Ein Landgerichtsrat auf der Anklagebank
Die alten Egypter stellten bekanntlich bildlich einen Richter dar als einen Mann mit verbundenen Augen und abgehackten Händen, damit er kein Ansehen der Person kenne und nicht in der Lage sei, Geschenke zu nehmen. Dieses Symbol der richterlichen Unparteilichkeit und Unbestechlichkeit gilt glücklicherweise noch heute bei allen Kulturvölkern als etwas ganz Selbstverständliches. Umso peinlicher mußte es berühren, als im Januar 1906 vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts Beuthen, Oberschlesien, ein alter Landgerichtsrat, der lange Zeit Strafrichter und Vorsitzender einer Strafkammer war, wegen vielfachen Betruges, versuchten Betruges, Unterschlagung, Arrestbruchs und Verbrechens im Amte auf die Anklagebank geführt wurde. Es muß für die erkennenden Richter schwierig gewesen sein, jede Voreingenommenheit beiseite zu lassen und ohne Ansehen der Person zu urteilen. Denn daß der angeklagte Landgerichtsrat das Ansehen des preußischen Richterstandes aufs schwerste geschädigt hatte, lag auf der Hand. Wenn man die Person des Angeklagten beiseite ließ, dann fühlte man sich unwillkürlich in den Gerichtssaal einer Weltstadt versetzt, in dem gegen einen äußerst gewandten internationalen Hochstapler prozessiert wird. Wenn man, wie ich, fast ein Menschenalter im Gerichtssaale am Berichterstattertische tätig gewesen ist, dann fällt es schwer, den Gedanken zu fassen, daß ein Richter, der lange Jahre selbst über Recht und Unrecht entschieden hat, Dinge begangen haben soll, die an die Taten der gewiegtesten Berliner Bauernfänger erinnern, von denen schon der verstorbene Berliner Polizeidirektor Dr. Stieber in einem in den 1850er Jahren unter dem Titel: „Die Verbrecherwelt von Berlin“ erschienenen Werke eine sehr anschauliche Schilderung entworfen hat. Sehr bezeichnend war es jedenfalls, als ein Breslauer Zeuge sagte: Er hatte die Empfindung, als sei er von Bauernfängern gerupft worden. – Neben dem Hauptangeklagten, Landgerichtsrat Blumenberg, waren Kaufmann Max Abraham und Agent Salo Hepner angeklagt. – Den Gerichtshof bildeten: Landgerichtsdirektor Robe (Vorsitzender), Landrichter Wessel, Landrichter Lindner, Landrichter Schatz und Gerichtsassessor Gärtner (Beisitzende). Die öffentliche Anklagebehörde vertraten Erster Staatsanwalt Dr. Recke und Staatsanwalt Fipper. Die Verteidigung führten für Blumenberg und Hepner Justizrat Dr. Schreiber-Breslau und für Abraham Rechtsanwalt Dr. Czapla-Beuthen. – Landgerichtsrat Blumenberg, ein mittelgroßer, vornehm aussehender Herr, mit einem wohlgepflegten, dunkelblonden, in die Höhe gedrehten Schnurrbart, hieß mit Vornamen Alfred Johann Karl. Er war am 4. Juni 1853 zu Breslau geboren, evangelischer Konfession, unverheiratet und unbestraft. – Abraham war am 15. Dezember 1876 geboren, mosaischer Konfession und wegen Betruges und versuchten Betruges bestraft. – Hepner war 1848 geboren, mosaischer Konfession und unbestraft. – Auf Auffordern des Vorsitzenden erzählte der Angeklagte Blumenberg mit bewegter Stimme: Mein Vater war Pastor an der Salvatorkirche in Breslau, den ich sehr zeitig verlor. Meine Mutter bezog eine sehr kärgliche Pension. Trotzdem besuchte ich das Elisabeth-Gymnasium, war aber genötigt, da meine Mutter mich nicht weiter unterstützen konnte, von der Prima abzugehen und Kaufmann zu werden. Ich habe in Breslau die Handlung erlernt und bin alsdann in Breslau und Berlin als Handlungsgehilfe tätig gewesen. Ich war von einem vielleicht falschen Idealismus beseelt. Ich fühlte mich als Kaufmann nicht glücklich und hatte den sehnlichsten Wunsch, aufs Gymnasium zurückzugehen, das Abiturientenexamen zu machen und zu studieren. Ich kündigte daher meine kaufmännische Stellung, und ging zu meiner Mutter zurück. Letzterer war das ja sehr unangenehm, sie willigte aber schließlich ein und gewährte mir Beköstigung und Wohnung. Ich hatte in den fünf Jahren meiner kaufmännischen Tätigkeit fast alles vergessen und war daher genötigt, sehr fleißig zu repetieren, ehe ich zu meinem Direktor zurückgehen und diesen bitten konnte, mich als Hospitant in die Prima aufzunehmen. Der Direktor entsprach meinem Wunsche, und obwohl an Jahren schon etwas vorgerückt, besuchte ich noch zwei Jahre das Gymnasium. 1876 machte ich das Abiturientenexamen. Ich studierte alsdann in Breslau und wurde von dem jetzigen Berliner Oberbürgermeister Kirschner unterstützt. Ich habe, da ich außerdem nur auf die Unterstützung meiner Mutter angewiesen war, lediglich in Breslau studiert. 1881 machte ich das Referendariatsexamen. 1886 das Assessorexamen. 1892 wurde ich angestellt. Da ich aller Mittel bar war, geriet ich insbesondere bei Schneidern in Schulden, so daß ich, als ich als Richter angestellt wurde, eine Schuldenlast von etwa 8000 Mark hatte. – Vors.: Inzwischen ist die Schuldenlast auf etwa 70 000 Mark angewachsen? Blumenberg: So viel war es nicht, aber 60 000 Mark können es gewesen sein. – Vors.: Das wird noch festgestellt werden. Blumenberg: Ich bemerke noch, daß ich sowohl in Breslau als auch hier in Beuthen äußerst solid und streng zurückgezogen gelebt habe. Ich bin weder Trinker noch Spieler und kann auf Ehrenwort versichern, daß während meiner hiesigen richterlichen Tätigkeit keine Dame meine Wohnung betreten hat, so daß ich also auch in dieser Hinsicht keinerlei Ekzesse begangen habe. – Vors.: In dieser Beziehung werden noch Feststellungen getroffen werden. – Auf weiteres Befragen des Vorsitzenden sagte der Angeklagte: Bis 1896 sei er nicht verklagt worden. – Vors.: Wie hoch belief sich Ihre Schuldenlast 1896? Angekl.: Auf etwa 10 000 Mark. – Vors.: Soll es nicht mehr gewesen sein, Sie hatten doch für einen Amtsrichter eine Bürgschaft von 8000 Mark übernommen? – Angekl.: Diese Bürgschaft war allerdings nicht mit inbegriffen. – Vors.: Wie kamen Sie dazu, trotz Ihrer Schuldenlast noch Bürgschaft für 8000 Mark zu leisten, war das nicht ein großer Leichtsinn? – Blumenberg: Ich kannte den Amtsrichter von meiner Gymnasialzeit her, ich hatte mit ihm zusammen studiert und konnte ihm daher seine Bitte nicht abschlagen. – Vors.: Sie sollen auch im Jahre 1902 mehrere opulente Gastmähler gegeben haben? – Blumenberg: Das bestreite ich. Ich habe nur ein einziges Gastmahl gegeben, und zwar weil ich genötigt war, mich für langgenossene Gastfreundschaft zu revanchieren. – Vors.: Ihr Hauptgläubiger war der Schneidermeister Pilz in Breslau? – Blumenberg: Jawohl, diesem schuldete ich etwa 2000 Mark. – Vors.: Sie haben außerdem bei dem Hofkürschnermeister Moritz Boden in Breslau sehr kostbare Damenpelzgarnituren für etwa 1400 Mark gekauft, für wen haben Sie diese gekauft? – Blumenberg: Ich machte sie Frau Just, Frau Hepner usw. zum Weihnachtsgeschenk. – Vors.: Ein Mann in Ihren Verhältnissen macht solch kostspielige Weihnachtsgeschenke? – Blumenberg: Ich fragte die Damen, was sie sich zu Weihnachten wünschten, und da damals die Gläubiger nicht drängten, suchte ich die Wünsche der Damen zu befriedigen. – Vors.: Sie werden doch zugeben, daß es sträflich leichtsinnig ist, wenn ein Mann in Ihren Verhältnissen solch kostbare Geschenke macht? – Blumenberg schwieg. Vorsitzender: Sie haben außerdem bei dem Schneidermeister Galle in Breslau in einem Jahre Anzüge im Werte von 800 Mark entliehen. – Angekl.: Das war für mehrere Jahre. – Vors.: Nein, das war für ein Jahr. Sie werden zugeben, daß das eine ganz horrende Summe ist, man kann doch im Höchstfalle 200 Mark für Kleidung in einem Jahre ausgeben. – Blumenberg: Ich glaube doch, daß das für mehrere Jahre gewesen ist. – Vors.: Es ist festgestellt, daß Sie bei Galle in einem Jahre Kleidung im Werte von 800 Mark entnommen haben, Sie haben außerdem einmal eine Taschenuhr für 500 Mark gekauft? – Blumenberg: Das ist richtig. – Vors.: Ein Mann in Ihren Verhältnissen kauft sich doch nicht eine Uhr für 500 Mark, das muß doch etwas ganz Kostbares gewesen sein? – Blumenberg: Allerdings. – Vors.: Die Uhr haben Sie schließlich verpfändet? – Blumenberg: Jawohl. – Vors.: Sie haben außerdem einen Damenschirm für 42 und einen Damenhut für 45 Mark gekauft? Wem haben Sie diese Sachen geschenkt? – Blumenberg: Einer Dame, die ich nicht nennen will. – Vors.: Sie haben ferner sehr kostspielige Reisen gemacht? – Blumenberg: Das war nur zur Ferienzeit. – Vors.: Allerdings, aber ein Mann in Ihren Verhältnissen bleibt auch während der Ferien zu Hause und unternimmt nicht Reisen nach Ostende und ähnlichen sehr kostspieligen Badeorten. – Der Angeklagte schwieg. – Vors.: Im Jahre 1902 haben Sie sich bei dem Hofuhrmacher Felsing in Berlin eine Taschenuhr für 2000 Mark gekauft? (Bewegung im Zuhörerraum). – Angekl.: Das war ein astronomisches Kunstwerk mit Jahreszeiten, Kalender usw. – Vors.: Die Uhr haben Sie von Felsing auf Borg genommen und sehr bald verpfändet? – Angekl.: Jawohl. – Vors.: Haben Sie Felsing eine Unterlage gegeben? – Blumenberg: Nein. – Vors.: Kannte Sie denn Felsing? – Angekl.: Nein. – Vors.: Es ist doch aber ganz eigentümlich, daß ein Geschäft wie Felsing in Berlin Ihnen ohne jede Unterlage und ohne Sie zu kennen eine Uhr von 2000 Mark auf Kredit gibt? – Blumenberg schwieg. – Vors.: Was bekamen Sie von dem Pfandleiher für die Felsingsche Uhr? – Blumenberg: Ein Pfandleiher in Zabrze gab 180 Mark; auf Anraten des Mitangeklagten Abraham nahm ich die Uhr von dem Zabrzer Pfandleiher heraus und versetzte sie in Berlin für 350 Mark. – Auf weiteres Befragen sagte der Angeklagte: Er habe nicht gewußt, wieviel Wechsel von ihm im Umlauf waren. – Vors.: Haben Sie denn nicht darüber Buch geführt? – Blumenberg: Nein. – Vors.: Sie haben doch wohl in Ihrer richterlichen Tätigkeit die Erfahrung gemacht, daß ein derartiges Verfahren notwendigerweise zum finanziellen Zusammenbruch führen muß. – Angekl.: Der Zusammenbruch wäre nicht erfolgt, wenn ich nicht in Wuchererhände gefallen wäre. – Vors.: Auf alle Fälle hätten Sie doch über Ihre Wechselverbindlichkeiten Buch führen müssen. – Blumenberg schwieg. – Vors.: Sie sollen auch einer Frau Eisner große Geschenke gemacht haben? – Blumenberg: Jawohl, ich habe bei Eisner längere Zeit gewohnt und war der Familie zu Dank verpflichtet. – Vors.: Sie sollen Frau Eisner auch sehr oft besucht haben, als sie schon in Breslau wohnte und der Mann im Gefängnis war? – Blumenberg: Das ist richtig, der Verkehr zwischen mir und Frau Eisner war aber ein vollständig harmloser. – Vorsitzender: Drauf werden wir noch zurückkommen. – Ferner gab Blumenberg auf Befragen des Vorsitzenden zu: Er habe in Breslau, Berlin und Dresden und zwar zum großen Teil auf Drängen Abrahams, Ölgemälde, Möbel, Brillantgegenstände, Weine usw. auf Borg entliehen und diese sofort verpfändet, schließlich habe er auch die Pfandscheine verpfändet, um die immer mehr drängenden Gläubiger zu befriedigen. Die Weine habe er von einem Weinhändler aus Würzburg, zu dem er wegen eines Darlehens empfohlen war, anstatt des erbetenen Geldes erhalten. – Vors.: Haben Sie sich denn gar keine Gedanken über Ihre sträfliche Handlungsweise gemacht? Ein Mann wie Sie, ein Landgerichtsrat, mußte sich doch sagen, daß diese Handlungsweise notwendigerweise zur Katastrophe führen muß. – Angekl.: Ich hoffte immer, es würde mir gelingen, durch eine reiche Heirat alles wieder gut zu machen. – Vors.: Glaubten Sie, eine vermögende Dame werde Ihnen die Hand zum Ehebunde reichen, wenn sie Ihre Schuldenlast erfahren hätte? – Angekl.: Ich lernte im Jahre 1904 in Breslau eine Berliner Dame kennen. Diese besaß außer vielen Wertpapieren eine sehr gute Hypothek über 60 000 Mark. – Vors.: Kannte diese Dame Ihre Schuldenlast? – Blumenberg: Jawohl. – Vors.: Weshalb kam die Heirat nicht zustande? – Angekl.: Die Dame war Witwe. Sie erzählte mir schließlich, sie habe zwei Söhne und eine 18jährige Tochter im Hause, für deren Verheiratung vorläufig keine Aussicht vorhanden sei. Letzterer Umstand paßte mir nicht, deshalb nahm ich von der Heirat Abstand. Später lernte ich eine Dresdener Dame kennen. Es wurde mir mitgeteilt, daß diese mindestens ein Vermögen von 100 000 Mark besitze. Schließlich erfuhr ich aber: Der Vater der Dame sei ein Fabrikbesitzer, das Vermögen stecke in der Fabrik, die Tochter erhalte nur einen Zuschuß. Deshalb nahm ich auch von dieser Heirat Abstand. Aus ähnlichen Gründen habe ich schon 1897 eine Verlobung mit einer Lübecker Dame zurückgehen lassen. Ich erteilte auch einem Heiratsvermittler den Auftrag, mir eine passende Frau zu verschaffen. Es wurde mir bald darauf eine Bergratstochter empfohlen. Aber auch bei dieser war das Vermögen nicht flüssig. Endlich hatte ich mich in Breslau mit einer sehr vermögenden Dame verlobt. Kurz vor der bereits festgesetzten Hochzeit wurde ich jedoch verhaftet. – Auf weiteres Befragen des Vorsitzenden, gab Blumenberg an: Die kritische Zeit für ihn sei 1903 gewesen. Es wurde dem Oberlandesgerichtspräsidenten in Breslau Anzeige erstattet. Von diesem zur Vernehmung befohlen, habe er seine volle Schuldenlast nicht angegeben, da er befürchtete, alsdann suspendiert zu werden. Der