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Dresdner Anzeiger 13.12.1836 (Bekanntmachung)

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Titel: Bekanntmachung
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Erscheinungsdatum: 13.12.1836
Verlag: Dresdner Anzeiger
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Erscheinungsort: Dresden
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Quelle: SLUB Dresden
Kurzbeschreibung: w:Dresdner Striezelmarkt
Vgl. Fußnote 90 in Geschichte des Dresdner Christmarkts, S. 55, 1888.
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[1]

Bekanntmachung.

Da bei früheren hier gehaltenen Christmärkten wahrzunehmen gewesen, daß die aus dem Gebirge zum Absatze ihrer Holzwaaren auf diesen Märkten anher kommenden sogenannten Schachtelleute aus Grünhayn, so wie diejenigen vier Holzdrechsler aus Seyffen, welchen vermöge besonderer, mit der hiesigen Drechsler Innung getroffenen Vereinigung, jedoch bloß für ihre Personen, die Besuchunq des hiesigen Christmarkts zum Absatz ihrer Spielwaaren gestattet ist, die ihnen zum öffentlichen Verkauf gesetzte Zeit nicht immer gehörig inneqehalten haben; so wird zu deren Nachachtung und zugleich zur Nachricht für das Publikum auf Antrag der hiesigen Drechsler-Innung Folgendes bekannt gemacht:

1)

Den Gebirgischen Schachtelleuten aus Grünhayn ist nach altem Herkommen das Feilhalten ihrer Waaren in ihren Buden auf dem Neumarkte und der Verkauf im Einzelnen an Jedermann nur während des ganzen ersten Tags des Striezelmarkts, welcher in diesem Jahre auf den Montag, den 19. December fällt, gestattet, dagegen haben sie in Folge eines mit der hiesigen Drechsler-Innung unterm 20 December 1810 getroffenen Vergleichs sowohl am Tage vor Anfang des Christmarkts, wo ihnen die Einräumung ihrer Waaren in die Buden erlaubt ist, als auch am zweiten Tage des Markts, welcher ihnen zum Wiedereinpacken ihrer Waaren bis Nachmittags 2 Uhr bestimmt ist, bei. 10 Thlr. Individualstrafe und Verlust des Befugnisses fernerer Beziehung hiesiger Christmärkte, sich alles und jedes Verkaufs ihrer Waaren gänzlich zu enthalten, und es ist ihnen hierbei nur ausnahmsweise am Tage vor Anfange des Markts von Mittag 12 Uhr an der Verkauf im Ganzen an hiesige Drechslermeister nachgelassen.

2)

Den vier Holzdrechslern aus Seyffen, namentlich Samuel Gottlieb Neuberten, Christian Friedrich Kämpen, Gotthelf Friedrich Fichtnern und Johannes Christianen Schneiderin, ist nach den mit der hisiegen Drechsler-Innung unterm 18. December 1809 und 1810 getroffenen Vergleichen für ihre Personen ebenfalls der Ankauf ihrer anhergebrachten Spielwaaren in ihren Buden auf dem Neumarkte im Einzelnen an Jedermann während des ganzen ersten Markttages gestattet, am Tage vor Anfange des Marktes dagegen, wo sie von Mittag 12 Uhr an ihre Waaren in den Buden auspacken dürfen, ist ihnen nur der Verkauf im Ganzen und zwar nur an hiesige oder fremde Drechslermeister und Händler, welche als solche durch von den Aeltesten hiesiger Innung ausgegebene Zeichen sich legitimiren können, erlaubt, am zweiten Tage des Markts aber, wo ihnen das Einpacken ihrer Waaren bis Mittag 12 Uhr gestattet bleibt, ist ihnen aller und jeder Verkauf im Ganzen und Einzelnen bei Vermeidung einer Conventionalstrafe von 10 Thalern und bei Verlust des Rechts zu fernerer Besuchung der hiesigen Christmärkte untersagt.

Dresden, den 10. December 1836.
Der Rath zu Dresden.
Hübler, Bürgermeister.