Der Todesgang des armenischen Volkes/Erster Teil/Erstes Kapitel/Dritter Teil/Zweiter Abschnitt
Im westlichen Anatolien gab es niemals etwas, das einer „armenischen Frage“ ähnlich gesehen hätte. Die Verhandlungen, die zwischen den Mächten und der Türkei über „Reformen in den von Armeniern bewohnten Provinzen“ geführt worden sind, hatten sich immer nur auf die ostanatolischen Provinzen und höchstens noch auf Cilicien bezogen. Wollte man auch im westlichen Anatolien eine „armenische Frage“ haben, so mußte sie erst künstlich von der Regierung geschaffen werden. Die Art des Vorgehens aber erübrigte es, für die westanatolischen Armenier erst irgend einen Anlaß für die Deportation zu suchen. Man hatte vor zwei Jahren schon die griechischen Dörfer an der westanatolischen Küste und in der Umgegend von Smyrna ohne irgend welchen Grund ausgeräumt und die Einwohner aus dem Lande verwiesen. Jetzt wünschte man sich auch der armenischen Bevölkerung zu entledigen. Auch hier hat verschiedentlich die türkische Bevölkerung dagegen Einspruch erhoben, daß die Armenier deportiert werden sollten. Seit Jahrhunderten haben hier unter dem moralischen Druck, den schon die größere Nähe von Europa auf die Bevölkerung der Levantestädte ausübte, Türken, Armenier, Griechen und Juden in Frieden miteinander gelebt. In einzelnen Städten, wie Smyrna, war das christliche Element so überwiegend, daß nur ein Viertel der Bevölkerung auf die Türken entfiel. Smyrna hat unter 210 000 Bewohnern nur 52 000 Türken, dagegen 108 000 Griechen, 15 000 Armenier, 23 000 Juden, 6500 Italiener, 2500 Franzosen, 2200 Österreichern und 800 Engländern (meist Malteser). Die herrschende Sprache ist nicht die türkische, sondern die griechische. Die Armenier haben einen sehr bedeutenden Anteil am Handel. Der Import ins Innere liegt zum größten Teil in ihren Händen. Eine Deportation der Armenier von Smyrna war sinnlos, und kein Vorwand hätte dafür gefunden werden können. Gleichwohl erging der Befehl der Deportation an den Wali. Der Wali Rachmi Bey weigerte sich, den Befehl auszuführen; deshalb mußte er nach Konstantinopel kommen, um sich zu rechtfertigen. Bis jetzt hat er die Deportation verhindern können. Sowohl in der Stadt als auch auf dem Lande ist die armenische Bevölkerung (ca. 30 000 von einer Gesamtbevölkerung von 1 400 000) verschont geblieben. Dies ist allein der Einsicht des Walis zu danken.8)
Das Wilajet Angora zählt nach türkischer Statistik unter 892 000 Einwohnern 95 000 Armenier. Die Stadt Angora ist ein Hauptsitz der katholischen Armenier, die hier und in der Umgegend 15 000 Seelen zählen. Über die Vorgänge im Wilajet, die sich erst im Laufe des Monats August abgespielt haben, liegen folgende Nachrichten vor. Ende Juli wurden alle männlichen gregorianischen Armenier zwischen 15 und 70 Jahren mit Ausnahme einiger Greise aus Angora deportiert. Sie wurden 6 bis 7 Stunden hinter der Stadt bei dem Orte Beiham Boghasi von türkischen Banden, die dorthin bestellt waren, umzingelt und mit Schippen, Hämmern, Beilen und Sicheln umgebracht, nachdem vielen die Nasen und Ohren abgeschnitten und die Augen ausgestochen worden waren. Die Zahl der Opfer beträgt 500. Die Leichen blieben liegen und verpesteten das ganze Tal.
Nach weiteren zwei Wochen begann man die männlichen katholischen Armenier zu verhaften, die in zwei Abteilungen nacheinander die Stadt verlassen mußten. Der erste Trupp war 800 Personen stark, unter ihnen die Geistlichen, der zweite Trupp zählte 700 Personen. Sie mußten in der Richtung auf Kaisarije täglich 10 bis 12 Stunden marschieren und hatten weder Brot noch Geld. Wo sie geblieben sind, weiß man nicht.