Oberlandesgerichtspräsident habe ihm vorgeschlagen, freiwillig auf einen Teil seines Gehalts zu verzichten; darauf sei er selbstverständlich eingegangen. Als nun im März 1905 eine zweite Anzeige kam, habe er den Oberlandesgerichtspräsidenten gebeten, ihm vier Wochen Frist zu gewähren. Er stehe vor seiner Verheiratung mit einer vermögenden Dame und dürfte nach der ehelichen Verbindung in der Lage sein, seine Schulden sämtlich zu bezahlen. Der Präsident habe aber sein Gesuch abgelehnt und am 22. März 1905 seine Suspendierung vom Amte verfügt. Kurze Zeit darauf sei er verhaftet worden. Der Angekl. Abraham bestritt, den Angeklagten Blumenberg zum Ankauf und Verpfändung von Wertgegenständen angestiftet zu haben. Er habe allerdings dem Angeklagten Geldverleiher empfohlen. Einmal sei ihm die große Schuldenlast Blumenbergs nicht bekannt gewesen, andererseits habe er gewußt, daß Blumenberg Landgerichtsrat war und als solcher 6000 Mark Gehalt bezog, das nicht beschlagnahmt war. Endlich habe ihm Blumenberg gesagt: Er habe Aussicht, sich mit einer sehr vermögenden Dame zu verheiraten. Er habe allerdings an Blumenberg durch seine Vermittlungen 8–900 Mark verdient, im übrigen hatte seine Frau ein gutgehendes Geschäft, so daß er auf die Vermittlungstätigkeit, die er dem Angeklagten Blumenberg leistete, keineswegs angewiesen war. Er gebe zu, Blumenberg mit dem Mitangeklagten Hepner bekannt gemacht zu haben. – Es wurde hierauf dem Angeklagten Blumenberg vorgehalten, daß er in einem Zivilprozeß Wagner wider Schindler (Blumenberg war damals Vorsitzender der vierten Beuthner Zivilkammer), einer Frau Cloer, mit der er in Geschäftsverbindung gestanden, Mitteilung gemacht und dadurch das Amtsgeheimnis verletzt habe. – Blumenberg gab dies zu, er versicherte, daß er sich nichts Böses dabei gedacht habe. – Zeuge Landrichter Franz, der in diesem Prozeß Beisitzer war, vermochte sich an die Einzelheiten der Verhandlung nicht mehr zu erinnern. Er glaube nicht, daß der Prozeßverhandlung Publikum beigewohnt habe. Soweit er sich erinnere, sei von dem Vertreter des Klägers Wagner eine Anzahl Zeugen, unter diesen einige aus Kopenhagen benannt worden. Er und der andere Beisitzer, Landrichter Charmak, haben sich gegen den Antrag erklärt. – Landrichter Charmak schloß sich der Bekundung des Vorzeugen an. Die Sache sollte in Kattowitz passiert sein. Er und Landrichter Franz wunderten sich daher, daß Zeugen aus Kopenhagen vorgeschlagen wurden. Der Vorsitzende sei für die Vernehmung der Kopenhagener Zeugen gewesen, er und Landrichter Franz als Beisitzende haben die Vernehmung abgelehnt, da der Antrag anscheinend gestellt worden sei, um eine Verschleppung herbeizuführen, zumal nicht behauptet worden sei, die Kopenhagener Zeugen seien z. Z. in Kattowitz gewesen. Er habe sich gesagt: man müsse bei dem Kläger Wagner ganz besonders vorsichtig sein. – Stat.-Assist. Cloer bekundete zeugeneidlich: Seine Frau betreibe Geldgeschäfte und habe auch dem Landgerichtsrat Blumenberg Geld geliehen, bezw. Wechsel diskontiert. Soweit ihm erinnerlich, habe Landgerichtsrat Blumenberg seiner Frau über einen Zivilprozeß Wagner wider Schindler einen Brief geschrieben. Mit diesem sei seine Frau zu Wagner gegangen. – Rechtsanwalt Dr. Färber bekundete als Zeuge: Wagner sei in dem Prozeß, in dem dessen Mandatar den Antrag auf Vernehmung von Kopenhagener Zeugen gestellt habe, nicht zugegen gewesen. Frau Cloer bestätigte, mit der Unterschrift Bl. einen Brief von Landgerichtsrat Blumenberg erhalten zu haben. In dem Briefe, den der Vorsitzende verlas, hieß es: „Der Antrag auf Vernehmung der Kopenhagener Zeugen ist vom Gericht abgelehnt worden, da der Anwalt den Antrag ungenügend begründet hat. Sagen Sie Wagner: er solle sich das nicht gefallen lassen, er könne sonst den Prozeß verlieren. Ich hoffe, morgen von Ihnen Geld zu bekommen, ich habe keines mehr, morgen nachmittag bin ich zu Hause.“ – Frau Cloer bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Derartige Briefe habe Blumenberg oftmals an sie geschrieben. Sie habe ihm etwa 20 000 Mark gegen Wechsel besorgt. Sie sei vermögenslos, habe aber das Geld dem Landgerichtsrat von Kattowitzer Kaufleuten gegen Provision verschafft. – Beisitzender, Landrichter Lindner: Frau Zeugin, hatten Sie die Empfindung, daß Landgerichtsrat Blumenberg Ihnen über den Prozeß Wagner-Schindler Mitteilung machte, in der Absicht, von Ihnen wieder Geld zu bekommen? ’– Zeugin: Jawohl. – Vors.: Sie hatten an dem Ausgang des Prozesses großes Interesse, da Wagner Ihnen Geld schuldete? – Zeugin: Jawohl. – Verteidiger J.-R. Dr. Schreiber: Kam es nicht vor, daß die Geldgeber trotz der erhaltenen Wechsel das Geld teelöffelweise gaben und Blumenberg Ihnen deshalb schrieb, er wolle den Rest des Geldes haben. – Zeugin: Das kam mehrfach vor. – Vertr.: Kann es ein solcher Brief gewesen sein? – Zeugin: Das ist möglich. – Den Angeklagten Blumenberg war ferner zur Last gelegt, in einem Zivilprozeß wider Frau Cloer, in dem er den Vorsitz führte, letzterer verschiedentlich Rat erteilt zu haben, damit der Prozeß für sie nicht verloren ging. In jedem dieser Briefe bat Blumenberg um Geld, da er sich in großer Verlegenheit befinde. In einem der Briefe hieß es: Ich habe dafür gesorgt, daß der Termin wieder verlegt wurde. – Angeklagter Blumenberg gab zu, daß Frau Cloer ein großes Interesse an der möglichsten Hinausschiebung des Prozesses hatte. Er habe aber die Briefe an Frau Cloer nicht in der Absicht geschrieben, diese zur Beschaffung von Geldern geneigt zu machen. – Vors.: Dachten Sie nicht daran, daß, wenn nur ein solcher Brief gefunden wird, er Ihnen das Amt kosten würde? – Angeklagter Blumenberg: Ich kannte wohl die große Gefahr, ich habe aber im Augenblick, als ich die Briefe schrieb, nicht daran gedacht. – Landrichter Charmak bekundete als Zeuge: Rechtsanwalt Sobtzick habe ihm einmal gesagt: es sei gut, daß der Prozeß Pyttlik wider Cloer zu Ende sei. Der Kläger Pyttlik habe ihm gesagt: wenn er den Prozeß verliere, werde er den Landgerichtsrat Blumenberg aus dem Amt bringen; da er ihm Schwierigkeiten bereite; er (Zeuge) hatte auch eine solche Empfindung. – Stationsassistent Cloer: Weder er noch seine Frau haben den Angeklagten Blumenberg ersucht, ihnen Rat und Auskunft zu geben. – Frau Cloer bestätigte das mit dem Bemerken: Sie habe einmal dem Angeklagten von einer Gräfin Reichenbach 500 Mark besorgt. – Vert. R.-A. Dr. Schreiber: Die Gräfin Reichenbach ist eine in Breslau stadtbekannte Geschäftsdame; sie ist bürgerlicher Abkunft, hat aber einen Grafen Reichenbach zum Manne gehabt. – Erster Staatsanwalt: Sie haben doch den Landgerichtsrat Blumenberg mehrfach Geldgeschäfte halber besucht, haben Sie da nicht Herrn Blumenberg um Rat in Ihrem Prozesse gefragt? – Zeugin: Um Rat nicht, ich hatte ja meinen Rechtsanwalt. – Erster Staatsanwalt: Sie haben ihn aber um Auskunft gebeten? – Zeugin: Allerdings. – Beisitzer Landrichter Lindner: Sagten Sie sich nicht, es ist gut, daß ich mit dem Landgerichtsrat Blumenberg in Geschäftsverbindung stehe, daraus können mir für den Ausfall des Prozesses Vorteile erwachsen? – Vors.: Sie haben das Recht, die Antwort auf diese Frage zu verweigern, da Sie sich der Bestechung beschuldigen könnten. – Zeugin: Ich habe keinen solchen Gedanken gehabt, da mir der Ausgang des Prozesses gleichgültig war. – Dem Angeklagten Blumenberg wurde vom Vorsitzenden ferner vorgehalten, daß er in einem Prozeß Goldstein wider Fiskus, der vor der zweiten Zivilkammer des Beuthner Landgerichts geschwebt, sich des Amtsvergehens schuldig gemacht habe. – Angekl. Blumenberg: Der Prozeß Goldstein wider Fiskus schwebte vor der zweiten Zivilkammer, ich hatte infolgedessen, da ich Vorsitzender der vierten Zivilkammer war, keinerlei Einfluß auf diesen Prozeß. Eines Tages erhielt ich von einer Frau Granzow einen Brief, in dem sie mich im Auftrage des Möbelhändlers Zernik, Schwiegersohns des Goldstein, bat, mich für den Prozeß zu interessieren, es solle mein Schade nicht sein. Ich habe zunächst nicht darauf geantwortet, da ich nicht wußte, was ich eigentlich machen sollte. Einen Rat brauchte man doch nicht von mir, dafür gibt es Rechtsanwälte, und Einfluß auf den Gang des Prozesses hatte ich nicht. Frau Granzow kam einige Tage darauf zu mir und bat mich, einmal die Prozeßakten in Sachen Goldstein wider Fiskus einzusehen, ich könnte unter Umständen 20 000 Mark verdienen. Ich verhielt mich trotzdem ablehnend, da ich mir sagte: Ich habe auf den Prozeß so wenig Einfluß, daß ich unmöglich 20 000 Mark dafür erhalten kann. Auf dringendes Bitten der Frau Granzow habe ich mir schließlich die Akten durchgelesen. – Vors.: Wie kamen Sie in den Besitz der Akten? – Blumenberg: Ich habe sie mir einfach vorlegen lassen. – Vors.: Sie werden zugeben, daß das ein Mißbrauch der Amtsgewalt war. – Blumenberg: Ich gebe zu, daß ich unrecht gehandelt habe. – Vors.: Frau Granzow ist eine Geldverleiherin. – Angekl.: Jawohl. – Vors.: Frau Granzow hat Ihnen auch Gelder besorgt? – Angekl.: Jawohl. – Vors.: Kannten Sie Zernik? – Angekl.: Zernik hat mir einmal 500 Mark geliehen. Ich habe außerdem einmal bei Zernik Möbel gekauft. – Vors.: Wo haben Sie denn überall Möbel gekauft, Sie hatten doch als unverheirateter Mann nicht soviel Möbel notwendig? – Angekl.: Ich wollte mich damals verheiraten. – Es wurde darauf ein Brief, den Blumenberg an Frau Granzow geschrieben hatte, verlesen. In diesem Briefe klagte Blumenberg, daß alles von ihm Geld haben wolle; er befinde sich in sehr bedrängter Lage, und Plaumann hülle sich, wie immer in Schweigen. Dieser bezahle niemanden. (Plaumann war der Amtsrichter, für den Blumenberg eine Bürgschaft über 8000 Mark übernommen hatte.) Es hieß ferner in dem Briefe: Ich bezweifle stark, daß Goldstein 20 000 Mark geben wird, zumal ich gar zu wenig in der Sache tun kann. Zernik traue ich nicht; dieser will mir ja nicht einmal 300 Mark verschaffen. Wenn ich von Goldstein 20 000 Mark bekäme, so wäre das ja ein sehr schönes Geschäft. Werte Frau Granzow, geben Sie mir einen Rat, was ich in der Sache tun soll; was ich tun kann, werde ich tun. – Blumenberg teilte alsdann mit, was er aus den Akten ersehen, und gab verschiedene Ratschläge, die zur Gewinnung des Prozesses führen könnten. Der ellenlange Brief schloß mit einer nochmaligen Klage über die drängenden Gläubiger, bezüglich deren er mit Beschimpfungen nicht kargte: „Es ist ganz furchtbar, es ist nirgends Geld zu bekommen.“ Endlich hieß es in dem Briefe: „Sie sehen, liebe Frau Granzow, daß ich mir die größte Mühe gebe, um für Goldstein tätig zu sein.“ – Vors.: Nun, Herr Blumenberg, was sagen Sie dazu? – Angekl. (mit sehr bewegter, fast weinender Stimme): Ich weiß ja heute, daß ich großes Unrecht begangen habe, ich befand mich eben in Not. – Vors.: Sie werden zugeben, daß ein Laie die Akten nicht bekommen hätte? – Angekl.: Ich gebe zu, daß jemand, der der Sache fern stand, die Akten nicht bekommen hätte. – Vors.: Sie haben in Ihrer Eigenschaft als Landgerichtsrat Blumenberg von der Gerichtsschreiberei die Akten gefordert, und diese sind Ihnen infolgedessen auch ausgehändigt worden. – Angekl.: Jawohl. – Vors.: Sie geben also zu, daß Sie die Akten unter Mißbrauch Ihrer Amtsgewalt erhalten haben? Sie schrieben ja selbst Frau Granzow: „Ich muß um strengste Diskretion bitten, da ich, wenn es herauskommt, geschaßt werde.