzes ist auf Veit übergegangen:
Im Jahre 1552 führte der mehrberührte Salzzoll zu Memmingen zwischen der Stadt und Hans Christoph Vehlin von Frickenhausen zu Illertissen und Neuburg a. K. zu Irrungen. Auf letzteren ist das österreichische Afterlehen gekommen – auf welche Weise, ist nicht erfindlich. Zur Beilegung dieser Irrung wird nun nach Sta 273. 3. eine Urkunde von 1424 ausgestellt von Veit zu Eisenburg, ausgegraben, laut welcher dieser jenen [40] Zoll an die Stadt verkauft hat gegen einen jährlichen Lehensschilling von einem Goldgulden. Bürgermeister und Rath der Stadt vermeinen also auch nicht mehr an den Afterlehensträger schuldig zu sein. Es kommt schließlich ein Vergleich zustande zwischen dem Fürstabt Wolfgang zu Kempten als kaiserlichen Rat und Statthalter der oberösterreichischen Lande und Hans Christoph Vehlin auf der einen, Magistrat auf der andern Seite, wonach in Zukunft bei jedem Absterben des Lehensherrn wie des Lehensträgers die Stadt für den benannten Salzzoll einen ganzen Gulden Lehenpfennig zu bezahlen habe, welcher 12 ungarische Gulden oder Dukaten und nicht darunter wiegen und auf der einen Seite des regierenden Herrn von Oesterreich Bildnis, Wappen und Namen, auf der andern der Stadt Wapppen und darauf die Überschrift: Munus Reipublicae Memmingensis (Gabe der Republik Memmingen) haben solle. — So erfahren wir erstmals von Veit — als Verkäufer des österreichischen Dankes von 1340, und so treten auch die Vehlin (Vöhlin) als Afterlehensträger innerhalb des Herrschaftsgebietes erstmals auf, denen wir später noch oft begegnen werden.
Das Brüderpaar selbst, das 1427 in von Hormayr erstmals zusammen genannt wird, macht durch das Erbe
einen prächtigen Erwerb. Dieselbe hatten die Schellenberg innegehabt, nachdem die Marschälle von Wageck, die sich gleichzeitig mit den Isenburgern aus dem Dienstmannstande selbständig gemacht hatten, um 1374 ausgestorben waren. Heinrich von Schellenberg und Lautrach brachte im genannten Jahre um 3200 Pfund Heller diese Herrschaft als Kemptensches Lehen an sich. Zur selben gehörten: Der Mairhof und 3 Huben, die Holzmark zum Buch und die Burg zu Wageck mit den von ihr abhängigen Leuten, die Gerichte zu Haldenwang und Berwang, die Weiler und Einöden vor dem Buch, Rasperg, Nebels, Leutisried, [41] Greiners, Oberwengen, Angerhof, Herbrechts, Blumenried, Engelwarz, Farhangs, Geiselmair, Luiprazried, Seifriedsberg, Weiler oder Fleschhutzen, Stoßberg mit der Mahl- und Sägmühle, Gerold, Metzlins, Berenbach, die Vögelismühle, Mergollin, der Mairhof, die obere Mühle, 5 Güter und der Weiher samt Zinsen zu Haldenwang, der Mairhof, die Mühle, 1 Hof und 10 Huben zu Berwang samt der Weiherstatt unter der Burg zu Wageck und zu Knollen (G. K. I. 174). – Der Erwerb dieses schönen Besitztums geschieht durch Verehelichung beider Brüder mit Schellenbergischen Erbtöchtern. Von Veit steht dies unzweifelhaft fest (s. auch Bc. III. 169 und IV. 67, woselbst seine Gemahlin eine Elisabeth von Schellenberg ist). Von Heinrich aber müssen wir es annehmen, (s. auch G. A. II. 147), obwohl eigentlich nirgends hievon die Rede ist; er wird mit Veit 1434 förmlich durch das Stift Kempten belehnt und beide handeln öfter dortselbst selbständig. Seine unbekannte Gemahlin ist jedenfalls früh gestorben, weswegen wir nur von einer Dorothea von Freyburg hören. Schon 1429 zeigt sich Veit als Herr auf Wageck, indem er die Luibas an die Mühle zu Stüdlings zu leiten erlaubt (G. K. I. 296). 1439 verleiht er den Mairhof zu Oberwengen und den Angerhof daselbst gegen Ehrschatz und Hubgeld, wie auch Heinrich den Mairhof zu Berwang. Nach 1440 wird Veit ausdrücklich als Ritter zu Wageck bezeichnet, da er an das „heilig Heiltum von St. Martinskirchen“ um 120 fl einen halben Hof und ein Gut zu Steinheim veräußert (Sta. R. 402). Denn er hat seinen Eisenburgischen Gütern nicht entsagt.
