Eine feste Industrie-Burg an der Nordsee

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Autor: Gustav Kopal
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Titel: Eine feste Industrie-Burg an der Nordsee
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aus: Die Gartenlaube, Heft 34, S. 567–569
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1871
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Eine feste Industrie-Burg an der Nordsee.


Die Kindheitsjahre des Handels liegen weit, weit hinter uns. Nicht mehr auf einige Meßwochen beschränkt sich das Geschäft – athemlos keuchend jagt das ganze Jahr hindurch ein Tag den andern vor sich hin, alle Länder der Welt sind mit wunderbaren Banden verknüpft, im engen Ring liegen sämmtliche Handelsgebiete beisammen und an Stelle der Messen sind die großen Centralmärkte getreten, welche Jahr aus Jahr ein als Stapelplatz der Erzeugnisse menschlichen Fleißes dienen. Der elektrische Funke und der Dampf sorgen dafür, daß die kolossalen Triebräder in der Maschine des Weltverkehrs keinen Augenblick stille stehen – der alte Zwischenhandel ward zum modernen Welthandel. Wenn früher Meßfreiheit das Palladium des Kaufmannsstandes war, herrscht jetzt die zollfreie Niederlage, entweder durch gewaltige Lagerhäuser vertreten, wie die Docks von London und Liverpool, oder durch Freihäfen, wie Hamburg und Bremen, die selbst nichts Anderes sind als riesige Docks, in denen täglich Massen der kostbarsten Güter aufgestapelt werden, um von dort aus ihren Weg zu allen Zonen zu finden.

Hamburg und Bremen haben die bei den bestehenden localen Verhältnissen für ihren und also auch für Deutschlands Welthandel unentbehrliche Freihafenstellung nach langen Kämpfen und mit schweren Opfern aufrecht gehalten. Als die tief eingreifenden Ereignisse des Jahres 1866 eine neue Zeit für Germaniens Völker anbahnten, als sich mit der Abrundung des Zollvereins das einheitliche deutsche Handelsgebiet bildete, wiederholte eine nichtkundige Handelspolitik die den Schwesterstädten schon seit den Zwanziger Jahren gemachten Vorwürfe, daß sie als „Factoreien des Auslandes“ gelten, sich particularistisch von dem großen Ganzen abschließen wollten – aber stets hat das bessere Verständniß den Sieg davongetragen; die leitenden Staatsmänner Deutschlands erkannten das Mittel zur Lösung der nationalen Aufgabe der Hauptstätten des deutschen Handels als richtig an, die Freihafenstellung blieb, und mit ihr ward den Welthandelsplätzen an der Elbe und Weser der internationale Verkehr unbeengt und ungeschmälert erhalten.

An die Hansestädte und namentlich an Hamburg, den bedeutendsten Handelsplatz des europäischen Festlandes (dessen Waareneinfuhr, nebenbei erwähnt, im Jahre 1869 57,525,301 Centner im Werthe von 427,863,770 Thaler betrug), trat aber die Frage heran, wie neben dem internationalen auch dem nationalen Markte sein Recht zu wahren sei. Für den deutschen Fabrikanten oder Kaufmann, der nach der bekannten zollvereinsländischen Gesetzgebung seine Waaren nicht von Hamburg frei wieder zurückführen konnte, war es nicht rathsam, seine Erzeugnisse, namentlich die Novitäten, den Wechselfällen eines einzigen, wenn auch großen Marktes preiszugeben. Seit dem 1. Mai 1870 aber, dem Tage der Eröffnung der Zollvereinsniederlage in Hamburg, hat der Zollverein auch von diesem Freihafen für sich und seine eigensten Handelsinteressen Besitz ergriffen. Jetzt kann der deutsche Fabrikant oder Kaufmann mit dem reichassortirtesten Lager an dem Weltmarkte Theil nehmen, ohne auf den inländischen Markt zu verzichten, da er für den Fall der Zurückdisponirung seiner Waaren oder eines Theils derselben nach dem Zollverein gegen die Weitläuftigkeiten des Ursprungsnachweises und die Gefahr der Verzollung geschützt ist; die sich gegenseitig unterstützende und ergänzende Wechselwirkung zwischen dem nationalen und dem internationalen Handel bleibt in voller Kraft. Das Bestehen dieser Niederlage ist demnach von unberechenbarer Tragweite für Handel und Industrie des gesammten deutschen Zollvereins.

