Ein „Ex Libris“ oder Büchereizeichen

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Titel: Ein „Ex Libris“ oder Büchereizeichen
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aus: Die Gartenlaube, Heft 3, S. 52 a
Herausgeber: Adolf Kröner
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Erscheinungsdatum: 1896
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Ein Büchereizeichen.

Ein „Ex libris“ oder Büchereizeichen dürfte als Geschenk für solche Herren, die „schon alles haben“ und nach gehäkelten Westen und gestickten Pantoffeln kein Verlangen tragen, empfehlenswert sein. Dasselbe besteht in einer Vignette, welche auf die Rückseite des vorderen Buchdeckels aufgeklebt wird, um den Eigentümer zu bezeichnen. Entweder trägt sie den Namenszug allein oder zugleich das Wappen, einen Spruch, ein paar allegorische Embleme oder Figuren, oft eine Mischung von diesen Dingen. Die Heraldiker finden in den alten Bücherzeichen dieser Art manchen wichtigen Aufschluß; unsere Zeit hat sie neu hervorgesucht in der richtigen Empfindung, daß ein solches „Ex libris“ („Aus der Büchersammlung von …“) dem Buche einen Schmuck verleiht und den Eigentümer mehr erfreut als ein nüchternes Stempelzeichen. Fleißige Hände werden in den Abendstunden einer einzigen Woche mit Feder und Tuschpinsel manches Dutzend zu stande bringen, aber auch die mechanische Vervielfältigung steht gegen mäßiges Entgelt zur Verfügung, um Hunderte davon herzustellen. Vorlagen der verschiedensten Art und Größe finden sich reichlich in den letzten Jahrgängen der „Liebhaberkünste“. Wir veröffentlichen untenstehend ein Muster.