Deshalb präsentiert er als Patronatsherr von Steinheim 1437, als sein Onkel Burkhard auf die Pfarrei Steinhelm freiwillig resigniert, dem Bischof Petrus von Augsburg auf die erledigte Stelle an St. Michelstag d. J. den Priester Konrad Brack von Kempten, welcher vom Bischof auch angenommen wird und dann 40 Jahre die Pfarrei segensvoll versieht (die „Mesnersölde“, welche heute noch einen Haupteinkommensbestandteil des dortigen Mesnerdienstes ausmacht, stammt von einem Anwesen, das am 19. V. 1475 von Pfarrer Brack der St. Martinskirche dortselbst zu diesem Zwecke geschenkt wurde; St. 61). – 1438 verkaufte Veit auch um 600 Pfund Heller dem Memminger Bürger Hansen Schormeier 30 Pfd. Heller jährl. Vollzins aus dem Kirchensatz der Lehenschaft der Kirche zu Steinheim, während ihm 1435 die Stadt behufs Ergänzung eines Aufgebotes von Mannschaften zu Pferd mehrere Pferde „entlehnt“, welche folgendermaßen taxiert wurden: „Veits schwarz laufend Pferd wurde gestimiert um 70 fl, der Braun [42] mit der Blasse um 40 römische Gulden, der größere Schwarze um 28 fl, der kleinere Schwarze um 15 fl“ usw. (Sti. 67. 4; U. 96). Es war also unserm Veit schon nichts mehr zum Verkaufen zu heilig, was er „ererbt von seinen Vätern“ hatte. Denn ihn drückten die Schulden baß. Nach U. 110 stand er (Groß sagt zu früh „die Isenburger“) mit 7350 Pfund Heller in den Büchern der Egloffer, Schermar, Reiser, Zwicker, Ammon, Rorer, Stüdlin, Zangenried, Schütz, Hueter und anderer reicher Memminger Geschlechter (s. sein Schuldenverzeichnis in Sta 266. 2). So wurde ihm denn der Boden zu Wageck zu heiß und wir finden ihn 1442 plötzlich als
Einen Schlüssel, wieso er auf einmal dort auftauchen konnte, haben wir vielleicht in G. G. 206: 1410 kam die Herrschaft Ittelsburg durch Kauf von Ottobeuren an Hug und Gerwig von Rotenstein. Diese aber verkauften das Dorf Ittelsburg ohne die Burg an den Memminger Bürger Leutkircher. Von diesem kam es an dessen Mitbürger Diepold Zwicker. Der Sohn desselben, Hans, erbaute sodann auf dem sog. Heidelsberg, später Hahnentanz genannt, eine neue Feste, Neu-Ittelsburg. Da nun die Rotensteiner mit den Isenburg verschwägert waren, kann man annehmen, daß sie dem Veit aus der Not halfen und Alt-Ittelsburg (nicht zu verwechseln mit dem „Falken“ und der neuen Burg) zum Wohnsitz überließen. – Hier hat er sich nun eine schlimme Suppe eingebrockt. Es kam zur Fehde mit dem Ritter Hans von Stadion zu Ulm, eigentlich mit Ulm selbst. Die Ursache dieses Fehdezuges war nicht zu ergründen. Das Archiv Ulm, das vielleicht den Schlüssel hätte, ließ eine zweimalige Anfrage unbeantwortet. Jedenfalls bestand sie in Räubereien seines Sohnes Heinrich dem Jüngern (s. u.) „Anno 1442 war Herr Veytt von Eyssenburg Ritter auff Ittelsspurg. Leyt ob Memmingen und Krieger darauf Herr Hansen von Stadion, Ritter, der zog mit 1000 Man zuo Ros vnd Fuoss fuer Ittelspurg und Lagend davuor fier tag vnd fier naecht vnd Her Veytt ginge Bey der nacht davuon vnd die Im schlos gaben Sie selbsten auf gnad vnd ward auff Jeden thail einer erschossen, also war das schlos oder haus verbrent“ (H. Chr. 288). Das brach ihm das Genick. Er wurde vergantet. Am Pfingstabend 1443 (8. VI.) setzt Anthoni Ammann, Stadtammann, und das Stadtgericht zu Memmingen seinen Bruder Heinrich auf die Aussage des Gantmeisters hin, daß demselben die Leute und Güter und alle Zugehörungen, welche sein Bruder Veit von Eisenburg an dem Dorfe zu Steinheim und der Fähre zu Egelsee hatte, um 7000 fl [43] nach Gant- und Stadtrecht untergegangen wären, in nützlichen Gewähr und ruhigen Besitz der genannten Güter. „In nützlichen Gewähr“ heißt: bei Vergantungen wurde, wenn das anerkannte Gericht die Forderungen als richtig beurteilte, dem Kläger, als welchen wir hier Heinrich betrachten müssen, da er jedenfalls um 7000 fl seinen Bruder ausgelöst hat, am ersten Gerichtstag die „Anleite“ auf die Güter gegeben; am zweiten Gerichtstag setzte man ihn „in nützlichen gewer“, am dritten endlich konnte er mit denselben schalten und walten, wie er wollte. Jede Frist war von der andern sechs Wochen und drei Tage zeitlich entfernt (Sti 66. 2., f. 47. 1).