Der gewaltige Gebäudecomplex, dessen Abbildung den Lesern der Gartenlaube vorgeführt wird, ist einzig in seiner Art, so wegen Großartigkeit der Anlage, wie wegen Eigenthümlichkeit der Einrichtung. Wir finden im gesammten Gebiete des deutschen Zollvereins keine ähnliche Schöpfung, die sich der hamburgischen Niederlage zur Seite stellen ließe. Die in allen größeren Städten Deutschlands bestehenden sogenannten „Packhöfe“ stehen unter ausschließlicher Controle der Zollbehörden. Die in Bremen errichtete Niederlage ist etwas günstiger gestellt; dort nimmt die Verwaltung des Etablissements an der Controle Theil und hat alle Schlüssel in Händen; in Hamburg dagegen ist ein abgetrennter Bezirk des Zollvereins entstanden, dessen Grenzen die Zollbehörden bewachen; innerhalb der Enclave aber ist dem Handel und Verkehr vollkommen freie Bewegung gestattet. Die aus dem Zollverein in die Niederlage einzuführenden Waaren passiren (gewöhnlich per Hamburg-Altonaer Verbindungsbahn) unter Zollverschluß die kurze Strecke, welche sie durch das Freihafengebiet zurückzulegen haben; aber wenn sie an ihrem Bestimmungsort angelangt sind, wird das Zollschloß vom Waggon genommen und die Güter dem Empfänger ohne irgend welche lästige Zollformalitäten überliefert. Er kann die Waaren in seinem eigenen Magazin, durch seine eigenen Leute lagern und auspacken lassen, sie in größeren ober kleineren Quantitäten verkaufen und versenden; er kann ohne jede amtliche Cognition alle zur Erhaltung der Waaren und zur Erleichterung des Verkaufs geeigneten Manipulationen vornehmen und sie namentlich je nach dem Specialbedarf eines überseeischen Landes adjustiren lassen. Selbst die Betreibung eines mit dem Manufacturwaarengeschäft eng verknüpften Fabricationszweiges, der sogenannten Confection (Verarbeitung von Zeugstoffen zu fertigen Fabrikaten), sowie die Anfertigung der zur Verpackung derselben nöthigen Cartons innerhalb der Niederlage ist gestattet worden und wird hiervon lebhafter Gebrauch gemacht. Neben mehreren anderen Confectionsgeschäften existirt dort eine bedeutende Corsetfabrik, die etwa hundertvierzig Arbeiterinnen innerhalb der Niederlage selbst beschäftigt.

Eben dieselbe hohe Einsicht in die wahren Interessen der Verkehrsverhältnisse Deutschlands, welche die Zollbundesbehörden bei Constituirung der Freihafenstellung Hamburgs und Bremens geleitet hatte, trat auch bei den Verhandlungen wegen Gründung der Niederlage zu Tage. Die Niederlage gereicht dem Freihafen Hamburg, sowie dem gesammten deutschen Zollverein zu gleichmäßigem Vortheil; einer ihrer wesentlichsten Zwecke ist, sich zu der Bedeutung einer permanenten deutschen Industrieausstellung an der Nordsee zu erheben, und aller Voraussicht nach wird sie, wenn die Nachwehen des Krieges verwunden sind, das Ziel bald erreichen.

Werfen wir jetzt einen Blick auf die Gebäude, deren Bestimmung in obigen Andeutungen darzulegen versucht worden ist.

