Eine freche Verhöhnung der Gesetze

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Titel: Eine freche Verhöhnung der Gesetze
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aus: Die Gartenlaube, Heft 35, S. 560
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1865
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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[560] Eine freche Verhöhnung der Gesetze. Um die Wirkungen des heilkräftigen Seebades zu paralysiren, hat das stolze England seit Jahren, versteht sich gegen Erlegung einer enormen Pachtsumme, auf Helgoland die Erlaubniß zur Haltung einer Spielhölle gegeben. Diese Bank auf Helgoland bringt, Dank den vielen Gimpeln, die sich dort rupfen lassen, trotz der großen Abgaben, einen enormen Reingewinn. Was liegt daran, wenn die sonst so segensreichen Wirkungen des Badeaufenthaltes durch die zerstörende Aufregung der spielenden, meistens nervenleidenden Patienten für diese in das Gegentheil umschlagen? Man behauptet, der Gouverneur der Insel beziehe von dem Pachtschilling einen Theil seiner Einkünfte, auch die Ausbesserung des Straßenpflasters wird davon bezahlt: Grund genug, der Spielerbande den Schutz der Gesetze angedeihen zu lassen! Da aber dieser Schutz vollständig ungesetzlich ist, so ereignete sich vor mehreren Jahren ein Vorfall, der beinahe dem ganzen Unwesen ein Ende gemacht hätte und der in seiner Art sehr komisch genannt werden könnte, wenn er nicht eine fast beispiellose Verhöhnung der englischen Gesetze, ausgeübt von englischen Unterthanen, unter der Aegide eines englischen Gouverneurs, in sich schlösse.

Ein verkommenes Subject hatte irgendwie erfahren, daß alle Hazardspiele in England durch Parlamentsacte strenge verboten sind. Darauf baute der Strolch nun den Plan, „die Bank auf Helgoland zu rupfen“. Gesagt, gethan! Er machte der Administration den bescheidenen Vorschlag, ihm eine große Summe auszubezahlen, widrigenfalls er sie ruiniren würde. Man behandelte ihn ganz einfach als Verrückten und warf ihn zur Thür hinaus. Der hartgesottene Projectenmacher aber begab sich zum Gouverneur und machte diesem mündlich und, als dieser darauf nicht einging, schriftlich die Anzeige, daß auf der Insel Helgoland eine Spielerbande ihr Wesen treibe, deren Aufhebung er nach den bestehenden Gesetzen verlange.

Nach einigen Wochen erhielt er von dem „Stellvertreter der Königin“ den Bescheid, daß dieser von dem Bestehen einer solchen Bank nichts wisse, daß er aber den Aufsichtsbehörden den Befehl zugesandt habe, nach einer solchen zu recherchiren.

Und wie komisch es auch klingt, während Tag für Tag öffentlich, im Curhause, zwei Spieltische unausgesetzt arbeiteten, suchten die Behörden von Helgoland einen halben Monat lang, um die denuncirte Bank aufzufinden, und berichteten wieder an den Gouverneur, daß ihnen dies trotz aller Mühe nicht gelungen und eine Spielhölle auf Helgoland nicht aufzufinden sei. Hierauf wurde das „Subject“ wegen Mangel an Subsistenzmitteln von der Insel verwiesen. Um aber dem Eclat, den die Sache dort in sehr unliebsamer Weise verursachte, ein kleines Mäntelchen umzuhängen, wurden die Nachforschungen nach der Spielbank, die sich auf Helgoland befinden „solle“, so eifrig fortgesetzt, daß dieselbe kurz vor dem Schluß der Saison richtig aufgefunden und drei Tage vor dem Ende derselben wirklich polizeilich geschlossen wurde. Natürlich trat das Bänkchen im nächsten Sommer zu neuem blühenden Leben auf und besteht seit der Zeit unangefochten und unbehelligt weiter. Einen Commentar braucht die Geschichte nicht, wohl aber die möglichste Verbreitung.