Von Veit hören wir nichts mehr. Wenn um 1439 ein Herr Veit von Eisenburg als Landrichter im Markte Schwaben einem Steffan Ammann Platz macht (v. Fr. III. 212) so kann dies unmöglich unser Veit sein; denn einesteils war er um diese Zeit noch vollbeschäftigt in Wageck, und zum andern taugte er wohl zu allem andern eher als zu einem Landrichter, selbst wenn wir dies mit Groß als „Pfleger in herzoglich bayerischen Diensten“ übersetzen. Uebrigens nahmen 1439 die Eisenburger bei der Vermahlung des Pfalzgrafen am Rhein und Herzogs von Bayern Ludovici am 27. Turnier in Landshut teil (Cru. deutsche Ausgabe II. 47, lat. S. 27). Dieses kostspielige Vergnügen müssen wir jedenfalls als hohe Politik betrachten, welche die Eisenburger trieben, um in ihren vermögens-mißlichen Umständen wenigstens von dieser Seite her unbehelligt zu bleiben. Denn das Haus Eisenburg stand auf wankem Grund. Von
der bisher wenig von sich sprechen machte (er tritt einigemale als Gewährsmann auf, so auch in Ottobeuren, als der haushälterische Abt Johann V. von Ritter Hans vom Stein zu Ronsberg am Donnerstag vor St. Katharina 1437 das Vogtrecht der Kirche zu Engetried nebst zwei großen Höfen und einem kleinen Gut daselbst erkauft; J. II. 632), hören wir erst 1443 wieder. Großer Notdurft halber veräußert er an Martin Engelschalk, Bürger zu Augsburg, und Elisabeth Rigler, seiner Ehewirtin, um 8800 Goldgulden die Herrschaft Wageck. Gewähren dieses Kaufes waren Ritter Bero von Rechberg-Hohenrechberg, Peter von Freyberg, Veit von Eisenburg, des Verkäufers Bruder (wonach dieser Verkauf vor dessen Vergantung stattgefunden haben muß), Friedrich von Freiburg, des Verkäufers Schwäher, Rudolf von Hoheneck und Heinrich der Jüngere von Eisenburg, beide dessen Vetter (G. A. II. 143 hat irrig [44] das Jahr 1444; Kr. 1815. 766; G. R. I. 297; G. J. 458). 1444, Freitag nach Matthias (28. II.) folgt dieser Abschüttelung des kostbarsten Steines im Kranze der Eisenburgerischen Besitzungen der Verkauf von Unterholzgünz durch Heinrich den Aelteren, wie Heinrich zur Unterscheidung von seines Bruders Sohn nunmehr immer genannt wird. Es ist dies nicht das ganze Dorf Unterholzgünz, das ja längst dem Spital zugehörte, sondern der Mairhof mit dem Wagesen (Baumann sagt „Wagensee“) und dem Hirtenstab und dem Bauholz (Sti 61.2). In allen gedruckten Hilfsmittel (G. A. II. 126 usw.) wird als Verkäufer „Konrad von Eisenburg“ geschrieben. Es existiert aber um diese Zeit in keiner Urkunde ein solcher. Und wenn in einer Abschrift mal ein Kunz oder Hans den Schauplatz betritt, so ist das auf einem offenkundigen Lesefehler beruhend zu erklären. Der Verkauf erfolgt um 244 fl ausdrücklich durch „Ich, Hainrich von Yssenburg der Elter zu Yssenburg gesessen“ an die armen Spitalbedürftigen, vertreten durch Hans Scherrich und Benz Hut, Pfleger, und Hans Mühling, Hofmeister. Zeugen sind der Königsegger, Heinrichs Schwager, Heinrich der Jüngere, Hans von Heimenhofen zu Hohentann, Jörg Mangolt. – Am hl. Kreuztag des gleichen jahres 1444 wird auch das Vogtrecht aus zwei Gütlein des Unterhospitals zu Unterholzgünz um 20 fl, und bald darauf Oberholzgünz oder Oberhofen mit Burgstall und Graben, mit Gerichten, Ehehaften, Zwingen, Bännen, Gültern, Diensten, Rechten usw. um 1046 fl rheinisch an Meister Mathis und Konvent veräußert. 1445 geht der Leinzehnt zu Boos und ein Hof daselbst an den Spitalmeister Konrad Stetter über, am Mittwoch vor Katharinen 1446 um 130 fl die Laizehnten und Ackermuten (Gülten in Haber) von den Aeckern unterhalb der Stadt zwischen Heubach und Vogenmahd im „Grut“ (?) desgleichen an Hans Scherich und Mühling. Endlich trifft das gleiche Schicksal das ganze Dorf „Stainhain“ 1448. Es fällt um 6700 fl mit allen Zugehörungen, auch Tafernen, Schmiedweid, Kirchensatz, „Widmen“, „Vischenzen“ und Hölzern an die Spitalbedürftigen. (Sti. 61. 6; f. 8. 165; U 86; Sti 42. 6; Ra 393; G. J. 458; G. A. II. 126; GM. 574; Sti 66. 2; f. 47. 41.) Nachdem der Verkauf am Samstag vor Gregori (4. Mai) geschehen war, übergibt Heinrich an Gregori selbst den Käufern noch einen Spruchbrief von 1426 in Abschrift, betr. die Markungen, auch Trieb und Tratt zwischen Steinheim und Heimertingen und vespricht die darin enthaltene „Richtung“ vertreten zu wollen.
