Diskussion:Reichsbürgergesetz

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 217.190.0.34 in Abschnitt Inkrafttreten

Kopie unmöglich[Bearbeiten]

Ich wollte kurz einhelfen, aber das Problem ist kaum lösbar: Das Reichsgesetzblatt 1935 Teil 1 (S. 1146f) ist in einem ungewöhnlich dicken Band (so ca. 10 cm stark) eingebunden. Damit kann eine Kopie nichts werden. Also: Bestenfalls eine Reproduktion aus einem dünneren Buch... Gruß 84.143.223.179 19:10, 14. Dez. 2006 (CET)=HolgerjanBeantworten

Hier noch ein Link zum Gesetzestext Reichsbürgergesetz

Kommentar am Anfang?[Bearbeiten]

Gehört der (inhaltlich richtige) Kommentar am Anfang wirklich in die Wikisource? --Erzer 22:16, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ja, in Wikisource sind Kommentare und Erläuterungen zu den Quellen ausdrücklich erwünscht. Natürlich soll sich das auf die Quelle beziehen und keine ausführliche Darstellung aller Umstände sein, wie in der Wikipedia. Gruß --Finanzer 23:05, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Inkrafttreten[Bearbeiten]

Wann trat das Gesetz in Kraft? 1. Jan. 1936? Sollte das nicht im Artikel stehen? --217.190.0.34 11:31, 17. Apr. 2008 (CEST)Beantworten