Erlaß, betreffend die Amtsbezeichnungen Telegraphendirektor und Telegrapheninspektor
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
[186]
(Nr. 1141.) Erlaß, betreffend die Amtsbezeichnungen „Telegraphendirektor“ und „Telegrapheninspektor“. Vom 17. Juli 1876.
Auf Ihren Bericht vom 13. Juli 1876 genehmige Ich, daß den Vorstehern der Telegraphenämter I. Klasse die Amtsbezeichnung „Telegraphendirektor“, und den Bezirks-Aufsichtsbeamten der Telegraphie die Amtsbezeichnung „Telegrapheninspektor“, sowie der Rang der Postdirektoren bezw. Postinspektoren verliehen werde.
- Schloß Mainau, den 17. Juli 1876.
An den Reichskanzler.