Damit hat sich nun Heinrich VI. abgeschüttelt und kann daran denken, nach einem Altenteil Umschau zu halten. Denn [45] der Verkauf des väterlichen Stammsitzes lag nur noch in der Luft. Seine Wahl fiel auf Egelsee, das ihm noch und jedenfalls zu diesem ausschließlichen Zwecke verblieben war. Kaiser Friedrich genehmigte ihm am Freitag vor Pfingsten 1447 (26. V.), geben zu „Graetz an der Maure“, am Fergstelg genannt Egelsee zwischen „Buchshain und Haimertingen“ auf seinem eigenen Grund und Boden an seinen Wasserflüssen eine Mühle zu bauen und es soll dieselbe des Reichs Lehen sein (Sta 73. 1.). Hier ergab sich denn eine Schwierigkeit wegen des Fischens in der Iller, und zwar mit den Buxheimer Karthäusern. Am Montag „nach unser lieben Frauen Tag, als sie in die Himmel empfangen ward“ (11. VIII. 1450) vermittelt Ritter Ludwig von Rotenstein und Brun Stüdlin, B.z.M., zwischen beiden strittigen Parteien, wovon Heinrich noch ausdrücklich als der fromme und feste Heinrich von Isenburg zu Isenburg kenntlich gemacht wird, also: Es solle, so lange die Fähre im Besitze Heinrichs und seiner Söhne Veit, Brun, Hainrich und Buppelin, die er jetzt hat und die er noch bekommen mag, bleibt, und nicht länger, der Ferge an der Fähre, wo sie sich eben befindet, und bei den Schiffen und nirgends anderswo, mit Netz und Angel zu seinem Hausbedarfe, nicht zum Verkaufe, fischen und wohl auch seiner Herrschaft (d. i. den Isenburg) etliche Fische verehren. Die etlichen Rüben, welche die Fergen hiefür bisher den Karthäusern in Buxheim, denen das Fischen in der Iller gehört, gegeben haben, brauchen sie nicht mehr zu geben, dagegen brauchen auch die Mönche von Buxheim, wenn sie von den Fergen zu Egelsee übergefahren werden, den letzteren nichts mehr zu geben (A. B. Lade 25).
Noch einige Kleinigkeiten sind nachzutragen: 1445 belehnte Heinrich der Aeltere den Hans Scherrich, Pfleger, mit Gut und Weiher Vilibach, auch zwei Jauchert Aecker bei Amendingen im untern Oesch, und 1446 den Hans Frey von Steinheim mit einem Haus daselbst mit Baumgarten, Krautgarten, zwei Riedmähdern an der Iller und am Aspach und der Fischgrub beim „Könner“ gelegen als Erblehen (Sti 76. 11 und 69. 1). 1452 nehmen Jörg Scherlein und seine Hausfrau „auf ihr Lebtag“ von Heinrich das Gütlein zu Schwaighausen, darauf sie jetzt sitzen, in Bestand (Sti 51. 4).
Um diese Zeit tritt auch ein Johannes de Isenburg, miles, im Nekrolog des Klosters Ottobeuren neben Hainricus auf unter den Einträgen bis zu Ende des 15. Jahrhunderts. Es ist unter allen Umständen derselbe, der 1444 als Hannß Isenburger als Kloster-Rothischer Amman (H. R. 1. 125) aufgezählt ist und nach der gleichen Quelle (II. 33) 1451 an Stelle des Priors eine Amtshandlung leitet. Bei Bc. (s. Stammtafel) wäre er ein [46] Sohn Heinrichs VI. (V.), was schon der Zeit nach unmöglich ist. Als Bruder des sechsten Heinrich hat er den ehrlichen Erwerb dem Strauchrittertum vorgezogen und ist einer von den Brüdern der Margarethe von Isenburg, welche 1459 verhindern wollen, daß sie, deren erster Gemahl der schon öfter als Schwager Heinrichs genannte Ulrich von Königseck war, nunmehr, nach dessen Tod, den Zwicker heirate. Erhart berichtet darüber (H. Chr. anno 1459, s. auch G. M. 26, Bc. Rh. 294): „In der Zeytt nam Jörg Zwickher die von Yssenburg, hate vor Ulrichen von Kuenssegg gehabtt und ier Schwester nam Heinrichen vom Heimhoffen wider Ierer Brieder willen.“
Inzwischen spielt nun ein
eine gewisse Rolle, die es fertig brachte, daß eine der stolzesten Burgen Südschwabens in den Ruf einer Raubritterburg kam. Dabei ist dieser Heinrich als Sohn des abenteuernden Veit derart genau bezeichnet, daß es unverständlich ist, wie ihn Baumann und Groß mit dem letzten Heinrich verwechseln konnten. Ersterer führt ihn 1441 folgendermaßen ein (G. A. II. 513): Der letzte dieses Stammes war wieder ein Heinrich. Derselbe machte sich von 1441—1452 als grimmiger Feind der Städte gefürchtet und nahm während dieser Zeit insbesondere an allen Fehden des Städtefeindes Hans von Rechberg regen Anteil. Hiebei geriet er 1452 in die Gefangenschaft des Grafen Heinrich von Fürstenberg, weil er sich erdreistet hatte, von dessen Stadt Gesingen aus, obwohl der Graf mit den Städten guten Frieden hielt, auf Rottweiler Bürger zu streifen; er kam jedoch infolge der Fürbitte des Markgrafen von Baden ungestraft davon. Die Folgen dieses Lebens zeigten sich bald; schon 1448 mußte Heinrich von Eisenburg sein Dorf Steinheim mit dem übrigen Besitz verkaufen und zwar wie aus Ironie des Schicksals an das städtische Unterhospital in Memmingen und an den Memminger Bürger Jos Sättelin. Später hat er sich mit den Städten ausgesöhnt. 1460 hat er sogar zwischen Memmingen und dem Grafen von Württemberg vermittelt. Noch 1467 ist er am Leben …
Heinrich den Räuber müssen wir wohl auseinanderhalten mit seinem Onkel Heinrich VI., dem Verkäufer und Vermittler, der er zeitlebens war, ersteres unfreiwillig, letzteres als stets sich offenbarendes Anteil seiner ganzen Natur.
