Zum Inhalt springen

Erlaß, betreffend die Amtsbezeichnungen Telegraphendirektor und Telegrapheninspektor

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Erlaß, betreffend die Amtsbezeichnungen „Telegraphendirektor" und „Telegrapheninspektor".
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1876, Nr. 17, Seite 186
Fassung vom: 17. Juli 1876
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 21. August 1876
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[186]


(Nr. 1141.) Erlaß, betreffend die Amtsbezeichnungen „Telegraphendirektor“ und „Telegrapheninspektor“. Vom 17. Juli 1876.

Auf Ihren Bericht vom 13. Juli 1876 genehmige Ich, daß den Vorstehern der Telegraphenämter I. Klasse die Amtsbezeichnung „Telegraphendirektor“, und den Bezirks-Aufsichtsbeamten der Telegraphie die Amtsbezeichnung „Telegrapheninspektor“, sowie der Rang der Postdirektoren bezw. Postinspektoren verliehen werde.

Schloß Mainau, den 17. Juli 1876.
 Wilhelm.

 In Vertretung des Reichskanzlers:
 Hofmann.

An den Reichskanzler.