Die dritte Karawane bestand aus den Frauen und Kindern der Stadt, denen der Münadi (d. i. Ausrufer) verkündete, daß sie binnen zwei Stunden auf dem Bahnhof sein müßten. In der Eile konnten sie nur Weniges an Kleidung usw. mitnehmen. Am Bahnhof wurden sie vier bis fünf Tage in ein Kornmagazin eingesperrt, unter Hunger und Kälte leidend, und den Lüsten der Gendarmen ausgesetzt. Als man glaubte, daß sie mürbe geworden waren, wurde bekannt gemacht, daß alle, die den Islam annehmen würden, zurückbleiben könnten. Die sich dazu bereit erklärten, durften in die Stadt zurückkehren. Es waren etwa 100 Familien. Sie mußten ein Schriftstück unterschreiben, daß sie freiwillig zum Islam übergetreten seien, und wurden an muhammedanische Familien verteilt. Die Übrigen wurden mit der Bahn nach Eskischeher und von dort nach Konia abtransportiert. Auch die an der Eisenbahnlinie arbeitenden armenischen Soldaten wurden aufgefordert, den Islam anzunehmen. Viele taten es; die sich Weigernden wurden getötet. Im Ganzen sollen 6000 Armenier im Wilajet Angora ermordet worden sein.
In Kaisarije wurden am 13. Juni, demselben Tage, an dem die 21 Hintschakisten in Konstantinopel gehängt wurden, zwölf Armenier, die Mitglieder politischer Parteien waren, zum Tode verurteilt. Schon im Laufe des Mai hatte man 200 Notabeln und Daschnakzagan verhaftet. Auch der Aradschnort (Metropolit) von Kaisarije wurde verhaftet und zum Tode verurteilt. Priester wurden geschlagen, bis sie nicht mehr aufstehen konnten.
Jede Denunziation genügte, um eine Verhaftung zu bewirken. Die Dörfer um Kaisarije: Indjesu, Tomardze, Fenesse und andere wurden binnen weniger Stunden ausgeleert.
Das Sandschak Josgat hat unter 243 000 Muhammedanern 29 000 gregorianische, 1500 katholische und 500 protestantische Armenier. In Josgat wurde der Befehl gegeben, binnen zwei Stunden die Stadt zu verlassen. Unterwegs wurden die Männer abgesondert. Die Soldaten banden mit Weidenruten je fünf zusammen, legten ihre Köpfe auf gefällte Baumstämme und schlugen sie mit Knütteln tot.
In Dewank, eine halbe Stunde von Talas bei Kaisarije, hatten sich drei Deserteure versteckt, der eine bei seiner Frau, und waren nicht ausgeliefert worden. Zur Strafe wurde die ganze Bevölkerung deportiert und ihre ganze Habe verkauft. Alle Sachen wurden in der Kirche aufgestapelt, sogar die Schuhe der Kinder, und wurden dort feilgeboten. Was 100 Piaster wert war, erzielte etwa einen Preis von 5 Piastern.
In Ewerek, 40 km südlich von Kaisarije, hatte sich am 11. Februar des Jahres, also drei Monate, bevor die allgemeine Deportation beschlossen wurde, ein Zwischenfall ereignet, der nur lokale Bedeutung hatte. In einem Hause des Ortes fand eine Explosion statt. Es stellte sich heraus, daß ein junger Armenier namens Kework, der kurz vor Kriegsausbruch von Amerika heimgekehrt war, versucht hatte, eine Bombe zu füllen, und dabei selbst verunglückt war. Der junge Mann erlag nach sechs Stunden seinen Verletzungen. Eine Deutsche, die damals in Ewerek lebte, berichtet, daß der Kaimakam und seine Beamten sich in verständiger Weise benommen hätten. Der Kaimakam, der ein vernünftiger und wohlwollender Mann war, ließ zwar einige Leute verhaften, machte aber die armenische Bevölkerung des Ortes nicht für den Vorfall verantwortlich, weil er wußte, daß dieselbe mit dem zugereisten jungen Armenier nichts zu tun hatte. Dies mißfiel dem Mutessarif von Kaisarije, der den Kaimakam absetzte und einen Tscherkessen Seki Beg, einen wahren Unmenschen, an seine Stelle setzte. Dieser kam in die Stadt, ging mit der Peitsche in der Hand und mit einem Gefolge von Gendarmen in alle Häuser, nahm massenhafte Verhaftungen wor, so daß die Gefängnisse vollgestopft waren, und ließ die Gefangenen foltern. Nicht nur daß ihnen die Bastonnade verabreicht wurde, sondern die Füße der Gefangenen wurden mit Schwefelsäure übergossen und angesteckt, die Brust mit glühenden Eisen gebrannt. Der Kaimakam ließ die Gefangenen, da sie nichts wußten und nichts aussagen konnten, nach Pausen von etlichen Tagen immer wieder aufs neue foltern und mit der Bastonnade bearbeiten, bis ihre Füße von tiefen Wunden zerrissen waren. Viele Personen starben infolge der Folterungen. Einen Transport von 14 Personen, den der Kaimakam selbst begleitete, ließ er unterwegs erschießen.