Von Heinrich dem Räuber ist noch weiteres zu berichten: Am 18. X. 1451 (einen Tag vorher hatte es sein Gesinnungsgenosse Hans von Rechberg getan) schickte er der Stadt Ulm und die mit ihr verbündet waren, einen Fehdebrief, weil vor [47] Zeiten die Städte dem Veit von Isenburg das Schloß Eisenburg abgewonnen hätten (Zt.). Groß meint zu dieser Angelegenheit, daß unser wohlbekannter Veit damals in Abwesenheit seines Bruders (unsers sechsten Heinrich) die Eisenburg in Gewahrsam gehabt zu haben scheint. Da stimmt aber auch gar nichts dazu. Von dieser Abgewinnung der Isenburg wäre doch sicherlich, als einem wichtigen Ereignis, in den Memminger Chroniken etwas aufgezeichnet worden. Wenn wir uns aber erinnern, wie Heinrichs Vater Veit von den Ulmern in Ittelsburg so hart mitgenommen wurde, wie von dort an seine Vergantung einsetzte, wie von da an Baumann auch seine (des Heinrichs) Räubereien datiert, so wird uns klar werden, daß statt Isenburg Ittelsburg zu setzen ist. Nur so wird uns der Fehdebrief verständlich. Heinrich der Junge eröffnete die Feindseligkeiten damit, daß er den Rudolf Mundprat von Ravensburg und den Jörg Ehinger von Ulm aufgriff und auf Ramstein gefangen setzte. Ulm beklagte sich in einer Beschwerdeschrift an den Isenburg bitter darüber, daß die Sache mit Veit von Isenburg längst abgetan sei (also!) und verlangte die unentgeltliche Freigabe der Gefangenen. Dazu verstand sich aber Isenburg keineswegs; vielmehr mußten die Gefangenen nach einem durch Hans von Klingenberg und Hans von Stein im Februar 1452 vermittelten Abkommen an Isenburg und Rechberg 3500 fl und nach fernerer Urkunde dem Rechberg noch wettere 700 fl Lösegeld zahlen.
Einmal im Fahrwasser des edlen Strauchrittertums brachten es Hans von Rechberg, Heinrich von Eisenburg und Hans von Geroldseck und der übrige Anhang verarmter Edelleute bald dahin, daß kein Warenzug von Memmingen, Ulm, Biberach, Wangen, Leutkirch, Ravensburg, Lindau, Kempten mehr sicher war überfallen und beraubt zu werden, daß keine Besitzung dieser Städte vor Verheerung geschützt war. Sie befuhren sogar auf Kähnen den Bodensee kreuz und quer und verbanden Land- und Seeräuberei aufs vollkommenste und abwechslungsreich (G. B. 70). – Den Städten blieb nichts anderes übrig, als sich ebenfalls gegen diese ritterlichen Horden zu verbünden. Sie zogen, 2500 Mann stark, gegen den Rechberger und seinen Anhang im Sommer 1452 nach dem Schwarzwald, um den Hauptschlupfwinkel des Rechbergers, die Feste Ramstein bei Schramberg, zu brechen (G. A. II. 50). Nach v. St. A. 175 beteiligte sich hiebei auch Augsburg. Die Belagerung dauerte vier Tage, Ramstein fiel am 23. VII. 1452. Am 8. XII. fiel auch die Ruggburg am Bodensee, deren Belagerung die Memminger Patrizier Ortlieb Seng und Otto Wespach geleitet hatten und [48] wobei auch die berühmte „große Büchse“ von Memmingen mitgewirkt hatte. Aber die Fehde selbst zog sich bis 1458 hin, indes Hans von Rechberg mit seinen Abenteurern, den gefürchteten „Böcken“, von den uneinnehmbaren Bergfesten des Hegaus aus, welche ihm deren Herren bereitwillig öffneten, immer wieder räuberisch in die Gebiete der Städte einfiel und deren Mannschaften seiner nicht habhaft werden konnten. Schließlich mußten sich die Städte bequemen, den Rechberger mit 3500 fl für die Zerstörung seiner Burgen zu entschädigen. Auch dem Grafen von Werdenberg als Mitbesitzer der Ruggburg mußten sie nach langem Rechtsstreit noch 1476 diese Burg um 6200 fl abkaufen. – Wir erleben hier wieder das damals gang und gäbe köstliche Schauspiel, daß die Züchtiger adeliger Rechtsverletzer für dieses noch gehörig gerupft werden. Nach G. M. 574 hilft unser guter sechster Heinrich von Isenburg vermitteln, daß der erlauchte Räuberhauptmann Hans von Rechberg anstatt der vorgemeldeten 3500 fl sich mit 1000 begnügt und die Feindseligkeiten wenigstens in unsrer Gegend und deren Hinterland einstellt. Am St. Martinstag 1464 trifft den „Helden“ nach H. Chr. das wohlverdiente Schicksal: Er wird von einem Bauern erschossen, während er nach G. A. II. 60 in der Fehde des Georgenschilds durch einen Pfeilschuß fällt, welche zwei Lesarten sich schließlich wohl vereinen lassen. – Leider sind wir über das Schicksal seines Räubergenossen vom Eisenburger Stamm völlig unaufgeklärt, womit wir auch dies mißratene Reis verlassen wollen, um uns nach dieser Abirrung vom geraden Weg der Eisenburg und ihren letzten Tagen unter dem angestammten Hause zuzuwenden.