Stattlich genug nimmt sie sich aus, die auf unserm Bilde vorgeführte Hauptfront, welche dem gegenüber der Niederlage befindlichen Bahnhof der Hamburg-Altonaer Verbindungsbahn zugewandt ist, einige dreißig einzelne Gebäude, etwa achtzig Magazine (Lagerräume und Comptoire) enthaltend, zu einer einzigen großartigen in Rohbau ausgeführten Façade verbunden. Das in der Mitte liegende, mit einer Kuppel gekrönte Gebäude ist das Zollamt; neben demselben haben ein Post- und ein Telegraphenbureau Platz gefunden. Die gesammten Baulichkeiten bilden ein leicht verschobenes, etwa fünfhunderttausend Quadratfuß großes längliches Viereck, dessen eine Seite unsere Leser vor sich haben; die dieser gegenüber liegende Seite wird von dem großen allgemeinen Lagerschuppen eingenommen, von welchem nachher die Rede sein soll. Die eine der beiden kürzeren Seiten wird von mehreren einzelnen größeren Gebäuden, Magazine und Fabrikräumen enthaltend, ausgefüllt, die andere von dem großem Bahnhofsschuppen gebildet, von welchem Punkte aus die Niederlage durch die Schienen der Verbindungsbahn mit den Verkehrswegen aller Art land-, fluß- und seewärts in Berührung steht. Nur diese Gebäude selbst bilden die Zollgrenze; Mauern, Gräben oder Planken sind nicht vorhanden. Die nach außen gehenden Parterrefenster sind mit einem leichten zierlichen Drahtgewebe versehen, dessen rautenförmiges Muster recht gut mit dem Rohbaustil übereinstimmt.

Hat man eins der von höflichen Zollbeamten in ihren kleidsamen Uniformen beaufsichtigten Thoren durchschritten, so befindet man sich inmitten des geräumigen Vierecks, das noch freien Raum für den in Aussicht genommenen Bau von weiteren vierzig Häusern bietet. Größere unbebaute Flächen in nächster Umgebung der Niederlage sichern auch für fernere Vergrößerung noch Raum. Die inneren Façaden sind in Cementputz ausgeführt. Die abgebildete Rohbau-Façade liegt an der Nordseite; für die nach den übrigen Himmelsgegenden blickenden Fronten wurde auf Wunsch einiger der Mieter der helle Putz vorgezogen, weil durch die auf rothen Ziegelsteinen reflectirenden Sonnenstrahlen die Beurtheilung der Farben der Manufacturwaaren beeinträchtigt werden würde.

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Die Zollvereins-Niederlage in Hamburg.

Die einzelnen Lagerräume und Comptoire, in denen der Miether vollkommen freier Herr wie im eigenen Hause ist, sind solide, einfach und praktisch ausgeführt; selbst in Hamburg finden sich wenige Waarenlager, die den hier vorhandenen zur Seite gestellt werden könnten. Diese theils zwei-, theils dreistöckigen Gebäude haben mindestens vierzig Fuß Front und fünfzig Fuß Tiefe. Um so viel wie irgend thunlich an Platz zu ersparen, sind innerhalb der einzelnen Gebäude fast gar keine Scheerwände gezogen; gußeiserne Träger stützen die Deckenbalken. Auf diese Weise sind die, nebenbei bemerkt, selbst in den Kellerräumen außerordentlich trockenen Magazine so geräumig und bequem angelegt, wie nur möglich, und der Miether kann sich das Lager einrichten, wie es ihm am besten paßt. Daß praktische Vorrichtungen zum Aufwinden von Waaren nicht fehlen, versteht sich von selbst.

Wer keine eigenen Lagerräume in Miethe nehmen will, lagert seine Güter in dem großen allgemeinen Lagerschuppen, der unter Aufsicht der Verwaltung der Niederlage steht, und zahlt eine billige monatliche Lagermiethe nach Verhältniß des benutzten Raumes. Der allgemeine Lagerschuppen ist zweiundvierzig Fuß breit, tausend Fuß lang und bietet somit in Keller und Parterre einen Lagerraum von circa vierundachtzigtausend Quadratfuß Flächeninhalt. Die gewaltige Länge des Schuppens erregt das Staunen des Besuchers, der ihn in seiner ganzen Ausdehnung durchwandert; das Gebäude ist, wie aus dem Gesagten hervorgeht, fast eben so lang, wie die auf unserer Illustration dargestellte Hauptfronte. Der Baugrund senkt sich sanft von Osten nach Westen; der Schuppen ist daher in mehrere Abschnitte getheilt, die durch schiefe Ebenen mit einander verbunden sind. Wenn man die Wanderung durch den Schuppen beendet hat und sich umdreht, um den Blick durch das Gebäude in seiner ganzen Länge schweifen zu lassen, glaubt man eine meilenweite Perspective vor sich zu haben, so sehr verstärkt das Gefälle des Baugrundes den Eindruck.