Fräulein Frieda Wolff-Hunecke, die diese Dinge berichtet, fühlte sich nicht mehr sicher am Ort und wünschte nach Deutschland zurückzukehren. Der Mutessarif von Kaisarije wollte ihr aber keine Ausreiseerlaubnis geben, da „sie das Land mit schlechten Eindrücken verlassen würde“. Durch Vermittlung der Botschaft kam sie dann heraus. Damals waren in Kaisarije 640 Armenier im Gefängnis. 30 von ihnen waren die Füße im Stock dermaßen zerschlagen worden, daß die ebenfalls gefangenen Ärzte nicht wußten, was sie damit tun sollten. Das Fleisch war vom Knochen gelöst und teilweise der schwarze Brand ausgebrochen. Verschiedenen mußten die Füße abgenommen werden. „Nach Aussage eines glaubwürdigen Mannes,“ schreibt Frl. Wolff-Hunecke, „der selbst im Gefängnis war, sind die Füße der Gefangenen in den Stock gelegt worden; dann haben zwei Gendarmen zur Rechten, zwei zur Linken und zwei am Fußende stehend, abwechselnd die Füße mit dicken Stöcken bearbeitet, und wenn der Gefangene bewußtlos wurde, hat man ihm einen Eimer kalten Wassers über den Kopf gegossen.“ Einen bekannten frommen Priester hat man in diesem Zustande drei Tage liegen lassen, während neben ihm ein junger Mann nach 5 Minuten an den Verletzungen gestorben war.
Der Fall von Ewerek, der sich im Februar des Jahres ereignete, ist nach allen vorliegenden Zeugnissen der einzige Fall, in welchem ein Armenier mit einer Bombe betroffen wurde. Der junge Mann, der eine alte Bombe zu füllen versuchte und den Versuch mit seinem Leben bezahlte, war ein zugereister Armenier, der weder mit der Ortsbevölkerung, noch mit einer der politischen Organisationen in Verbindung stand. Man versuchte diesen jungen Mann später mit den Hintschakisten in Verbindung zu bringen, hat aber Beweise dafür nicht erbringen können.
1)
Die letzte Phase der Verfolgungsgeschichte spielte sich im Kaukasus ab, als nach dem Frieden von Brest-Litowsk die russische Armee sich zurückzog und den Kaukasus der Invasion der türkischen Truppen preisgab. Über die Vorgänge im Kaukasus vgl. „Deutschland und Armenien 1914–1918“. Sammlung diplomatischer Aktenstücke, hersg. und eingel. von Dr. Johannes Lepsius. Der Tempelverlag in Potsdam 1919. Einl. S. XLV und die Aktenstücke d. Js. 1918, S. 365 ff.
2) Über Nazareth Tschauch und die Entstehung der Unruhen in Zeitun vgl. Lepsius, Dtschl. und Arm. S. IX ff. und die Berichte von Konsul Roeßler, Aleppo, Aktenstücke Nr. 11 und 25.
3) Die Gesamtzahl der Deserteure, die, aus Christen und Muhammedanern bestehend, schon vor dem Kriege seit 1913 sich in die Berge geflüchtet hatten, betrug zu der Zeit nach Mitteilung von Herrn Konsul Roeßler etwa 150. Der Verlust der Toten und Verwundeten bei dem Angriff auf das Kloster wird von ihm auf „eine Anzahl Toter und Verwundeter“ angegeben.
4) Die Zahl von 20 000 Seelen umfaßt auch die Dörfer in der Umgegend von Zeitun.
5) Über die Vorgänge in Dörtjol sind nähere Berichte in dem deutschen Konsularbericht aus Adana vom 13. März 1915 gegeben. Lepsius, Dtschl. und Arm. Nr. 19.
