Diskussion:Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Ist das ein sinnvoller Beitrag? Sollte daraus eine Themen-Seite erstellt werden, geht der Artikel so in Ordnung oder gehört er gar nicht hierher? Freundliche Grüße --ThomasKloiber 19:06, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich würde es als Werkseite gestalten. Schließlich war das Danziger Gesetzblatt ein Periodikum. --AlexF 20:53, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Sinnvoll - möchte ich doch bitten: der Informationsstand der juristischen Betrachtung zu diesem Thema ist selbst bei zahlreichen Historikern und Politologen offenbar ungenügend; Aussagen wie 'gehörte zu Deutschland' oder 'is now a part of Poland' sind in dem Maße geläufig, dass wir davon ausgehen müssen, dass juristische Plausibilität tatsächlich gut geglaubt wird. Also muß man den gesamten Gesetzesverlauf nachvollziehbar machen und das finde ich, hoffentlich nicht nur ich, sehr wohl sinnvoll. Beste, fr. Grüße --CarlNarloch 04:58, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Vor 1921[Bearbeiten]

An den Ersteller dieser Projektseite: Könnte es sein, daß vor 1921 der »Staatsanzeiger für die Freie Stadt Danzig« kurzfristig die Funktion eines Verordnungsblattes erfüllt hat? --AlexF 21:17, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Danke für den Hinweis. Ja, das ist nicht ausgeschlossen; Ich werde diese Quellen auf jeden Fall bestellen und klassifizieren. Die Inhaltsverzeichnisse habe ich unter http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Gesetzblatt_f%C3%BCr_die_Freie_Stadt_Danzig hochgeladen - leider fehlt mir die erforderliche Erfahrung, das alles übersichtlicher aufzustellen, vielleicht in aufklappbare Menüs. Könnte mir da vielleicht jemand im Hinblick auf den sich aus der Tabelle ergebenden Projektumfang helfen? Danke! --CarlNarloch 04:12, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Füge mal bitte noch auf Commons zu den PDF eine gültige Lizenz hinzu, die tragen dort alle so einen hässlichen Baustein. Ich würde sagen, dass ist PD, da Gesetz. Gruß --Finanzer 23:55, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke. WIe mache ich das denn - da steht ein Satz davor { { no license/en|month=August|day=16|year=2007 } } - einfach in

{ { public domain|month=August|day=16|year=2007 } } ? Reicht da so? Ich hoffe, mit diesem möglicherweise deletantischen Fragen nicht all zu belästigend zu sein - dies ist für mich eine absolut neue Erfahrung mit diesem Medium.

Das no license-Ding rausschmeißen und unter die Box, das hier {{PD-GermanGov}} eintragen. Bedeutet dass die Gesetze als PD wegen amtliches Werk gekennzeichnet werden. Bei Image:Da-gbl-iv 1921.pdf habe ich es schon mal beispielhaft gemacht. Gruß --Finanzer 18:31, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke schön, mach ich jetzt zu Ende! Und Hinweis zu --AlexF 21:17, 27. Jul. 2007 (CEST) es ist raus: zwar nicht der »Staatsanzeiger für die Freie Stadt Danzig« (den die NS-ten nach dem 1.9.1939 einführten) war die VOR-Quelle, sondern schlicht der »Staatsanzeiger für Danzig«! Den will ich jetzt in Kürze bei der BSB München ergattern und dann kommt dad auch alles hier rein! Dahingehend war Dein Hinweis also nicht ganz korrekt aber sehr hilfreich und führte zum abschließenden Treffer. Ich danke Dir dafür. --CarlNarloch 01:01, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
OK, da hatte ich zu ungenau gelesen... laut Kat. der Berliner Stabi erschien der »Staatsanzeiger für Danzig« von 1920 bis 1922 und löste das »Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig« (1816-1920(!)) ab, ab 1922 erschien dann der »Staatsanzeiger für die Freie Stadt Danzig«. Alle drei Periodika erschienen lt. Kat. jeweils in zwei Reihen. --AlexF 01:12, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Zur Darstellung der Tabelle als Übersicht: Vielleicht sollte man, wenn erste E-Texte der Gesetzestexte erfaßt sind, diese in entsprechende Jahrgangskategorien einordnen (wie Kategorie:Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 1922) und dann von der Tabelle aus auf diese Kategorien verlinken. --AlexF 01:44, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Im Ergebnis und als Folge zwischenzeitlicher Forschung ergibt sich folgende Bezeichnungssystematik für das in diesem Artikel allgemein pauschal mit "Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig" definierte Peridikum (Gesamtheit der Gesetze für das Staatsgebilde der Freien Stadt Danzig):

