Deutsches Schützenfest

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Titel: Deutsches Schützenfest
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aus: Die Gartenlaube, Heft 21, S. 336
Herausgeber: Ferdinand Stolle
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Erscheinungsdatum: 1861
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Ankündigung des Deutschen Schützenfestes 1862 in Gotha
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[336] * Deutsches Schützenfest. In den Tagen vom 7. bis zum 11. Juli d. J. (am 7. Empfang der Gäste) soll in Gotha ein „deutsches Schützenfest“ stattfinden, bestehend in geselligem Verkehr, im Schießen nach Scheiben aus 250 und 400 Fuß rhein. Entfernung, und zwar sowohl aus freier Hand als mit Auflegen, und in Berathungen über Gegenstände des Schützenwesens; damit in Verbindung wird am 8. und 9. Juli ein „Thüringer Turnertag“ gefeiert. Alle deutschen Schützen und Schützenfreunde sind dazu eingeladen und deutsche Genossenschaften, deutsche Männer und Frauen sind aufgefordert, Festgaben darzubringen.

Also ein national-deutsches Schützenfest! Nach Jahrhunderten wieder das erste; denn das Schützenfest in Bremen im vorigen Jahre hatte sich nicht gerade das Ziel eines nationalen vorgesetzt, obwohl die Einladungen dazu weithin ergingen, und das in Köln war ein „germanisches“ und mehr ein bloßes Gewinnschießen als ein Lustschießen Es ist eine großartige Idee, die deutsche Nation zu einem solchen Feste zusammenzurufen. Die Schützenfeste des Mittelalters vereinigten oft Tausende von Männern aus weiten Entfernungen; wie viel größere Dimensionen müßte jetzt, bei den gänzlich veränderten, tausendfach erleichterten Verkehrswegen, jetzt, wo das Bedürfniß nationaler Einigung von uns Allen lebhafter als je empfunden wird, eine solche Feier annehmen, wenn der „Schütze“ noch wäre, was er damals war, zugleich Bürger und Soldat! Das freilich ist er nicht mehr, aber wohl drängt die Zeit dahin, daß es wieder ähnlich werde, daß die Büchse des freiwilligen Schützen nicht bloß dem Vergnügen des Einzelnen, sondern auch den gemeinsamen Interessen, der gemeinsamen Vertheidigung diene, und auch nach dieser Seite hin soll das Fest in Gotha wirken; wird ihm nicht daraus eine Bedeutung erwachsen, die es jenen alten Lustschießen gleichstellt? Die Idee ist großartig, die Aufgabe, sie zu realisiren, eine gewaltige. Aber die Zeit rechtfertigt ein solches Unternehmen. Je mehr wir uns als Nation fühlen und nach nationaler Einigung drängen, um so mehr bedürfen wir nationaler Mittelpunkte und nationaler Feste; die örtlichen und provinziellen Feierlichkeiten genügen nicht mehr unseren Bedürfnissen, mit diesen müssen sich unsere Feste erweitern.

Das Fest in Gotha soll vor Allem Fest sein, es ist ein erster Versuch. Deshalb kann man es nur billigen, daß für diesmal, um eine allgemeine Betheiligung zu gewinnen und Viele zur Freude zu versammeln, im Ganzen weder in der Beschaffenheit der Büchsen noch der Art des Schießens eine Beschränkung festgesetzt worden ist; es versteht sich von selbst, daß für die verschiedenen Arten zu schießen (aus freier Hand und mit Auflegen) verschiedene Stände hergestellt werden. – Das Fest soll aber auch ein nationales sein, und dazu kann es nur werden durch die Mitwirkung der Nation. Man ist, wie wir hören, in Gotha ganz dem Grundsatze gefolgt: „Durch das Volk für das Volk!“ Möge alles Volk in Deutschland darauf antworten! Mögen Festtheilnehmer aus allen Gauen, von allen Grenzen des Vaterlandes und aus der Fremde sich einfinden! Mögen Festgaben von allen Seiten Kunde davon geben, daß das deutsche Volk gern Opfer bringt für nationale Zwecke und bei gemeinsamer Noth nach gemeinsamer Freude sucht! In Gotha sind, wie wir hören, schon viele Köpfe und Hände, wie für das Fest selbst, so auch für Festgeschenke thätig; man lasse die kleine Stadt nicht allein stehen in ihrem frohen und dankenswerthen Eifer!

Wir machen zum Schluß darauf aufmerksam, daß der Ausschuß bittet, Festgaben spätestens bis zum 15. Juni anzukündigen und bis zum 30. Juni zu übersenden, und daß diejenigen, welche selbst am Feste Theil nehmen wollen, ersucht werden, sich darüber beim nächsten Schützenvereine oder beim Festausschusse zeitig zu erklären und den planmäßigen Beitrag von 1 Thlr. zur Verfügung zu stellen, auch sich spätestens bis zum 15. Juni anzumelden. Letzteres wird sehr im Interesse aller Besucher sein, da in einer Stadt wie Gotha bei einigermaßen starkem Andrange zur Aufnahme Fremder besondere Vorkehrungen getroffen werden müßten.