Längs des Schuppens läuft ein vom Bahnhofe sich abzweigender Schienenstrang, so daß die Güter unmittelbar aus den Waggons in den Lagerschuppen übergehen können; der Kaufmann wird wissen, welche bedeutende Summen hierdurch erspart werden. Der eiserne Dachstuhl, auf welchem ein Zinkdach ruht, zeichnet sich durch eine von Fachmännern als genial gerühmte Construction aus.

Der Schuppen wird nur zur Lagerung von Massengütern benutzt; auch zollfreie Güter, wie Wolle, Baumwolle, Getreide, Lumpen und dergleichen mehr, werden hier gelagert, und zwar wegen des umfangreichen zusammenhängenden Raumes, wie sich so vorzüglich den Wünschen des Kaufmannes entsprechend selbst in der Handelsmetropole Deutschlands kein zweiter findet. Diese Räume werden auch namentlich zur Lagerung von sogenannten bonificationsberechtigten Gütern verwandt, d. i. solchen Industrieerzeugnissen, wie Sprit, Zucker etc., die im Zollverein einer Besteuerung des Rohmaterials unterworfen sind und, wenn sie in’s Ausland geführt werden, auf Rückvergütung der Steuer Anspruch machen können – eine Maßregel, die der deutschen Industrie im Kampfe mit der ausländischen gleiche Waffen sichert. Dergleichen bonificationsberechtigte Güter müssen unter Verschluß der Niederlageverwaltung [569] gehalten werden, die hierfür, wie überhaupt für die ihr zur Lagerung im allgemeinen Lagerschuppen übergebenen Waaren, Niederlagsscheine nach Art der englischen „Warrants“ ausgiebt. Die Commandit-Gesellschaft Julius Horwitz belehnt bereits diese Niederlagsscheine ohne alle Formalitäten und die Hamburger Banken sollen auch dem Vernehmen nach dergleichen Geschäfte in gleicher Weise wie genannte Firma gern acceptiren, eine Einrichtung, die besonders dem deutschen Zucker- und Spritgeschäfte große Erleichterungen gewähren wird. Der deutsche Industrielle nimmt lieber von einer großen Commandit-Gesellschaft oder von der Bank einer Welthandelsstadt Vorschüsse auf seine Erzeugnisse, als von einer Provinzialbank, in deren Vorstand vielleicht seine Concurrenten Sitz und Stimme haben und auf diese Weise gewissermaßen Einsicht in seine pecuniären Verhältnisse erhalten. Welcher Vortheil für den Spinnerei- oder Webereibesitzer, wenn er bei günstigen Zeitverhältnissen große Einkäufe von Baumwolle machen, sie hier lagern und den Werth der Waare sofort wieder auf „Warrants“ entnehmen kann, um später nach Belieben über den Vorrath zu disponiren! Mit einem Minimum von angelegtem Capital kann er sich seinen Bedarf an Rohmaterial für Jahre hinaus sichern.

Wir hoffen in obigem kurzen Abriß unseren Lesern einen ungefähren Begriff von der Bedeutung der Zollvereinsniederlage Hamburg für das gesammte deutsche Verkehrsgebiet gegeben zu haben. Und wie groß diese ist, dafür spricht schon der Umstand, daß sich gleich in der ersten Zeit nach der Eröffnung (Mai 1870) weit über hundert Firmen als Miether meldeten, zu denen inzwischen noch innerhalb der kurzen Zeit des Bestehens des Etablissements, trotz der Kriegswirren, noch etwa sechzig hinzugetreten sind. Die vom Freihafengebiet umgebene Insel des Zollvereins wird von diesen Ansiedlern mit dem regsten Leben und Treiben erfüllt. Das Comptoirpersonal von verhältnißmäßig so zahlreichen Firmen, die hierher kommenden Käufer, die Hunderte von Arbeitern und Arbeiterinnen, welche theils in den Magazinen, theils in den verschiedenen Fabriken beschäftigt sind, prägen durch den stets lebendigen Verkehr dem Etablissement einen ganz eigenthümlichen Charakter auf, der von demjenigen der übrigen, ganz anders organisirten Niederlagen im Zollverein durchaus verschieden ist.