“ – Angekl.: Allerdings, ich befürchtete, auf dem Disziplinarwege aus dem Amte entlassen zu werden. – Vert. Justizrat Dr. Schreiber: Ich ersuche, an den Angeklagten die Frage zu stellen, ob er sich bewußt war, daß er sich im Sinne des Paragraphen 332 des Straf-Gesetzbuches strafbar gemacht hat? – Vors.: Der Angeklagte hat das eigentlich bereits zugegeben, ich will aber trotzdem die Frage noch einmal stellen. – Angekl.: Ich befürchtete, disziplinarisch bestraft zu werden, ich glaubte aber nicht, mich strafrechtlich schuldig zu machen. – Vors.: Herr Blumenberg, Sie sind ein alter Landgerichtsrat und waren lange Zeit Strafrichter. Es muß Ihnen bewußt gewesen sein, daß Sie sich im Sinne des Paragraphen 332 schuldig machen. Sie werden zugeben, daß man diese Frage nur verneinen kann, wenn man zu der Annahme gelangt, es liegt der Paragraph 51 des Straf-Gesetzbuches vor? – Angekl.: (zögernd): Ich kann nur wiederholen, daß ich an eine strafbare Handlung nicht gedacht habe. – Frau Granzow-Breslau wurde unter Aussetzung der Vereidigung vernommen und ihr vom Vorsitzenden bedeutet: Wenn sie befürchte, sich durch Beantwortung einer Frage einer strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen, sei sie berechtigt, die Antwort zu verweigern. Die Zeugin bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Sie habe dem Angeklagten Blumenberg vielfach Geld geliehen, bezw. Darlehen vermittelt. Es sei ihr wohl bekannt gewesen, daß Blumenberg verschuldet war, er sagte ihr aber, er werde in nächster Zeit Landgerichtsdirektor werden, beziehe alsdann ein größeres Gehalt und außerdem habe er die Heirat mit einer sehr vermögenden Dame in sicherer Aussicht. Sie habe sich in uneigennütziger Weise für den Prozeß Goldstein wider Fiskus interessiert, jedes Geldinteresse habe ihr dabei ferngelegen. Sie gebe allerdings zu, mit dem Schwiegersohn Goldsteins, Möbelhändler Zernik, in Geschäftsverbindung zu stehen. Sie habe auch gewußt, daß Blumenberg, der nicht Mitglied der zweiten Zivilkammer war, keinerlei Einfluß auf den Gang des Prozesses hatte, sie wollte auch nur, daß Blumenberg vermöge seiner gesellschaftlichen Stellung einen Vergleich herbeiführe. – Vors.: Es war Ihnen doch aber bekannt, daß dazu eine Akteneinsicht erforderlich war. – Zeugin: Darüber habe ich mir keine Gedanken gemacht. – Vors.: Sie haben zweifellos sich gesagt: Blumenberg ist beim hiesigen Landgericht und kann infolgedessen für eine günstige Wendung des Prozesses viel tun? – Zeugin: Ich wollte nur, daß ein Vergleich zustande komme. – Vors.: Haben Sie dabei nicht daran gedacht, daß Landgerichtsrat Blumenberg, um einen Vergleich herbeizuführen, genötigt war, die Akten einzusehen? – Zeugin: Es ist möglich, daß ich daran gedacht habe. – Vors.: Ich frage Sie nun nochmals, welches Interesse hatten Sie, Herrn Blumenberg zu bewegen, in dem Prozeß einen Vergleich herbeizuführen? – Zeugin: Ich hatte keinerlei Geldinteresse. – Vert. Justizrat Dr. Schreiber: Die Zeugin weicht augenscheinlich der Beantwortung dieser Frage aus, da sie befürchtet, des Wuchers beschuldigt zu werden. Das Interesse der Zeugin, das ein vollständig legales ist, ist mir bekannt. Frau Granzow, hatten Sie und Ihr Herr Gemahl nicht im Breslauer Spar- und Darlehnsverein für den Angeklagten Blumenberg Bürgschaft geleistet? – Zeugin: Jawohl. – Vert.: Sie hofften, wenn Blumenberg die versprochene Provision erhalte, die Bürgschaft los zu werden. – Z.: Allerdings. – Im weiteren Verlauf gab die Zeugin auf Befragen zu: Blumenberg schulde ihr noch etwa 20 000 Mark. Als Bürgschaft habe ihr letzterer eine Lebensversicherungspolize über 22 000 Mark gegeben; die Prämien müsse sie allerdings bezahlen. – Vert. Justizrat Dr. Schreiber: Ich bemerke, der Angeklagte hat bei der Disziplinarbehörde seine Schuldenlast auf 53 000 Mark angegeben, dabei war die Schuld von Frau Granzow außer Ansatz gelassen. – Angekl. Blumenberg: Die Schulden, die ich bei Frau Granzow hatte, habe ich allerdings nicht angegeben. – Auf Ersuchen des Angeklagten Blumenberg teilte Frau Granzow noch mit: Blumenberg hatte die ernstliche Absicht, sich mit einer vermögenden Dame zu verheiraten. Er war auch einigemale mit solchen Damen verlobt, die Heiraten seien aber nicht zustande gekommen, da die betreffenden Damen keine flüssigen Mittel hatten. Zuletzt war Blumenberg mit einer sehr vermögenden Dame aus Frankfurt a. M. verlobt; diese Heirat wäre wohl auch zustande gekommen, wenn Blumenberg nicht verhaftet worden wäre. – Möbelhändler Zernik (Kattowitz), ebenfalls unter Aussetzung der Vereidigung vernommen, bekundete: Ich habe an Landgerichtsrat Blumenberg einmal für 1500 Mark Möbel verkauft und ihm auch einigemale gegen Wechsel Geld geliehen. Frau Granzow sagte mir: Landgerichtsrat Blumenberg könnte für Beschleunigung des Prozesses sorgen. Letzterer habe ihm auch einigemale über den Gang des Prozesses schriftliche Auskunft gegeben, genau dasselbe habe er aber zumeist am folgenden Tage von dem Rechtsanwalt seines Schwiegervaters erfahren. Auf weiteres Befragen des Vorsitzenden bemerkte der Zeuge Zernik: Er gebe zu, daß Frau Granzow ihm einmal gesagt habe, Bl. könnte für Beschleunigung des Prozesses sorgen oder einen Vergleich herbeiführen, wenn man ihm 10 000 Mark als Darlehn verspreche. Er habe sich aber in keiner Weise verpflichtet und mit Landgerichtsrat Blumenberg niemals darüber gesprochen. – Auf Befragen des Vert. Justizrats Dr. Schreiber sagte der Zeuge: Er habe niemals die Absicht gehabt, dem Landgerichtsrat Blumenberg irgend einen Vorteil zuzuwenden, um ihn zu einer Verletzung seiner Amtspflicht geneigt zu machen. – Auf Befragen des Vorsitzenden sagte der Zeuge: Er habe in den letzten Jahren es entschieden abgelehnt, dem Landgerichtsrat Blumenberg ein Darlehn zu geben; er habe auch Frau Granzow in dieser Beziehung gewarnt. Einmal sei ihm die große Schuldenlast Blumenbergs bekannt gewesen und andererseits habe er Blumenberg in Breslau in Gesellschaft eines Mannes gesehen, der in Breslau als sehr gefährlich gelte. – Vors.: Das ist Schneidermeister Just. – Zeuge: Jawohl. – Zernik und Frau Granzow wurden schließlich vereidigt. – Blumenberg war ferner beschuldigt, einen bei ihm vom Gerichtsvollzieher versiegelten Nußbaumregulator, Ölgemälde und Meyersche Konversationslexika verpfändet bezw. verkauft und den Erlös für sich verwendet zu haben. Blumenberg gab auf Befragen den objektiven Tatbestand zu; er wußte aber nicht, ob diese Gegenstände inzwischen frei geworden waren. – In einem weiteren Falle wurde der Angeklagte Blumenberg beschuldigt: ein ihm vom Gerichtsvollzieher versiegeltes Salonsofa, einen Salonspiegel, ein Vertikow, im Gesamtwerte von 150 Mark, verpfändet bezw. verkauft zu haben. Diese Möbel hatte Blumenberg auf Leihkontrakt von Großmann entnommen. – Der Angeklagte gab diese und noch einige andere Arrestbrüche zu, er sei von seinen Gläubigern so furchtbar gedrängt worden, daß er sich zur Veräußerung der Möbel genötigt gesehen habe. Blumenberg gab schließlich auf Befragen zu, daß seine gesamte Wohnungseinrichtung vom Gerichtsvollzieher versiegelt gewesen war. Dem Angeklagten Abraham wurde zur Last gelegt, bei einigen Veräußerungen von Pfandstücken mitgewirkt zu haben. Abraham bemerkte: Es sei ihm nicht bekannt gewesen, daß diese Sachen gepfändet waren. – Vors.: Sie müssen doch gesehen haben, daß alle Sachen in der Wohnung des Herrn Blumenberg versiegelt waren. – Abraham: Das habe ich nicht gesehen. – Vors.: Aus den vielen Pfändungen, die Ihnen nicht entgangen sein können, müssen Sie doch die große Verschuldung des Herrn Blumenberg entnommen haben. – Abraham: Solche Verschuldungen sind doch nichts Seltenes. – Vors. (erregt): Nun, soweit sind wir doch noch nicht. In richterlichen Kreisen sind Gott sei Dank solche Vorkommnisse mit der Laterne zu suchen. – Der Angeklagte Abraham schwieg. – Im weiteren Verlauf bemerkte Abraham: Blumenberg habe ihm gesagt: die Möbel kommen zwecks Auspolsterung zum Möbelhändler Großmann. Blumenberg gab dies als möglich zu. – Aus den zur Verlesung gelangten Leihverträgen der verschiedenen Möbelhändler war zu entnehmen, daß der Angeklagte Blumenberg eine hochelegante Wohnungseinrichtung besessen habe. Blumenberg hatte diese Wohnungseinrichtung als sein Eigentum bezeichnet und die einzelnen Gegenstände an Darlehnsgeber und zwar zum Teil mehrfach schriftlich als Eigentum zugestanden. Schneidermeister Galle in Breslau hatte Blumenberg nicht nur mehrere Anzüge im Betrage von 850 Mark gestundet, sondern ihm auch noch ein Darlehen in ansehnlichem Betrage gegeben. Blumenberg hatte Galle als Unterlage einen Teil seiner Möbel verpfändet. Der Inhaber der Firma Galle, Kluge, hatte schließlich erfahren, daß das Mobiliar bereits verpfändet war. Blumenberg hatte darauf Kluge eine Ehrenerklärung ausgestellt, in der er sich auf Ehrenwort verpflichtete, allvierteljährlich an die Firma Galle 150 Mark zu zahlen, er hatte aber, außer 100 Mark, die er am Tage der Abgabe der Ehrenerklärung zahlte, nichts gezahlt. Blumenberg schuldete an die Firma Galle, einschließlich Zinsen, annähernd 1200 Mark. Der Vorsitzende hielt dem Angeklagten Blumenberg vor, daß er von Kaufmann Heidenreich in Breslau eine große Anzahl kostbarer Möbel auf Leihvertrag gekauft habe. Laut Vertrag blieben die Möbel, die in vereinbarten Raten abgezahlt werden sollten, Eigentum des Heidenreich. Diese Möbel hatte Blumenberg ebenfalls veräußert, bezw. verpfändet. Hierbei soll sich der Angekl. Hepner der Beihilfe bezw. Begünstigung schuldig gemacht haben. Hepner bestritt diese Beschuldigung mit großer Entschiedenheit. Er kenne Blumenberg seit etwa 8 Jahren und habe ihm mehrfach Gelder zu den anständigsten Bedingungen verschafft. – Vors.: Was verstehen Sie unter „anständigsten Bedingungen“? – Hepner: 5–6 Prozent Zinsen. Das Geschäft mit Heidenreich habe ich nicht vermittelt. Heidenreich hat Blumenberg fast täglich gemahnt. Ich habe daher einmal zu Heidenreich gesagt: Ich habe in Kattowitz geschäftlich zu tun, kommen Sie mit mir, da können Sie den Landgerichtsrat Blumenberg persönlich sprechen. Ich tat das, weil Herr Rat Blumenberg sagte: er wolle die Sache aus der Welt schaffen. – Vors.: Sie geben doch zu, an Ihren Geldvermittlungen für Blumenberg verdient zu haben? – Hepner: Das gebe ich zu, ich habe für Vermittlungen Provision erhalten, aber niemals Wucherzinsen genommen. – Staatsanwalt Fipper: Ich muß doch bemerken, daß Hepner außer seiner Provision hohe Zinsen erhalten hat und stets auf Kosten des Angeklagten Blumenberg zweiter Wagenklasse gefahren ist. – Blumenberg: Das ist eine Verwechslung mit Just. Ich habe Herrn Hepner sogar einmal Bezahlung für zweite Klasse angeboten, er hat es aber abgelehnt mit dem Bemerken: Ich kann ebenso gut dritter oder vierter Klasse fahren. – Angekl. Hepner: Ich habe Herrn Rat Blumenberg niemals hohe Spesen berechnet. Im Gegenteil, ich habe Herrn Blumenberg stets gewarnt, sich zu sehr zu engagieren. Just allerdings ist auf Kosten des Herrn Rat Blumenberg stets zweiter Klasse gefahren, er hat in Berlin auf Kosten des Herrn Rat in den ersten Hotels gewohnt, mit Weibern kostspielige Gelage gegeben usw. Dieser Mann ist in der Hauptsache an dem Unglück des Herrn Landgerichtsrats Blumenberg schuld. Ich habe aber alles getan, um Herrn Rat Blumenberg zu halten. – Dem Angeklagten Blumenberg wurde ferner zur Last gelegt, von Berg in Kattowitz für 1000 Mark Möbel gegen Wechsel gekauft zu haben. Blumenberg habe auf Befragen Bergs gesagt, daß die Wohnungseinrichtung sein Eigentum sei. Der Angeklagte Abraham soll dies Geschäft vermittelt haben. Abraham bestritt dies. Diese Möbel habe Blumenberg ebenfalls sofort veräußert, bezw. verpfändet. – Es wurden dem Angeklagten Blumenberg noch mehrere derartige Unterschlagungs- bezw. Betrugsfälle vorgehalten. Möbelhändler Großmann in Breslau, so teilte Angekl. Blumenberg mit, habe sich alle Mühe gegeben, ihn zum Kunden zu bekommen. Er habe schließlich von Großmann Möbel gekauft, die Großmann zu dem horrenden Preis von 3263 Mark berechnete. Diese Preise waren ganz außerordentlich hoch. Er habe sich nachträglich überzeugt, daß die großen Firmen, wie Dittmar, Pfaff usw. in Berlin bedeutend niedrigere Preise haben. Angesichts dieser horrenden Preise war das fürchterliche Drängen auf Bezahlung ganz unbegründet, zumal er bereits 1000 Mark gezahlt hatte. – In einem weiteren Falle hatte Blumenberg von einem Möbelhändler Sternschuß in Oswiecim Möbel auf Leihvertrag und Wechsel von 1100 Mark gekauft. – Der Angeklagte bemerkte: Er habe die Möbel schließlich dem Sternschuß zurückgegeben, da dieser fast täglich in seinem „galizischen Kostüm“ in seine Wohnung kam, was ihm sehr unangenehm war. – Einer Frau Steinhorst in Breslau hatte Blumenberg die bereits von ihm verpfändeten Möbel verpfändet und dafür auf Wechsel 1700 Mark erhalten. – Blumenberg: Ich bekenne, daß ich unrecht gehandelt habe, ich brauchte aber das Geld. Hätte ich gesagt, die Möbel sind bereits verpfändet, dann hätte ich das Geld nicht erhalten. In einem weiteren Falle soll Angeklagter Abraham mitgewirkt haben, obwohl ihm bekannt war, daß die Möbel des Blumenberg bereits verpfändet waren. – Abraham bestritt dies. – Auf Antrag des Staatsanwalts Fipper wurde die von Abraham beim Untersuchungsrichter gemachte protokollarische Aussage verlesen. Danach hatte Abraham ein volles Geständnis abgelegt. Abraham bemerkte: Er sei durch die lange Untersuchungshaft, durch die er finanziell ruiniert worden sei, und durch die ihm zuteil gewordene Behandlung ganz verwirrt gewesen, so daß er schließlich nicht mehr wußte, was er sage. Der Untersuchungsrichter habe ihm jedesmal mit dem Zuchthaus gedroht, wenn er etwas in Abrede stellte. – Vors.: Das Protokoll, das ganz klar ist, ist Ihnen doch vorgelesen und von Ihnen unterschrieben worden? – Abraham: Ich kann nur wiederholen, daß ich verwirrt war, so daß ich nicht wußte, was ich unterschrieb. – Bäckermeistersfrau Leschziner bekundete auf Befragen: Sie sei früher Hebamme gewesen, seit längerer Zeit sei sie aber sehr krank, sie könne daher nicht mehr praktizieren. Ihr Mann sei rückenmarkleidend, mithin auch erwerbsunfähig; sie lebe mit ihrem Manne von der Unterstützung ihrer Kinder. Auf Zureden des Angekl. Hepner habe sie ihren Schwiegersohn veranlaßt, dem Landgerichtsrat Blumenberg 600 Mark zu leihen. Das Geld sei verloren. – Hepner: Er habe im Gegenteil abgeredet, dem Rat Blumenberg etwas zu leihen. – Staatsanwalt Fipper: Obwohl Sie abgeredet haben wollen, haben Sie sich von dem Schwiegersohn der Zeugin 50 Mark Provision für das Zustandekommen des Darlehnsgeschäfts zahlen lassen. – Hepner gab das zu. – Frau Klepatzky hatte dem Angeklagten Blumenberg gegen Verpfändung seiner Wohnungseinrichtung 1200 Mark geliehen. Hepner habe gesagt: „Sie gehen kein Risiko ein, Ihnen gehört ja die Wohnungseinrichtung des Herrn Landgerichtsrats.