Die „eiserne Jungfrau“ in Marokko

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Textdaten
<<< >>>
Autor:
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Die „eiserne Jungfrau“ in Marokko
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 5, S. 84
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1896
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite


[84] Die „eiserne Jungfrau“ in Marokko. In dem Staate Marokko, wo die europäische Kultur nur die Strandwacht hält und bei weiteren Abstechern ins Innere in unliebsamer Weise zurückgewiesen wird, wie ja die jüngst vorgekommene Ermordung eines deutschen Handlungsreisenden zur Genüge beweist, herrscht noch eine Barbarei der Justiz, welche der Barbarei der ungeregelten Zustände entspricht. Noch heutigestags ist der hölzerne „Tschelabi“ in Gebrauch, eine Art von „eiserner Jungfrau“, aus einem Holzkasten bestehend, der an den vier inneren Seiten mit scharfen Nägeln ausgestattet und gerade groß genug ist, um eine Person in sitzender Stellung aufzunehmen. Durch die hervorstehenden Nadelspitzen wird jeder Versuch, sich anzulehnen oder zu bewegen, verhindert, und in diesem Marterkasten bleiben die Bestraften mitunter tagelang. Die Bastonnade wird in Marokko nicht mit dem Stock, den die Türken „eine Gabe des Himmels“ nennen, erteilt, sondern mit einer drei Fuß langen, einen Centimeter dicken, geflochtenen Lederpeitsche, und zwar bei Männern auf den Rücken und nur bei Frauen auf die Fußsohlen. Eine sinnvolle Strafe wird über den Verleumder eines Höhergestellten verhängt: ihm werden die Lippen mit spanischem Pfeffer eingerieben. †