Diskussion:Gesetz, betreffend die St. Gotthard-Eisenbahn. Vom 31. Mai 1870

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(Mein Deutsch.) Ich verstehe nicht.
Laut Berner Vertrag, Art. 20. juncto Art. 16. haben Dritter (also: D) 20 milj. zu stottern. Ich lese hier:
Bundespräsidium 8 Milj.; Preußischer Eisenbahngesellschaften: 2 ... 0 Milj.
Bleiben: 10 ... 12 Milj. Von wem?
Grübelnde Grüßen, --StaNi 1 16:47, 8. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]