Diskussion:Civilprozeßordnung. Achtes Buch

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kleine amerkung betreffs der Arestaussprechung: nach EMRK ist die Androhung mehrerer Zwangsmassnahmen gleichzeitig verboten. Weiter ist der Arrest wegen nichteinhalten vertraglicher Erfüllungen nicht gestattet. Niemand darf wegen finanzieller Schulden in Haft genommen werden