6) Über die Vorgänge in Urfa siehe die Berichte des deutschen Konsuls Herrn Roeßler von Aleppo, Lepsius, Dtschl. und. Arm. Nr. 193, 202 und 226 Anl. 1. Am 19. und 20. August fanden Massakers statt, bei denen etwa 200 Armenier getötet wurden. Am 29. September setzten sich die Armenier, um der drohenden Deportation zu entgehen, in Verteidigungszustand in ihrem Stadtviertel. Vom 4. bis zum 15. Oktober währte die Belagerung des Viertels durch türkische Truppen, wobei diese 50 Tote und 120 bis 130 Verwundete hatten. Die männliche armenische Bevölkerung der Stadt wurde, nachdem der Widerstand gebrochen war, zum größten Teil getötet, die Frauen und Kinder deportiert. Die Stadt zählte vor der Deportation etwa 20 000 Armenier.
7) Dazu schrieb Prediger J. Spörri, Leiter der Station Wan des deutschen Hilfsbundes für Christliches Liebeswerk im Orient, am 7. 10. 1916 aus Zürich an den Verfassen
„Als am 20. 4. 15 die Feindseligkeiten vor meinen Augen ausgebrochen waren und in schauerlicher Weise auf uns geschossen wurde, war ich gedrungen, an den Wali zu schreiben. Ich erzählte den Anfang der Feindseligkeiten, teilte mit, daß wir dem Kugelregen ausgesetzt seien, ersuchte, da ich annehmen mußte, daß solches unmöglich nach dem Wollen des Walis sein könne, um weitere Vermeidung solcher Handlungen und bat, die Streitigkeiten friedlich zu ordnen. Mit meinem Schreiben ging ich zu Dr. Usher (es war das ein gefährlicher Weg, da unaufhörlich geschossen wurde), las ihm den Inhalt vor und veranlaßte ihn, von seiner Seite ein Gleiches zu tun. Der Brief vom 23. 4. von Djevdet Bey war die Antwort auf unser Schreiben. Übrigens hatte ich die Verteidiger gebeten, sie möchten sich von der Front unserer Station zurückziehen, da sie das Feuer auf uns zögen. Ich hatte die Genugtuung, daß mein Wunsch erfüllt wurde. Freilich war auch so von einem Aufhören des Feuers gegen uns nicht die Rede.“
8) Auch der Wali Rachmi Bei wurde schließlich, wenn auch erst ein Jahr nach der allgemeinen Deportation, durch den Befehl der Regierung von Konstantinopel gezwungen, den Befehl zur Deportation zu geben. Lediglich dem Einschreiten des Oberbefehlshabers General Liman von Sanders, der mit militärischem Widerstand drohte, ist es zu danken, daß die Deportation der Armenier von Smyrna nicht zur Ausführung kam. Vgl. Lepsius, Dtschl. und Arm. S. LIX und die Aktenstücke Nr. 306, 307, 308.
9)
Vgl. den fesselnden Bericht über die Flucht der Armenier von Suedije von Pastor Digran Andreasjan, der im Anhang von Lepsius, Dtschl. und Arm. abgedruckt, auch im Tempelverlag in Potsdam separat erschienen ist, „Suedije, eine Episode aus den Armenierverfolgungen des Jahres 1915.“ M. 0,50.
10) Durch Gesetz vom 1. August 1916 wurde ein Jahr darauf die alte Kirchenverfassung der gregorianischen Kirche zerstört und das Patriarchat von Konstantinopel in das Kloster Mar Jakub in Jerusalem verlegt. Erst nach dem Sturz der jungtürkischen Regierung und dem Zusammenbruch der Türkei wurde das Gesetz wieder aufgehoben.
11) Nach dem Zusammenbruch der Türkei ist das ursprüngliche Programm der Daschnagzagan natürlich gegenstandslos geworden. Auf den Glücksfall, daß die beiden Feinde der Armenier, die Türkei und Russland, gleichzeitig zusammenbrechen würden, so daß für ein völlig unabhängiges Groß-Armenien Raum wurde, konnte kein politisches Programm im voraus rechnen.
12) Wartkes wurde zusammen mit Sohrab auf dem Wege von Urfa nach Diarbekir durch die begleitenden Gendarmen auf Befehl der Regierung ermordet. Lepsius, Dtschl. und Arm. S. 109.
13) Die Polizei in Konstantinopel hat nachträglich zwei Bilderbücher mit Haufen von Gewehren, Bomben, Fahnen und dergl. veröffentlicht, die nur Unkundige über den Wert solcher Machwerke täuschen können. Eine Charakteristik dieser Publikation hat die Deutsch-Armenische Gesellschaft veröffentlicht.
14) Vgl. den Bericht des deutschen Botschafters Freiherrn von Wangenheim in Lepsius, Dtschl. und Arm. Nr. 38. „Die Behauptung, es lägen Beweise vor, daß für den Tag des Thronbesteigungsfestes ein Putsch beabsichtigt gewesen sei, erklärte Talaat Bey für unzutreffend.“ Die Pforte selbst erklärte offiziell die Verschickung der Konstantinopler Intellektuellen nur für eine Vorbeugungsmaßregel.