“ – Hepner bestritt, eine solche Äußerung getan zu haben. – Wirtschaftsinspektor Biest (Breslau): Auf Veranlassung des Schneidermeisters Just in Breslau habe er Blumenberg gegen Wechsel, den auch Just unterschrieben habe, 14 000 Mark geliehen. Er habe das ganze Geld verloren. Blumenberg habe ihm die Wohnungseinrichtung verschrieben, später habe er gehört, daß diese Wohnungseinrichtung verpfändet war. Der Zeuge brach bei seiner Vernehmung in Tränen aus. – Kaufmann Kluge, Inhaber der Firma Galle in Breslau: Blumenberg habe bei ihm innerhalb zwei Jahren für 850 Mark Garderobe und 500 Mark bar geliehen. Da er trotz aller Mahnungen kein Geld erhalten konnte, habe er Blumenberg verklagt. Blumenberg habe ihm schließlich seine Wohnungseinrichtung verschrieben, damit er die Klage zurücknehme. Einige Zeit darauf habe er erfahren, daß die Wohnungseinrichtung bereits verpfändet sei. Nachdem er sich als Eigentümer der Wohnungseinrichtung gefühlt habe, sei er sicher geworden und habe dem Landgerichtsrat Blumenberg noch für mehrere 100 Mark Garderobe geliehen, sodaß er noch 1600 Mark von Blumenberg zu bekommen habe. – Als Landgerichtsrat Blumenberg sich wieder in Bedrängnis befand, wandte er sich an den Mitangeklagten Hepner. Dieser führte Blumenberg zu dem Möbelhändler Heidenreich in Breslau. Letzterer erklärte sich zur Gewährung eines Darlehns bereit, wenn Blumenberg einen Teil dieses Darlehns in Gestalt von Möbeln entnehme. Die Möbel, in Höhe von 475 Mark, wurden gegen den bekannten Leihvertrag und außerdem 500 Mark gegen Wechsel gegeben. Angeklagter Blumenberg bemerkte: Diese Schuld sei bis auf 70 Mark getilgt. – Angekl. Hepner: Er sei bei Abschluß des Geschäfts wohl dabei gewesen, und es sei auch möglich, daß er zu Heidenreich gesagt habe: „Sie haben jetzt Wechsel, können also beruhigt sein,“ etwas weiteres habe er gewiß nicht gesagt, zumal er von der Möbelbranche keinerlei Kenntnis habe. – Möbelhändler Heidenreich bekundete als Zeuge: Er habe Blumenberg außerdem noch einmal auf Wechsel Geld geliehen, da ihm gesagt worden sei, Blumenberg werde in nächster Zeit eine sehr vermögende Dame heiraten. Er habe im ganzen 200 Mark verloren. Auf Befragen des Vorsitzenden bemerkte der Zeuge: Wenn er gewußt hätte, die Möbel Blumenbergs seien bereits verpfändet, dann würde er sofort von dem Geschäft Abstand genommen haben. – Frau Behrendt: Sie habe Hepner mit Heidenreich bekannt gemacht und dafür von letzterem 20 Mark Provision erhalten. – Mühlenbesitzer Alfred Pinn, Inhaber der Firma Pinn und Aronsohn (Berlin): Ich habe mit dem Landgerichtsrat Blumenberg nicht in Geschäftsverbindung gestanden. Eines Tages kaufte die Firma Berger (Königshütte) bei mir Mehl. Berger sandte mir dafür zwei Wechsel in Höhe von je 500 Mark, akzeptiert von Landgerichtsrat Blumenberg in Beuthen O.-S. Ich wollte zunächst die Wechsel nicht nehmen, habe sie aber schließlich behalten, da ich gehört hatte, daß Berger schlecht stehe. Nach einiger Zeit ging auch die Firma Berger in Konkurs und der Wechsel wurde am Verfalltage nicht eingelöst. Noch ehe ich die Wechsel zur Bergerschen Konkursmasse angemeldet hatte, erschien der Angeklagte Abraham bei mir und bat mich, die Wechsel nicht zur Konkursmasse anzumelden. Landgerichtsrat Blumenberg habe seine Schuldenlast dem Oberlandesgerichtspräsidenten in Breslau mitgeteilt, dabei aber die beiden Wechsel nicht angegeben. Wenn nun das Vorhandensein der Wechsel zur Kenntnis des Oberlandesgerichtspräsidenten komme, dann werde Blumenberg womöglich aus dem Amte entfernt. Blumenberg sei ein jüdischer Richter, man müsse eine solche Blamage möglichst zu vermeiden suchen. – Vors.: Ich will Ihnen bemerken, Herr Pinn, daß Blumenberg kein Jude, sondern evangelischer Christ ist. – Zeuge: Abraham sagte mir aber, Blumenberg sei ein jüdischer Richter. Ich glaubte dies, zumal der Name Blumenberg auch einigermaßen dafür sprach. Obwohl Abraham auf mich einen unangenehmen Eindruck machte, nahm ich Abstand, die Wechsel zur Bergerschen Konkursmasse anzumelden. Ich schrieb daraufhin an Blumenberg, daß ich Einlösung der protestierten Wechsel erwarte. Darauf erschien Schneidermeister Just (Breslau) bei mir, zahlte mir 150 Mark und bat mich, einen neuen Wechsel über 850 Mark auszustellen. Diesen werde Landgerichtsrat Blumenberg akzeptieren und mir als Unterlage seine kostbare Möbeleinrichtung verpfänden. Ich erwiderte: Darauf könnte ich nur eingehen, wenn Landgerichtsrat Blumenberg die ehrenwörtliche Erklärung gibt, daß die Möbel sein Eigentum und anderweitig nicht verpfändet seien. Blumenberg gab mir schriftlich eine solche ehrenwörtliche Erklärung, worauf ich auf den Vorschlag Justs einging. Der Wechsel ist ja in Raten zum Teil bezahlt worden; ich muß aber bekennen, wenn ich die Wechsel zur Bergerschen Konkursmasse angemeldet hätte, würde ich einen wesentlich größeren Betrag auch nicht erhalten haben. Auf Befragen des Vorsitzenden sagte der Zeuge: Er habe sich nicht denken können, daß ein preußischer Richter etwas Unwahres in einer ehrenwörtlichen Erklärung versichern werde. Hätte er gewußt, daß Blumenberg im Vermögensverfall sei und die Möbel bereits verpfändet waren, dann würde er selbstverständlich die Wechsel zur Bergerschen Konkursmasse angemeldet und nicht einen neuen Wechsel ausgestellt haben. – Rentier Tomansky (Berlin): Er sei durch einen Agenten Bock mit Landgerichtsrat Blumenberg bekannt geworden. Er habe letzterem gegen Wechsel und Verpfändung seiner Möbel 6300 Mark geliehen. Dies Geld habe er vollständig verloren. – Agent Bock (Berlin): Er habe Tomansky durch Zeitungsinserat kennen gelernt. Er habe für Vermittlung des Geschäfts von Blumenberg 10 Prozent Provision erhalten. – Möbelhändler Großmann hatte dem Angeklagten Blumenberg für 3500 Mark Möbel gegen Leihvertrag verkauft, er hat dafür 900 Mark in Ratenzahlungen erhalten. Schließlich habe er die Möbel zurückholen lassen, diese habe er aber sämtlich aufpolieren lassen müssen; sie seien heute kaum die Hälfte wert.
Frau Steinhorst (Breslau): Sie und ihr Mann haben dem Landgerichtsrat Blumenberg gegen Wechsel, Verpfändung der Möbel und Ehrenschein 4000 Mark bar geliehen und für weitere 4000 Mark Bürgschaft geleistet. Die Wechsel mit dem Akzept von Blumenberg habe aber niemand nehmen wollen. Sie haben jedoch trotzdem nicht geglaubt, daß sie alles verlieren werden, da sie nicht ahnen konnten, daß die Möbeleinrichtung bereits verpfändet war. Andererseits habe ihnen Frau Granzow gesagt: Landgerichtsrat Blumenberg werde in nächster Zeit eine sehr vermögende Dame heiraten. Die Mitgift erhalte nicht Blumenberg, sondern Justizrat Roth, der zunächst die Gläubiger befriedigen werde. Es sei ihr allerdings gesagt worden: Die Schuldenlast Blumenbergs betrage nur 20 000 Mark. Auf Befragen des Beisitzenden, Landrichters Lindner sagte die Zeugin: Sie habe dem Landgerichtsrat Blumenberg viel Geld hinter dem Rücken ihres Mannes, selbst ihre letzten Sparpfennige gegeben. Im ganzen haben sie etwa 7000 Mark verloren. – Auf Befragen des Vert. Justizrats Dr. Schreiber, sagte die Zeugin: Frau Granzow gab sich die größte Mühe, Landgerichtsrat Blumenberg mit einer vermögenden Dame zu verheiraten. Blumenberg habe auch die ernste Absicht gehabt, sich zu verheiraten; er sei einigemale mit vermögenden Damen verlobt gewesen. Noch kurz vor seiner Verhaftung sei Blumenberg mit einer sehr vermögenden Dame in Breslau verlobt gewesen. Sie sei der Meinung, wäre Blumenberg nicht verhaftet worden, dann wäre die Heirat zustande gekommen. – Hotelier August Schulz (Königshütte): Ich wollte eine Gastwirtschaft pachten, es wurde mir aber die Konzession verweigert. Der Angeklagte Abraham hatte dies erfahren, er kam zu mir und sagte: ich solle dem Landgerichtsrat Blumenberg 500 Mark gegen Wechsel leihen, Blumenberg werde zum Bürgermeister gehen und für Erteilung der Konzession sorgen. Dabei nahm Abraham ein Akzept heraus, das ich nicht beachtete. Abraham ließ absichtlich oder unabsichtlich das Akzept auf dem Tisch liegen. Sehr bald darauf fragte Abraham telephonisch an, ob er das Akzept liegen gelassen habe. Ich antwortete bejahend. Ich habe mich schließlich von Abraham bestimmen lassen, dem Landgerichtsrat Blumenberg 500 Mark und später noch 300 Mark gegen Wechsel und Verpfändung der Möbel zu geben. Ich habe darauf im ganzen 250 Mark erhalten, das andere Geld ist verloren, denn die Möbel waren bereits anderweitig verpfändet. – Auf Befragen des Ersten Staatsanwalts bekundete der Zeuge: Landgerichtsrat Blumenberg habe ihm versprochen, mit seiner Frau zum Bürgermeister zu gehen, sie als seine Kusine auszugeben und den Bürgermeister um Gewährung der Konzession zu bitten. Angekl. Abraham: Er habe das Akzept nicht absichtlich liegen lassen, im übrigen bestreite er, dem Schulz wissentlich eine falsche Vorspiegelung gemacht zu haben. – Hofkürschnermeister Moritz Boden (Breslau): Landgerichtsrat Blumenberg kam kurz vor Weihnachten 1904 mit einem hageren Mann, den ich für einen Schneider hielt, in meinen Laden und kaufte verschiedene wertvolle Pelzgarnituren für Damen, unter diesen eine Zobelpelzgarnitur gegen Wechsel im Gesamtbetrage von 1100 Mark. Ich habe 900 Mark bei diesem Geschäft verloren. – Unter allgemeiner Spannung wurde Frau Eisner (Breslau), eine hübsche, junge Dame, als Zeugin in den Saal gerufen. Sie wurde unter Aussetzung der Vereidigung vernommen und bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Wir wohnten früher in Beuthen, während dieser Zeit hat Landgerichtsrat Blumenberg zwei Jahre bei uns gewohnt. Im Laufe der Zeit hat sich ein sehr freundschaftliches Verhältnis zwischen Herrn Gerichtsrat und mir herausgebildet. Das Freundschaftsverhältnis hat sich fortgesetzt, als wir nach Breslau gezogen waren. Herr Gerichtsrat Blumenberg hat uns oftmals besucht, und wir haben auch in ziemlich regem Briefverkehr gestanden, so daß es meinem Manne auffiel. – Vors.: Also Ihrem Manne ist der Briefverkehr, den Sie mit Herrn Blumenberg hatten, bereits aufgefallen? – Zeugin: Jawohl, irgendeine Intimität hat aber zwischen uns nicht bestanden. – Vors.: Ihr Mann ist einmal im Gefängnis gewesen, während dieser Zeit soll Herr Blumenberg Sie oftmals besucht haben? – Zeugin: Jawohl. – Vors.: Ist er des Nachts in Ihrer Wohnung geblieben? – Zeugin: Nein. – Vors.: Sie stehen unter dem Eide. – Zeugin: Das weiß ich wohl. – Angekl. Blumenberg: Ich kann auf Ehrenwort versichern, daß ich mir niemals eine Intimität gegen Frau Eisner, weder in Wort, noch in Schrift, noch in Tat erlaubt habe. – Vors.: Herr Blumenberg, ich habe die Zeugin absichtlich nicht danach gefragt. – Vors.: Frau Eisner, wieviel Geld haben Sie und Ihr Gatte Herrn Blumenberg geliehen? – Zeugin: Das weiß ich nicht. – Vors.: Was für Geschenke hat Ihnen Herr Blumenberg gemacht? – Zeugin: Genau kann ich das auch nicht sagen. – Vors.: Strengen Sie einmal ein bißchen Ihr Gedächtnis an. – Zeugin: Ich bekam von Herrn Blumenberg einen Schirm, einen Hut, eine Pelzgarnitur, eine Anzahl Blusen und eine goldene Brosche. – Vors.: Wofür mag wohl der Angeklagte Blumenberg Ihnen alle diese Sachen geschenkt haben? – Zeugin: Ich habe Herrn Blumenberg mehrfach Geld zinslos geliehen. Ich glaube, er hat die Geschenke als Äquivalent dafür betrachtet. – Vors.: Haben Sie mit Herrn Blumenberg Reisen gemacht? – Zeugin: Allein mit Herrn Rat Blumenberg niemals. Ich bin einigemale mit Herrn Rat Blumenberg gereist, da war aber stets mein Mann dabei. – Erster Staatsanwalt: Was hatten Sie sich denn soviel zu schreiben, zumal Herr Blumenberg fast allwöchentlich in Breslau bei Ihnen war? – Zeugin: Nach solch langer Zeit bildet sich eben ein Freundschaftsverhältnis heraus, das oftmaligen Briefwechsel veranlaßt. – Kaufmann Eisner: Landgerichtsrat Blumenberg wurde uns von Herrn Staatsanwalt Schweitzer empfohlen. Der Herr Landgerichtsrat zog nach einiger Zeit zu uns. Eines Abends wurde der Herr Landgerichtsrat von Kollegen nach Hause gebracht, er hatte sich den Fuß gebrochen. Ich riet ihm, er solle sich ins Krankenhaus aufnehmen lassen. Herr Blumenberg wollte das aber nicht. Er blieb infolgedessen bei uns. Ich hatte damals kein offenes Geschäft, sondern nur Agenturen. Ich hatte daher Zeit und habe den Herrn Landgerichtsrat sehr gepflegt. Daß, wie behauptet wird, Landgerichtsrat Blumenberg mit meiner Frau sehr intim war, glaube ich nicht. Meine Frau hatte ihm einmal etwas gebracht, was ihm nicht paßte. Er schimpfte daher furchtbar auf die Weiber. Meine Frau war deshalb sehr beleidigt. Einige Zeit nach der Krankheit kam Herr Landgerichtsrat in den Garten zu mir und fragte mich, ob ich ihm nicht 800 Mark borgen könnte. Ich hatte so viel Geld augenblicklich nicht flüssig, verschaffte ihm aber das Geld. Ich habe ihm nachher noch mehrfach Geld geliehen. 