(Nr. 1141.) Erlaß, betreffend die Amtsbezeichnungen „Telegraphendirektor“ und „Telegrapheninspektor“. Vom 17. Juli 1876.
Auf Ihren Bericht vom 13. Juli 1876 genehmige Ich, daß den Vorstehern der Telegraphenämter I. Klasse die Amtsbezeichnung „Telegraphendirektor“, und den Bezirks-Aufsichtsbeamten der Telegraphie die Amtsbezeichnung „Telegrapheninspektor“, sowie der Rang der Postdirektoren bezw. Postinspektoren verliehen werde.