(Nr. 1134.) Erlaß, betreffend das oberste Militärgericht für Marinesachen. Vom 23. Mai 1876.
Auf Ihren Bericht vom 14. Mai d. J. bestimme Ich, daß in Marinejustizsachen das oberste Militärgericht die Bezeichnung „Generalauditoriat der Kaiserlichen Marine“ und der Vorsteher desselben die Benennung „Generalauditeur der Kaiserlichen Marine“ zu führen hat.