Der Freiwillige Erziehungsbeirat für schulentlassene Waisen

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Autor: Olga Henke
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Titel: Der Freiwillige Erziehungsbeirat für schulentlassene Waisen
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 26, S. 804_d
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1899
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger G. m. b. H. in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[804_d] Der Freiwillige Erziehungsbeirat für schulentlassene Waisen. In der letzten Reichstagsperiode führte der Kriegsminister von Goßler an der Hand von statistischen Ermittelungen den Beweis über die traurige Thatsache, daß bereits 18 Prozent der eingezogenen Rekruten vorbestraft sind. Für Berlin ist ferner durch die Statistik bewiesen, daß ein Sechstel unserer heranwachsenden Jugend Waisen sind. Diese verwaisten Menschenkinder tüchtig zum Kampfe fürs Leben heranzubilden, hat der Verein des Freiwilligen Erziehungsbeirates in Berlin sich zur Aufgabe gemacht. Leuten in späteren Jahren, die nichts Ordentliches gelernt haben, lohnenden Erwerb zu schaffen, ist sehr schwer. Das Bäumchen biegt sich, doch der Baum nicht mehr, daher ist diese hilfespendende Vereinigung, die die jungen alleinstehenden Menschenkinder arbeitstüchtig hinstellen will, überaus hochzuschätzen und nachahmungswürdig. Der Berliner Verein war der erste der Welt, und die Städte Darmstadt, Kottbus, Tempelburg, Kopenhagen u. s. w. sind demselben gefolgt und nach seinem Vorbilde in gleicher Weise vorgegangen. Dr. Tvernoes aus dem Kopenhagener Kultusministerium hatte den Berliner Verein zu seiner Information besucht und bei der Konstituierung des Vereins, am 4. September 1898, dem Vorstand des Berliner Vereins seinen wärmsten Dank übersandt. Der Berliner Verein zählt 1610 Pfleger und Pflegerinnen. Grundsätzlich enthält sich der Verein jedes Eingriffes da, wo der städtische Waisenrat schon ausreichende Fürsorge getroffen hat, dagegen stellt er sich den Gemeindewaisenräten in Ergänzung von deren amtlicher Thätigkeit zur Verfügung. Trotz seines erst dreijährigen Bestehens besitzt der Verein schon 40000 Mark eisernen und mehrere tausend Mark verfügbaren Fonds, welches Kapital durch Mitgliedsbeiträge, Wohlthätigkeitsfeste und Zuwendung aus Gerichtsstreitigkeiten gesammelt ist. Am 20. Oktober 1898 sind dem Verein die Rechte einer juristischen Person verliehen worden. Der beste Schutz gegen moralischen Verfall ist Arbeitstüchtigkeit. Möchte das Vorbild dieses Vereins auch andere Städte zu gleichem Thun anspornen; über die Thätigkeit des Vereins erteilt der Vorsitzende, Herr Landgerichtsdirektor Dr. Felisch in Berlin, gern nähere Auskunft. Olga Henke.