1901 zog ich mit meiner Familie nach Breslau. Dort besuchte uns der Herr Rat häufig. Wenn er zu den Ferien in Breslau war, besuchte er uns allerdings fast täglich. Er ist aber auch mehrfach in Breslau gewesen, ohne uns zu besuchen. Eines Tages erzählte mir Landgerichtsrat Blumenberg: Ein Herr v. Hirsch habe ihm gegen Wechsel Geld geliehen, dieser habe die Wechsel an einen Klempnermeister Hasse zediert, und letzterer dränge ihn ganz unendlich. Ich habe daher mit Hans v. Hirsch und Hasse gesprochen und Herrn Rat noch oftmals Geld geliehen, damit er Hasse befriedigen konnte. Bis auf 250 Mark und einen kleinen Posten, den ich für Hasse vorgeschossen, bin ich vollständig befriedigt worden. – Vors.: Wieviel Zinsen haben Sie genommen? – Zeuge: Ich habe überhaupt keine Zinsen genommen. – Vors.: Herr Blumenberg hat Ihrer Frau große Geschenke gemacht? – Zeuge: Die Geschenke, die Herr Rat Blumenberg meiner Frau gemacht, reichen jedenfalls nicht annähernd an das heran, was wir Herrn Landgerichtsrat während seiner Krankheit geleistet haben. Herr Rat Blumenberg hat auch meinem Sohn zur Konfirmation ein schönes Geschenk gemacht. – Vors.: Ist Ihnen der Briefwechsel des Herrn Blumenberg mit Ihrer Frau bekannt? – Zeuge: Jawohl, der Briefwechsel zwischen Herrn Rat Blumenberg und meiner Frau war ein vollständig harmloser, ich habe die Briefe des Herrn Blumenberg stets zuerst gelesen. – Vors.: Sie sind einmal längere Zeit fortgewesen, wußten Sie, was während dieser Zeit in Ihrer Wohnung vorging? – Zeuge: Nein. – Erster Staatsanwalt: Sie wurden 1894 wegen Unterschlagung mit drei Monaten Gefängnis bestraft? – Zeuge: Jawohl. – Erster Staatsanwalt: Hat deshalb der Verkehr zwischen Ihnen und Herrn Blumenberg eine Beeinträchtigung erfahren? – Zeuge: Nein. – Erster Staatsanwalt: Sie sind alsdann einige Male wegen Beleidigung und wegen Vergehens gegen das Alters- und Invalidenversicherungsgesetz bestraft worden? – Zeuge: Jawohl. – Erster Staatsanwalt: Vom Landgericht Breslau wurden Sie wegen strafbaren Eigennutzes mit 6 Monaten Gefängnis bestraft? – Zeuge: Jawohl. – Erster Staatsanwalt: Haben Sie nicht deshalb ein Gnadengesuch gemacht? – Zeuge: Jawohl. – Erster Staatsanwalt: Hat Ihnen dies Gnadengesuch Herr Blumenberg geschrieben? – Zeuge: Das weiß ich nicht mehr. – Erster Staatsanwalt: Vielleicht äußert sich der Angeklagte Blumenberg hierzu. – Angekl. Blumenberg: Ich gebe die Möglichkeit zu, ich erinnere mich aber nicht. – Vors.: Einen solchen Vorgang behält man doch im Gedächtnis. – Blumenberg: Herr Landgerichtsdirektor, ich bin seit 9 Monaten in Untersuchungshaft, in solcher Lage ist es kein Wunder, wenn man verwirrt und das Gedächtnis schwach wird. – Vors.: Haben Sie sich nicht um Beschaffung eines Verteidigers für Herrn Blumenberg bemüht? – Zeuge: Ich war sogar bemüht, Kollegen des Herrn Rat zu bewegen, zur Bestreitung der Verteidigerkosten etwas beizusteuern, ich habe aber damit keinen Erfolg gehabt. – Vors.: Frau Eisner, sind Sie bereit, Ihre Aussage zu beschwören? – Zeugin: Jawohl, ich muß aber noch etwas bemerken. Einige Male ist Herr Rat Blumenberg des Abends etwas längere Zeit bei uns geblieben. – Vors.: Wie lange dehnte sich alsdann die Besuchszeit aus? – Zeugin: Bis 10, 11, auch 11½ Uhr abends. – Vors.: Das war zur Zeit, als Ihr Mann im Gefängnis war? – Zeugin: Jawohl. – Der Gerichtshof beschloß, das Ehepaar Eisner zu vereidigen. – Schneidermeister Just (Breslau) wurde in Sträflingskleidern von zwei Gefängnisbeamten in den Saal geführt. Er verbüßte in Groß-Strehlitz eine einjährige Zuchthausstrafe wegen Verleitung zum Meineid. Er wurde unter Aussetzung der Vereidigung vernommen. Auf Befragen des Vorsitzenden bekundete Just: Er habe Landgerichtsrat Blumenberg durch den Angeklagten Abraham kennen gelernt. Er hatte es sich zur Ehre angerechnet, dem Herrn Landgerichtsrat Blumenberg Gelder zu beschaffen. Er gebe zu, sich Provision berechnet zu haben, bestreite aber, den Landgerichtsrat übers Ohr gehauen zu haben. – Vors.: Sie haben aber stets Herrn Blumenberg zweite Klasse Eisenbahnfahrt berechnet und auf seine Kosten in den ersten Hotels gewohnt? – Zeuge: Herr Landgerichtsrat wollte, daß ich zweiter Klasse fahre. Er sagte: Ich kann, wenn Sie durch Beuthen durchfahren, nicht an Ihren Wagen herantreten, wenn Sie dritter Klasse fahren. Wenn ich nach einer fremden Stadt komme, da kann ich doch nicht sofort wissen, ob ein Hotel erster oder zweiter Klasse ist. – Vors.: Sie werden doch zwischen einem Hotel erster Klasse und einem Gasthof zu unterscheiden wissen? – Zeuge: In einer fremden Stadt ist eine solche Unterscheidung immer schwer. – Vors.: Herr Blumenberg hat Ihrer Frau viele Geschenke gemacht? – Zeuge: Jawohl. – Vors.: Was waren das für Geschenke? – Zeuge (zögernd): Eine goldene Brosche, ein Brillantring, eine Pelzgarnitur. – Vors.: Wofür mag Herr Blumenberg solch kostbare Geschenke gemacht haben? – Zeuge: Ich nehme an, weil ich Herrn Landgerichtsrat Geld besorgte. – Vors.: Ich muß Ihnen wiederholt vorhalten, daß Sie dabei in bedenklichster Weise gehandelt haben. – Zeuge: Herr Vorsitzender, ich habe stets streng reell gehandelt. (Heiterkeit im Zuhörerraum und auf der Zeugenbank). – Angekl. Abraham bestritt, daß er dem Landgerichtsrat Blumenberg Just empfohlen habe, im Gegenteil, er sei erst durch Just mit Blumenberg bekannt geworden. – Der Zeuge blieb bei seiner Aussage. – Angekl. Blumenberg: Er habe Abraham durch Just kennen gelernt. – Erster Staatsanwalt: Ich beantrage, den Polizeiinspektor Bender als Zeugen zu vernehmen. Dieser wird bekunden, daß Eisner in Beuthen einen sehr schlechten Ruf hatte. – Vert. Justizrat Dr. Schreiber: Ich widerspreche diesem Antrage, ich wäre eventuell genötigt, die Vertagung der ganzen Sache zu beantragen. – Eisner erklärte in großer Erregung: Polizeiinspektor Bender sei sein Feind, mithin nicht maßgebend. Er habe für die renommiertesten Firmen Schlesiens die bedeutendsten Geschäfte zur vollen Zufriedenheit seiner Auftraggeber abgeschlossen. Er genieße jedenfalls in der kaufmännischen Welt großes Ansehen. – Nachdem der Verteidiger erklärte, daß er nicht den Antrag auf Vertagung stellen werde, beschloß der Gerichtshof, den Polizeiinspektor Bender (Beuthen) als Zeugen zu vernehmen. – Letzterer bekundete: Eisner habe in Beuthen einen sehr schlechten Ruf. – Der Angeklagte Blumenberg gab alsdann auf Vorhalt zu, daß Kaufmann Heinrich Hoffmann (Breslau) ihm gegen Wechsel und Verpfändung der Möbel, die sämtlich verkauft und anderweitig verpfändet waren, 1900 Mark geliehen habe. Es kam weiter zur Sprache, daß Abraham im Auftrage Blumenbergs zwei Standuhren an Gastwirt Chrobok verkauft habe. – Blumenberg: Er habe auf Anraten Abrahams, der täglich bei ihm war, Möbelstücke, Uhren, Lampen usw. verkauft, um die am meisten drängenden Gläubiger zu befriedigen. – Abraham: Er bestreite, daß er täglich bei Blumenberg war, jedenfalls sei ihm nicht bekannt gewesen, daß alles verkauft und verpfändet war. – Frau Horstmann: Sie erachte es für zweifellos, daß Abraham genau gewußt habe, die ganze Wohnungseinrichtung sei verkauft und verpfändet. – Auf Vorhalt des Vorsitzenden bemerkte Angekl. Blumenberg: Im September 1904 war ich in großer Not. Ich fuhr nach Breslau und fragte die Firma Ollendorf u. Co. telephonisch an, ob sie mir gegen Wechsel eine Uhr verkaufen könne. Nachdem die Firma sich überzeugt hatte, daß ich Landgerichtsrat am Landgericht zu Beuthen war, erklärte sie sich bereit, mir für 480 Mark eine Taschenuhr gegen Ausstellung von drei Wechseln zu verkaufen. – Vors.: Diese Uhr haben Sie sofort für 60 Mark versetzt? – Blumenberg: Jawohl. – Vors.: Wozu kauften Sie die Uhr? – Blumenberg: Ich muß zugeben, daß ich unrecht gehandelt habe. – Vors.: Es kann Ihnen doch nicht zweifelhaft sein, daß Sie sich dadurch einer strafbaren Handlung schuldig gemacht haben? – Angekl.: Ich hatte jedenfalls die redliche Absicht, die Akzepte einzulösen. – Vors.: Sie waren doch aber dazu nicht in der Lage. – Blumenberg: Ich hatte mein Gehalt und eine reiche Heirat in Aussicht. – Frau Klara Zeißfeld (Magdeburg): Sie sei längere Zeit bei der Familie Eisner in Breslau gewesen. Landgerichtsrat Blumenberg sei sehr oft zu Eisners gekommen. Ganz besonders häufig sei Blumenberg bei Eisners gewesen, als Herr Eisner im Gefängnis war. – Vors.: Haben Sie zwischen Frau Eisner und Herrn Blumenberg einen auffälligen Verkehr wahrgenommen? – Zeugin: Nein. – Vors.: Wie lange ist Herr Blumenberg des Abends bei Frau Eisner geblieben? – Zeugin: Oftmals sehr lange. Ich begab mich gegen 11 Uhr abends gewöhnlich zu Bett, kann also nicht sagen, wie lange Herr Blumenberg bei Frau Eisner geblieben ist. Einmal fiel es mir auf, daß, obwohl ich des Abends im Schlafzimmer Wasser in genügender Menge hingesetzt hatte, dies nicht ausreichte. – Vors.: Hat Herr Blumenberg Frau Eisner viele Geschenke gemacht? – Zeugin: Jawohl, er hat goldene Broschen, einen Schirm, Hut, Pelzgarnituren und anderes geschenkt. – Vors.: Hat sich Frau Eisner mit Herrn Blumenberg geduzt? – Zeugin: Ich habe beide wohl oftmals zusammen auf dem Sofa sitzen sehen, ein Duzen habe ich nicht wahrgenommen. – Am 24. September 1904 erschien Abraham im Uhren- und Goldwarengeschäft des Kaufmanns Wilhelm Lewy in Breslau. Er stellte sich als Besitzer einer großen Weinhandlung in Beuthen O.-S. vor, mit dem Bemerken: Sein Freund Landgerichtsrat Blumenberg, am Landgericht in Beuthen O.-S., ein sehr vermögender Herr, habe die Absicht, eine gute Uhr und Birillantringe zu kaufen, Lewy könne also ein gutes Geschäft machen. Er wisse zwar nicht, ob der Landgerichtsrat sofort bar bezahlen werde, er glaube, er werde teils bar, teils mit Akzepten bezahlen, eine Gefahr, daß Lewy etwas verlieren könnte, sei selbstverständlich ausgeschlossen. Nachdem Abraham sich entfernt hatte, betrat bald darauf Blumenberg den Lewyschen Laden mit der Frage, ob Abraham noch nicht dagewesen sei. Er wünsche die schwerste Uhr zu kaufen, die Lewy auf Lager habe. Außerdem wünsche er zwei gute Brillantringe zu kaufen. Inzwischen betrat Abraham wieder den Laden. Blumenberg kaufte nun eine goldene Uhr für 320 Mark und zwei Ringe für 230 Mark. Er erklärte, er sei Landgerichtsrat am Landgericht Beuthen. Da er sein Gehalt nur vierteljährlich erhalte, könne er nicht bar bezahlen, sondern nur kurzfristige Wechsel geben. Lewy versetzte: Er mache sonst nicht solche Geschäfte, er wolle aber eine Ausnahme machen. Bl. gab drei Akzepte, von denen das erste schon Anfang Oktober 1904 fällig war. Als dies nicht eingelöst wurde, drohte Lewy mit Klage. Blumenberg zahlte daraufhin 150 Mark. Die Wechsel wurden sämtlich nicht eingelöst; Lewy hat an diesem Geschäft 400 Mark verloren. – Angekl. Blumenberg: Er habe sich in bedrängtester Lage befunden, deshalb habe er Uhr und Ringe gekauft, um sie von Abraham versetzen zu lassen. Abraham habe Uhr und Ringe am folgenden Tage für 180 Mark versetzt. Einige Zeit später seien auch die Pfandscheine versetzt worden. – Vors.: Abraham, Sie werden zugeben, daß Sie sich hierbei auch strafbar gemacht haben. Sie hatten einige Tage vorher für Herrn Blumenberg die bei Ollendorf gekaufte Uhr versetzt. Es war Ihnen doch außerdem bekannt, in welch mißlichen Vermögensverhältnissen sich Herr Blumenberg befunden hat, und trotzdem überredeten Sie Herrn Lewy, Herrn Blumenberg die schwerste Uhr, die er auf Lager habe, und zwei sehr wertvolle Brillantringe gegen Akzept zu verkaufen? – Abraham: Herr Vorsitzender, ich war und konnte wohl auch der Meinung sein, die Geldknappheit des Herrn Landgerichtsrats sei nur eine vorübergehende. Einmal bezog der Herr Landgerichtsrat 6000 Mark Gehalt und andererseits stand er am Vorabend seiner Hochzeit mit einer sehr vermögenden Dame. Ich konnte annehmen, die Heirat werde alles wieder wettmachen. – Vors.: Woraus schlossen Sie, daß Herrn Blumenbergs Hochzeit nahe bevorstand? – Abraham: Ich habe den Herrn Landgerichtsrat oftmals im schwarzen Rock gesehen, in dem er Besuche machte. Ich nahm an, daß der Herr Landgerichtsrat seine Verlobte besuche. – Vors.: Herr Blumenberg lief also gewissermaßen schon im Hochzeitsfrack herum. (Allgemeine große Heiterkeit.) – Abraham: Ich mußte annehmen, daß die Verehelichung des Herrn Landgerichtsrats unmittelbar bevorstehe. – Vors.: Sie hatten doch aber erst kurz vorher die bei Ollendorf gekaufte Uhr versetzt, kamen Ihnen denn keine Bedenken, als Blumenberg den Wunsch äußerte, wiederum eine teure goldene Uhr zu kaufen und vollends, als er Ihnen am folgenden Tage Uhr und Brillantringe zum Versatz übergab? – Abraham: Ich glaubte, da der Herr Landgerichtsrat die Ollendorfsche Uhr versetzt hatte, habe er eine andere Uhr nötig; der Herr Landgerichtsrat konnte doch unmöglich ohne Uhr gehen. Der Herr Landgerichtsrat schien derselben Ansicht zu sein, denn er hat tatsächlich die Uhr einige Tage getragen, am folgenden Tage wurden nur die Ringe versetzt. Ich hatte auch Bedenken, die Sachen zum Versatz zu bringen. Ich fragte deshalb den Herrn Landgerichtsrat, ob es nicht strafbar sei, wenn man Sachen verpfände, die noch nicht bezahlt seien. Der Herr Landgerichtsrat antwortete: „Die Sachen sind ja nicht gegen Leihvertrag entnommen, mithin ist der Versatz nicht strafbar.