31.10.1919 - 05.03.1920 "Amtsblatt der Regierung zu Danzig" (frühere Reichs- und Staatsbehörden) 17.02.1920 - 30.09.1922 "Staatsanzeiger für Danzig" (Mr. Tower, danach Verfassungsgebende Versammlung) 07.10.1922 - 30.12.1922 "Staatsanzeiger für die Freie Stadt Danzig" (Senat der FSDA) 19.08.1920 - 09.09.1939 "Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig" (Senat der FSDA bis 1.9.1939, danach NSDAP) ab 11.09.1939 - "Gesetzblatt für das Gebiet der ehemaligen Freien Stadt Danzig".

Die Erhebungen sind innerhalb dieser Arbeit komplett (aber ab 3.1.1922 nur teilweise) auf meine Vor-Ort-Recherche an der Bayerischen Staatsbibliothek zu München zurückzuführen. Das "Amtsblatt der Regierung zu Danzig" ging mit dem ersten auf dem 31.10.1919 datierten Eintrag los (Ministervereinbarung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung...) und schloß ab mit dem Eintrag vom 05.03.1920 (Mr. Tower's Verwaltungsübernahme); Das Amtsblatt enthielt zusätzlich ggf. sog. "Öffentliche Anzeiger" oder "Sonderbeilagen".

Schon am 17.02.1920 erschien das Periodikum (also teilweise erschien die Publikation überschneidend unter zwei abweichenden Namen) als "Staatsanzeiger für Danzig" (und zwar mit einer Reichsbank-Mitteilung über eine "4te Reihe" von 50,- RM-Banknoten) und hieß so bis zu seiner Nr. 90 vom 30.09.1922; Auch der "Staatsanzeiger für Danzig" enthielt zusätzlich ggf. sog. "Öffentlichen Anzeiger".

Ohne Überschneidung wird das Periodikum dann ab der Nr. 91 vom 07.10.1922 bis einschließlich der letzten Jahresnummer 122 vom 30.12.1922 (Pos. 157 über "Übergangsbestimmungen zur Durchführung des Steuerabzuges vom Arbeitslohn..." vom 27.12.1922) unter dem offiziellen Namen "Staatsanzeiger für die Freie Stadt Danzig" fortgesetzt.

Unter dem Einbandnamen "Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig" werden die Gesetzesfolgen dann wiederum überschneidend beginnend mit dem Jahrband 1921 nachträglich genannt, aber das entspricht nicht der einzeln praktizierten Benennungen; Das hat man sicher aus Einfachheitsgründen so gemacht (entspricht auch der Logik und der buchmacherischen Reihenfolge - Inhalts- und Sachverzeichnise immer zum Schluß). Doch offiziell erschien das erste (übrigens, ausnahmsweise in latainischer Schrift per Schreibmaschine getippte) namentliche Gesetz unter dem Oberbegriff "Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig" erst am 03.01.1922. --CarlNarloch 23:56, 1. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

staatliche Kontinuität[Bearbeiten]

Warum habe ich das "bis 1939 existierende" verändert: Die staatliche Kontinuität der FSDA ist ein hochbrisantes und äußerst strittiges Thema, auch ein sehr politisches. Diese Werkseite soll eben dazu beitragen, unstrittige Fakten und Originalunterlagen zu sammeln um zu ermöglichen, diese Problematik im neutralen Licht zu stellen; Nur darum geht es - und keineswegs darum, etwa z. B. den Polen die Daseinsberechtigung dort nun nach vielen Jahrzehnten abzusprechen oder die z. B. für Danzigs Deutschtum zu werben - es geht nur und ausschliesslich um völkerrechtlich saubere Positionen, und das ist die Beschränkung der Staatsdauer auf 1939 keineswegs; Das Max-Planck-Institut Heidelberg wird in absehbarer Zeit die neue Folge der Encyclopedia of Public International Law herausgeben und darin dürfen wir auf eine völkerrechtlich auch nur einigermaßen bindende Beurteilung der völkerrechtlichen Frage der früheren Freien Stadt Danzig gespannt sein - und zwar mit allen ihren Staatsbestandteilen - nicht nur dem "umkämpften" Territorium, wegen welchen sich in der Vergangenheit Völkerrechtler und Politologen bereits häufiger verbale "Schlachten" lieferten. --CarlNarloch 02:54, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]