Hier fällt uns vor allem eine Notiz auf, wonach am Mittwoch nach Margarethen, 15. XII. 1450, Heinrich Wyer, B.z.M., als Trager der Elise Ansängin vor Hans Vehlin, Stadtammann und verbanntem Stadtgericht erscheint und von denselben ein Gut zu Steinheim empfängt, das seinem Tragkind auf der Gant des Heinrich von Isenburg dem Aelteren um 20 fl zugefallen ist. Auch diese Nachricht ist unerklärlich. Fürs erste ist Steinheim seit 1448 in anderen Händen. Dann ist Heinrich selbst überhaupt nie in Gant gekommen, was wir nach den großen Verkäufen, die vorhergehen, wohl erklärlich finden. Diese Nachricht des Sti. 66. 3 kann also bloß besagen, daß dieses Gut aus der von Heinrich eingelösten Gantmasse von 1443 stammt. Der Ausdruck „verbanntes Gericht“ will darlegen, daß vor Beginn der Gerichtsverhandlung jede Störung derselben durch Unbefugte, Unbeteiligte mit schwerer Strafe nach allen vier Himmelsrichtungen bedroht wurde. Das Gericht war nun verbannt.
[49] Und nun folgt der
am Freitag vor Invokavit (21. 2.) 1455 mit Gunsten seiner Hausfrau Dorothea von Freyburg an Jörgen Mair den Aelteren vom Haan, Hansen und Josen Settelin, alle drei Bürger zu Memmingen (Sti. 41. 2). Ueber dieses Ereignis bestehen natürlich mehrere Lesarten, die samt und sonders unrichtig sind, da die mehrfach vorhandenen Abschriften der Verkaufsurkunde hierin völlig übereinstimmen.
So hält der anscheinend letzte der Setteline, der K. K. Oberleutnant v. d. A. und Professor an der Militärschule zu Craiova in Rumänien, gestorben am 29. 8. 1897 auf der Durchreise in Dresden, Ferdinand von Settelin, der in Quelle G manchen Beitrag geliefert, in seiner Genealogie des vielverzweigten Geschlechtes Benz (Bernhard) Settelin als den Käufer. Bavaria II, 2. Abteilung S. 1102 tauft den Jos in Josef um. Nach Scho. 21 und Ka. 345 erkauft Jos alleinig in den Wochen vor Pauli Bekehrung von Heinrich von Eisenburg und seiner Gemahlin Amalie (seiner Mutter!) von Freyburg das Schloß. G. M. 30 und U. 110 lassen es durch Herren Jooß und Hans Settelin von Heinrich von Ysenburg, Herr Hansen (wieder einmal!) etc. Sohn, erstehen. Aehnlich G. K. I. 378. Auch ein Mang anstelle des Mayr tritt auf den Schauplatz.
Die Kaufsumme betrug 6000 fl „gut gerecht Rinisch Guldin, die mich die obgenant Jörg Mair und Hanß und Joß die Sättelin aller allso bar bezahlt hand, mit denen ich minen anligenden schaden fürkommen vnd minen mercklichen nutz und frommen geschaffet han“ (A. T. Copie.)