“ Ich erwiderte: „Herr Landgerichtsrat, Sie müssen ja die Gesetze kennen.“ Ich glaubte, nichts Unrechtes zu tun. – Juwelier Wilhelm Lewy (Breslau) bekundete als Zeuge: Abraham sagte mir, ich könne ein gutes Geschäft machen. Ein Landgerichtsrat, der sonst nur bei dem Hofjuwelier Raimondo Lorenzi in der Schweidnitzerstraße kaufe, wolle bei mir Uhr und Ringe kaufen. Als ich Bedenken äußerte, ob Blumenberg wirklich ein Landgerichtsrat sei, sagte Abraham: Der Landgerichtsrat wohnt seit Jahren, sobald er nach Breslau kommt, im Hotel Viktoria, dort könne ich mich erkundigen. Als Abraham zum zweitenmal, nachdem Blumenberg schon eingetreten war, meinen Laden betrat, sagte er: „Verzeihen Sie, Herr Landgerichtsrat, daß ich jetzt erst komme, ich war geschäftlich verhindert und habe außerdem meine Mama besucht.“ Nachdem der Kauf bereits abgeschlossen war und Blumenberg sich schon entfernt hatte, äußerte ich noch einige Bedenken. Da sagte Abraham, mit dem ich vor vielen Jahren bekannt war: „Bist ja verrückt, feines Geschäft, der Mann ist goldsicher.“ Es war mir sehr unangenehm, daß ich von einem Manne, wie Abraham, den ich seit meiner Jugendzeit nicht mehr gesehen hatte, geduzt wurde. Ich hatte nachträglich die Empfindung, daß ich einer Bauernfängerkomödie zum Opfer gefallen sei. – Abraham begab sich eines Tages zu dem Juwelier Emil Richter in Beuthen. Er zeigte dem Juwelier ein angeblich von dem Landgerichtsrat Blumenberg zum Geschenk erhaltenes Zigarrenetui, bat, das auf letzterem befindliche goldene Monogramm zu entfernen und aus diesem für seine (Abrahams) Tochter einen Ring anzufertigen. Der Juwelier erklärte, daß sich dies nicht lohnen würde. Bei dieser Gelegenheit erzählte Abraham dem Juwelier: Landgerichtsrat Blumenberg sei ein guter Bekannter von ihm, ein sehr vermögender Herr, der oftmals Brillantgegenstände kaufe. Einige Tage darauf kam Blumenberg zwecks Reparatur einer Uhr zu Richter. Bei dieser Gelegenheit äußerte Blumenberg den Wunsch, zwei teure Brillantringe zu kaufen. Richter erklärte, solche Ringe augenblicklich nicht auf Lager zu haben, er wolle sie aber besorgen. Als Richter die Ringe erhielt, begab er sich mit diesen selbst zu Blumenberg. Er traf in dessen Wohnung auch Abraham an. Blumenberg kaufte zwei Brillantringe zum Preise von 450 Mark gegen Akzept. Wenige Tage später kaufte Blumenberg, ebenfalls gegen Akzept, eine goldene Uhr für 430 Mark. Anfänglich hatte Richter Bedenken, das Geschäft abzuschließen. Die Bedenken wußte Blumenberg zu beseitigen, indem er sagte: er werde sich direkt an die Fabrik wenden. – Wenige Tage darauf erhielt Abraham von Blumenberg den Auftrag, Uhr und Ringe zu versetzen. Abraham fuhr nach Gleiwitz. Dort gelang es ihm, einen der Ringe für 60 Mark zu versetzen. Zwecks Verpfändung des zweiten wertvolleren Ringes reiste Abraham nach Breslau. Hier wanderte er, wie er angab, von Leihhaus zu Leihhaus, da ihm überall eine zu geringe Summe geboten wurde. Endlich gelang es ihm, für den teuren Ring 100 Mark zu bekommen. Für diese seine Bemühungen berechnete sich Abraham, einschließlich Spesen, 40 Mark. Die Uhr wurde von der Wirtschafterin des Angekl. Hepner für 60 Mark ebenfalls in Breslau verpfändet. Später wurden auch die Pfandscheine verkauft. Richter gelang es schließlich, die Pfandscheine zurückzukaufen und die verpfändeten Sachen einzulösen, so daß er nur einen Verlust von 550 Mark hatte. – Vors.: Abraham, bestreiten Sie auch in diesem Falle Ihre Schuld? – Angeklagter Abraham: Ich versichere wiederholt, daß ich Herrn Landgerichtsrat Blumenberg für einen Herrn gehalten habe, der bestrebt war, unter allen Umständen seinen Verpflichtungen nachzukommen. – Vors.: Daher auch die 70 000 Mark Schulden. (Heiterkeit) – Rendant des Gemeindeleihamts zu Zabrze, Poppe, bekundete: Seit Juli 1904 wurden von dem Angeklagten Abraham für Blumenberg eine Reihe Taschenuhren, Standuhren, Brillantringe, Ölgemälde usw. verpfändet. Mehrere Male sei Landgerichtsrat Blumenberg selbst auf dem Leihamt gewesen. Im ganzen seien für 2170 Mark Wertgegenstände verpfändet worden. – Auf Befragen des Beisitzenden, Landrichters Lindner, bemerkte der Zeuge: Einige verpfändete Gegenstände seien von fremden Leuten eingelöst worden. – Beisitzender: Es besteht danach die Möglichkeit, daß die Pfandscheine verkauft waren? – Zeuge: Jawohl. – Der Vorsitzende hielt alsdann dem Angeklagten Blumenberg vor, daß er von Großpietsch in Breslau ein Pianino und von Schröder in Breslau Möbel auf Leihvertrag, mit der Wahrung des Eigentumsrechts entnommen und diese Sachen einer Frau Scholz übergeben habe. – Angeklagter Blumenberg: Ich schuldete der Frau Scholz etwa 1600 Mark. Frau Scholz war lange Zeit eine sehr nachsichtige Gläubigerin. Plötzlich verlangte sie aber in sehr energischer Weise eine ansehnliche Abschlagszahlung, da sie umziehen müsse. Da ich kein bares Geld hatte, machte mir Angekl. Hepner den Vorschlag: von Großpietsch ein Pianino und von Schröder Möbel zu entnehmen und diese der Frau Scholz zu übergeben. Ich hatte nicht die Absicht, jemanden zu schädigen, ich konnte mich aber nur behaupten, wenn ich mich darauf beschränkte, die am meisten drängenden Gläubiger zu befriedigen. Großpietsch und Schröder drängten eben nicht. – Vert. Justizrat Dr. Schreiber: Ich hatte gestern Gelegenheit, mich um die Zivilprozesse der Frau Scholz zu erkundigen. Ich habe erfahren, daß Frau Scholz den in dieser Sache bei dem Breslauer Oberlandesgericht schwebenden Zivilprozeß voraussichtlich gewinnen wird; sie wäre also danach nicht geschädigt. Ich beantrage daher, diesen Anklagepunkt zu vertagen. – Vors.: Herr Justizrat, wenn auch Frau Scholz nicht geschädigt ist, so dürften doch Großpietsch und Schröder geschädigt sein. – Angekl. Hepner: Ich hatte es veranlaßt, daß Frau Scholz Herrn Rat Blumenberg Geld lieh, ich fühlte daher die moralische Verpflichtung, auch dafür zu sorgen, daß Frau Scholz ihr Geld zurückerhalte. Ich habe daher Herrn Rat Blumenberg den Vorschlag gemacht, von Großpietsch ein Pianino und von Schröder Möbel zu entnehmen und diese der Frau Scholz an Zahlungsstatt zu geben. Ich habe dabei nicht einen Pfennig verdient. Bei Schröder wurden im übrigen 120 Mark und bei Großpietsch 75 Mark angezahlt. Ich konnte nicht annehmen, daß diese Firmen einen Verlust erleiden würden. – Frau Scholz bekundete: Sie sei der Ansicht gewesen, daß Pianino und Möbel ihr als Eigentum übergeben seien. Großpietsch und Schröder haben jedoch ihr Eigentumsrecht geltend gemacht und gegen sie einen Prozeß angestrengt. Diesen habe sie in erster Instanz verloren. Sie habe Berufung eingelegt; der Prozeß schwebe noch bei dem Breslauer Oberlandesgericht. Sie habe ein Schuhwarengeschäft. Hepner sei ein alter Kunde von ihr. Auf dessen Veranlassung habe sie dem Landgerichtsrat Blumenberg gegen Wechsel Geld geliehen. Die schlechten Vermögensverhältnisse Blumenbergs seien ihr nicht bekannt gewesen. Sie habe die Darlehne, hauptsächlich mit Rücksicht auf die hohe amtliche Stellung Blumenbergs gegeben. – Vors.: Wenn Sie gewußt hätten, Pianino und Möbel sind von dem Rat Blumenberg auf Leihvertrag entnommen und letzterer ist nicht in der Lage, in absehbarer Zeit die Sachen bei Großpietsch und Schröder zu bezahlen, hätten Sie sich alsdann auch bereit erklärt, Pianino und Möbel an Zahlungsstatt anzunehmen? – Zeugin: Ich habe in der Hauptsache auf Herrn Hepner vertraut. – Vors.: Worauf fußte Ihr Vertrauen zu Hepner? – Zeugin: Ich hielt Herrn Hepner für einen Ehrenmann. – Auf nochmaliges wiederholtes Befragen des Vorsitzenden bemerkte die Zeugin: Wenn sie gewußt hätte, Pianino und Möbel seien auf Leihvertrag entnommen, dann würde sie die Sachen nicht an Zahlungsstatt angenommen haben. Im Jahre 1902 habe sie auf Veranlassung des Hepner dem Angeklagten Blumenberg 600 Mark zu einer Reise nach Ostende geliehen. – Handlungsgehilfe August Schneitzig: Er sei von dem Abzahlungsgeschäft Steinmetz in Kattowitz als Einkassierer engagiert worden. Er hatte an Steinmetz 1200 Mark zu zahlen. Bei seinem Abgange habe er die Kaution zurückverlangt. Da Steinmetz diese nicht gab, habe er mit Anzeige gedroht. Darauf habe ihn Steinmetz zu seiner Verwandten, Frau Schepatzky, gewiesen. Letztere habe ihm bezw. seiner Mutter eine Forderung von 1800 Mark, die sie an den Landgerichtsrat Blumenberg hatte, zediert. Er, bezw. seine Mutter seien genötigt gewesen, für den Mehrbetrag von 600 Mark einen Wechsel auszustellen. Es sei vereinbart worden, daß der Wechsel nicht weitergegeben werde. Der Wechsel sei aber dennoch weitergegeben und ihnen präsentiert worden, so daß sie ihn bezahlen mußten. Er habe von Steinmetz im ganzen 240 Mark erhalten, das ganze übrige Geld sei verloren. – Frau Stationsassistent Klähr: Sie habe sich auf Ersuchen des Landgerichtsrats Blumenberg oftmals für Stundungen fälliger Wechsel usw. verwendet. Landgerichtsrat Blumenberg habe ihr dafür anständige Provision bezahlt. – Angeklagter Blumenberg: Der Angeklagte Abraham habe einmal gesagt: Ich fahre auch, wenn es sein muß, vierter Klasse für Sie, er könne nicht sagen, daß ihm Abraham zu hohe Spesen berechnet habe. – Abraham: Er versichere, daß er den Rat Blumenberg in keiner Weise ausgesogen oder irgendwie betrogen oder bestohlen habe. Er habe die bescheidensten Spesen berechnet. Nicht er, sondern ganz andere Agenten gehörten auf die Anklagebank. – Erster Staatsanwalt: Ich habe mich inzwischen überzeugt, daß der Angeklagte Blumenberg nicht für Eisner, sondern für einen Bauunternehmer, der auch zu den Gelddarleihern Blumenbergs ge- hörte, ein Gnadengesuch gemacht hat. Dieser Bauunternehmer war wegen falscher eidesstattlicher Versicherung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. – Blumenberg hat auch dem Bauunternehmer in dessen Strafangelegenheit mehrfach Rat erteilt. – Blumenberg gestand dies zu und auch, daß er Eisner in Angelegenheiten seiner Bestrafung Rat erteilt habe. – Vors.: Herr Blumenberg, ich stelle nun nochmals die Frage an Sie, bekennen Sie sich bezüglich der Betrugsfälle für schuldig? – Bl.: Mit Ausnahme in den Fällen Großpietsch und Chrobok bekenne ich, daß objektiv Betrug vorliegt. – Vors.: Und subjektiv? – Blumenberg: Subjektiv kann ich mich nicht für schuldig bekennen, da ich niemanden schädigen wollte, sondern den redlichsten Willen hatte, alle meine Gläubiger voll zu befriedigen. – Nach beendeter Beweisaufnahme nahm das Wort Erster Staatsanwalt Dr. Recke: Die Straftaten des Angeklagten Blumenberg zerfallen in vier Teile, 1. in Amtsvergehen, 2. in die wiederholten Verpfändungen, des Mobiliars, 3. in die Warenerschwindelungen, 4. in die amtlichen Siegelbrüche. Die Amtsvergehen fallen unter den § 332 des Strafgesetzbuches, der folgendermaßen lautet: „Ein Beamter, welcher für eine Handlung, die eine Verletzung einer Amts- oder Dienstpflicht enthält, Geschenke oder andere Vorteile annimmt, fordert oder sich versprechen läßt, wird wegen Bestechung mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnisstrafe ein.“ Es ist nicht erforderlich, daß Geschenke angenommen worden sind, es genügt, Vorteile zu fordern oder sich versprechen zu lassen. In den Zivilprozessen Wagner wider Schindler und Pyttlik wider Klehr hat der Angeklagte den Parteien Ratschläge erteilt und auch für Verschleppung der Prozesse gewirkt. In der Gerichtsordnung wird den Justizbeamten und Räten untersagt, einer Partei in Rechtsangelegenheiten Rat oder irgend eine Auskunft zu erteilen. In § 18 der Gerichtsordnung werden die Justizbeamten und Räte zu strengster Amtsverschwiegenheit verpflichtet. In einer Kabinettsordre wird diese Amtsverschwiegenheit allen Beamten der preußischen Monarchie noch außerdem zur Pflicht gemacht. Der Angeklagte Blumenberg hat nun in beiden erwähnten Prozessen, in denen er den Vorsitz führte, den Parteien Rat erteilt. Er ist außerdem in einem Falle bemüht gewesen, eine Verschleppung herbeizuführen. Es ist hierbei nicht erforderlich, daß die Vorteile in Geldgeschenken bestehen, sie können verschiedener Art sein. Aus den verlesenen Briefen geht hervor, daß der Angeklagte sich der Hoffnung hingibt, es werden ihm Darlehen gegeben und Stundungen fälliger Wechsel bewirkt werden. In dem Falle Goldstein wider Fiskus war Blumenberg, da der Prozeß vor der zweiten Zivilkammer schwebte, nicht in der Lage, Einfluß auszuüben. Der Angeklagte hat jedoch, da ihm 20 000 Mark versprochen waren, sich, unter Mißbrauch seiner Amtsgewalt, die Akten vorlegen lassen und vom Inhalt dem Zeugen Zernik, Schwiegersohn des Klägers Selmar Goldstein, Kenntnis gegeben und Rat erteilt. Dadurch hat der Angeklagte sich nicht bloß im Sinne der Gerichtsordnung, sondern auch des § 332 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht. Der Angeklagte hat selbst zugestanden: er sei sich bewußt gewesen, daß er nur kraft seiner richterlichen Eigenschaft Kenntnis von dem Inhalt der Akten erlangt habe. Blumenberg schrieb u. a. an Frau Granzow: 20 000 Mark wäre ja ein ganz schönes Geschäft. Geben Sie mir einen Rat, liebe Frau Granzow, was ich in der Sache tun soll. Was ich tun kann, werde ich tun.