15) Die letzte türkische Lesung lautete, daß alle 180 000 Muselmanen von den Armeniern massakriert worden seien. Vgl. Lepsius, Dtschl. und Arm. S. LXXIII f.
16) Vgl. dazu die Berichte des deutschen Konsuls Herrn Anders in Lepsius, Dtschl. und Arm. Nr. 5, 6 und 10.
17) Das später erschienene Communiqué der türkischen Regierung über die Vorgänge in Urfa wird von dem deutschen Konsul Herrn Roeßler in Aleppo in seinem Bericht vom 16. November 1915 einer Kritik unterzogen. Lepsius, Dtschl. und Arm. Nr. 202.
18) Vgl. Lepsius, Dtschl. und Arm. Einl Kap. V, 5: Die offizielle Motivierung. S. LXVI ff.
19) Vgl. die Urteile der deutschen Botschafter und Konsuln ebenda S. LXXVI ff.
20) Vgl. das Urteil des deutschen Botschafters Graf Wolff-Metternich in Lepsius, Dtschl. und. Arm. Nr. 287.
21) Vgl. die Urteile deutscher Konsuln in Lepsius, Dtschl. und Arm. S. LXXVI ff.
22) Wäre die Türkei siegreich aus dem Krieg hervorgegangen, so wäre allerdings nicht daran zu denken gewesen, daß der Raub des gesamten Nationalgutes des armenischen Volkes wieder rückgängig gemacht worden wäre. Auch jetzt wird es schwer sein, auch nur einen beträchtlichen Teil der beweglichen Habe den Dieben und Räubern, die daß Gut schon längst verschleudert haben werden, zu entreißen.
23) Vgl. den Bericht über die Verhandlungen im türkischen Senat vom Oktober und November 1915 in Lepsius, Dtschl. und Arm. Nr. 223.
24) Vgl. zu diesem Kapitel den Abschnitt: Zwangsbekehrungen zum Islam, in der Einleitung von Lepsius, Dtschl. und Arm. und ebenda die Konsularberichte laut Sachregister unter Zwangsbekehrungen.
25) Vgl. den Bericht des deutschen Vizekonsuls Herrn Kuckhoff vom 4. Juli 1915 aus Samsun, Lepsius, Dtschl. und Arm. Nr. 116 Anlage.
26) Nur unter den syrischen Nestorianern gab es eine kleine hochkirchliche Mission, die am Sitz des nestorianischen Patriarchen in Kodschannes bei Djulamerg im oberen Zabtal und in Urmia auf persischem Gebiet eine Vertretung hatte und eine Art Nuntiatur des Erzbischofs von Canterbury bei dem nestorianischen Patriarchat bildete. Diese hochkirchlichen Herren haben niemals mit Armenien oder der armenischen Frage zu tun gehabt und sich ausschließlich auf die syrischen Nestorianer beschränkt.
27) Dies war Anfang 1916 geschrieben. Nach der Vernichtung ihres Volkstums in der Türkei würden es jetzt natürlich alle noch Überlebenden Armenier ablehnen, unter türkische Herrschaft zurückzukehren.
28) Vielleicht wird Herr Bratter nach der Veröffentlichung der diplomatischen Aktenstücke über den Vernichtungskampf der Türken gegen die christlichen Armenier durch die Urteile der deutschen Botschafter und Konsuln jetzt eines Besseren belehrt werden.
29) Den genannten Städten ist noch Aleppo hinzuzufügen, wo dank der rastlosen Bemühungen des deutschen Konsuls wenigstens die ortsansässige Bevölkerung von der Deportation verschont blieb. Die Armenier von Bagdad waren zunächst nach Mossul deportiert worden und sollten von dort weitergeschafft werden. Der Einspruch des Feldmarschalls Freiherrn von der Goltz, der den Weitertransport untersagte, wurde von der Regierung in Konstantinopel erst respektiert, als der Feldmarschall wegen dieser Sache telegraphisch um seine sofortige Abberufung bat. S. Lepsius, Dtschl. und Arm. Einl. S. LIX und Aktenstück Nr. 224.
30)
Über den Gesamtverlust an Ermordeten und Verhungerten, der auf eine Million geschätzt wird, vgl. Lepsius Dtschl. und Arm. Einleitung V, 4, S. LXIII, das Kapitel: Opfer.