Der Gerechte erbarmt sich seines Viehes (Die Gartenlaube 1874/37)
[602] Der Gerechte erbarmt sich seines Viehes. Auf diesen in Nr. 34 unseres Blattes abgedruckten Artikel erhalten wir von allen Seiten anerkennende Briefe und wahrhaft enthusiastische Zustimmungen, deren Empfang wir hiermit dankend bestätigen, da wir unmöglich jede einzelne Zuschrift beantworten können. Verschiedene Zeitungen haben uns gleichzeitig um die Erlaubniß des Nachdrucks ersucht, die wir im Interesse der guten Sache auch gern gegeben. Wie sehr übrigens der Artikel einen wunden Fleck unseres so sehr gerühmten Humanitätsjahrhunderts getroffen hat, mögen nachfolgende zwei Thatsachen beweisen. Einer der Redacteure (aus Württemberg), der sich an uns wegen des Nachdrucks gewandt hatte, schreibt dabei:
„Wenn ich Ihnen, geehrter Herr, zum Schluß noch eine Thatsache aus unserm benachbarten Oberamtsbezirk X. mittheile, so werden Sie mit mir begreifen, daß Ihr Artikel ein Wort zur rechten Zeit war. Ein Fleischer, der Kälber auf seinem Wagen hatte, kam Abends in ein Wirthshaus und verlangte gebackene Kalbsfüße zum Nachtessen. Auf die Antwort des Wirths, daß es keine gebe, ging das Scheusal zu seinem Wagen hinaus und kehrte gleich darauf mit zwei Kalbsfüßen zurück, die er – es ist fast unglaublich, daß solche Rohheit noch vorkommen kann – einem der lebendigen Kälber abgeschnitten hatte, um sich solche backen zu lassen.“
Aus Liebertwolkwitz, in der Nähe von Leipzig, wird weiter berichtet: „Wir müssen leider über einen Act bestialischer Rohheit Mittheilung machen. Am vorigen Sonntag wurden von der hiesigen Gensdarmerie zwei Fleischergesellen, Friedrich Hennicker von hier und Gustav Kühn aus Holzhausen, verhaftet, weil sie beim Transport das ihnen übergebene Schlachtvieh wahrhaft entsetzlich mißhandelt hatten. Sie schlugen auf dem Wege von Klinga und Steinberg mehrere Kühe mit ihren Stöcken blutig, und als darauf die Thiere wegen Ermattung nicht weiter konnten, haben sie dürres Gras den Kühen unter die Schwänze gebunden und angezündet, einer andern einen mit Eisenspitzen versehenen Stock weit hinein in den Leib getrieben. Sämmtliches Schlachtvieh hat man sofort nach seinem Eintreffen hier tödten müssen, um den Eintritt des Brandes zu verhüten. Die Missethäter befinden sich hinter Schloß und Riegel und gehen hoffentlich exemplarischer Bestrafung entgegen.“