“ Der Angeklagte sagte selbst: Frau Granzow ließ durchblicken, es werde mein Schaden nicht sein, Zernik werde sich gewiß dankbar erweisen, wenn der Prozeß gewonnen werde. Es kann mithin keinem Zweifel unterliegen, daß der Angeklagte Blumenberg sich im Sinne des Paragraphen 332 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht hat. Der Erste Staatsanwalt ging alsdann auf die Entnahme der Möbel auf Leihvertrag ein. In allen diesen Fällen, so fuhr der Erste Staatsanwalt fort, hat der Angeklagte sich der Unterschlagung und des Betruges schuldig gemacht. Der Angeklagte sagt: Er habe niemanden schädigen wollen, er hatte den redlichsten Willen, alle seine Gläubiger voll zu befriedigen, er hoffte auf reiche Heirat oder einen sonstigen Glückszufall. Der Angeklagte ist kein Kind mehr, sondern ein Mann Mitte der Fünfziger. Für einen solchen Mann laufen doch vermögende Witwen nicht so auf der Straße umher, zumal der Angeklagte noch alle möglichen Bedingungen stellte. Unter anderem sollte die vermögende Witwe keine erwachsene Tochter haben. Der Angeklagte war ja auch schon seit Jahren vergeblich bemüht, eine reiche Heirat zu machen. Ich behaupte, der Angeklagte war als Ehemann ebenso schwer anzubringen, wie in der letzten Zeit seine Wechsel. (Heiterkeit im Zuhörerraum.) Er mußte sich auch die Frage stellen: Wie ist es, wenn ich keine reiche Heirat machen kann und nicht das große Los gewinne? Der Angeklagte hat auch selbst erklärt: Ich befolgte den Grundsatz und mußte ihn befolgen: nur die am meisten drängenden Gläubiger zu befriedigen. Der Erste Staatsanwalt beleuchtete alsdann die Warenerschwindlungen. Es liege in allen diesen Fällen Betrug vor. Der Arrest- und Siegelbrüche habe sich der Angeklagte schuldig bekannt. Mildernde Umstände, so etwa schloß der Erste Staatsanwalt, stehen dem Angeklagten in keiner Weise zur Seite. Der Angeklagte hat das Ansehen des preußischen Richterstandes in einer Weise herabgesetzt, wie es noch niemals vorgekommen ist. Volle Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit ist von jeher der Stolz der preußischen Richter gewesen. Der Angeklagte ist in dieser Beziehung der Versuchung erlegen. Ich gebe zu, daß die Sache auch milde Seiten hat. Der Angeklagte ist der Sohn unbemittelter Eltern. Sein Vater ist frühzeitig gestorben, seine Mutter erhielt nur eine kärgliche Pension. Er war daher genötigt, als Student und Referendar Schulden zu machen, so daß, als er als Richter angestellt wurde, er eine Schuldenlast von 8000 Mark hatte. Dazu kam, daß sein Hauptgläubiger Pilz in Konkurs geriet. Pflicht des Angeklagten wäre es aber gewesen, sich einzurichten und nach und nach seine Schulden abzutragen. Anstatt dessen führte der Angeklagte, der als er Richter wurde, bereits 42 Jahre alt war, einen furchtbar unsoliden, ja ausschweifenden Lebenswandel. Er schaffte sich eine kostbare Möbeleinrichtung an, gab ein horrendes Geld für Anzüge aus, kaufte sich eine Uhr für 500 Mark, bald darauf eine Uhr für 2000 Mark, machte an Frauen, wie Frau Just und Frau Eisner, kostbare Geschenke und verkehrte in Kreisen wie Eisner, Just, Abraham, Hepner, Klehr, Granzow usw. Daß viele dieser Leute bestraft waren, kümmerte den Herrn Landgerichtsrat nicht. Er dachte nicht daran, daß er durch solches Verhalten das richterliche Standesgefühl verletzt. Es kam ihm lediglich darauf an, Geld zu erhalten, die Mittel waren ihm vollständig gleichgültig. Er unternahm außerdem kostspielige Badereisen nach Ostende usw. Daß er, wie er vortrug, von einem Idealismus beseelt war, möchte ich bezweifeln. Ich erinnere daran, daß der Angeklagte es nicht verschmähte, ganz arme Leute um ihre Ersparnisse zu bringen. Er hat alle Straftaten begangen unter Ausnützung seiner richterlichen Stellung. Die Betrügereien sind ihm eben alle gelungen, weil die Leute es sich zur Ehre anrechneten, mit dem Herrn Landgerichtsrat Geschäfte zu machen. Ich erinnere daran, daß ein Anfänger wie Wilhelm Lewy in Breslau seine Bedenken fallen ließ, weil er den Gedanken nicht fassen konnte, daß ein preußischer Landgerichtsrat ein Betrüger sein könne, obwohl er sich des Gefühls nicht erwehren vermochte, zwei Bauernfängern zum Opfer gefallen zu sein. Schuld des Angeklagten ist, daß man sich im Publikum zuflüsterte, am Landgericht zu Beuthen ist ein Landgerichtsrat, der für Geld zugänglich ist. Wenn auch dem Angeklagten nicht direkt nachgewiesen werden konnte, daß er das Recht gebeugt habe, so steht doch fest, daß er, um Geld zu erhalten, seine Amtspflichten in schwerster Weise verletzt hat. Wenn ein hochstehender Richter sich soweit vergißt, so verdient er keine Milde. Ich beantrage daher für jedes Amtsvergehen je 1 Jahr Zuchthaus, für die 11 Unterschlagungsfälle je drei Monate Gefängnis, für die 12 Betrugsfälle je 6 Monate Gefängnis, für die Arrestbrüche je 1–10 Tage Gefängnis. Ich beantrage eine Gesamtstrafe von vier Jahren Zuchthaus. (Große Bewegung im Zuhörerraum.) Da der Angeklagte eine ehrlose Gesinnung an den Tag gelegt hat, beantrage ich, dem Angeklagten die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren abzuerkennen. Der Angeklagte befindet sich seit 9 Monaten in Untersuchungshaft, ich beantrage daher 6 Monate auf die Untersuchungshaft in Anrechnung zu bringen. – Staatsanwalt Fipper erörterte in eingehender Weise das Verfahren des Angeklagten Abraham. Diesem waren die Verhältnisse Blumenbergs ganz genau bekannt. Er wußte, daß die Möbel überhaupt nicht Eigentum Blumenbergs und außerdem mehrfach verpfändet waren. Trotz alledem hat er es in der Hauptsache veranlaßt, daß Blumenberg von allen möglichen Leuten Darlehne entnahm und sich dafür die Möbel verschreiben ließ. Abraham hat es außerdem veranlaßt, daß Blumenberg all die Uhren, Brillantringe usw. gekauft hat, um sie sofort wieder zu verpfänden. Er wußte, daß Blumenberg nicht in der Lage war, zu bezahlen, daß er die Sachen nur kaufte, um sie sofort zu verpfänden. Ich behaupte, Abraham war der böse Geist des Blumenberg, er war es, der in der Hauptsache Blumenberg auf die Bahn des Verbrechens gedrängt hat. Blumenberg wäre ohne Abraham nicht so tief herabgesunken. Blumenberg hat allerdings Abraham zu entlasten gesucht. Ich habe die Vermutung, Abraham weiß von noch mehreren von ihm und Blumenberg begangenen Straftaten, deshalb will Blumenberg nicht mit der Sprache heraus, da er vielleicht eine neue Anklage fürchtet. Der Angeklagte Abraham ist in 4 Fällen der Beihilfe zum Betruge, in 2 Fällen der Beihilfe zur Unterschlagung und in einem Falle der Beihilfe zum versuchten Betruge schuldig. Mildernde Umstände sind dem Angeklagten nicht zuzubilligen. Ich erinnere nur an das bauernfängerische Verhalten Abrahams bei Lewy und an seine Äußerung bei Pinn in Berlin: es handle sich um einen jüdischen Richter, den man nicht fallen lassen dürfe. Der Angeklagte hat zugegeben, daß er 10 Prozent Provision von dem Angeklagten Blumenberg erhalten hat. Charakteristisch ist, daß Abraham einmal zu Blumenberg sagte: Herr Landgerichtsrat, ich habe ein ganzes Jahr von Ihnen gelebt. – Abraham ist zweimal vorbestraf. – Ich beantrage gegen ihn eine Gesamtstrafe von 2 Jahren Zuchthaus, 600 Mark Geldstrafe, im Unvermögensfalle weitere 60 Tage Zuchthaus und 2 Jahre Ehrverlust. – Der Staatsanwalt erörterte alsdann in eingehender Weise die Straftaten Hepners. Dieser habe sich im Falle Klepansky der Begünstigung, im Falle Scholz des Betruges schuldig gemacht. Er beantrage für die Begünstigung 6 Wochen, für den Betrug 3 Monate Gefängnis und eine Gesamtstrafe von 4 Monaten Gefängnis. – Vert. Justizrat Dr. Schreiber-Breslau: Meine Herren Richter! Sie werden mir zweifellos beistimmen, es ist nicht ein alltäglicher Straffall, der uns hier in viertägiger Sitzung beschäftigt hat. Es ist nicht ein Fall, der mit den gewöhnlichen Mitteln behandelt werden kann. Tatsache ist, daß das jedem Juristen heilige Rechtsgut beeinträchtigt worden ist. In dieser Beziehung ist nicht bloß der Richterstand und die Mitglieder der Staatsanwaltschaft, sondern auch der Anwaltstand, ja alle Juristen in ihrer Standesehre verletzt. Der Rechtsboden ist von einem hochgestellten Gerichtsbeamten aufs schwerste beeinträchtigt worden. In solchem Prozeß erwächst nicht nur den Richtern eine schwere Aufgabe, auch den Vertretern der Staatsanwaltschaft und des Anwaltstandes erwachsen große Schwierigkeiten. Ich erkläre im Namen des Anwaltstandes, den ich hier vertrete, daß ich keinerlei Konzessionen machen werde. Meine Aufgabe ist mir allerdings durch die mündliche Verhandlung erleichtert worden, da die Verhandlung die Behauptungen der Anklage nicht vollauf bestätigt hat. Obgleich ich weit entfernt bin, angesichts der Sachlage irgend etwas zu beschönigen, so bin ich trotzdem genötigt, bezüglich: der drei Amtsvergehen die Freisprechung des Angeklagten Blumenberg zu beantragen. Der Angeklagte hat zweifellos schwer gegen das Disziplinargesetz gefehlt, strafrechtlich hat sich aber der Angeklagte des Amtsvergehens nicht schuldig gemacht. Der Angeklagte hat das Amtsgeheimnis verletzt. Der Paragraph 332 des Strafgesetzbuches ist jedoch nicht gegen ihn anzuwenden. Der Verteidiger suchte diese seine Rechtsansicht in eingehender Weise und unter Hinweis auf Reichsgerichtsentscheidungen zu begründen und fuhr alsdann fort: Ich verneine, daß der Angeklagte für Verletzung einer Amts- oder Dienstpflicht Geschenke oder andere Vorteile angenommen, gefordert oder sich hat versprechen lassen, er hat lediglich gelegentlich seiner Auskunftserteilung seine Interessen wahrzunehmen gesucht. Die Handlungsweise des Angeklagten ist gewiß höchst verwerflich. Sie kann aber nicht von dem Strafrichter, sondern nur von dem Disziplinarrichter geahndet werden. Der Angeklagte ist zweifellos von den Wucherern auf die Bahn des Verbrechens gedrängt worden. Leute, wie der Angeklagte, werden von den Wucherern nicht bloß ausgesaugt, sondern außerdem noch erdrosselt, denn es ist das Wesen des Wucherertums, daß es nicht nur unerschwingliche Zinsen verlangt, sondern das Darlehn nur teelöffelweise gibt. Die weiteren Anklagefälle sind mehr alltäglicher Natur. Die Handlungsweise des Angeklagten ist gewiß im höchsten Grade verwerflich, ich vermisse aber die strafrechtliche Grundlage für den Betrug und die Unterschlagungen. Ich vermisse die Vorspiegelung falscher Tatsachen, sowie auch, daß sich Blumenberg eine fremde bewegliche Sache, die er im Besitz hatte, rechtswidrig zugeeignet hat. Der Verteidiger suchte das im einzelnen nachzuweisen und fuhr fort: Über die Arrestbrüche verliere ich kein Wort. Sollte der hohe Gerichtshof die Amtsverbrechen dennoch für vorliegend erachten, dann ersuche ich, dem Angeklagten mildernde Umstände zuzubilligen. Ich will nicht auf den Paragraph 51 kommen. Allein wenn der Paragraph 51 des Strafgesetzbuches de lege ferenda, wie ich ihn wünsche, gefaßt wäre, daß er willensschwachen Leuten zu gute kommen müßte, dann wäre er zweifellos auf den Angeklagten Blumenberg anzuwenden. Daß der Angeklagte Blumenberg von Not, Kummer und Sorge geradezu gepeitscht, in steter Sorge, eine furchtbare Katastrophe könnte über ihn hereinbrechen, seine Willenskraft schließlich verloren hat, ist zweifellos. Der Angeklagte Blumenberg ist ein Mensch, der schließlich jeden moralischen Halt verloren hatte. Auf Blumenberg paßt der Ausspruch eines berühmten Professors von der moral insanity. Die Handlungsweise des Angeklagten ist jedenfalls nicht so verwerflich, daß ihm mildernde Umstände zu versagen wären. Ich bitte also für den Angeklagten um mildernde Umstände. Der Angeklagte hat in der letzten Zeit geradezu gedarbt, er hatte eben den Kopf verloren. Er ist ein Mann, dem ein gewisses Mitleid nicht zu versagen ist. Ich vermisse auch, daß der Angeklagte eine ehrlose Gesinnung an den Tag gelegt hat, ich bitte daher auch dem Angeklagten die schwerwiegende Strafe, den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zu erlassen. Über die Höhe des Strafmaßes will ich, falls der hohe Gerichtshof den Angeklagten dennoch für schuldig erachten sollte, nicht sprechen. – Vert. Rechtsanw. Czapla (Beuthen) suchte des längeren den Nachweis zu führen, daß der Angeklagte Abraham sich im Sinne des Gesetzes nicht schuldig gemacht habe. Die Heiratsgeschichten stehen allerdings einem Mann wie Blumenberg schlecht an, von einem Mann mit dem Bildungsgrade Abrahams sei es aber sehr begreiflich, daß er ehrlich geglaubt habe, Landgerichtsrat Blumenberg werde sich mit einer vermögenden Dame verheiraten und alsdann in der Lage sein, alle seine Gläubiger voll zu befriedigen. Er bestreite, daß Abraham der böse Geist Blumenbergs war. Es könne doch keinem Zweifel unterliegen, daß Abraham der Meinung sein mußte, ein Landgerichtsrat werde ihm nicht Dinge auftragen, die strafbar seien. Er beantrage daher prinzipaliter die Freisprechung. Sollte aber der Gerichtshof anderer Meinung sein, dann ersuche er außer acht zu lassen, daß Abraham der Agent des Blumenberg war und ihm mildernde Umstände, die wohlbegründet seien, nicht zu versagen. – Der Vert. Justizrat Dr. Schreiber suchte noch in längerer Rede den Nachweis zu führen, daß der Angeklagte Hepner sich nicht strafbar gemacht habe. – Der Erste Staatsanwalt Dr. Recke erwiderte: Blumenberg habe keinen geistigen Defekt, es sei ihm nur in der letzten Zeit jedes Ehrgefühl abhanden gekommen. – Am fünften Verhandlungstage erhielt das Schlußwort Angeklagter, Landgerichtsrat Blumenberg: Ich muß zunächst den Vorwurf zurückweisen, daß ich mit Rücksicht auf Abraham etwas verschwiegen habe. Ich wurde bezüglich Abrahams vom Untersuchungsrichter sehr wenig gefragt. Erst acht Tage vor Beginn der Hauptverhandlung wurde mir vom Herrn Untersuchungsrichter eine mehrere Bogen füllende Erklärung Abrahams vorgelegt, zu der ich mich zu äußern hatte. Daß ich dabei meine frühere Aussage in einigen Punkten modifizierte, ist erklärlich, mit der Wahrheit habe ich aber in keiner Weise zurückgehalten. Ich muß ferner bemerken, daß die Rechnung bei Galle sich auf mehrere Jahre beziehen muß. Es ist einfach unmöglich, daß ich innerhalb zwei Jahren für 850 Mark Anzüge gebraucht habe. Ich ließ mir stets zwei Anzüge, einen „für gut“, einen für Alltag, machen und reichte damit ein volles Jahr. Man kann sich doch schließlich nicht mehr Anzüge machen lassen, als man trägt. Ferner bemerke ich, daß meine Schulden von 8000 Mark, die ich bei meiner Anstellung 1892 hatte, von 1876 bis 1892 gemacht wurden. 