Das Kaufobjekt selbst wollen wir, da kein älteres Vermögensverzeichnis ausfindig gemacht werden konnte, gleichsam als ältestes Urbarium zu Beginn des nächsten Teiles bringen. Hiegegen erscheint es hier angebracht von den Rechten zu sprechen, die der Herrschaft anhingen und wie sie im Kaufbrief dargestellt sind:
„Vestin, Burg, Burgstal, Berg, Dorff, Wyler“ werden verkauft mit „Herrlichkaiten, Eehäfftinen, Wytine, gülten, fruchten, nutzen, rechten, genießen, Dorffrechten, Gerichten, Zwingen, Bännen, Lehenschaften, Vogtyen, Vogtrechten, Fräflinen, Höfen, Hofrechten, Sölden, Söldrechten, Husern, Hofstetten, Städeln, Schyren, Spycheren, Garten, Auen, Bainden, Brüelen, wisen, Mädern, Aeckern, Velden, Bahnhöltzern, Holtzmarken und anderen höltzern, Gemainden, Wyern, Wyerstaten, wuren, Vischentzen, wassern, Wasserflüssen, Wasserlaitin, Tratt, Pfatt, wonn, [50] waid, Stegen, wegen, wasen, gebomen, Stocken, Zwyen, Gerüt an Grund, an Boden, Ob und undr erde, besüchtz und unbesüchtz, fundens und unfundens, Es sye oder werd an dem Briefe begriffen, benämpt oder nit .... nütz überal ußgenommen, on gefärde“ etc. Es seien dann auch etliche Güter gelegen, die von dem Berg und denen die ihn inne haben, rechte Lehen seien, also daß diese Lehenschaften und Mannschaften von nun an den obgenannten Käufern zugehören sollen, samt Diensten, Steuern, Fastnachthennen, Erbschaften, Erbteilen, Todfällen, Hauptrechten usw.
Schließlich seien alle diese obbeschriebenen Stücke und Güter zehentfrei und niemand habe hier zu gebieten. Ausgenommen sind nur die 3 Höfe zu Amendingen, die vom Gotteshause zu Kempten zu Lehen gehen.
An Diensten zu leisten ist „Yetlicher pur daselben zu dienen Yetlichs Jars insonders Siben tag mit der Mäni, nämblich fünff tag im Summer und zween tag im Winter und darzue auch ain tag meyen (mähen), ußgenommen des spitals hindersäß, der ist nit schuldig ze meyen, und Yetlicher Söldner daselben sol Siben tag dienen, nämblich Vier tag im Summer und dry tag im Winter.“
Gewähren des Kaufs sind „die Edeln, Strengen und Vesten Herren Beren von Rechberg von Hohen Rechberg Hoptman Und Herrn Ludewigen von Rotenstein, Beede Ritter, Ulrichen von Kunßegg und Jörigen von Fryberg Zu der Hohen Fryberg Beede min Lieb Schwäger, und Ihr Erben mit der Beschaidenheit, wie und wenn Ihnen der obgeschrieben Stuck etc. von yeman irrig oder ansprüchig wurden, ..... So sollen und wollen ich und die obgeschriben gewehren unverschaidenlich Inen was Inen daran irrig oder ansprüchig wär ..... gegen meniglichen vertigen versprechen und vertretten …“
Uebrigens liegt vom 20. V. 1455 in A. M. im Original ein Revers vor, daß sich der Ritter von Rotenstein der Gewährschaft löst (s. auch G. K. I. 378). Montag nach Michaeli (3. 10.) 1457 konfirmiert Kaiser Friedrich den Kaufbrief in seinem ganzen Inhalt, auch mit Wildbann und Jagdrecht (Sti. 41. 2).
Damit ist nun ein neues Geschlecht mit andern Sitten und andern Traditionen in Eisenburg eingezogen. Aber wie wir einem lieben Gast, einem guten Freund beim Abschied noch lange nachblicken, bis er dem Gesichte entschwunden ist, so wollen wir auch den letzten Isenburger verfolgen.
Eggmann (G. I. 345) weiß von einer Urkunde von 1468, die mit den Worten beginnt: „Ich, Heinrich von Ysenburg, zu Egelsee gesessen“. Was wir aus den Vorbereitungen dortselbst [51] vermuteten, ist also eingetroffen. Heinrich ist nach Egelsee gezogen, woraus Eggmann die unnötige Schlußfolgerung zieht, daß die Herren von Egelsee, die einige Zeit auftreten, ein Zweig der vorigen Freiherren von Eisenburg gewesen seien (s. Bc. den Artikel „Engelsee“).
Als Vermittler, der Heinrich immer gewesen war, sehen wir ihn auch von der Bühne verschwinden. So anno 1460 (nach G. A. II. 56; St. Scho. 24): Ein Diener des Grafen Ulrich von Württemberg, der Zeller genannt, der sich mit 4 Pferden 6 Tage in Memmingen umhergetrieben, wurde aus irgend einem Grunde der Stadt feind und schatzte 2 Tage lang nach seinem Abzüge die ihm begegnenden Memminger. Als die Städter darob ergrimmt sich anschickten ihn und seine 2 Knechte zu fangen, warf er sich in den festen Kirchhof zu Erolzheim. Da thedigten ihn der von Erolzheim und der von Eisenburg aus dem Kirchhof, daß er und der Knecht (einer war entflohen) sich in der von Memmingen Gefängnis begeben sollten und sicherten sie des Lebens. Trotzdem die Stadt den wahren Sachverhalt darstellte, kam es zur Fehde mit Ulrich und dieser schickte, den Städtern unvermutet, sein Kriegsvolk unter Hans v. Rechberg. Dasselbe kam am 16. 6. früh 8 Uhr vor der Stadt an, trieb 3 oder 4 städtische Viehherden sowie die Rosse und Schafe weg, erstach einen armen Memminger Kärrner und nahm alle Stadtangehörigen gefangen, deren es im Felde habhaft werden konnte. Die Bürger sammelten sich zwar gewaffnet, wagten aber aus Furcht vor einem Ueberfall aus einem Hinterhalt keinen Ausmarsch, sodaß die Württemberger ungehindert Volkratshofen und Steinheim plündern, Amendingen und Pleß brandschatzen konnten. Memmingen mußte schließlich, nachdem es trotz Vermittlung des Konrad v. Stein, Marquard v. Schellenberg, Heinrich v. Eisenburg den schlimmen Hans v. Rechberg zur Herausgabe der Gefangenen und des Viehes nicht bewegen konnte, am 27. 6. zu Merklingen im Friedensvertrage die Urfehde des Zellers herausgeben, die Gefangenen mit 500 fl und 3 Herden mit 1516 fl lösen, Rosse und Schafe aber dahintenlassen.
