Diskussion:Verführung durch die Geister

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Die Anno-Datenbank schreibt: "An allen Inhalten, die von der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB) ins Netz gestellt werden, macht die ÖNB kein eigenes urheberrechtliches Verwertungsrecht geltend." (https://anno.onb.ac.at/node/11#faq1) Die Autorin ist 1948 gestorben, die Schutzfrist an ihren Texten ist daher (mehr als 70 Jahre nach ihrem Tod) erloschen.