Innerhalb dieses in nächster Nähe des bekannten Hamburger Zoologischen Gartens belegenen neuen kleinen Stadttheils, der vom Mittelpunkte der inneren Stadt, der Börse, nur etwa fünfzehn Minuten entfernt ist, haben ferner außer dem Zollamte, den Post- und Telegraphenbureaux noch kleinere Geschäfte verschiedener Art, z. B. ein Restaurateur, Räume in Benutzung genommen. Schon bei Gründung der Niederlage seitens einer Actiengesellschaft wurde von dieser in Betracht gezogen, daß bei späterem starken Fremdenverkehr ein Hôtel in unmittelbarer Nähe der Niederlage vorhanden sein müsse. Dasselbe, für Rechnung der Gesellschaft hart an dem Bahnhofe der Verbindungsbahn erbaut, ist jetzt seiner Vollendung nahe und das monumentale, im Innern prachtvoll ausgestattete Gebäude gereicht durch seine imposanten architektonischen Formen der ganzen Umgegend zur Zierde.

Die Mehrzahl der bisher eingezogenen Firmen gehört dem Handelsstande Hamburgs an; zweifellos werden auch Handel und Industrie des deutschen Binnenlands bald durch hervorragende Namen hier vertreten sein. Das Recht zur Benutzung der Niederlage steht allen dem Deutschen Reiche Angehörigen unter gleichen Bedingungen zu.

Für Elsaß und Lothringen wird die Niederlage von ganz besonderer Wichtigkeit sein. Der hervorragenden Industrie der neuerworbenen Provinzen bieten sich hier erhebliche Vortheile, welche auszubeuten die bekannte Intelligenz der betreffenden Kreise nicht ermangeln wird. Für ihren bedeutenden Export öffnet sich der großartige Weltmarkt, der Absatz nach dem Binnenlande wird nicht durch Zollschranken gehindert – Bedingungen, welche so vortheilhaft nirgends anderswo vorhanden sind.

Die Niederlage ist von einer Actiengesellschaft mit einer Million Thalern Gründungscapital, wovon bisher siebenhunderttausend Thaler eingezahlt sind, errichtet; der hamburgische Staat betheiligte sich bei Zeichnung der Actien mit dreihundertdreiunddreißigtausend Thalern und gab das Terrain unentgeltlich her. Die sich in jeder Beziehung ausgezeichnet bewährende bauliche Ausführung leitete der hamburgische Architekt Hugo Stammann. Was die gesammte Anlage, ihre Conception und ihre Durchführung trotz mannigfacher Hemmnisse, zu deren Beseitigung es voller drei Jahre bedurfte, betrifft, so sind die Bestrebungen der patriotischen Männer, welche nach wackerer Arbeit dies Haus unter Dach und Fach brachten, vom schönsten Erfolg gekrönt worden. Das vorgesteckte Ziel ward erreicht, dem Zollverein ist innerhalb seines Freihafengebiets eine Freistätte für die Erzeugnisse seiner Industrie begründet und die directeste Betheiligung am großen Weltmarkte Hamburgs gesichert. Das Etablissement ist in einer der bei der feierlichen Eröffnung am 1. Mai 1870 gehaltenen Reden, wegen der Abwesenheit aller unnöthig den Verkehr beengenden Formen, mit Recht der echte Sprößling aus der Ehe, welche der Zollverein mit der Freihafenstadt eingegangen ist, genannt worden, und dieses Wort ist eingetroffen.
G. K.