1462 schlichtet Heinrich im Vereine mit Heinrich Tuntenheimer und Run Stüdlin als Schiedsmännern eine Irrung zwischen Margaretha Kuwenschießin, Priorin des St. Elsbethenklosters in Memmingen und Abt Michael von Ochsenhausen wegen der sogen. Nunnen-Au dieshalb der Iller gen Memmingen zu, sowie der unteren Au jenhalb der Iller und etlichen Grieses an der Iller bei Brunnen (Sti. 74.3).
Nachdem endlich am Montag nach Judika 1469 (20. 3.) Heinrich seinen leibeigenen Märk Glantzmann von Lawbow [52] (Lauben) um 7 fl der Leibeigenschaft entläßt (Sti. 74. 3), ihn ledig erklärt, haben wir das letzte Lebenszeichen von ihm und seinem Hause hinter uns. Nach einer Urkunde (Sta. 273. 2) vom Andreastag-Abend 1470 (29. 11.), wonach Kaspar v. Laubenberg eine Aufforderung an alle die erläßt, welche Lehen seines Schwagers Heinrich v. Eisenburg innehatten, daß sie selbige von ihm zu empfahen haben, da er dieselben käuflich erworben, scheint Heinrich 1470 das Zeitliche gesegnet zu haben.
Groß schließt: „Ihm und seinem Geschlecht ist es ergangen, wie so manchem anderen des Mittelalters, dessen längeres oder kürzeres Hervortreten in Abenteuern, Herren- und Kriegsdienst und Fehden bestanden hat, abwechselnd mit frommen Stiftungen zur Sühne begangener Gewalttätigkeiten. Es ist ausgeklungen, unbeweint und unbesungen; nicht einmal ein Grabdenkmal oder Wappen an einer Kirchhofmauer oder in einem Klosterkreuzgange erinnert mehr an die Namen v. Eisenburg. Das Fragment eines alten Altarbildes auf Holz, mit der Helmzier derer von Eisenburg und Schellenberg unter einem knieenden Ritter mit Frau, vermutlich aus einer der benachbarten Kirchen von Steinheim oder Amendingen stammend, war die letzte Erinnerung. Auch sie ist vor einigen Jahren (d. i. vor 1886!) aus schnöder Gewinnsucht nach auswärts verhandelt worden.“
Da Baumann weiß, daß Heinrich VI. neben seiner Gemahlin Dorothea in der Amendinger Kirche seine letzte Ruhestatt fand, so müssen wir annehmen (da dort tatsächlich keine Spur von den alten Isenburgern zu entdecken ist), daß der das ganze Chor der Kirche zerstörende Turmeinsturz, der später noch zu erwähnen ist, auch mit den Grabdenkmalen unseres Geschlechts aufräumte, und daß, was noch vorhanden blieb, beim Neubau nach berühmten Mustern „innere Verwendung“ fand.
Und Heinrichs Nachkommen? Sie sind derart verschollen, daß ein Promemoria des Stadtarchivs (17. 17.) schreiben konnte, Heinrich habe mangels ehelicher Deszendenz den Sitz seiner Väter veräußert. So sagt auch Sta. 14. 6. Johann Klemens v. Zoller in seiner geschichtlichen Darlegung der Verhältnisse der Herrschaft Eisenburg gegenüber den Uebergriffen der Landvogtei. Tatsache ist, wie bereits erwähnt, daß nicht einmal die Belehnungsrechte innerhalb der Familie verblieben, daß Heinrichs Altensitz, Egelsee, schon 1475 durch seiner Schwester Mann Jörk Zwicker, an den es anscheinend gefallen ist, wechsels- und kaufweise gegen einige Güter zu Amendingen und einen Hof zu Berg an Abt Johann und Konvent zu Roth überging (Sti. 45. 2) und daß es von da 1495 um 1250 fl an die Stadt kam (G. J. 345).
[53] Es war wirklich ein Trauerspiel. Aber wir wollen es nicht so tragisch nehmen. Das Alte fällt und neues Leben blüht aus den Ruinen. Pulsiert auch kein Tropfen Blut mehr durch eines Isenburgers Adern, längst nicht mehr: so ruft doch der Väter Gründung ihres Namens Stolz noch frisch, verjüngt, hinaus in deutsche Gaue.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: andernteis