1898 starb meine Mutter; diese hatte ich zu unterstützen. Ich habe ihr allmonatlich 100 Mark gesandt. Meine Mutter war auch lange Zeit krank, ich war selbstverständlich genötigt, während dieser Zeit größere Unterstützungen zu senden, Arzt, Apotheker usw. zu bezahlen. Endlich bin ich selbst vielfach krank gewesen. Trotzdem habe ich unaufhörlich Schulden abgezahlt. Ich habe in der Zeit von 1892 bis 1896 meine Schuld bei dem Herrn Oberbürgermeister Kirschner, bei der Quästur usw. abgetragen. Es ist mir weiter der Vorwurf gemacht worden, daß ich kostspielige Ferienreisen unternommen habe. Seit 1901 bin ich nicht mehr gereist. Ich habe allerdings meine Ferien zumeist in Breslau verlebt, habe aber dort sehr wenig Geld ausgegeben. Frau Leschziner hat nicht 600 Mark verloren, ich habe ihr 300 Mark abgezahlt. Wäre ich nicht vom Amte suspendiert und bald darauf verhaftet worden, dann hätte ich Frau Leschziner und noch eine Reihe anderer Gläubiger befriedigt. Und ich gebe hier in feierlichster Weise die Erklärung ab: sobald ich wieder in die Lage kommen sollte, werde ich in erster Reihe meine Restschuld an Frau Leschziner abtragen. Es ist mir ferner zum Vorwurf gemacht worden, daß ich sehr häufig nach Breslau gefahren sei. Ich versichere, daß alle diese Reisen aus geschäftlichen Gründen geboten waren. Wenn meine Freunde scherzhaft zu mir sagten: Du fährst wohl einer Dame wegen so häufig nach Breslau, so habe ich dies zugegeben, da ich doch unmöglich den wahren Grund meiner Reisen angeben konnte. Es ist gesagt worden: ich habe bei meinen Heiratsbewerbungen viele Bedingungen gestellt. Ich bemerke darauf, daß bei der erwähnten Berliner Dame die 18jährige Tochter nicht für mich bestimmend war, von der Verehelichung Abstand zu nehmen. Ich bekenne, ich habe mehrfach die Unwahrheit gesagt. Ich bitte Sie aber, mir zu glauben, daß ich nur in meiner Notlage zu Unwahrheiten meine Zuflucht genommen habe. Ich bitte Sie flehentlich, mir deshalb nicht alle Glaubwürdigkeit zu versagen und nicht anzunehmen, daß ich noch weiter die Unwahrheit sage. So wahr ein Gott im Himmel ist, so wahr sage ich jetzt, wo ich an dieser Stelle stehe, die Wahrheit. Ich bemerke nun, daß ich der Frau Klehr wohl Auskunft erteilt, aber daran nicht die Bitte geknüpft habe, mir einen Vorteil zuzuwenden, es fehlt also dabei der ursächliche Zusammenhang. – Vors.: Wie kam es, daß Sie die Auskunft an Frau Klehr und nicht an Wagner gegeben haben? – Blumenberg: Weil Wagner fast niemals zu Hause war. Was den Fall Zernik anlangt, so versichere ich, daß mir die von dem Herrn Ersten Staatsanwalt erwähnte Bestimmung der Gerichtsordnung nicht bekannt war. Ich war mir nicht bewußt, eine strafrechtliche Verfehlung zu begehen. Der Brief an Frau Granzow enthielt allerdings eine drastische Bemerkung, diese war aber mit Rücksicht auf Frau Granzow geboten. Ich war mir selbstverständlich von vornherein klar, daß ich für meine geringe Tätigkeit, die ich in dieser Sache zu entfalten vermochte, nicht 10 000 Mark bekommen konnte. Bezüglich der anderen Delikte bekenne ich, daß außer dem Falle Chrobok und Großpietsch objektiv strafbare Handlungen vorliegen. Ich bitte aber, mir zu glauben, daß ich stets gehofft habe, es werde mir gelingen, alle meine Gläubiger voll zu befriedigen. Ich bekenne, ich habe schwer gefehlt, die Verfehlungen sind umso schwerer, da sie von einem Richter begangen worden sind. Ich bitte aber den hohen Gerichtshof, in Berücksichtigung zu ziehen, daß ich durch die Not auf diese verhängnisvolle Bahn gedrängt worden bin. Ich bin mit großer Mühe und Entbehrungen aller Art Richter geworden und nun sind alle meine Ideale vernichtet, ich habe von 1883 ab umsonst gelebt. Ich bitte Sie, meine Herren Richter, die ganze Sachlage zu berücksichtigen und nicht allzu streng mit mir ins Gericht zu gehen. Ich bitte Sie flehentlich, soweit angängig Milde walten zu lassen, und mir nicht jeden Blick in die Zukunft abzuschneiden. – Blumenberg, der mit sehr bewegter Stimme dies vortrug, brach bei den letzten Worten in Tränen aus. – Angeklagter Abraham: Hoher Gerichtshof! Ich gebe die heilige Versicherung ab, ich bin unschuldig. Ich habe gesehen, daß Herr Rat Blumenberg, soweit er konnte, bezahlt hat, ich konnte daher nicht annehmen, daß er jemanden benachteiligen wollte. Ich habe doch auch nicht annehmen können, daß ein Landgerichtsrat etwas Strafbares begehen wird. Ich bitte, auf meine arme Frau und meine unglücklichen Kinder Rücksicht zu nehmen. – Abraham weinte ebenfalls heftig. – Angekl. Hepner: Ich versichere auch, daß ich mir keiner strafbaren Handlung bewußt war. Ich bin 58 Jahre alt geworden, ohne jemals mit dem Strafgesetz in Konflikt zu kommen. Ich habe ein Vermögen von 345 000 Mark gehabt und dies vollständig zur Befriedigung meiner Gläubiger aufgewendet, weil ich ein ehrlicher Mann bleiben wollte. Es ist daher doch nicht anzunehmen, daß ich solcher Kleinigkeiten wegen meinen ehrlichen Namen beflecken werde. Ich bitte dringend um meine Freisprechung. – Nach mehrstündiger Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende, Landgerichtsrat Robe folgendes Urteil: Der Angeklagte Blumenberg ist dreier Amtsverbrechen beschuldig. Er hat in dem Zivilprozeß Wagner wider Schindler den Vorsitz geführt. Im Interesse des Wagner hat er den im September 1904 vor der vierten Zivilkammer des hiesigen Landgerichts angestandenen Termin zur Vertagung gebracht und aus den Vorgängen im Beratungszimmer und den Akten der Zeugin Klehr Mitteilung gemacht. Er hat dadurch seine Amtspflicht verletzt und die Amtsverschwiegenheit, zu der er laut Gerichtsordnung verpflichtet war, gebrochen. In den Mitteilungen an Frau Klehr hat der Angeklagte durchblicken lassen, daß er Geld brauche. Der Gerichtshof hat in dieser Bemerkung einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Verletzung der Amtspflichten erblickt. Wenn auch der Angeklagte dem Wagner nicht direkt Mitteilungen gemacht hat, so waren die Mitteilungen an Frau Klehr für Wagner bestimmt. Der Angeklagte hat sich mithin im Sinne des Paragraphen 332 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht. In der Zivilprozeßsache Pyttlik wider Klehr hat der Angeklagte der Frau Klehr auch aus den Vorgängen im Beratungszimmer und aus den Akten Mitteilung gemacht. Er hat auch hierfür zu verstehen gegeben, daß er Zuwendung von Vorteilen erwarte, mithin liegt auch in diesem Falle ein Amtsverbrechen im Sinne des Paragraphen 332 des Strafgesetzbuches vor. In dem Zivilprozeß Fiskus wider Goldstein führte der Angeklagte nicht den Vorsitz. Er hat aber auf Anfrage der Frau Granzow mitgeteilt: er werde bemüht sein, dem Schwiegersohn des Goldstein, Herrn Zernik aus den Akten Mitteilung zu machen. Zernik hat Blumenberg 10 000 Mark versprochen, wenn durch seine Bemühungen ein Vergleich herbeigeführt oder der Prozeß für Goldstein einen günstigen Ausgang nehme. Der Angeklagte Blumenberg hat nun, unter Mißbrauch seines Richteramtes, widerrechtlich die Vorlegung der Akten gefordert. Das frühere Preußische Obertribunal hat allerdings entschieden, daß die Verletzung einer Amtspflicht eine Amtshandlung zur Voraussetzung habe. Das Reichsgericht hat diesen Standpunkt verlassen und entschieden, daß auch durch eine Privattätigkeit eine Verletzung der Amtspflicht begangen werden kann. Ein solcher Fall liegt hier vor. Der Gerichtshof hat mithin für tatsächlich festgestellt erachte, daß der Angeklagte dreier Amtsverbrechen im Sinne des Paragraphen 332 des Strafgesetzbuches schuldig ist. – Bei der Strafzumessung hat der Gerichtshof erwogen, daß ein Schaden nicht entstanden ist und daß der Angeklagte durch Ausbeutung von Wucherern auf die Bahn des Verbrechens gedrängt worden ist, er hat daher dem Angeklagten mildernde Umstände zugebilligt. Adrerseits hat der Angeklagte sein Richteramt in der frivolsten Weise geschändet. Er hat das höchste Rechtsgut, die Unparteilichkeit und Unbestechlichkeit der preußischen Richter in schnödester Weise mit Füßen getreten und dadurch das Ansehen des preußischen Richterstandes in unerhörter Weise geschädigt. Der Gerichtshof hat in Anbetracht dieses Umstandes eine erhebliche Strafe für angezeigt erachtet. Für die beiden ersten Amtsverbrechen sind daher je 1½ Jahre Gefängnis für das dritte Amtsverbrechen 1 Jahr Gefängnis als angemessen erachtet worden. Der Gerichtshof hat außerdem in der Mobiliarverpfändung 11 Fälle des Betruges, im Falle Großmann Unterschlagung, in den Fällen Olendorf, Lewy und Richter je einen Betrug, im Falle Chrobock eine versuchte Unterschlagung, im Falle Hoffmann einen versuchten Betrug und im Falle Scholz einen vollendeten Betrug wider Großpietsch und Schröder und endlich mehrere Arrestbrüche und einen Siegelbruch für vorliegend erachtet. Der Angeklagte konnte nach Lage der Dinge nicht annehmen, es werde ihm gelingen, durch Verheiratung mit einer vermögenden Dame seine Gläubiger zu befriedigen. Der Angeklagte hat sich also im Sinne der §§ 332, 263, 246, 43, 136 und 137 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht. Bei der Strafzumessung hat der Gerichtshof erwogen, daß es dem Angeklagten, wenn er mäßig gelebt hätte, sehr wohl möglich gewesen wäre seine Schuldenlast von 8000 Mark abzutragen. Anstatt dessen schaffte sich der Angeklagte eine kostbare Möbeleinrichtung an, kaufte sich Uhren bis zu 2000 Mark, unternahm kostspielige Reisen und machte an Damen kostspielige Geschenke. Der Gerichtshof hat ferner erwogen, daß der Angeklagte auch die Betrugs- und Unterschlagungsfälle unter Mißbrauch seines Amtes als Landgerichtsrat begangen hat. Der Gerichtshof hat daher, in Gemäßheit des § 74 des Strafgesetzbuches, auf eine Gesamtstrafe von 5 Jahren Gefängnis erkannt. Der Angeklagte befindet sich seit 9 Monaten in Untersuchungshaft. Mit Rücksicht hierauf werden 6 Monate in Abrechnung gebracht. Der Gerichtshof hat aber auch die Überzeugung erlangt, daß der Angeklagte eine ehrlose Gesinnung an den Tag gelegt hat, er hat daher dem Angeklagten Blumenberg die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 4 Jahren aberkannt. – Bezüglich Abrahams hat der Gerichtshof für nachgewiesen erachtet, daß sich Abraham in den Fällen Ollendorf, Lewy und Richter je eines vollendeten Betruges schuldig gemacht hat. Er hat diese Betrugsfälle in ganz raffinierter Weise vorbereitet. Es war ihm auch bekannt, daß Blumenberg Uhren und Ringe nur kaufen wollte, um sie sofort zu verpfänden. Abraham war die eigentliche Triebfeder für die verbrecherischen Handlungen Blumenbergs. Es liegt Betrug im Rückfalle vor. Der Gerichtshof hat aber in Betracht gezogen, daß die Vorstrafen Abrahams nur geringe waren, er hat ihm daher auch mildernde Umstände zugebilligt. Andererseits mußte im Hinblick auf die Handlungsweise des Angeklagten das Strafmaß erheblich sein. Der Gerichtshof hat daher gegen Abraham auf zwei Jahre Gefängnis erkannt und da er sich auch seit 9 Monaten in Untersuchungshaft befindet, 6 Monate in Abzug gebracht. Auch sind dem Angeklagten, mit Rücksicht auf seine an den Tag gelegte ehrlose Gesinnung, die bürgerlichen Ehrenrechte auf vier Jahre aberkannt worden. Bezüglich des Angeklagten David Hepner hat der Gerichtshof in dem Falle Großpietsch und Schröder eine Beihilfe zum Betruge gefunden. Da Hepner noch nicht vorbestraft ist, hat der Gerichtshof nur auf 500 Mark Geldstrafe, im Unvermögensfalle auf 50 Tage Gefängnis erkannt. Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, sind den Angeklagten, soweit Verurteilung erfolgt ist, die Kosten des Verfahrens auferlegt worden. – Der Angeklagte Blumenberg nahm anscheinend das Urteil mit ziemlichem Gleichmut entgegen. Der Angeklagte Abraham war förmlich zusammengebrochen, er weinte heftig.