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Erlaß über die Zuständigkeit auf dem Gebiete des Naturschutzes

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Gesetzestext
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Titel: Erlaß über die Zuständigkeit auf dem Gebiete des Naturschutzes.
Abkürzung:
Art: Erlass
Geltungsbereich: Deutsches Reich
Rechtsmaterie: Naturschutzrecht
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1935 Teil I, Nr. 68, Seite 826
Fassung vom: 26. Juni 1935
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 1. Juli 1935
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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Erlaß über die Zuständigkeit auf dem Gebiete des Naturschutzes.
Vom 26. Juni 1935.

Zur Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen und der Zuständigkeiten auf dem Gebiete des Naturschutzes gehen auf den Reichsforstmeister über

  1. vom Reichs- und Preußischen Minister des Innern und vom Reichs- und Preußischen Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung die Angelegenheiten des Naturschutzes und der Naturdenkmalpflege,
  2. vom Reichs- und Preußischen Minister für Ernährung und Landwirtschaft die Angelegenheiten des Vogelschutzes.
Das Nähere wegen der Überleitung bestimmen die benannten Minister im gegenseitigen Einvernehmen.
Berlin, den 26. Juni 1935.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern
Frick

Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung
Rust

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft
R. Walther Darré

Der Reichsforstmeister
Göring