Erlaß über die Zuständigkeit auf dem Gebiete des Naturschutzes.
Vom 26. Juni 1935.
Zur Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen und der Zuständigkeiten auf dem Gebiete des Naturschutzes gehen auf den Reichsforstmeister über
vom Reichs- und Preußischen Minister des Innern und vom Reichs- und Preußischen Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung die Angelegenheiten des Naturschutzes und der Naturdenkmalpflege,
vom Reichs- und Preußischen Minister für Ernährung und Landwirtschaft die Angelegenheiten des Vogelschutzes.
Das Nähere wegen der Überleitung bestimmen die benannten Minister im gegenseitigen Einvernehmen.
Berlin, den 26. Juni 1935.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung
Rust
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft